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Überlegung Reservist zu werden

Begonnen von Carsten flieger-baby, 30. Dezember 2014, 18:16:18

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Carsten flieger-baby

Hallo.

Mein Name ist Carsten und ich bin 33 Jahre alt.
Ich spiele mit dem Gedanken, mich als Reservist zu melden, da ich schon Lust auf ein paar Wehrübungen habe.

Im Jahr 2001 habe ich in Wildflecken meinen Grundwehrdienst absolviert und bin nach 10 Monaten als HG abgegangen. 1.PzArtBtl 355

Ich bin ausgebildeter Kfz-Mechaniker, Kfz-Servicetechniker, Kfz-Serviceberater und aktuell in der Meisterausbildung Teil 2-4.

Schon zu meiner aktiven Zeit gab es ja die sogenannten Neckermann-Stuffze (was ich ja als Mechaniker auch hätte machen können).
Jetzt habe ich gelesen, dass man als Kfz-Meister mit dem vorläufigen Dienstgrad Feldwebel einsteigen kann.

Mich interessiert wie das vor sich geht. Was muss ich machen um Feldwebel der Reserve zu werden ?
Welche Aufstiegschancen (den Dienstgrad betreffend und evtl. auch finanziell) habe ich noch ?

Danke und Gruß... Carsten
(der sich evtl. noch hier anmeldet  ;) )

Altrec

Hallo Carsten,

am besten mal beim nächst gelegenen Karriereberater melden. Der kann dir einige Informationen geben und dir bei der Erstellung der Bewerbung helfen.
Auch die Bundeswehrhomepage bietet dir schon einige Informationen und Materialien.

Nach der Bewerbung müsstest du in eines der KC's für den Eigungstest und danach ginge es, wenn du erfolgreich warst, an die Ausbildung.
Den genauen Ablauf kann ich dir hier nicht sagen, da ich mich selbst bisher nur mit dem Reserve Offizier beschäftigt habe.

Bei den Aufstiegsmöglichkeiten müsste es, meine ich, theoretisch bis zum höchsten Feldwebel Dienstgrad gehen. Vorausgesetzt, du bist auf einer entsprechenden Stelle.

Als Wehrübender stehen dir folgende Leistungen zur Verfügung:
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Carsten flieger-baby

Meine Ausbildung in Abendschule dauert noch über ein Jahr, es ist also noch genug Zeit.  ;)
Währenddessen habe ich auch keine Zeit für irgendwelche Übungen oder Ähnliches. (Di.,Do. u.Sa. Schule)

Deshalb hab ich hier auf ein paar Infos zum Thema gehofft.

Wie ist das z.B. mit dem Arbeitgeber ?
Muss der mich für die Ausbildung bzw. für Übungen freistellen ?
Wenn er mich unbezahlt freistellt, zahlt Papa Staat dann für den Zeitraum meinen Lohn ?

Fragen über Fragen und so viel zu lesen (leider liest man aber auch unterschiedliche Sachen zum gleichen Thema, das hilft nicht wirklich)

Hptm. d. R.

Hallo Carsten,
mit der abgeschlossenen Meister-Ausbildung erfüllst du die Voraussetzungen für die vorläufige Einstellung als Feldwebel d. R. . Die finanziellen Anreize sind m. E. nicht so groß, dass man aus finanziellen Aspekten eine Beorderung anstreben will. Aber man zahlt nicht drauf und wird um einige Erfahrungen reicher. Mir macht es immer viel Freude, die sieben F (flicken(Sanität), feuern, funken, führen, fahren, Formales, Fitness) zu üben. Ach ja, Reservist bist du schon.

Altrec

Ja, für Reservedienstleistungen muss dich der Arbeitgeber freistellen.
Er hat hier nur wenige Möglichkeiten, dies zu verhindern. Aus eigenem Interesse würde ich sowas aber absprechen.

Für die Zeit, in der du freigestellt bist, erhälst du deinen Verdienstausfall von der USG (Hier sind für die Zukunft Änderungen geplant).
Von der BW gibt es dann noch den Wehrsold oben drauf.
Aus rein finanziellen Gründen, würde ich allerdings auch keine RDL machen, da stimme ich Hptm. d. R. auf jeden Fall zu.

Wenn du noch spezielle Fragen hast, kannst du diese gerne stellen.
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Iceman0275

Hallo Carsten,

für Dein Vorhaben wäre es am Besten, wenn Du persönliche Kontakte zu einem TrT hast in dem Deine Qualifikation gefragt ist. Wenn dort ein fähiger S1 ist wird der Dich dabei unterstützen und alles in die Wege leiten. Erst dadurch habe ich meinen Dienstposten bekommen und bin aufgrund der Jahre als Meister zum vorläufigen StFw befördert worden.
Die Kameraden mit denen ich auf dem Feldwebellehrgang war, haben alle ähnliche Erfahrungen gemacht. Als ich mich nach der Meisterprüfung, damals noch beim KWEA, gemeldet habe das ich gerne in meinem Bereich was machen will, auch weil ich von Leuten aus der Truppe wusste das meine Qualifikation dringend gesucht wird, ist jahrelang NICHTS passiert. Aus Gesprächen mit anderen Reservisten weiss ich, dass sich da nicht viel geändert haben soll. Viele fähige Leute mit zivilberuflichen Fähigkeiten die in der Truppe gesucht sind, gehen der Bundeswehr verloren, weil sie irgendwann keine Lust mehr haben Ewigkeiten ohne Ergebnis von einem zum anderen geschickt zu werden.

Also suchst Du Dir am Besten eine Einheit in der Du alles persönlich regeln kannst. Wenn die Leute wie Dich brauchen, werden sie Dich dann auch tatkräftig bei dem Papierkram unterstützen.

Gruß

Iceman



530d

hallo carsten

ich bin ausgeschieden als SG 2005.
hab dann anschliesend Meisterprüfung(Kfz) gemacht und wurde im okt. als HFW eingestellt.(wiedereinsteller)näheres regelt die SLV...

Tommie

Der Hinweis auf die SLV ist richtig, wird aber bei jemanden, der den Meisterbrief gerade erst erwirbt, wohl nicht mehr als eine Einstellung als Feldwebel bringen! Er hat ja dann noch keine Berufspraxis als Meister! Und weiterhin geht es bei Carsten nicht um eine Wiedereinstellung, sondern um eine Beorderung als Reservist. Die folgt zwar prinzipiell den gleichen Regeln aus der SLV ist aber in der Sache durchaus verschieden ;) !

Tommie

Zitat von: 530d am 31. Dezember 2014, 14:28:17... und wurde im okt. als HFW eingestellt.

Erzählen Sie mal, wie ist denn so eine Wiedereinstellung als "Heeresfeldwebel" ;D ? Ihr Dienstgrad heißt Hauptfeldwebel, wird im Normalfall mit "HptFw" abgekürzt, in Listen mit "HF" und diejenigen, die durch komplette Unkenntnis der entsprechenden Vorschriften (z. B. ZDv 67/1, etc.) auffallen möchten verwenden schwachsinnige Konstrukte wie "HFw" (Heeresfeldwebel) oder gar "HFW" (gibt's gleich gar nicht!).

530d


Carsten flieger-baby

Zitat von: Tommie am 31. Dezember 2014, 14:32:54
Der Hinweis auf die SLV ist richtig, wird aber bei jemanden, der den Meisterbrief gerade erst erwirbt, wohl nicht mehr als eine Einstellung als Feldwebel bringen! Er hat ja dann noch keine Berufspraxis als Meister!

Vorsicht.  Seit 2005 bin ich als Serviceberater tätig. Nehme Arbeit an, teile sie ein, sorge dafür dass alles termingerecht fertig wird, mache die endkontrolle und schreibe die Rechnungen.
Die Meistertätigkeit im Autohaus ist mir durchaus vertraut.

Aber egal, der dienstgrad Feldwebel ist doch ein guter Anfang!
Als HG  möchte ich in meinem Alter nicht mehr anfangen.

Tommie

Per Definition fängt die Berufserfahrung als Meister mit der Ausstellung des Meisterbriefs an! Somit haben Sie als "frisch gebackener Meister" keine für die Bundeswehr im Sinne des § 17, Absatz 2, der SLV verwertbare Berufserfahrung als Meister! Und da ist es vollkommen egal, welche Tätigkeiten Sie vorher ausgeführt haben, denn es zählt für die Bundeswehr hier nur das Datum des Meisterbriefes!

flieger-baby

So, bin dann jetzt mal angemeldet.

Kann es sein, dass es hier den ein oder anderen Korinthenkacker gibt?  ::)

Tommie

Wenn Sie damit mich meinen sollten, dann kacke ich keine Korinthen, sondern teile Ihnen nur auf Ihre Anfrage mit, wie die Bundeswehr in einem solchen Falle die Vorschriften auslegt und umsetzt! Sie hätten auch definitiv nichts davon, wenn wir Ihnen hier schön zureden würden und hinterher stellt sich raus, dass die Bundeswehr ganz anders rechnet!


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