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Überlegung Reservist zu werden

Begonnen von Carsten flieger-baby, 30. Dezember 2014, 18:16:18

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KlausP

Zitat von: flieger-baby am 31. Dezember 2014, 16:43:25
So, bin dann jetzt mal angemeldet.

Kann es sein, dass es hier den ein oder anderen Korinthenkacker gibt?  ::)

Ich hab doch noch gar nichts geschrieben! Und @Tommie hat recht, für die Einstellung mit vorläufigem Dienstgrad bei Aktiven sagt die SLV im § 17 folgendes aus:

Zitat... (2) In das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit kann mit dem Dienstgrad
Feldwebel eingestellt werden
1.  im Truppendienst, im Geoinformationsdienst der Bundeswehr und im allgemeinen Fachdienst, wer
a)  in einem für die vorgesehene Verwendung verwertbaren Beruf die Meisterprüfung oder eine dieser nach
Art, Inhalt und Zulassungsvoraussetzung vergleichbare Prüfung oder die Abschlussprüfung an einer
mindestens zweijährigen Fachschule bestanden hat oder
b)  ...

Liegen die Voraussetzungen des Satzes 1 vor, kann für eine militärfachliche Verwendung mit einem höheren
Dienstgrad, höchstens jedoch mit dem Dienstgrad Stabsfeldwebel, eingestellt werden, wer die besondere
Eignung für den höheren Dienstgrad durch eine hauptberufliche Tätigkeit erworben hat. Die hauptberufliche
Tätigkeit muss nach dem Erwerb der in Satz 1 genannten Bildungsvoraussetzungen ausgeübt worden sein

und nach Fachrichtung und Schwierigkeit der Tätigkeit der vorgesehenen Verwendung entsprechen. Die
Mindestdauer der Tätigkeit beträgt für eine Einstellung
1.  als Oberfeldwebel ein Jahr,
2.  als Hauptfeldwebel fünf Jahre und
3.  als Stabsfeldwebel neun Jahre. ...

Diese Zeiten sind für Reservisten im gleichen Umfang anzuwenden.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

flieger-baby


Tommie

Diese Info hätten Sie schon viel früher haben können, wenn Sie Google mal mit dem Begriff "Soldatenlaufbahnverordnung" gefüttert hätten und dann den von mir angegebenen und von "KlausP" zitierten Paragrafen gelesen hätten ;) :

Zitat von: Tommie am 31. Dezember 2014, 16:30:30Per Definition fängt die Berufserfahrung als Meister mit der Ausstellung des Meisterbriefs an! Somit haben Sie als "frisch gebackener Meister" keine für die Bundeswehr im Sinne des § 17, Absatz 2, der SLV verwertbare Berufserfahrung als Meister! Und da ist es vollkommen egal, welche Tätigkeiten Sie vorher ausgeführt haben, denn es zählt für die Bundeswehr hier nur das Datum des Meisterbriefes!

Iceman0275

Wie ist es denn mit Kameraden die mit Anfang 20 im zivilen schon Meister sind, was ja durch (teilweisen) Wegfall der Mindestzeit als Geselle durchaus vorkommt.

Bei mir wundern sich die Leute wie ich mit Ende 30 StFw sein kann, ist wohl in der Truppe eher die Ausnahme. Demnach müsste es ja auch noch wesentlich jüngere geben, je nach dem wann man als Aktiver frühestens (theoretisch)StFw werden kann.

Gruß
Iceman


Tommie

Das wichtigste Wort in dem von KlausP zitierten Text ist im Prinzip das Wörtchen "kann" ;) !

Wer mit einundzwanzig Jahren einen Meisterbrief in Händen hält und sich mit 30 Jahren und neun Jahren Berufserfahrung als Meister bei der Bundeswehr bewirbt, wird in der Praxis als Hauptfeldwebel und nicht als Stabsfeldwebel eingestellt! Wichtig ist hier das Alter des jüngsten Soldaten, der zum Stabsfeldwebel befördert wurde zum Zeitpunkt dieser Beförderung. Wer da älter ist, bei dem kann man diskutieren, ob es ein "Staber" werden kann, wer darunter ist, bei dem wird es definitiv keiner ;) !

Iceman0275

Das meine ich ja  ;)

Bei meines Wissens nach 16 erforderlichen Jahren als Feldwebeldienstgrad wird es sicher vor Mitte 30 in der Truppe keinen StFw geben.


Tommie

Die erforderlichen 16 Feldwebeldienstjahre plus die mindestens notwendigen drei Jahre bis zum Feldwebel geben bei einem Mindestalter von 17 Jahren für die Einstellung ein (theoretisches!) Mindestalter von 36 Jahren für die Beförderung zum Stabsfeldwebel! In der Praxis werden es sehr oft ein paar Jährchen mehr sein ...

flieger-baby

Wobei es für den Reservedienst wohl eher unrelevant ist, ob man nun Hauptfeldwebel oder Stabsfeldwebel ist.
Oder ergeben sich einem dadurch Vorteile ?



Tommie

Nicht einmal das ;) ! Aktuell erhalten Haupt-, Stabs- und Oberstabsfeldwebel den gleichen Wehrsoldsatz von € 14,27 am Tag!

KlausP

Zitat von: Iceman0275 am 31. Dezember 2014, 17:26:08
Das meine ich ja  ;)

Bei meines Wissens nach 16 erforderlichen Jahren als Feldwebeldienstgrad wird es sicher vor Mitte 30 in der Truppe keinen StFw geben.

Die Beförderung zum OStFw setzt mindestens 16 Feldwebeldienstjahre voraus.

Zitat... § 18
Beförderung der Feldwebel
(1) Die Beförderung zum Hauptfeldwebel setzt eine Dienstzeit von mindestens acht, für Angehörige des
fliegenden Personals und für Personal, das als Kampfschwimmerin oder Kampfschwimmer oder im Kommando
Spezialkräfte für besondere Einsätze verwendet wird, von mindestens sechs Jahren voraus. Die Beförderung
von Soldatinnen und Soldaten im Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit zum
Hauptfeldwebel setzt außerdem eine festgesetzte Dienstzeit von mindestens zwölf Jahren, bei Einstellung als
Unteroffizier von mindestens elf, als Stabsunteroffizier von mindestens zehn Jahren und als Feldwebel von
mindestens neun Jahren voraus.

(2) Voraussetzungen für die Beförderung zum Oberstabsfeldwebel sind
1.  eine Dienstzeit von mindestens 16 Jahren seit Ernennung zum Feldwebel und
2.  eine Dienstzeit von mindestens sechs Jahren seit Ernennung zum Hauptfeldwebel.
Zum Oberstabsfeldwebel dürfen nur Soldatinnen und Soldaten im Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder
eines Berufssoldaten und die in § 1 Satz 1 Nummer 2a bis 7 genannten Soldatinnen und Soldaten befördert
werden. ...

Quelle: SLV http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/slv_2002/gesamt.pdf
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

530d

ehrlich gesagt hab ich auch bischen geschdaunt das ich gleich HF eingestelt werd :D

Tommie

@ KlausP:

Hier ist die SLV der aktuell noch gültigen ZDv 20/7 ein Stück weit voraus, die in ihrer Ziffer 128 für die Beförderung zum Stabsfeldwebel 16 Feldwebeldienstjahre voraussetzt (14 Feldwebeldienstjahre für Fliegendes Personal, Personal, das im KSK für besondere Einsätze verwendet wird, Kampfschwimmerinnen und Kampfschwimmer) und 19 Feldwebeldienstjahre zum Oberstabsfeldwebel (17 für den erwähnten Personenkreis).

Hier wird allerdings in absehbarer Zeit mit einer Änderung gerechnet ...

KlausP

Zitat von: 530d am 31. Dezember 2014, 17:44:52
ehrlich gesagt hab ich auch bischen geschdaunt das ich gleich HF eingestelt werd :D

Als HptFw ...  ::)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen


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