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Überlegung Reservist zu werden

Begonnen von Carsten flieger-baby, 30. Dezember 2014, 18:16:18

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KlausP

Zitat von: Tommie am 31. Dezember 2014, 17:45:52
@ KlausP:

Hier ist die SLV der aktuell noch gültigen ZDv 20/7 ein Stück weit voraus, die in ihrer Ziffer 128 für die Beförderung zum Stabsfeldwebel 16 Feldwebeldienstjahre voraussetzt (14 Feldwebeldienstjahre für Fliegendes Personal, Personal, das im KSK für besondere Einsätze verwendet wird, Kampfschwimmerinnen und Kampfschwimmer) und 19 Feldwebeldienstjahre zum Oberstabsfeldwebel (17 für den erwähnten Personenkreis).

Hier wird allerdings in absehbarer Zeit mit einer Änderung gerechnet ...

In der SLV steht ja auch "mindestens" 16 Jahre.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen


flieger-baby

Ich klinke mich jetzt erstmal aus. Muss feiern!  :o

Euch allen einen guten Rutsch ins neue Jahr !!!

flieger-baby

So ganz habe ich das noch nicht verstanden.

Mal mein gedachtes Szenario (also wie ich es verstanden habe):

Beendigung der Meisterausbildung 07/2016
Dann als Reservist gemeldet mit vorläufigem Dienstgrad Feldwebel.
Dann ist irgendwann die Feldwebelausbildung fällig und ich bekomme den Dienstgrad entgültig verliehen.
Irgendwann nach diversen Wehrübungen und ? Jahren könnte eine Beförderung zum Oberfeldwebel oder gar Hauptfeldwebel/Stabsfeldwebel folgen.

Liege ich richtig oder sind noch irgendwo Denkfehler vorhanden ?

KlausP

Dann werden Sie ganz normal befördert wie jeder andere Feldwebel der Reserve auch.

§ 22 (2) 2. SLV sagt dazu:

Zitat... 2. zu einer Laufbahn der Feldwebel der Reserve, wenn sie die Voraussetzungen des § 19 Absatz 1 erfüllen.

Nach der Zulassung zu einer Laufbahn der Fachunteroffiziere der Reserve führen sie im Schriftverkehr bis
zu ihrer Beförderung zum Unteroffizier ihre Dienstgradbezeichnung mit dem Zusatz ,,(Reserveunteroffizier-
Anwärterin)", ,,(Reserveunteroffizier-Anwärter)" oder ,,(RUA)"; nach der Zulassung zu einer Laufbahn
der Feldwebel der Reserve führen sie im Schriftverkehr bis zu ihrer Beförderung zum Feldwebel ihre
Dienstgradbezeichnung mit dem Zusatz ,,(Reservefeldwebel-Anwärterin)", ,,(Reservefeldwebel-Anwärter)" oder
,,(RFA)". In den Laufbahnen der Fachunteroffiziere der Reserve ist vor der Beförderung zum Unteroffizier der
Reserve eine Fachunteroffizierprüfung, in den Laufbahnen der Feldwebel der Reserve vor der Beförderung zum
Feldwebel der Reserve eine Feldwebelprüfung mit Erfolg abzulegen. Weitere Beförderungen sind erst nach
Ablauf einer Zeit zulässig, die für Soldatinnen und Soldaten im Dienstverhältnis einer Berufssoldatin, eines
Berufssoldaten, einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit als Dienstzeit für die Beförderung nach dieser
Verordnung mindestens vorausgesetzt wird. Außerdem ist vor jeder Beförderung ein Wehrdienst von mindestens
zwölf Tagen abzuleisten. Zeiten einer dienstlichen Veranstaltung nach § 81 des Soldatengesetzes werden auf den
Wehrdienst nach Satz 5 nicht angerechnet. § 10 Absatz 2 Satz 4 gilt entsprechend.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

flieger-baby

Dieses Bürokratendeutsch in diverses Gesetzen/Verordnungen ist nicht immer eindeutig verständlich.  :P

Beschreibe es doch mal bitte in deinen eigenen Worten.  ;)

Tommie

Ab der Beförderung zum Feldwebel (endgültig) werden Sie behandelt wie alle anderen Feldwebel auch und werden nach entsprechenden Zeiten, die Sie in der ZDv 20/7, Ziffer 220, nachlesen können, befördert, wenn Sie die an gleicher Stelle festgelegten Mindestanzahlen von Wehrübungstagen im letzten Dienstgrad abgeleitet haben!

flieger-baby

OK, das ist mir verständlich.

Und wie läuft nach der einstellung die Ausbildung ab ?

Tommie

In dem Moment, wo man sich dazu entschließt, sie mit dem zunächst vorläufigen Dienstgrad eines Feldwebels einstellt, wird man mit Ihnen von Seiten BAPersBw auch Kontakt aufnehmen und Ihnen die möglichen Termine für die notwendigen Ausbildungen benennen! Dann können Sie sich entscheiden, was Sie wann machen möchten. Und wenn diese Entscheidungen im Einklang mit den geltenden Richtlinien sind, stimmt BAPersBw dem auch zu und schreibt die Ausbildungsplanung fest!

flieger-baby

Danke für die vielen hilfreichen antworten.

Aber: Wie läuft denn jetzt so eine Ausbildung ab?
         Darauf möchte ich hinaus.

Wie lange dauert sowas ?
Was wird alles geschult ?

Ich kann im Netz nur zur Unteroffiziersausbildung was finden.
Aber die dauert alleine ja schon mehrere Monate Vollzeit.
Das kann man nebenher ja gar nicht so ohne weiteres stemmen.

Vielleicht kann mir dazu noch jemand ein paar Infos geben.

Altrec

Habe an anderer Stelle gelesen, dass dies 2x2 Wochen Ausbildung und 30 RDL-Tage sein sollen.
Das ganze aber ohne Gewähr.

Hier am besten mal beim Karriereberater nachfragen.
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Helft mit, dass es so bleiben kann.

flieger-baby

Was heißt denn RDL ?  ???

Nen Karriereberater habe ich noch nicht, es hat ja auch noch Zeit.

Altrec

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Altrec

#43
PS:
Hier findest du den für dich relevanten Berater.

Kannst ja eine Mail schreiben und nach Informationen/ Unterlagen fragen. Schadet ja nicht, jetzt schon mal nachzufragen.



Edit:
Link bereinigt
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flieger-baby

Danke.

Habe grad eben ne Mail mit Bitte um die benötigten Infos verschickt.
Schaun wir mal wie ernst meine Anfrage genommen wird.

Gruß... Carsten

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