Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Personalentwicklungsgespräch

Begonnen von Koepfer, 15. Juli 2018, 12:00:37

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Koepfer

Zitat von: dunstig am 15. Juli 2018, 12:46:09
Also wenn man bei dem popeligen IGF solche Verletzungen davon trägt, ist man als Soldat wohl ungeeignet. Noch dazu die scheinbar schlechten Ergebnisse beim schießen. Da werden offensichtlich nichtmals minimalste Mindestanforderungen erfüllt.

Die Verletzungen wurden erst durch die Woche Formaldienst vor dem Gelöbnis Ausbildungsrelevant, ich will mich nicht beklagen. Schießergebnisse konnte ich nie erzielen, da ich nicht zugelassen war.

miT

Er durfte ja garnicht erst schießen, da das Zerlegen und Zusammensetzen der Waffe sowie das Schranken-Öffnen der Wachausbildung nicht zu ausreichenden Leistungen führte. Daher kein scharfer Schuss des TE
Kameradschaftliche Grüße!

Koepfer

Zitat von: KlausP am 15. Juli 2018, 12:49:00
- Wer hat das Personalgespräch in wessen Auftrag mit Ihnen geführt? Ihr Disziplinavorgesetzter im Auftrag des BAPersBw?
- Was haben Sie in Ihrer Stellungnahme dazu geschrieben?
- Haben Sie darauf bestanden, die Vertrauensperson zu beteiligen?

-Der bearbeitende Oberleutnant, Zugführer hat das Gespräch geführt. Der Kompaniechef i.V. Hauptmann hat das PEG unterzeichnet
-Mir ist nicht bekannt gegeben worden, dass ich eine Stellungnahme schreiben darf. Geschweige denn woher man dieses Dokument bekommt.
-Ich wurde nicht darüber aufgeklärt, dass mir bei dem Gespräch eine VP zusteht

miT

Dann schreiben Sie jetzt eine Stellungnahme, ausführlichst. Aber wirklich, Sie scheitern hier an einer Stelle der Ausbildung, die so weit ab von "Leistung" liegt, dass ist selten!
Kameradschaftliche Grüße!

KlausP

Das Gesprächsprotokoll haben Sie aber aufmerksam gelesen und verstanden, bevor Siexes unterschrieben haben
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Koepfer

Zitat von: KlausP am 15. Juli 2018, 13:09:14
Das Gesprächsprotokoll haben Sie aber aufmerksam gelesen und verstanden, bevor Siexes unterschrieben haben

Die Situation hat mich sagen lassen, ich hätte es verstanden, da ich mich auch selber beurteilen sollte, was aber nicht zur Niederschrift gebracht wurde.

Ein Hauptfeldwebel war als Zeuge anwesend. Ich wurde aufgefordert das Dokument zu lesen, aber in der Eile des Tagesgeschäfts nicht zu genüge. All das was ich in dem langen Gespräch gesagt habe, wurde auf die Zeilen runtergebrochen ich hätte verstanden was mir eröffnet wurde

Was ich nicht verstanden habe, ist wieso eine Entlassung beantragt werden kann, obwohl noch keine erneute Leistungsüberprüfung in den zuvor beanstandeten Punkten statt gefunden hat. Und somit die Gelegenheit fehlt mein können unter Beweis zu stellen.

Sollte ich Ihrer Meinung nach auch eine Stellungnahme an den Disziplinarvorgesetzten schreiben?

Ralf

Ein Entlassungsantrag nach  §55 (4) ist nicht an 2 Lehrgangsteilnahmen gebunden. Aber es müssen schon ziemlich heftige Gründe vorliegen, wenn man auf eine 2. Teilnahme verzichtet. Der Tenor muss in etwas lauten "wie hoffnungslos".
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Koepfer

Zitat von: Ralf am 15. Juli 2018, 13:25:01
Ein Entlassungsantrag nach  §55 (4) ist nicht an 2 Lehrgangsteilnahmen gebunden. Aber es müssen schon ziemlich heftige Gründe vorliegen, wenn man auf eine 2. Teilnahme verzichtet. Der Tenor muss in etwas lauten "wie hoffnungslos".

Ich habe nicht freiwillig auf eine Teilnahme verzichtet, lediglich die Pflicht zur Gesunderhaltung wahrgenommen, da auf erneute drei Monate GA gesehen der Erhalt meiner Füße essentiell ist. Die Verse war aufgerieben und ich konnte nicht auftreten, geschweige denn ordentliches Schuhwerk tragen während des Dienstes den ich trotz der behinderung und Status MSG ausgeübt habe.

Ralf

Das ändert doch nichts an meiner Aussage, dass man dich kein 2. Mal an der Ausbildung teilnahmen lassen möchte.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Koepfer

Zitat von: Ralf am 15. Juli 2018, 13:37:20
Das ändert doch nichts an meiner Aussage, dass man dich kein 2. Mal an der Ausbildung teilnahmen lassen möchte.

Ich verstehe das warum halt nicht, es ist absolut nicht logisch

Sierra313

Also jetzt mal ehrlich, ihre Aussagen hier kommen mir doch reichlich dubios vor. Der einzige Grund der mir bekannt ist das jemand nicht zur Waffenausbildung geschweige denn zur Schießausbildung zugelassen wird, ist ein fehlen des entsprechnden Sicherheitsbescheides bei der Soldateneinstellungsüberprüfung. Ansonsten habe ich es in viele Jahren noch nie erlebt das ein Soldat bei den Ausbildungsabschnitten die Sie hier anführen gescheitert wäre geschweige denn aufgrund desssen aus dem Dienstverhältnis entfernt wird.
Ihr Oberleutnant Zugführer darf gar kein Personalgespräch mit Ihnen führen. Ein Personalgespräch ist ein formeller Akt, dieser ist zu protokollieren und muss zwingend entweder vom Disziplinarvorgesetzten oder dem S1 Offz/StOffz durchgeführt werden.

Ralf

Das steht schwarz auf weiß im Entlassungsantrag. Da muss schon Substanz sein, denn ansonsten geht so ein Antrag im BAPersBw nicht durch. Wenn du also der Meinung bist, dass es keine handfesten Gründe gibt und die Darstellung des DV richtig ist, wird der Antrag wohl nicht durchgehen. Aber es steht dir ja frei eine Stellungnahme nachzureichen.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Ralf

War es wirklich ein Personalentwicklungsgespräch oder eher eine Anhörung?
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

200/3

ZitatIch befinde mich in einem dreijährigen Ausbildungskonzept FA
Klingt für mich auf den ersten Blick nach Pfullendorf und 209?
Sollte dem so sein (und auch wenn nicht), ist es vermutlich für beide Seiten das Beste, wenn Sie und die Bundeswehr sich trennen. Wenn man schon bei so grundlegenden Dingen wie der Waffen-und Geräteausbildung "versagt", was soll das dann erst bei weiterführenden Ausbildungen werden? Die Anforderungen werden nach der "Grundausbildung" eher härter als lascher.
Und dass Sie bei Entlassung auf der Straße sitzen ist ganz allein Ihr Problem, es ist nicht Aufgabe der Bundeswehr für Sie die soziale Hängematte zu spielen wenn Sie nicht die geforderten Leistungen gezeigt haben.

Aber ich gehe mal ganz schwer davon aus, dass hinter der jetzt angestrebten Entlassung deutlich mehr steckt als nur "Zerlegen/Zusammensetzen der Handwaffe nicht auf die Reihe gekriegt" und hier, wie so oft, nur eine Seite dargelegt wird.

KlausP

Zitat von: Koepfer am 15. Juli 2018, 13:45:52
Zitat von: Ralf am 15. Juli 2018, 13:37:20
Das ändert doch nichts an meiner Aussage, dass man dich kein 2. Mal an der Ausbildung teilnahmen lassen möchte.

Ich verstehe das warum halt nicht, es ist absolut nicht logisch

Ob Sie das logisch finden oder nicht ist erst einmal belanglos. Wenn Ihre Vorgesetzten der Meinung sind, dass Sie den FAL auch im zweiten Anlauf nicht bestehen werden, kann Ihr Disziplinarvorgesetzter beim BAPersBw Ihre Entlassung beantragen. Dieser Antrag ist Ihnen zu eröffnen und es ist Ihnen Gelegenheit zu einer Stellungnahme zu geben. Wenn das nicht erfüllt ist, haben Sie immer noch die Möglichkeit der Beschwerde.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau