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OffzMilFD 2020 / Berufssoldat 2020 <== Nicht 2019 !!

Begonnen von LwPersFw, 29. Juli 2019, 08:36:49

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Ralf

Zitat von: 14NewOne8 am 17. Februar 2020, 16:58:44
Das heißt wie viel Dienstzeit hat der Soldat bereits hinter sich z.B. der OFw der gerade seine zweite Beurteilung hat und sich in seiner ersten Verwendung befindet und mit 8.8 und 9.0 beurteilt wurde.

Aber spielst du nicht auf dem selbe Klavier, das du oben verteufelt hast:
Zitatirgendwann habe ich zu meinem Vorgesetzten gesagt: ,,Okay was machen wir hier? Wir wollen mitspielen, allerdings haben wir bis heute nicht die Spielregeln verstanden" und nun hat man es verstanden
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SolSim

Zitat von: Ralf am 17. Februar 2020, 17:14:34
Zitat von: 14NewOne8 am 17. Februar 2020, 16:58:44
Das heißt wie viel Dienstzeit hat der Soldat bereits hinter sich z.B. der OFw der gerade seine zweite Beurteilung hat und sich in seiner ersten Verwendung befindet und mit 8.8 und 9.0 beurteilt wurde.

Aber spielst du nicht auf dem selbe Klavier, das du oben verteufelt hast:
Zitatirgendwann habe ich zu meinem Vorgesetzten gesagt: ,,Okay was machen wir hier? Wir wollen mitspielen, allerdings haben wir bis heute nicht die Spielregeln verstanden" und nun hat man es verstanden

Naja, es bleibt einem auch nichts anderes übrig, wenn man etwas werden möchte 😏

14NewOne8

@Ralf
Nein nicht so ganz, da ich schon etwas mehr Dienstzeit hinter mir habe und auch die ein oder andere Beurteilung mehr.

@SolSim
Leider ist dem so. Bin auf jeden Fall gespannt was sich nächstes Jahr andern wird.

KlausP

Bisher war noch jedes Beurteilungssystem nach relativ kurzer Zeit tot, weil Vorgesetzte ihre Kandidaten durch das Auswahlverfahren kriegen wollten und sich eben nicht an die Vorgaben gehalten haben. Sowas führt dann eben zu eine inflationären Vergabe solcher hohen Bewertungen. Ich glaube nicht mehr daran, dass sich das noch mal ändern wird.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

Zitat von: 14NewOne8 am 17. Februar 2020, 17:20:49
@Ralf
Nein nicht so ganz, da ich schon etwas mehr Dienstzeit hinter mir habe und auch die ein oder andere Beurteilung mehr.
Das sehe ich nicht als stichhaltiges Argument. Gibt sicherlich jemand, der mehr BU hat und deswegen nun das Nachsehen hat.

Bitte nicht falsch verstehen, ich sehe das ja genauso und die Chefs haben nun einmal nur die Möglichkeit so ihre guten Leute durchzubekommen. Und das ist ja auch gut so, denn ansonsten werden hier gute Potenziale liegen gelassen.
Was ich nur kritisiere ist, dass man eben selbst mit zweierlei Maß misst. Andere werden verteufelt, aber man selbst nimmt natürlich gerne diese Möglichkeit wahr. Und das ist nicht von 2 oder 4 BU abhängig, dass es dadurch richtiger wird.

Zitat von: KlausP am 17. Februar 2020, 17:25:46
Bisher war noch jedes Beurteilungssystem nach relativ kurzer Zeit tot, weil Vorgesetzte ihre Kandidaten durch das Auswahlverfahren kriegen wollten und sich eben nicht an die Vorgaben gehalten haben. Sowas führt dann eben zu eine inflationären Vergabe solcher hohen Bewertungen. Ich glaube nicht mehr daran, dass sich das noch mal ändern wird.
Mal schauen, beim neuen BU-System ist immer der nächsthöhere Vorgesetzte der jeweiligen Vergleichsgruppe gezwungen die ganze Vergleichsgruppe aufzuheben und das Nichteinhaltung der Vorgaben für die 5 "Körbchen".
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SolSim

Da bin ich mal gespannt, ob das neue System endlich mal Ruhe in die Truppe bringen wird.

PapaGolf

Moin Zusammen, ich habe eine Frage bzgl. der Ausbildung zum OffzMilFD. Ich habe hierzu widersprüchliche Aussagen und Erfahrungen gehört.

Vor 2 Jahren wurde ein Kamerad ausgewählt, er musste aufgrund seiner innerhalb der Fw-Ausbildung absolvierten Meisterebene "Wirtschaftsfachwirt" keine 2-Jährige Fachausbildung im Zuge des Laufbahnwechsels machen, sondern lediglich den militärischen Offz-Lehrgang sowie SLP Englisch. Begründet wurde dies wohl mit gleicher Ausbildungsebene die mit dem Fachwirt schon erreicht wurde.

Trotzdem gibt es andere Kameraden, die letztes Jahr im Rahmen der Übernahme zum OffzMilFD die kompletten 2 Jahre in Faßberg antreten mussten, obwohl auch hier die Meisterebene im Zuge Feldwebel abgelegt wurde.

Kann hier einer von den Personalern evtl. Licht ins Dunkle bringen, wie sich hier nun die aktuelle Sachlage darstellt?

Besten Dank vorab und kameradschaftliche Grüße

Ralf

Grundsätzlich ist der Fachschulbesuch vorgesehen. Ausnahmen werden auf Antrag durch das fachlich zuständige Referat unter Einbeziehung der schulischen beruflichen Qualifikationen im Einzelfall entschieden.
Ich habe auch von diesen Einzelfällen der Befreiung auf Meisterebene gehört. Ich kann dieses ohne Einzelfallkenntnis nicht nachvollziehen, weil die Meisterebene unterhalb der Ebene staatl. gepr. Techniker und Betriebswirt liegt.
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Donny

Gleich mal meinen ersten Post verkackt ::)

Ergänzung:
Das ist nicht ganz richtig. Sowohl der Meister als auch der staatlich geprüfte Techniker liegen laut dem deutschen Qualifizierungsrahmen (DQR) auf der Stufe 6. Der DQR ist ein Instrument vom Bildungsministerium zur Einordnung und Vergleichbarkeit von Abschlüssen. Der Betriebswirt ist tatsächlich der Stufe 7 zugeordnet und damit eine Ebene höher.

Ich habe auch im Maßnahmenkatalog zur Modernisierung der militärischen Laufbahnen die M4 (glaube ich) gesehen, die eine Anerkennung von zivilen Abschlüssen für den OffzMilFD vorsieht. Leider habe ich dazu noch keine Ausdetaillierung gefunden. Es ist also die Änderung der SLV abzuwarten.

dunstig

Nicht schon wieder der DQR. Den interessiert doch kein Mensch. Daher sollte der auch nie zur Argumentation herangezogen werden.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Donny

Zitat von: dunstig am 20. Februar 2020, 12:54:03
Nicht schon wieder der DQR. Den interessiert doch kein Mensch. Daher sollte der auch nie zur Argumentation herangezogen werden.

Ok und was sollte deiner Meinung nach zur Argumentation herangezogen werden? Ist ja schön, dass es dich nicht interessiert, aber für mich hat eine Empfehlung vom entsprechenden Bundesministerium mehr Gewicht, als eine persönliche Meinung.

F_K

ZitatDer EQR dient als Übersetzungsinstrument, das hilft, nationale Qualifikationen europaweit besser verständlich zu machen. Als nationale Umsetzung des EQR berücksichtigt der DQR die Besonderheiten des deutschen Bildungssystems und trägt zur angemessenen Bewertung und zur Vergleichbarkeit deutscher Qualifikationen in Europa bei.

Der DQR dient NICHT zum Vergleich deutscher Qualifikationen untereinander - es dient zum "europäischen Vergleich".

"Untereinander" ist dies "Quatsch" - das wäre so, wenn ich sage - ein Kleinwagen und ein Kampfpanzer sind beides Landfahrzeuge (was richtig ist), und deshalb wären diese beide gleich für eine bestimmte Aufgabe geeignet (was Quatsch ist).

Ralf

Das Thema DQR wurde ja hier bereits öfters diskutiert. Er ist nicht für die Einstufung von Qualifikationshöhen für die Bundeswehr maßgeblich. Das ist die SLV und die Auslegung des fachlich zuständigen P-Referates für die SLV sowie für die Recherche und Empfehlungen das BIZBw.

ZitatIch habe auch im Maßnahmenkatalog zur Modernisierung der militärischen Laufbahnen die M4 (glaube ich) gesehen, die eine Anerkennung von zivilen Abschlüssen für den OffzMilFD vorsieht. Leider habe ich dazu noch keine Ausdetaillierung gefunden. Es ist also die Änderung der SLV abzuwarten.
Da sei nicht zu enttäuscht, wenn das Resultat so kommt, wie es derzeit scheint.
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PersFw_SK

Grüße in die Runde!

Bin seit längerem stiller Mitleser und habe mich entschieden, ein Mitglied des Forums zu werden. Ich sollte im Laufe des Tages freigeschaltet sein, sodass ich jetzt erstmal als Gast einen Beitrag verfasse. Und da ich mit dem Thema aus Selbstinteresse ein wenig vertraut bin (siehe letzten Absatz), freue ich mich auf meinen ersten Beitrag, in diesem wie ich finde, sehr informativen Forum.

Ich bin schon der Meinung, dass man innerhalb aus dem DQR Vergleiche heranziehen kann.
Richtig ist jedenfalls, dass sowohl die Meisterebene/Fachwirte als auch z.B. der staatlich geprüfte Techniker/Betriebswirt auf einer Ebene angeordnet sind (Stufe 6). Das rechtfertigt aber grundsätzlich keine Befreiung des zweijährigen Besuchs der Fachschule.

Ich zitiere hier mal ein paar Passagen aus der Ausbildungsweisung Nr. 9001 vom Inspekteur der Luftwaffe:

Die Ausbildung der OA MilFD ist in drei Stufen gegliedert:
a) Militärfachliche Ausbildung (Teil I)
Regelausbildungsgang für OA MilFD ist grundsätzlich eine staatlich anerkannte Fachschulausbildung

Mit der militärfachlichen Ausbildung Teil I wird die Grundlage im Schwerpunktbereich der fachlichen Qualifikation geschaffen. Mit dem Abschluss der höheren Berufsausbildung und dem Erreichen der fachgebundenen Hochschulreife soll die Allgemeinbildung der OA MilFD vertieft werden. Zugleich sollen die zukünftigen OffzMilFD eine fundierte, möglichst verwendungsbezogene und praxisorientierte Grundlagenausbildung erhalten, die dem veränderten Anforderungsprofil im zukünftigen Aufgabenbereich Rechnung trägt. Neben diesem Primärziel ist zur Sozialisierung mit dem künftigen Berufsbild Erziehung zur Persönlichkeitsformung erforderlich. 

Ausbildungsziel

OA MilFD absolvieren eine staatlich anerkannte Fachschulausbildung und werden zum ,,staatlich geprüften Betriebswirt" oder ,,staatlich geprüften Techniker" qualifiziert. Die Offizieranwärterinnen und -anwärter sollen so die fachgebundene Hochschulreife erwerben.
Darüber hinaus sollen die OA MilFD einen Rollenwechsel zum Offizier vollziehen und für den Aufstieg von der Durchführungs- in die Führungsebene mit praxis- und anwendungsorientierter Führungsqualitäten ausgestattet werden. Der zukünftige Offizier erwirbt hierzu Führungs- wie auch Managementqualifikation, die ihn durch Erwerb von Methoden-, Sozial- und Fachkompetenz vertiefend zum Führer, Erzieher und Ausbilder prägen.


Grundvoraussetzung für eine Befreiung von der Teilnahme an der Fachschulausbildung ist der Nachweis über einen anerkannt gleich- oder höherwertigen Berufsabschluss und Bildungsabschluss. Die fachliche Prüfung obliegt dem Kommandeur der Fachschule der Luftwaffe im Benehmen mit der Landesschulbehörde auf Weisung des LwAusbKdo.

Am Ende bleibt es wie so oft eine Einzelfallentscheidung.

Ich strebe im nächsten Jahr ebenfalls den Laufbahnwechsel zum OffzMilFD an. Ich selbst habe einen Abschluss als Kaufmännischer Fachwirt (DQR Stufe 6) und einen Abschluss zum Betriebswirt (HWK), welche der Stufe 7 im DQR zugeordnet ist. Nach verschieden Informationsgesprächen und Rücksprachen mit den verantwortlichen Stellen, würde man mich selbstverständlich vom Besuch der Fachschule befreien.


Ralf

Kleiner Hinweis: diese Ausbildungsweisung ist seit vielen Jahren außer Kraft, das LwAusbKdo gibt es seit 2013 nicht mehr. Es gibt aber eine Ausbildungsvorschrift der Lw im Zentralen Regelungsmanagement.
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