Oh man... was soll immer diese "Herr Lehrer, im Keller brennt noch Licht"-Mentalität ?
Kann man nicht einfach mal das Positive sehen ?
Gerade in DIESEN Zeiten ?
Ja ... es gibt Regeln zu Anwendung.
Was hat das mit "Vorsicht" zu tun ?
Wer die Vorgaben erfüllt... kann es nutzen. Wer nicht, der nicht.
Wo sehe ich denn nicht das Positive? Im Gegenteil, das ist der richtige Schritt aufgrund der Mobilitätseinschränkungen des ÖPNV. Es handelt sich aber um ein essenzielles Detail, weil es - leider - den Nutzerkreis erheblich einschränkt. Anders als beim Angebot für Soldaten der DB, was als Vergleich herangezogen wurde.
Stellenweise versuchen Land und Bund aktuell mit großem Aktionismus zu glänzen, verstecken im Kleingedruckten jedoch massive Einschränkungen (Beispiel: Bemessungszeitraum der Soforthilfe für Unternehmer oder Kündigungsschutz für Mietaussetzungen, ohne Blick auf Vermieter).
Aber wenn das seitens Moderatoren unerwünscht ist, nehme ich das gerne zur Kenntnis, sollte dann aber ebenso beherzigt werden.
Bezüglich der im Keller brennt Licht Mentalität darf ich daran erinnern, dass du es bist der regelmäßig Vollzitate und Artikel (u.a. von Bundeswehr.de oder Bundeswehr.org) hier einstellt. Ganz besonders in diesem Thread. Wo liegt der Unterschied?
Die Leitung des Krankenhauses bestätigt auf diesem Formular, dass der / die Beschäftigte das Angebot in Anspruch nehmen darf.
Damit ist doch alles gesagt!
Was hat das mit der Bestätigung des ArbeitNEHMERS zu tun, dass kein privates Fahrzeug zur Verfügung steht? Genau diese Einschränkung wurde nämlich just gestern (ja Samstag) durch den Personalrat eine großen deutschen Uniklinikums scharf kritisiert.
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