- Kennt Ihr Fälle, bei denen eine Nachzeichnung während der Schutzzeit erfolgt ist?
Für diese Kameraden/innen gilt:
Die personalbearbeitenden Stellen haben durch Einbeziehung in den entsprechenden Personalauswahlentscheidungen zu gewährleisten,
dass die Betroffenen auch während der Schutzzeit befördert oder in eine höhere Planstelle eingewiesen werden können.
Im Hinblick auf die Einbeziehung Einsatzgeschädigter in Personalauswahlentscheidungen ist entsprechend A-1336/1 "Mil. Personalführung
für Freigestellte, Entlastete oder Beurlaubte" zu verfahren. Die Regelungen über die Einbeziehung in Personalauswahlentscheidungen gelten
auch für sich in der Schutzzeit befindende einsatzgeschädigte Berufssoldatinnen und einsatzgeschädigte Berufssoldaten.
Wenn man als Betroffene/r, bezogen auf die Beförderung, den Sachstand wissen möchte >> schriftlichen Antrag an die zuständige PST, mit der Bitte um Auskunft zur möglichen Beförderung.
A-1336/1
"Einsatzgeschädigte sind
während der Schutzzeit in Personalauswahlentscheidungen einzubeziehen.
Die Bildung einer Referenzgruppe, insbesondere die Grundlagen bezüglich des betrachteten Personenkreises,
deren Änderung und die in Bezug auf die Angehörigen der Referenzgruppe getroffenen personellen Entscheidungen
sind in einer Sachakte
zu dokumentieren.
Auf Antrag ist der betreffenden Person Einsicht in die oder Auskunft aus der Sachakte zu gewähren.
In der
Personalgrundakte der betreffenden Person sowie im vorgesehenen Umfang im Personalwirtschaftssystem ist
die Tatsache der Bildung einer Referenzgruppe sowie ihr Rangplatz innerhalb der Referenzgruppe
nachzuweisen.
Die betreffende Person
ist umgehend über die Bildung
oder eine Änderung der Referenzgruppe, deren Größe und
ihre Platzierung durch Bereitstellung der
anonymisierten Referenzgruppe
aktenkundig zu informieren.
Die personalaktenrechtlichen Bestimmungen sind jeweils zu beachten, die Informationen erfolgen anonymisiert."