Ich bin 35, seit 5 Jahren BS. Bei mir wurde eine PTBS mit zahlreichen Begleiterkrankungen (Depression, Migräne, Herzrhytmusstörungen) diagnostiziert. Ich bin aktuell noch in der Schutzzeit und der Antrag auf WDB läuft. Im WDB-Verfahren sagte der Gutachter schon, dass in meinem Fall die Verwaltung die WDB sehr wahrscheinlich positiv bescheiden wird. Ich war zum Schädigungszeitpunkt ebenfalls Zeitsoldat.
Meine Empfehlung:
Sie sind Berufssoldat.
Damit gilt der Grundsatz "Rehabilitation vor Versorgung"
D.h. bevor an Entlassung auf Grund DU zu denken ist, soll alles versucht werden, dass Sie so gesund wie möglich werden und bis zur normalen Pension im Dienst verbleiben.
Bei Ihnen tritt hinzu, dass Sie unter dem Schutz der Schutzzeit stehen.
Und auch hier ist die erste Phase die medizinische Behandlung, um möglichst wieder zu gesunden.
Bzw. best möglich beruflich und privat weiter leben zu können.
Also denken Sie nicht an das Thema DU, sondern konzentrieren Sie sich auf das best mögliche Gesunden.
Für das Thema DU ist es dann auch relevant, ob eine WDB festgestellt wird und welcher GdS.
Denn sollte es später doch zu einer DU kommen, erhalten Sie höhere Leistungen, wenn Sie einen dauerhaften GdS ab 50 haben:
+ Einmalzahlung 150.000 €
+ Ausgleichszahlung SaZ
Also, abwarten und zunächst alle Möglichkeiten der medizinischen Versorgung bestmöglich nutzen!
Für das Ruhegehalt bei DU + WDB (
BS, der im Zeitpunkt Einsatzunfall SaZ war) wäre dann maßgeblich:
+ § 17 Abs 2 SVG Ruhegehaltfähige Dienstbezüge
+ § 25 Abs 1 SVG Zurechnungszeit
+ § 26 Abs 10 SVG Höhe des Ruhegehalts
+
auf Antrag :
ggf. § 26a Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes
(Zeitraum der Bewilligung ist begrenzt!)Bei der Berechnung ist zu beachten, dass bei einer Pensionierung vor 2039 nicht der volle Brutto-Betrag versteuert wird. ( § 19 Abs 2 EStG )
Da WDB ... erhalten Sie
zusätzlich eine
steuerfreie Grundrente ab einem GdS 30.
Ab 01.01.2025 werden die Beträge deutlich erhöht:
"1. 400 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 30 und 40,
2. 800 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 50 und 60,
3. 1200 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 70 und 80,
4. 1600 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 90,
5. 2000 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 100."
Weitere finanzielle Leistungen wären ebenfalls zu prüfen.
z.B.:Wie o.g.
ab GdS 50+ Einmalzahlung 150.000 €
+ Ausgleichszahlung SaZ
§ 63f SVG Ausgleichszahlung für bestimmte Statusgruppen
"(1) Im Falle eines Einsatzunfalls im Sinne des § 63c Absatz 2 erhält ein Soldat, der
keinen Anspruch auf Unfallruhegehalt nach § 63d hat, neben der sonstigen Versorgung nach diesem Gesetz eine Ausgleichszahlung, wenn er infolge des Einsatzunfalls dienstunfähig geworden und im Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses infolge des Einsatzunfalls in seiner Erwerbsfähigkeit um mindestens 50 Prozent beeinträchtigt ist.(...)"
"Bei Anwendung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes (...) gilt als Beendigung des Dienstverhältnisses
1. (...) oder
2. im Falle einer Weiterverwendung deren Beendigung."
D.h. im Falle der Weiterverwendung als BS auch die Beendigung der Weiterverwendung durch DU.
Berufsschadensausgleich gem. § 30 Abs 3 ff des Bundesversorgungsgesetz
Dazu auch hier
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,23137.msg673738.html#msg673738Und noch detaillierter hier
https://www.vmginfo.de/sozr/content/viii_versorgung_3_4.htm