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Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Seiten: [1] 2 ... 10
 1 
 am: 14. Mai 2024, 21:57:53 
Begonnen von LwPersFw - Letzter Beitrag von flymon
Geht alles gleichzeitig raus.

Ist das sicher? Ein Kamerad hat schon 90/5-Aufforderung, verbindliche Starttermine für Infoveranstaltung und entsprechende Lehrgänge, wohingegen andere noch gar nichts haben ausser eine Eingangsbestätigung. Da kann man dann wohl mit einer Ablehnung rechnen.

 2 
 am: 14. Mai 2024, 13:51:59 
Begonnen von DaZwars - Letzter Beitrag von MikeEchoGolf
Guten Abend,

würde ich nach dem Befehlsschema gehen käme ich auf folgendes raus:
1. liegt ein Befehl vor?: ja
2. rechtsmäßig?         : nein, denn dein Vorgesetzter hat eine mögliche Verschlimmerung missbillingend in Kauf genommen (mir würde ja mal eure Meinung zu SG §10 (5) interessieren; grenzt ja an fahrlässige Körperverletzung
3. zumutbar?             : nein, du warst/ bist ja nicht in der Lage den Umzug zu stemmen

Wenn es Aussage gegen Aussage steht siehts für andere aus als hättest Du es freiwillig gemacht. Aber wenn so ein Befehl kommt wieso prüft man nicht selbst vorort ob man dagegen was machen kann? Kurz beseite gehen und im Inet Prüfung Befehlsschema eingeben, falls man darin nicht mehr fit ist. Hätte besser laufen können.


§ 17a Gesunderhaltungspflicht und Patientenrechte
(1) Der Soldat hat alles in seinen Kräften Stehende zu tun, um seine Gesundheit zu erhalten oder wiederherzustellen. Er darf seine Gesundheit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig beeinträchtigen.


Der Befehl hätte also nie ausgeführt werden dürfen.

Man sollte die Kameraden (Zeugen) nochmal von jemanden anderen befragen lassen.
Evtl. hat jemand nicht die volle Wahrheit erzählt (aus welchem Grund auch immer).

 3 
 am: 14. Mai 2024, 11:20:14 
Begonnen von LwPersFw - Letzter Beitrag von schlammtreiber
Was einsatzbereit ist, wird geheim gehalten.

Ähm nein, der Klarstand wird regelmäßig veröffentlicht.
(ob das sinnvoll ist, sei mal dahingestellt)

 4 
 am: 14. Mai 2024, 10:53:37 
Begonnen von LwPersFw - Letzter Beitrag von thelastofus
Naja zum einen ist ds hier schon ein spezielles Forum und eigenlich das einzige was noch "überlebt" hat. Sonst gibt es nur Reddit. (auch wenn die Zeit von Foren langsam zu Ende geht)

Somit werden hier schon spezifische Fragen gestellt. Weiterhin ist es nicht mehr so schlimm wie früher und es ist immer noch ein Militärforum.. Meistens liegen die Probleme aber am fragenden selbst.

Und die Bürokratie usw. gäbe es ja auch ohne Forum.

 5 
 am: 14. Mai 2024, 09:54:40 
Begonnen von LwPersFw - Letzter Beitrag von hope
Die Zukunft der Bw sieht eher mau aus. Wo soll das hoch qualifizierte Fachpersonal denn herkommen?

300 Kampfpanzer sind vorhanden. 100 Kampfpanzer und ein paar Schiffe. Was einsatzbereit ist, wird geheim gehalten.

Cybersicherheit in D? eher Neuland.

Wie hier im Forum "Themen" besprochen werden, spricht Bände. Vor allen gehts um Bürokratie, die wohl nur sehr wenige verstehen können.
Kaum eine sachliche Diskussion ohne Bevormundung und "erstmal niedermachen des evtl. Fragenden" und nur noch Fragen und Gegenfragen der Admins und Moderatoren. Verständlich erklären ist wohl ein Fremdwort geworden in D.

Das Bundeswehr-Forum ein Spiegelbild von Regierung, BMVg und Bundeswehr?

 6 
 am: 14. Mai 2024, 06:44:11 
Begonnen von DaZwars - Letzter Beitrag von LwPersFw

Nun bin ich sehr unzufrieden mit dem Ausgang der Ermittlungen und wüsste gerne, ob mir noch weitere Möglichkeiten zur Verfügung stehen dagegen vorzugehen?


Ich kann nicht genau herauslesen was Sie mit: "... dagegen vorgehen ... " meinen ?



Viel wichtiger ist das Sie umgehend beim Truppenarzt das Anlegen eines WDB-Blattes beantragen.

Das Verfahren wird beschrieben in der Regelung A-1463/21 "Wehrdienstbeschädigungsverfahren"

"304. Ein WDB-Blatt ist unverzüglich – spätestens innerhalb von drei Wochen – anzulegen, wenn
eine WDB wahrscheinlich ist und voraussichtlich Versorgungsansprüche entstehen werden (vgl. Nr. 305).

In Zweifelsfällen ist immer ein WDB-Blatt anzulegen, wenn

a) eine Soldatin bzw. ein Soldat das Anlegen eines WDB-Blattes beantragt
"

( Mit Formblatt Bw-2324  „Erste ärztliche Mitteilung über eine mögliche Wehrdienstbeschädigung (WDB)“ )

Davon werden 3 Ausfertigungen erstellt.

+ BAPersBw VII 2.2
+ G-Karte
+ Disziplinarvorgesetzter

Achten Sie darauf das Ihnen von der Ausfertigung Disziplinarvorgesetzter eine Kopie ausgehändigt wird. ( A-1463/21 , Nr. 306 )


Wozu das Ganze ?:

"In der Regel dient das WDB-Blatt (Formular Bw-2324 „Erste ärztliche Mitteilung über eine mögliche Wehrdienstbeschädigung (WDB)“, V_10057795_S)
der Verfahrenseinleitung zur Feststellung einer WDB im Sinne des § 81 ff. des Soldatenversorgungsgesetzes (SVG) und ihrer gesundheitlichen Folgen."

"Eine WDB ist nach § 81 Absatz 1 SVG eine gesundheitliche Schädigung, die eine Soldatin bzw. ein Soldat durch

• eine Wehrdienstverrichtung,
• einen während der Ausübung des Wehrdienstes eingetretenen Unfall oder
• die dem Wehrdienst eigentümlichen Verhältnisse

erlitten hat"

Diese Feststellung, ob eine WDB vorliegt oder nicht, ist wichtig - da Sie nicht abschätzen können welche Auswirkungen diese Schädigung auf Ihr weiteres Leben haben wird !


"Aufgaben der Truppenärztin bzw. des Truppenarztes

Die zuständige Truppenärztin bzw. der zuständige Truppenarzt legt das WDB-Blatt für die
erkrankte Soldatin bzw. den erkrankten Soldaten (siehe Nrn. 304 bis 308) an und führt auf Anforderung
des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) eine aktuelle Befunderhebung
durch oder veranlasst diese durch entsprechende Fachärztinnen und Fachärzte der Bundeswehr."

Die Aufgaben des Truppenarztes werden weiter präzisiert in der Regelung C1-1463/21-4000 "Aufgaben des truppenärztlichen Dienstes (Wehrdienstbeschädigung)"

"Notwendige Anlagen zum Wehrdienstbeschädigung-Blatt

210. Der ersten Ausfertigung des WDB-Blattes sind gut lesbare Fotokopien oder Abschriften (keine Originale), die für die als WDB-Folge geltend
gemachte Gesundheitsstörung und deren Folgen von Bedeutung sind, beizufügen. Hierzu zählen:

G-Karte (Umschlagblatt) mit Einlegekarten,
• gesundheitliche Vorgeschichte, hier auch Musterungs- und Einstellungsbefunde,
• die geltend gemachte Gesundheitsstörung betreffenden Facharztbefunde,
• die geltend gemachte Gesundheitsstörung betreffenden Behandlungsberichte der Krankenhäuser sowie
• sämtliche weiteren relevanten medizinischen Unterlagen (z. B. Röntgenbefunde, Audiogramme, Zahnschemata, Operationsberichte, histologische Befunde).

211. Liegt eine „Unfallanzeige Soldaten“ vor, so ist dem WDB-Blatt deren zweite Ausfertigung beizufügen"



Bestehen Sie darauf das nachträglich die "Unfallanzeige Soldat" erstellt wird ( Formular Bw-2211 "Unfallmeldung") und wie in Nr. 211 genannt dem WDB-Blatt beigefügt wird.

Dieses Verfahren ist in der Regelung A-2010/1 "Arbeitsschutz in der Bundeswehr" zu finden.

"10.1 Unfallmeldungen

10001. Ein Unfall ist ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares,
einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das eintritt

• in Ausübung oder infolge des Dienstes/der Arbeit,
• auf dem Weg zur oder von der Dienststelle (Wegeunfall) oder
• außer Dienst/Arbeit innerhalb von der Bundeswehr genutzter/mitgenutzter Liegenschaften.

10002. Ein Unfall ist von der verletzten Person, der bzw. dem Vorgesetzen oder der Person, die zuerst von
dem Unfall Kenntnis erhält (z. B. UVP, FAS, BtrArzt, Ersthelfende)
, der bzw. dem DStLt – unabhängig von
anderen Meldeverfahren – umgehend zu melden.
Für jede eingetretene Verletzung/Erkrankung, die im
Rahmen eines Arbeits- oder Wegeunfalls erfolgt, muss in Verantwortung der bzw. des DStLtr eine
Unfallmeldung (Unfallvermerk oder Unfallanzeige) erstellt werden
.

10006. Die Unfallmeldung dient der Dokumentation des betrieblichen Unfallgeschehens, dem Nachweis
eines ordnungsgemäßen Ablaufs der in der Dienststelle organisierten Ersten Hilfe und als
Präventionsgrundlage. Sie kann auch als Nachweis für einen Arbeits-/Dienstunfall einer bzw. eines
Beschäftigten bei der Durchsetzung ihrer bzw. seiner Leistungs-/Versorgungsansprüche dienen.


Die Dienststelle hat sicherzustellen, dass binnen drei Tagen, nachdem Kenntnis von dem Unfall erlangt worden
ist
, eine Unfallmeldung unter Mitwirkung

• der verunfallten Person (soweit möglich),
• der für den Bereich zuständigen UVP,
• der FAS,
• der bzw. des BtrArzt und
• der zuständigen Interessenvertretung

erstellt und diese den zuständigen Stellen unter Einhaltung der Daten- und Geheimschutzbestimmungen zugeleitet wird."






Sobald der Disziplinarvorgesetzte das WDB-Blatt erhält, sieht die A-1463/21 vor:

"5 Aufgaben der bzw. des Disziplinarvorgesetzten

501. Beantragt eine Soldatin bzw. ein Soldat das Anlegen eines WDB-Blattes bei der bzw. dem
Disziplinarvorgesetzten, hat diese bzw. dieser die Soldatin bzw. den Soldaten an die zuständige
Truppenärztin bzw. den Truppenarzt zu verweisen.

Die bzw. der Disziplinarvorgesetzte soll – nach Eingang der dritten Ausfertigung (grün) des WDB-Blattes
unaufgefordert und unverzüglich

a) Tatsachen, die zu dem Unfall oder zu der Erkrankung geführt haben, sichern und gegebenenfalls Zeugenvernehmungen durchführen lassen,
b) Anfragen einer zuständigen Bundeswehrdienststelle, insbesondere des BAPersBw, zeitgerecht und erschöpfend beantworten („Sofortsache“) und
c) die für sie bzw. ihn bestimmte dritte Ausfertigung des WDB-Blattes (siehe Nr. 307) in einem Vorgang „WDB-Fälle“ drei Jahre aufbewahren,
    um bei späteren Anfragen des BAPersBw darauf zurückgreifen zu können.

Erhält die bzw. der Disziplinarvorgesetzte davon Kenntnis, dass eine zur Entlassung anstehende
Soldatin bzw. ein zur Entlassung anstehender Soldat einen Unfall erlitten hat, ist schon vor Eingang
der dritten Ausfertigung (grün) des WDB-Blattes eine unverzügliche Beweissicherung durchzuführen."




Zusätzlich sollten Sie bei diesem ganzen Vorgang den/die Sozialberater/in beim örtlich zuständigen Sozialdienst um Unterstützung im Verfahren bitten.

A-1463/21

6 Aufgaben der Sozialberatung

601. Die Sozialberatung unterstützt 1 verletzte oder erkrankte Soldatinnen und Soldaten oder deren
Hinterbliebene dabei, die nach dem SVG zustehenden Leistungen der Beschädigtenversorgung
möglichst rasch zu erhalten; das gilt auch für die Beratung von Eltern, die Anspruch auf Sterbegeld
nach § 41 Absatz 2 SVG haben. Die Sozialberatung berät bei Bedarf die Truppenärztin bzw. den
Truppenarzt beim Anlegen des WDB-Blattes 2. Disziplinarvorgesetzte können bei der Aufklärung des
Sachverhalts, der zu der Verletzung oder Erkrankung der Soldatin bzw. des Soldaten geführt hat,
unterstützt werden 3. Auf Ersuchen einer zuständigen Bundeswehrdienststelle, insbesondere des
BAPersBw, wirkt die Sozialberatung an den für die WDB-Entscheidung erforderlichen Ermittlungen mit."

1  Siehe AR „Sozialdienst in der Bundeswehr“ A-2641/1 VS-NfD, Nrn. 203 und 204.
2  Siehe AR A-2641/1 VS-NfD, Nr. 212.
3  Siehe AR A-2641/1 VS-NfD, Nr. 215.

 7 
 am: 14. Mai 2024, 06:29:04 
Begonnen von Jupiterwege - Letzter Beitrag von Unproomn
Oder man nennt sich eben "Reservist" und erklärt diesen Begriff, auch darüber darf die Voll-Zivilbevölkerung ja gerne mehr wissen :)

 8 
 am: 13. Mai 2024, 23:12:59 
Begonnen von Mattdan - Letzter Beitrag von InstUffzSEAKlima
Man ist mit fast 18 Jahren heute nicht zwangsläufig mehr Fahranfänger.

Ja, es gibt auch jene, die schon mit 18 zwei Jahre Erfahrungen auf dem Moped haben und damit im Straßenverkehr nicht bei Null anfangen. Anderen haben auch nach vielen Jahren noch Probleme und geben teilweise auch zu, dass sie nicht gerne fahren, v.a. weite Strecken, allein, bei schlechter Sicht usw. Es ist immer eine individuelle Sache.

 9 
 am: 13. Mai 2024, 21:24:01 
Begonnen von Jupiterwege - Letzter Beitrag von MikeEchoGolf
- Soldat ist, wer auf Grund der Wehrpflicht oder freiwilliger Verpflichtung in einem Wehrdienstverhältnis steht. Staat und Soldaten sind durch gegenseitige Treue miteinander verbunden.

- Solange der Reservist in keinem Wehrdienstverhältnis stehst, ist dieser kein Soldat.

- Ein Reserveoffizier ist ein Offiziersdienstgrad in der Reserve.

Also, Reserveoffizier passt immer, egal ob innerhalb oder außerhalb des Wehrdienstes.
Gegenüber einem Zivilisten kann, wer mag, erklären, dass man derzeit wieder "aktiv" Soldat ist.

 10 
 am: 13. Mai 2024, 21:10:40 
Begonnen von DaZwars - Letzter Beitrag von Dagwood
Guten Abend,

würde ich nach dem Befehlsschema gehen käme ich auf folgendes raus:
1. liegt ein Befehl vor?: ja
2. rechtsmäßig?         : nein, denn dein Vorgesetzter hat eine mögliche Verschlimmerung missbillingend in Kauf genommen (mir würde ja mal eure Meinung zu SG §10 (5) interessieren; grenzt ja an fahrlässige Körperverletzung
3. zumutbar?             : nein, du warst/ bist ja nicht in der Lage den Umzug zu stemmen

Wenn es Aussage gegen Aussage steht siehts für andere aus als hättest Du es freiwillig gemacht. Aber wenn so ein Befehl kommt wieso prüft man nicht selbst vorort ob man dagegen was machen kann? Kurz beseite gehen und im Inet Prüfung Befehlsschema eingeben, falls man darin nicht mehr fit ist. Hätte besser laufen können.


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