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Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

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 1 
 am: Heute um 13:48:44 
Begonnen von D_s - Letzter Beitrag von christoph1972
Ich bin da eher der Freund des Pragmatismus, aber bestimmte Dinge, insbesondere Schreiben, deren Inhalt als PersDat 3 eingestuft sind, können eben nicht einfach mal so eben vom DV oder KpFw oder PersFw eröffnet werden, wenn die herausgebende Stelle, den "persönlichen" Empfang gegen Unterschrift wünscht.

Wenn es um die Zurruhesetzung bzw. Entlassung geht, ist eben der Erhalt der Urkunde und des Begleitschreibens zu quittieren.

Bei einer Person, die wegen DU entlassen bzw. eine Zurruhesetzung erfährt, sollte allerdings so viel Fingerspitzengefühl vorhanden sein, dass man die Urkunde ggf. wie von LwPersFw zitiert, per PZU versendet.

Gesetzliche Grundlage ist das Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG).

Das ist sicherlich nicht optimal gelaufen, weil ein eingeleitetes DU-Verfahren schon darauf hindeutet, dass es erhebliche gesundheitliche Einschränkungen gibt.

 2 
 am: Heute um 13:35:33 
Begonnen von Unproomn - Letzter Beitrag von F_K
KWEA nunmehr KC - die "können / machen" dass auch noch - nur die Bandbreite wird für Wehrpflicht (welches Modell auch immer) nicht funktionieren - also Bedarf an Personal / Infrastruktur.

 3 
 am: Heute um 13:12:26 
Begonnen von Unproomn - Letzter Beitrag von wolverine
Das Thema Kreiswehrersatzämter, Wehrüberwachung und Musterung haben wir noch gar nicht diskutiert ...  ;)

 4 
 am: Heute um 12:53:12 
Begonnen von D_s - Letzter Beitrag von LwPersFw
Zitat
Hab gerade mit meinem Chef Rs gehalten und dieser hat darauf mit dem PersFw gesprochen, inwiefern es wie möglich wäre die Empfangsbestätigung zu eröffnen... geht wohl leider nur persönlich vor Ort  ::)
Was ja völliger quatsch ist. Auch andere amtliche Dokumente kann man postalisch übersandt bekommen und den Empfang bestätigen und dieses zurücksenden.

Bevor dies hier wieder ausartet... 

A-1350/67 Beendigung des Dienstverhältnisses wegen Dienstunfähigkeit

"805. Die Urkunde und das Begleitschreiben sind der Soldatin bzw. dem Soldaten erforderlichenfalls per Postzustellungsurkunde zuzustellen."

Ob diese Karte gezogen wird - entscheidet der Disziplinarvorgesetzte, ggf. nach Rücksprache mit dem Truppenarzt bzgl. der Reisefähigkeit...



 5 
 am: Heute um 12:35:22 
Begonnen von Unproomn - Letzter Beitrag von LwPersFw
Wir hatten bis Anfang der 1990er noch durchschnittlich 180.000 GWDL in der Truppe.

Ich bezweifle das ein politischer Wille besteht die erforderlichen finanziellen Mittel bereitzustellen.

Mal ganz losgelöst vom internen Personalbedarf an Ausbildungs-/Führungspersonal.

Man sieht doch jetzt schon welchen "Gegenwind" unser VM in den Haushaltsverhandlungen 2025 bekommt... und er will doch "nur" 6,5 Mrd mehr als 2024... und nicht 2 % BIP (ohne Anrechnung Sonder-"Vermögen") ...

Deshalb wird zu erwarten sein ... es wird lediglich eine Lösung gefunden ... bei dem am Ende die Zahl 203.000 bis 2031 als erfüllt gilt... unabhängig von Qualität und Sinnhaftigkeit ...


 6 
 am: Heute um 11:03:25 
Begonnen von D_s - Letzter Beitrag von Michael 1199
Zitat
Hab gerade mit meinem Chef Rs gehalten und dieser hat darauf mit dem PersFw gesprochen, inwiefern es wie möglich wäre die Empfangsbestätigung zu eröffnen... geht wohl leider nur persönlich vor Ort  ::)
Was ja völliger quatsch ist. Auch andere amtliche Dokumente kann man postalisch übersandt bekommen und den Empfang bestätigen und dieses zurücksenden. Diese Quelle, dass genau dieses Schreiben im Beisein des DV zu unterzeichnen ist, soll man dir mal zeigen.
Von einer elektronischen Kenntnisnahme per PKI mal ganz abgesehen. Selbst eine Beurteilung lässt sich heute bereits elektronisch eröffnen.
Wir haben das teilweise per Mail vorab gemacht. PDF mit Kennwort bezüglich Datenschutz usw. Keine Ahnung wo hier das Problem liegt
Wahrscheinlich wieder mal persönliche Befindlichkeiten aller Beteiligten.

 7 
 am: Heute um 10:59:04 
Begonnen von Unproomn - Letzter Beitrag von SolSim
Und ab 1955 ging es ja auch sehr schnell. Abwarten, was überhaupt politisch umsetzbar sein wird.

 8 
 am: Heute um 10:29:37 
Begonnen von D_s - Letzter Beitrag von Ceedich
Naja grundsätzlich ist es einfach. Wenn der DV nicht überzeugt wird, dass Ding mittels Einschreiben postalisch zu versenden, ist der Befehl vom DV mind. verbindlich.
Eine rechtliche Bewertung lass ich weg. Ist halt doof für dich. Alles andere ist dann ggf. im Nachgang zu klären.

 9 
 am: Heute um 10:08:10 
Begonnen von D_s - Letzter Beitrag von F_K
@ Dunstig:

Eine Rose ist eine Rose - ISSO (kann man anders sehen - hat dann aber nichts mit der Realität oder einem guten Ratschlag zu tun)

Dementsprechend ist ein Befehl des DVs wohl ein Befehl -
Ratschläge, ob eine Nelke "besser" wäre, wurden gegeben.

 10 
 am: Heute um 10:04:58 
Begonnen von D_s - Letzter Beitrag von Ralf
Nein eben nicht! Was hier mit dem Kameraden von Seiten der Vorgesetzten abgezogen wird, ist mies. Er ist KzH. Und sein Chef will das er in die Kaserne kommt und obwohl er KZH ist soll er 7 Stunden hin und her fahren, und dann wird wohl noch über ihn gelästert das er ja gar nicht so krank ist wenn er Zugfahren kann!
Und das er jetzt mit dem BAPersBw Kontakt aufnehmen soll und das klären soll ist auch unterirdisch passt aber zu BW! Normaler Weise ist das nicht die Aufgabe von dem betroffenen Soldaten das zu klären sondern das fällt unter Fürsorgepflicht von Disziplinarvorgesetzten!
Liebe Nina P,
du kannst gerne sachlich antworten, aber deine fortdauernden Unterstellungen
Zitat
und dann wird wohl noch über ihn gelästert das er ja gar nicht so krank ist wenn er Zugfahren kann!
lässt du, ansonsten fliegen die Beiträge raus
Zitat
Und das er jetzt mit dem BAPersBw Kontakt aufnehmen soll und das klären soll ist auch unterirdisch passt aber zu BW! Normaler Weise ist das nicht die Aufgabe von dem betroffenen Soldaten das zu klären sondern das fällt unter Fürsorgepflicht von Disziplinarvorgesetzten!
Un das war die Empfehlung des Sozialdienstes und nicht der Befehl des BV.
Weiteren Unfug werde ich löschen.

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