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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: christoph1972 am 22. August 2025, 08:54:09Wenn eine Erkrankung chronifiziert ist, findet idR auch keine Nachuntersuchung mehr statt. Jenseits der 60 wird, außer es ist wirklich etwas körperliches, auch nicht mehr nach untersucht. Verschlimmerungsanträge natürlich ausgenommen, wenn die Papierlage nicht eindeutig ist.Kann der Bewertung von OTA K. nur vollumfänglich zustimmen!
Chronifizierte, seelisch verwundete, Personen, werden, abhängig von der Empfehlung des Gutachters, auch nicht mehr nachuntersucht. Der derzeit bei BAPersBw VII 2.5 ltd. Wehrpsychiater OTA K. ist da sehr erfahren und menschlich, auch wenn einzelne Personen das aus Ihrer Wahrnehmung heraus, anders sehen.
Für die Leute, die jetzt in den 70ern oder 80ern sind, ist mehr die elektronische Kommunikation mit der UVB die Herausforderung. "Wir", die Bundeswehr, sind doch in der Kommunikation mit unseren Soldaten und Beamten und Ehemaligen doch immer noch sehr dem Papier verhaftet. Die UVB ist schon voll digital aufgestellt. Da prallen schon zwei völlig unterschiedliche Systeme aufeinander.
Zitat von: NewBie25 am 22. August 2025, 09:52:19Ja genau, länger als 8 Jahre am Dienstort und ohne Dienstposten bzw. Einheitswechsel.
Zitat von: panzerjaeger am 22. August 2025, 11:36:41Die Pflicht-RD sind aber auch Teil der Ausbildung.
Ich habe als RO/SE bereits in meiner Beorderungseinheit geübt, bevor ich das erste Modul an einer Schule angetreten habe, und wurde dort (in meiner Beorderungseinheit) am ersten Tag der Übung zum vorläufigen, höheren DG ernannt.
Beste Grüße,
der Panzerjäger
ZitatAufgrund Ihres abgeschlossenem Studiums kann die formelle Zulassung mit der Ernennung zum Oberfähnrich vorläufig (OFähnr vorl.) erfolgen. Nach 24 RD Tagen erfolgt die Beförderung zum OFähnr endgültig. Nach weiteren 24 RD Tagen, dem Abschluss des ROL adW Modul 3 und mindestens 12 Monaten seit formeller Zulassung (=Ernennung OFähnr vorl) kann die Beförderung zum Lt d.R. erfolgen. Vordienstzeiten werden hier nicht angerechnet.