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Neuer Haar- und Barterlass: Regenschirm ja, Tunnel nein

Begonnen von Ralf, 20. Januar 2014, 20:29:19

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F_K

ZitatDie Lösung für die OSH ist ja erst einmal mit Aussetzen der Schwimmausbildung gefunden

Wer "so etwas" als Lösung bezeichnet, hat definitiv ein Problem.

Auch wenn ich die neue Vorschrift "Erscheinungsbild" für sehr schlüssig halte, ich würde NIE auf die Idee kommen, meinen Soldaten beim Schwimmen das Abdecken von Tattoos zu befehlen.

So ein Befehl ist in meinen Augen grober Schwachfug, genauso wie das Aussetzen der Schwimmausbildung wegen einer solchen Befehlslage.

Rollo83

Das kannst du ja gerne mal dem General vortragen wie du den Befehl findest. Ich denke das wird ihn nicht ganz so viel interessieren.

Für mich ist die Lösung so OK, ich geh halt nach Dienst schwimmen und gut ist.
Das Ankleben meines Körpers kommt für mich auf jeden fall nicht in Frage.



schlammtreiber

Zitat von: Rollo83 am 25. März 2014, 12:41:11
Ja, ich steh zu meiner metrosexuellen Seite. Ich zupf mir auch die Augenbrauen und mach Gesichtsmasken. Was solle auch. Wir leben im 21. Jahrhundert und ich denke jeder sollte in einem gewissen Maße Toleranz zeigen.

Erst Brazilian Waxing gibt Dir das Recht, Dich als metrosexuell zu bezeichnen, alles davor ist halbgares Kuschen vor den Geschlechterrollenkonstruktionen der repressiven Gesellschaft.  >:(

ZitatDas mit dem Schminchannel bei youtube muss ich mir wohl mal zu Gemüte führen. ;D ;D

Man kann sich ganz offensichtlich stundenlang damit beschäftigen, wie ich daheim beobachte. Viel Spaß!  ;D
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F_K

@ Rollo83:

Der Kdr der OSH ist nicht mein (direkter) Vorgesetzter, daher interessieren mich seine Befehle auch nicht - da kann ich damit leben, wenn er sich für meine Meinung nicht interessiert.

.. aber Befehle sollte man so geben, dass diese "langfristig" auch haltbar sind - will er die Schwimmausbildung dauerhaft absetzen? Die IGF Leistungen sollen alle außer Dienst erbracht werden?

(.. ich kann solche "Überganslösungen" ja verstehen, wenn der "schwachsinnige" Befehl "von oben kommt", und das Kreuz für eine Gegenvorstellung fehlt - aber hier ist ja alles "selbst gemacht").

ulli76

Wahrscheinlich ist das an der OSH eine vorübergehende Lösung, bis man sich genauer mit der Thematik beschäftigt hat.

Ich finde dass ein Aspekt in letzter Zeit immer mehr zu kurz kommt: Befehle haben ja einen Zweck bzw. Sinn. Stichworte: Absicht der übergeordneten Führung und Führen mit Auftrag. Also sollte man Befehle auch entsprechend ihres Sinns umsetzen und nicht nur nach dem reinen Buchstaben des Befehls. Letzteres scheint aber leider immer mehr um sich zu greifen.

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

schlammtreiber

Zitat von: ulli76 am 25. März 2014, 13:13:55
Befehle haben ja einen Zweck bzw. Sinn. Stichworte: Absicht der übergeordneten Führung und Führen mit Auftrag. Also sollte man Befehle auch entsprechend ihres Sinns umsetzen und nicht nur nach dem reinen Buchstaben des Befehls.

Dazu würde z.B. die Erkenntnis gehören, dass großflächige Abdeckungen mit Tape o.ä. definitiv dämlicher aussehen und dem Ansehen der Bw mutmaßlich mehr schaden als die abgeklebten Tattoos an sich es täten.

Zumindest aus meiner beschränkten Perspektive.
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F_K

@ Ulli76:

Das genau versuchte ich auszudrücken. Dass eine ist ja die Absicht des Dienstherrn, zumindest im Feldanzug / DA keine Tattoos mehr "zu sehen", das ist das eine Thema.
(.. und da kann man dann schon befehlen, Tattoos ggf. abzudecken oder abzuschminken ..., oder Ärmel lang oder so)

Es ist meiner Ansicht nach aber keine Absicht, den Dienstsport unnötig zu erschweren oder gar gänzlich ausfallen zu lassen - und dann die Zeit zu nutzen, Rechtsberater mit dem Thema zu befassen ...

@ Schlammi:

Eben. Und in Schwimmkleidung finden ja auch keine Paraden oder ähnlich öffentlichkeitswirksame Dinge statt - dass ist Sportausbildung, die ja gefördert gehört.

InstUffzSEAKlima

#142
Zitat von: ulli76 am 25. März 2014, 12:47:07
Und da, wo man sonst T-Shirt trägt, z.B. Inst, kann es der Führer vor Ort immernoch nach Sinnhaftigkeit befehlen. Da ist in der Regel auch keine Öffentlichkeit oder Presse zugegen.

Seit wann sowas? Für die Inst gibt es dienstlich gelieferte Arbeitskleidung, die u.a. aus Gründen des Arbeitsschutzes und  der Verschmutzung wegen zutragen ist. Auch wenn etliche diese oft über dem kompletten FA, td. trugen und dieser dann ebenfalls die Kraftstoff u.ä. durchtränkt war...

Im Eins (lang ist es her ...) war es einige Zeit im Sommer durch örtliche Befehlsgebung erlaubt, wenn Nationalität, DG und Name entsprechend erkennbar sind, die komplette Uniform und Bristol in Griffweite und man nicht im "direkten Sichtbereich" tätig ist. Mit dem Wechsel des Kdr wurde diese nicht vorschriftenkonforme Anzugserleichterung jedoch wieder verboten. Ehe wieder die Forderung nach Quellen und Beweisen vom Netcop kommt: Ich habe leider keine Ausfertigungen der Befehle vorzuliegen bzw. werde mich hüten, Bilder oder Detailinformationen dazu öffentlich zu posten.

ulli76

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
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Rollo83

Das hab ich auch schon gelesen und ich hoffe mal da ist was dran.

Ich darf jetzt übrigens wieder schwimmen gehen an der OSH, der Befehl des General darf so nicht durchgesetzt werden und Sportsachen bzw. Badehose zählt nicht also Uniform und somit sind Tattoos auch nicht zu verdecken. ich weiß nicht wer da den General eingebremst hat, aber kann ja nur von übergeordneter Stelle kommen und ich bin froh drüber.
Wenn das ganze jetzt noch 5 Wochen hält ist alles gut.

KlausP

Zitatder Befehl des General darf so nicht durchgesetzt werden



Vielleicht hätte er vorher jemanden fragen sollen, der sich damit auskennt!
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

StOPfr

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Ofw Frage

Moin,
Ein sehr komische Frage von meiner Seite.
Kurze Erklärung dann die Frage :)
Ein Soldat von mir, Deckhaar lang, Seiten kurz, Nacken frei, Augen frei (kein undercut)  also alles nach Vorschrift erlaubt.
Hat mich gefragt ob er einen kleinen Zopf tragen kann (Haare alle nach hinten). Ich war natürlich verdutzt habe erstmal nein gesagt aber gesagt aber das ich mich nochmal erkundige weil in der Vorschrift steht ja nichts davon.
Jetzt frage ich euch, ist es erlaubt oder nicht ?

Mkg

Rollo83

Ohne das jetzt direkt nach zu prüfen aber ich meine mich zu erinnern das in dem neuen erlass das Wort Zopf definiert ist.
Entweder sind lange Haare geflochten zu tragen oder zu einem Dutt zu binden.
Schauen sie mal in den neuen Erlass.

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