A-1341/3 Rahmenbestimmungen für Sanitätsoffizieranwärter und Sanitätsoffizieranwärterinnen
C1-872/0-4005 Ausbildung und Verwendungsaufbau der Offiziere des Sanitätsdienstes
C1-873/0-3000 Dienstpostenbezogene Ausbildung des im MilOrgBer Marine eingesetzten Sanitätspersonals für den Einsatz an Bord
Ihre "linke und rechte Grenze" finden Sie u.a. in diesen Vorschriften.
Für den Dienstherrn gibt es keinen Grund davon abzuweichen.
Sollten im Rahmen dieser Grenzen Ihre Vorstellungen realisierbar sein, kann es klappen.
Wenn nicht, wird es nicht funktionieren.
Nur zur Vervollständigung der Regelungslage für SanOA...
Es wurde eine neue Regelung für diesen Personenkreis veröffentlicht.
Somit empfiehlt sich für SanOA ... die Fragen zu ihrer Laufbahn haben ...
u.a. der Blick in
A-1341/3 Rahmenbestimmungen für Sanitätsoffizieranwärter und Sanitätsoffizieranwärterinnen
C1-872/0-4005 Ausbildung und Verwendungsaufbau der Offiziere des Sanitätsdienstes
C1-873/0-4018 Kompetenzerwerb Allgemeinmedizin
C1-873/0-4008 Fremdsprachenausbildung SanDstBw
C1-224/0-4000 IGF, KLF und Sport im ZSanDstBw
SanOAAusbGV
https://www.buzer.de/gesetz/3608/index.htmFür SanOA Marine z.B. noch
C1-873/0-3000 Dienstpostenbezogene Ausbildung des im MilOrgBer Marine eingesetzten Sanitätspersonals für den Einsatz an Bord
und neu für Alle : C1-1341/3-4001 Betreuung SanOA
Darin u.a. nochmals klar formuliert:
"Mit der Beurlaubung zum Studium erhalten die SanOA den Auftrag, dieses nach Maßgabe der jeweiligen Approbations- und Prüfungsordnung innerhalb der vorgeschriebenen Regelstudienzeit erfolgreich abzuschließen."