Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 14. Mai 2024, 00:32:01
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Seiten: [1] 2 ... 10
 1 
 am: 13. Mai 2024, 23:12:59 
Begonnen von Mattdan - Letzter Beitrag von InstUffzSEAKlima
Man ist mit fast 18 Jahren heute nicht zwangsläufig mehr Fahranfänger.

Ja, es gibt auch jene, die schon mit 18 zwei Jahre Erfahrungen auf dem Moped haben und damit im Straßenverkehr nicht bei Null anfangen. Anderen haben auch nach vielen Jahren noch Probleme und geben teilweise auch zu, dass sie nicht gerne fahren, v.a. weite Strecken, allein, bei schlechter Sicht usw. Es ist immer eine individuelle Sache.

 2 
 am: 13. Mai 2024, 21:24:01 
Begonnen von Jupiterwege - Letzter Beitrag von MikeEchoGolf
- Soldat ist, wer auf Grund der Wehrpflicht oder freiwilliger Verpflichtung in einem Wehrdienstverhältnis steht. Staat und Soldaten sind durch gegenseitige Treue miteinander verbunden.

- Solange der Reservist in keinem Wehrdienstverhältnis stehst, ist dieser kein Soldat.

- Ein Reserveoffizier ist ein Offiziersdienstgrad in der Reserve.

Also, Reserveoffizier passt immer, egal ob innerhalb oder außerhalb des Wehrdienstes.
Gegenüber einem Zivilisten kann, wer mag, erklären, dass man derzeit wieder "aktiv" Soldat ist.

 3 
 am: 13. Mai 2024, 21:10:40 
Begonnen von DaZwars - Letzter Beitrag von Dagwood
Guten Abend,

würde ich nach dem Befehlsschema gehen käme ich auf folgendes raus:
1. liegt ein Befehl vor?: ja
2. rechtsmäßig?         : nein, denn dein Vorgesetzter hat eine mögliche Verschlimmerung missbillingend in Kauf genommen (mir würde ja mal eure Meinung zu SG §10 (5) interessieren; grenzt ja an fahrlässige Körperverletzung
3. zumutbar?             : nein, du warst/ bist ja nicht in der Lage den Umzug zu stemmen

Wenn es Aussage gegen Aussage steht siehts für andere aus als hättest Du es freiwillig gemacht. Aber wenn so ein Befehl kommt wieso prüft man nicht selbst vorort ob man dagegen was machen kann? Kurz beseite gehen und im Inet Prüfung Befehlsschema eingeben, falls man darin nicht mehr fit ist. Hätte besser laufen können.


 4 
 am: 13. Mai 2024, 20:08:25 
Begonnen von DaZwars - Letzter Beitrag von DaZwars
Hallo zusammen,

ich möchte euch gerne mein Anliegen schildern und würde mich über eure Meinung freuen.

Aufgrund von diversen Rückenbeschwerden, wurde Anfang 2022 ein Teil meiner Wirbelsäule operativ versteift.
Folglich wurde mir untersagt auf Dauer schwer zu heben, tragen o.ä. und nur noch reine Bürotätigkeiten auszuüben.
Der ärztliche Nachweis dazu lag der Führungsebene vor.

Im Sommer 2023 mussten wir in eine andere Halle umziehen und dementsprechend diverse Kisten, Möbel, Stan-Mat etc. von uns transportiert werden.
Daraufhin habe ich von meinem Gruppenführer den Befehl bekommen einen Hallenabschnitt leer zu räumen.
Trotz meines Hinweises, dass ich dies aufgrund meiner Rückenproblematik nicht dürfe, bestand er darauf, dass ich dem Befehl nachkomme.

Nach dem Tag des Umzugs setzten dann am gleichen Abend noch starke Rückenschmerzen ein und ich ging am Folgetag zum Truppenarzt.
Folge war eine Überweisung zum BwZk und die Verordnung diverser Therapiemaßnahmen, welche leider erfolglos waren.
Seit dem bin ich fast durchgehend krankgeschrieben, da die Schmerzen nicht besser werden.

Als Ende 2023 der nächste Umzug, zurück in die ursprüngliche Halle, anstand, bekam ich vom o.g. Gruppenführer erneut den Befehl zu helfen, diesmal jedoch "so viel wie ich kann".
Daraufhin bin ich zu meinem Chef gegangen und habe mich danach erkundigt, wie man sich vor solchen Befehlen schützen kann.
Ich bekam dann die Antwort "Dann müssen Sie zum Arzt gehen".

Nachdem ich dann zum wiederholten Mal zum Arzt gegangen bin, bekam ich wieder die Überweisung für das BwZk.
In dem Bericht des Arztes steht nun, dass der geschilderte Vorfall als Arbeitsunfall zu behandeln sei.
Dies wurde im ersten Bericht (Sommer 2023) zwar schon angesprochen und vermerkt, aber noch nicht niedergeschrieben.

Die Ermittlungen, die durch meinen Chef daraufhin eingeleitet wurden, blieben ohne Erfolg, da "Aussage gegen Aussage" steht.
Meine Kameraden haben den Befehl seinerzeit wohl nicht mitbekommen, aber konnten bezeugen, dass ich bei dem Umzug mit angepackt habe.

Ein hinzugezogener Orthopäde hat nun festgestellt, dass zwei der Schrauben in meinem Rücken gebrochen sind.
Da dies zuvor nicht der Fall war und meine stetigen Schmerzen erst seit dem Umzug wieder da sind, ist er der Meinung, dass die Schrauben höchstwahrscheinlich dabei gebrochen sind.

Nun bin ich sehr unzufrieden mit dem Ausgang der Ermittlungen und wüsste gerne, ob mir noch weitere Möglichkeiten zur Verfügung stehen dagegen vorzugehen?

Ich danke euch im Voraus


 5 
 am: 13. Mai 2024, 18:51:19 
Begonnen von D_s - Letzter Beitrag von Ralf
Es geht hier um die Anhörung, nicht die Entlassungsverfügung.
Da der TE seine kompetente Antwort von der Bearbeiterin bekommen hat, schließe ich hier, bevor wir in die Postgeheimnisse abdriften.

 6 
 am: 13. Mai 2024, 16:35:24 
Begonnen von Mattdan - Letzter Beitrag von F_K
Anmerkung:

Gesetzliche Definition - Führerschein auf Probe, die ersten 2 Jahre (andere Länder 3 Jahre).

Mit begleitetem Fahren sind die 2 Jahre bis zum 18ten Lebensjahr nicht zu erreichen.

 7 
 am: 13. Mai 2024, 16:22:09 
Begonnen von Mattdan - Letzter Beitrag von Maj a.D.
Man ist mit fast 18 Jahren heute nicht zwangsläufig mehr Fahranfänger. Meine Jungs haben jeweils tausende Kilometer beim begleiteten Fahren heruntergespult. Jede Fahrt zu Verwandtschaft, Einkaufen, gemeinsamen Hobbies und auch in den Urlaub sind sie jeweils gefahren. Da kann man bei Interesse/Zeit der Eltern gut Fahrpraxis sammeln.

 8 
 am: 13. Mai 2024, 16:17:09 
Begonnen von D_s - Letzter Beitrag von MikeEchoGolf
Zitat
Ein Erhalt von Dokumenten gegen Empfangsbekenntnis geht per Definition nur persönlich.
Einschreiben mit Rückschein
Ein Einschreiben (auch mit Rückschein) steht einem Empfangsbekenntnis nicht gleich, da hieraus nicht hervorgeht was der Inhalt des Briefes ist. Dies wäre nur mit Postzustellungsurkunde möglich.

Verwaltungszustellungsgesetz (Bund)
§ 4
Zustellung durch die Post mittels Einschreiben
(1) Ein Dokument kann durch die Post mittels Einschreiben durch Übergabe oder mittels Einschreiben mit Rückschein zugestellt werden.
(2) Zum Nachweis der Zustellung genügt der Rückschein. Im Übrigen gilt das Dokument am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als zugestellt, es sei denn, dass es nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Im Zweifel hat die Behörde den Zugang und dessen Zeitpunkt nachzuweisen. Der Tag der Aufgabe zur Post ist in den Akten zu vermerken

 9 
 am: 13. Mai 2024, 16:08:51 
Begonnen von D_s - Letzter Beitrag von D_s
Danke an alle!

Laut der Bearbeiterin im BAPersBw, die ich heute Mittag erreichen konnte -> die Anhörung KANN/DARF auch telefonisch erfolgen und dem Soldaten somit telefonisch eröffnet werden, dies muss natürlich als Anmerkung angegeben werden.

Das war mir wichtig und hab mich auch gut aufgehoben gefühlt bei ihr. Sprich, sie war nicht geschockt von meiner Frage oder gar empört darüber, dass ich sie deswegen anrufe. Sie hat mir sogar sehr ausführlich und kompetent die weiteren Schritte erklärt, welche durchaus knifflig zu verstehen sind... aber passt!

 10 
 am: 13. Mai 2024, 16:07:48 
Begonnen von Jupiterwege - Letzter Beitrag von F_K
Reservisten sind PER DEFINITION ehemalige Soldaten, also statusrechtlich KEINE Soldaten (Quelle Soldatengesetz u. A.)

Seiten: [1] 2 ... 10
© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de