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Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

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 21 
 am: 22. Mai 2024, 07:07:49 
Begonnen von Rebis - Letzter Beitrag von unknown00
Einen DP i.S.v. es gibt diesen Posten per se aber an mehrfacher Ausführung an unterschiedlichen Standorten oder es gibt genau einen DP?

 22 
 am: 22. Mai 2024, 06:58:03 
Begonnen von OTinto - Letzter Beitrag von LwPersFw
Schauen Sie einmal unter dem Stichwort "Führungsverwendung" in die Regelung A1-1340/0-4523 "Verwendungsaufbau des Personals im Werdegang Cyber/IT-Dienst" (VS-NfD).

 23 
 am: 22. Mai 2024, 06:52:42 
Begonnen von LwPersFw - Letzter Beitrag von LwPersFw
Und nicht zu vergessen ... bevor die Beurteiler ihre BU endgültig verfassen ...

... erfolgen die Abstimmungsgespräche


Vor Erstellung der Beurteilungen, jedoch nicht früher als einen Monat vor und nicht später als zwei Monate nach dem jeweiligen Stichtag
der Beurteilung sind zwischen Erst- und Zweitbeurteilenden Abstimmungsgespräche ( ... ) durchzuführen.

Und darauf folgend ...

Die anonymisierten Ergebnisse der Abstimmung sind durch die Zweitbeurteilenden ihren nächsten Vorgesetzten unter Nutzung der IT-Unterstützung
zur Billigung vorzulegen, die hierüber frühestens ab dem Stichtag zeitnah zu entscheiden haben.
Erst nach der hinsichtlich der Maßstabswahrung erfolgten bindenden Billigung ist die Schlusszeichnung der Beurteilungen durch die Beurteilenden zulässig.

Und je nach Größe der Dienststelle und den Ebenen der Billigung kann dies alles etwas dauern...


 24 
 am: 22. Mai 2024, 04:50:02 
Begonnen von KDVler2024 - Letzter Beitrag von Ralf
Das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun. Du kannst also deinen Antrag trotzdem weiterleiten lassen.

 25 
 am: 22. Mai 2024, 04:48:22 
Begonnen von KaDaBu - Letzter Beitrag von Ralf
Der Werdegang bestimmt die Einstellung und damit, ob du mit deinem Leistungsbild eingestellt wird. Sicherlich kannst du während des Studiums einen Werdegangswechsel beantragen, aber ob das dann klappt, habe ich oben beschrieben (Freigabe des alten PersFhr)

 26 
 am: 22. Mai 2024, 01:03:37 
Begonnen von Iv - Letzter Beitrag von SB
Die 12 Jahre neigen sich dem Ende, war ne krasse Zeit, jetzt zu sehen dass ich hier mal vor 11 Jahren was geschrieben habe, wie die Zeit verfliegt.

 27 
 am: 21. Mai 2024, 22:54:04 
Begonnen von KDVler2024 - Letzter Beitrag von KDVler2024
Hallo Leute,

ich bin Ungedienter und habe meinen KDV-Antrag in diesem Jahr gestellt. In letzter Zeit habe ich das Karrierecenter besucht, um die Tauglichkeit zu prüfen, und es wurde festgestellt, dass ich nicht wehrdienstfähig bin.

Das Karrierecenter hat mir aber, auch mitgeteilt, dass es meinen KDV-Antrag trotzdem an das BaFzA weiterleiten konnte. Hier ist der ganze Text:

"Da Sie aufgrund des vorliegenden Untersuchungsergebnisses nicht wehrdienstfähig sind, erfolgt grundsätzlich keine Weiterleitung Ihres KDV Antrages an das BaFzA. Sollten Sie das dennoch wünschen, bitte ich mir dies schriftlich bis zum xx.xx.xxxx mitzuteilen"

Mir ist bekannt, dass ich aufgrund der Untauglichkeit nicht zum Wehr- und Zivildienst einberufen werde. Daher möchte ich Euch fragen, ob es akzeptabel ist, wenn ich das Karrierecenter bitte, den Antrag an das BaFzA trotz Untauglichkeit weiterzuleiten. Wie geht es weiter, wenn das Karrierecenter in dieser Situation den KDV-Antrag an die BaFzA weiterleitet? Wird die BaFzA den Antrag akzeptieren?

Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen,
KDVler2024

 28 
 am: 21. Mai 2024, 20:45:58 
Begonnen von KaDaBu - Letzter Beitrag von KaDaBu
Danke für die schnelle Antwort.

von den Einplanern und ein paar Freunden bei der Bundeswehr hatte ich gehört, dass die eigentliche Einplanung erst zu Ende des Studiums stattfindet, deswegen hatte ich gehofft, dass ich hier vielleicht noch auf einen Dienstposten in der EloKa hinarbeiten kann. Wenn ich deine Antwort richtig verstanden habe, wird dann aber nur noch der erste Dienstposten innerhalb meiner angedachten Verwendungsreihe Cyber IT ausgewählt, stimmt das so?

Den Plan mit Masterstudium finde ich an sich - unabhängig von der späteren Verwendung - eben auch sehr reizvoll, deswegen würde ich den nur ungern noch kurz vor knapp ablehnen und auf eine andere Verwendungsreihe pochen.

 29 
 am: 21. Mai 2024, 20:29:46 
Begonnen von KaDaBu - Letzter Beitrag von Ralf
Ein Werdegangswechsel findet nur statt, wenn dein alter PersFhr dich mangels Bedarf gehen lassen würde. Ob das dann der Fall ist? Wahrscheinlich eher nicht.

Ob du dich aktuell in der ERF für Eloka durchsetzen würdest, kann dir hier keiner sagen.

Unbenommen dessen finde ich den Karriereplan mit dem aufbauenden MA-Studium, den man dir aufgezeigt hat ziemlich gut und stringent. Kann man ablehnen, muss man aber nicht. Er ist deutlich zukunftsgerichtet auch im Hinblick auf eine mögliche Antragsstellung BS später. Gerade mit einem Inf Studium kommst du in die Schiene IT-Exp, eine Mangelverwendung.

 30 
 am: 21. Mai 2024, 20:24:58 
Begonnen von OTinto - Letzter Beitrag von Ralf
Nach meiner Bewertung nicht.
Eine Führungsverwendung ist ZgFhr, KpChef o.ä. aber nicht stv!
Zitat
Portopees
Herrje, bitte bitte bilde dich ein wenig weiter, gerade, wenn du eine Führungsverwendung anstrebst!

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