Grüß Gott allerseits,
aufgrund dessen, dass dieses Thema hier seit einiger Zeit immer wieder auftaucht, wollte ich die Gelegenheit nutzen um aktuelle Informationen der personalbearbeitenden Bw Stellen zu posten.
Also, um zum Feldwebel der Reserve befördert zu werden, gibt es 2 Wege:
1. Man verfügt über einen zivil anerkannten Bildungsabschluss auf Meister- / Technikerebene. Dann kann man sich auf den § 22 Abs. 5 der SLV beziehen und um vorläufige Verleihung des DstGrds Feldwebel bitten (also ähnlich wie im FD der aktiven Truppe). Eine aktuelle Beorderung auf einen entsprechenden Fw Dienstposten ist natürlich Vorraussetzung, genauso wie die Teilnahmepflicht im Fw Lehrgang der Reserve.
2. Man dient sich hoch. Sprich, wer keinen Berufsabschluss auf Meister- / Technikerebene vorweisen kann, nimmt am o.g. Lehrgang teil und muss diesen natürlich bestehen. Ist der Lehrgang bestanden und man kann die fachspezifische Ausbilderstufe 6 in seinem Bereich nachweisen, so kann man zum Feldwebel befördert werden, sofern die zusätzlich benötigte Dienstzeit vorhanden ist.
Uffze o.P. die noch mit dem jeweiligen UL1 (GrpFhr) und UL2 (TrpFhr) ausgebildet wurden (Ausbildungssystem bis 2002), müssen definitiv an dem Fw Lehrgang der Reserve teilnehmen, da ihnen a) die Ausbildung zum Sicherungsfeldwebel fehlt und sie b) nur nur die Ausbilderstufe 7 durch ihres alten UL2 erreicht haben, es wird jedoch Stufe 6 benötigt.
Ich weis, dass es bis 2008 oft vorkam, dass alte Uffze o.P. praktisch via "Handauflegen" zum Fw d.R. befördert wurden, dies ist jedoch nun definitiv nicht mehr möglich, da alles über die SDBw läuft und diese die Vorgänge prüft.
Dieses "Handauflegen" kenne ich eigentlich nur bei den alten Heimatschutzbtl. dort absolvierten die Soldaten eine "Art" verkürzten Lehrgang in der Truppe zum Feldwebel. Dies konnte fast jedes Btl selbst machen.
Ja, daher hatte ich es heute auch mal offiziell angefragt, da mir ebenfalls einige dieser Fälle berichtet wurden. Die bisherigen Vorgehensweisen der genannten Btl's sind der SDBw ein absolutes Dorn im Auge, aber sie lassen sich nicht mehr rückgängig machen. Einige Kameraden sollen sogar keine AAP gemacht haben, sondern nur eine einwöchige WÜ, damit sie zum Fw befördert werden konnten ....
Aber davon ab, meines Kenntnisstandes nach müssten fast alle Heimatschutz Btl's mittlerweile aufgelöst sein.
Sind sie auch.
Ging ja bei diesen Fw hauptsächlich um Sicherungsfw und das war ihr Tagesgeschäft in den Btl also lag das auf der Hand.
Richtig, doch wo war dann die in der Vorschrift viel zitierte vorgeschriebene Fw Prüfung bei den Kameraden, die via WÜ zum Feldwebel befördert wurden? Naja, jetzt spielt es eh keine Rolle mehr :)
Eine Prüfung ist immer nur ein Stück Papier das irgendwer unterschreibt....
Hallo,
wie würde es sich denn bei mir ergeben:
Bin Stuffz SaZ 4 (Ja bei mir ging das noch)
am 01.01.2006 eingezogen
habe ganz normale Uffz-Lehrgänge besucht (UL1,UL2), bin übrigens Fachdienst Uffz (FernMelde)
habe nebenher den Meister im Handwerk gemacht (Betriebsinformatiker)
Und will jetz nächstes Jahr eine WÜ machen, und am besten mit vorläufigem Dienstgrad FW im S6-Bereich (DV)!!!!
Jetz die wichtige Frage: Muss ich, obwohl ich Meister und die ganzen Uffz-Lehrgänge hab, noch die FW d. R. Lehrgänge machen????
Hab nämlich im nächsten Jahr keine 8 Wochen für die Lehrgänge Zeit!!!!
MfG
StuffzDERHerzen
Als FD Uffz o.P. muss der Fw Lehrgang der Reserve auf jeden Fall besucht werden (z.B. wegen der Ausbildung zum Sicherungsfeldwebel), jedoch ist nur eine Teilnahme erforderlich .
Entgegen ihrer Annahme dauert dieser nur 6 Wochen (an den TrpSchulen Hammelburg oder Munster), und keine 8 Wochen ;)
Sofern sie den Meistertitel in einem DV-nahen Beruf erworben haben, könnten sie gem. §22 Abs. 5 SLV vorläufig zum Feldwebel d.R. ernannt werden, sofern die SDBw diesem zustimmt. Ebenfalls kann es sein, dass sie zusätzlich dahin gehend eine Verpflichtungserklärung unterschreiben müssen, dass sie sich bereit erklären, 76 WÜ Tage in 3 Jahren abzuleisten. Eine Beorderung auf einem Dienstposten der Einsatzreserve muss meines Kenntnisstandes nach ebenfalls vorliegen. Ohne dieser, geht gar nichts was eine Beförderung angeht.
Hallo,
danke für die schnelle Antwort!
Mir wurde zugeflüstert (Battaillonsgerücht) das ich evtl. nicht die Lehrgänge machen müsse, wenn ich die ATNs per AAP zuerkannt bekommen würde. Bin wie gesagt FM, die Sicherungsfeldwebelausbildung wird bei uns im Bataillon nicht gemacht.
Allerdings ist das ja ein Gerücht. :-\
Mir wurde ausserdem gesagt, dass sich die ganze Handhabung was Reservisten betrifft, seit 01.10.2009 geändert hat.
was können Sie (ihr) mir darüber sagen???
Danke
Ja, seit dem 1.10.09 hat die SDBw die Personalführung der beorderten ResUffze und ResFw übernommen.
Das mit der AAP war früher mal möglich. Meistens wurde es in einem Heimatschatz Btl so gehandhabt, doch heute ist es definitiv nicht mehr möglich! Im weiteren war der Weg via AAP zum Fw nicht vorschriftsmässig ;)
Ich vergaß noch folgendes zu erwähnen:
Da sie UffzFD sind, und demnach nach 2002 ausgebildet wurden, sind sie kein GrpFhr & TrpFhr. Diese ATN's sind jedoch für einen Feldwebel zwingende Voraussetzung (Erlangen der Ausbilderstufe 6). Daher MUSS der Fw Lehrgang besucht werden, nicht nur wegen der Ausbildung zum SichFw ;)
Und deshalb sind einige Kameraden nach bestandenen FwLehrg nicht befördert worden und überlegen die Brocken hinzuschmeißen.
Wie hat mir heute ein S1 geschrieben:
Es gibt zur Zeit noch genügend willige Reservisten. Natürlich wollen sie auch eine Perspektive haben und die wird von der Bw nicht aufgezeigt und man verliert den Mann.
Das Thema ist auf keinen Fall durch, Beispiel:
Ein Reservist als PzGrenFw beordert müsste einen Umsetzerlehrgang machen. Aber, die große Masse der Fachlehrgänge (darunter fällt auch den Umsetzter PzGrenFw) ist für Reservisten gar nicht geöffnet. Dazu ist der Mindestdienstgrad für den Umsetzerlehrgang Feldwebel.
Dann ein anderer Kamerad zu dem Umsetzerlehrgang:
Ich bekomme nach meinem derzeitigen Lehrgang (FwLhg MFT PzGren) die ATN PzGrenFw nur vorläufig verliehen, da diese erst mit Beförderung zum Fw gültig wird - das müsste für Reservisten doch eigentlich auch möglich sein. Wobei es da bald eine andere Lösung als den Umsetzerlehrgang geben sollte, denn dieser wird dieses Jahr zum letzten Mal durchgeführt, ab 2010 müssen Umsetzer ebenfalls auf den MFT (zumindest meine Info von der PzTrS). Mit 4 1/2 Monaten Dauer ist der für Reservisten nicht zu machen.
Gerade bekomme ich eine eMail eines Kameraden den ich zitiere:
Ich muss dir ehrlich sagen, dass ich immer öfter in Erwägung ziehe, mich nicht mehr "anzubiedern" wenn man mich als Reservist nicht mehr braucht ....Irgendwo aber ärgert es mich, dass ich doch einigen Aufwand betrieben habe (und der aus Steuergeldern bezahlt wurde) und man immer weniger zurück geben kann!
Das was gerade wieder langsam aufgebaut wurde, nach der Auflösung der Heimatschutzbtl., schafft die SDBw in kürzester Zeit platt zu machen.
Es muss den Reservisten ein machbarer Weg aufgezeigt werden und das ziemlich schnell.
Holgi 33,
ich kann dich sehr gut verstehen und deine Empfindungen nachvollziehen, da auch ich mir lange Zeit vorkam wie in einem Vakuum. Man war zwar Reservist, doch irgendwie fühlte sich niemand mehr zuständig :)
Ich denke, das Vakuum ist entstanden, als die Heimsatzschutz Btl's aufgelöst wurden und die aktive Truppe selber nicht mehr wusste, wohin die Marschrichtung gehen sollte. MOB DP's wurden in Einsatzreserve umbenannt und letztendlich wussten viele S1 Abt. selber nicht mehr, wie denn nun mit einem beorderungswilligen Reservisten zu verfahren ist. Eine Vorschriftenänderung und ein Gerücht jagte das nächste ...
Doch aktuell scheint es wieder voran zu gehen, in geordnete Strukturen. Die SDBw hat sich sichrlich nicht darum gerissen, die ResUffze und ResFw übernehmen zu müssen, doch nun ist sie für uns zuständig und bald unsere primäre Anlaufstelle.
Wie mir mein S1 mitteilte, wird es sich wohl noch bis 2010 / 2011 hinziehen, bis die SDBw alle beorderten Reservisten erfasst hat. Solange muss man sich einen seinen S1 halten und schauen, das Bestmögliche aus der Situation herauszuholen. Klar, ein langer Atem unsererseits ist dazu mal wieder notwendig ;)
Das mit der benötigten Fach ATN für die Fw Beförderung sehe ich ebenfalls kritisch, doch mein S1 hat die Problematik schon gelöst ;)
@ Snake und Holgi:
Ohne Zweifel ist es mehr als ärgerlich, was viele von den massiven Umstrukturierungen und (Groß) Verbandsauflösungen betroffenen Reservisten (dies gilt ausdrücklich für Unteroofiziere und Offiziere!). Viele langjährig sehr engagierte Reservisten waren damit von einem Tag auf den anderen ihren MobDP los, nicht wenige wurden ausgekleidet und nur einzelnen konnte zunächst ein ErsatzDP angeboten werden. Da ist Einiges nicht so gelaufen wie beabsichtigt, was aber vor allem daran lag, dass die Veränderungsfrequenz von der politischen Führung zu schnell getaktet und verwaltungsmäßig einfach nicht imselben Tempo nachvollzogen werden konnte.
Mittlerweile gibt es ja glücklicherweise wieder viele Beorderungsdienstposten unabhängig vom Status der Reservisten. Und zwar quer durch alle TSK/ORGBer, vor allem durch die Möglichkeit der Spiegeldienstposten, die es in großer Anzahl gibt. Allein in unserem DivKdo gibt es knapp 30 solcher DP - Vom Oberst d.R. bis zum HF/SF d.R. durch alle Dienstgrade hindurch. Zusätzlich gibt es noch die echten V-Dienstposten in allen Stabsabteilungen...
Dass die Personalführung der UffzdR an die SDBw ging, ist doch konsequent, da es für die ResOffz seit jeher die zentrale Führung im PersAmt gab. Dies sorgt auch für mehr Gerechtigkeit, weil echte Eignungsreihenfolgen gebildet werden können.
Allerdings muss man nicht Soldat der Einsatzreserve sein, um befördert zu werden! Jeder auf einem DP in der Bundeswehr beorderte Reservist wird nach Vorliegen der Voraussetzungen innerhalb seiner Eignungsreihenfolge zeitlich versetzt befördert. Hierzu zählen zuerkannte ATN, entsprechende Mindest-WÜ-Tage sowie entsprechende Beurteilungen.
@miguhamburg1
Hast Du vollkommen Recht!
Jedoch bleibt ein Problem:
Wie sollen die angehenden Feldwebel die ATN's erhalten, wenn die notwendigen Lehrgänge geschlossen für Reservisten sind oder viel zu lange (zeitlich) dauern?
Alleine der Feldwebel-Lehrgang Heer dauert 6 Wochen und für die meisten beruflich schon kaum vereinbar. Und nach einem Lehrgang möchte man schon befördert werden. Die Zeiten als Mannschafter auf diesen Lehrgang zu kommen sind nun auch vorbei.
Schau mal in die Excel-Tabellen der SDBw:
Die meisten freien Dienstposten sind Uffz m.P. Stellen.
Für Reservisten müssen ganz schnell andere Möglichkeiten geschaffen werden sonst bekommt die SDBw die Stellen nie besetzt.
@ Holgi: Woher wissen Sie, dass die SDBw mit Excel-Tabellen arbeitet???
Die Stellenbesetzung auf Offz- und Uff-Dienstposten weist einige Besonderheiten auf. Zunächst einmal muss man schauen, wo die offenen DP im Schwerpunkt zu finden sind. Unabhängig von möglichen Fehlentwicklungen, zu denen ich noch gleich eingehe, ist es für beide. SDBw und PersAmt Bw sehr schwer, die ResDP in den neuen Bundesländern zu besetzen. Jede(r) Reservist(in) muss ja vor der Beorderung dieser Planung/Beorderung explizit zustimmen. Und daran hapert es schon. Aus meiner Zeit beim PersAmt weiß ich, dass selbst viele attraktive DP (OTL/O) in den neuen Bundesländern nicht besetzt werden konnten, und zum Teil ist dies heute noch so.
Das Problem mit den Lehrgängen ist natürlich etwas Anderes: Erst einmal ist es natürlich vollkommen schlecht, wenn Lg zur Voraussetzung für die Besetzung von DP gemacht werden, diese aber nicht für Reservisten geöffnet sind. Ohne nähere Kenntnis der Sachlage neige ich aber dazu, dass hier ein systemischer Fehler vorliegt. Tipp: Als Reservist Meldung an "seinen" Abteilungsleiter an der SDBw schreiben, die Sachlage darstellen und bitten, einem zu erklären, wie die weitere Förderung aussehen wird. Falls unbeorderter Reservist: Eingabe an den Wehrbeauftragten.
Wieder anders verhält es sich mit der Lehrgangsdauer: Wo wollen Sie da die Grenze ziehen? Wir haben sehr engagierte Reservisten bei uns im Kommando, die würden gerne die Lehrgänge besuchen, werden von ihren Arbeitgebern (die der WÜ ja ebenfalls zustimmen müssen) noch nicht einmal für Drei- oder Vierwochenlehrgänge "freigegeben". Da eine pauschale Aussage zu treffen, halte ich für ziemlich schwer. Sicher sind aber 6 Wochen schon eine sehr hohe Hürde, die wahrscheinlich nur von Arbeitssuchenden und Beschäftigten im öffentlichen Dienst gemeistert werden könnte.
Zitat von: miguhamburgWir haben sehr engagierte Reservisten bei uns im Kommando, die würden gerne die Lehrgänge besuchen, werden von ihren Arbeitgebern (die der WÜ ja ebenfalls zustimmen müssen) noch nicht einmal für Drei- oder Vierwochenlehrgänge "freigegeben". Da eine pauschale Aussage zu treffen, halte ich für ziemlich schwer.
Lieber miguhamburg,
wie sie ja wissen, bin ich selber Arbeitgeber. Als Unternehmen hat man heute das größte Problem mit den Personalkosten. Dies ist die größte Kostenstelle. Im Durchschnitt kostet ein Angestellter einen Arbeitgeber monatlich zwischen 2600-3000€ incl. Arbeitgeberanteile. Dieses Geld muss jedoch erstmal erwirtschaftet werden, was mitunter sehr hart sein kann, denn "Geiz ist geil" und daher ist es alles andere als einfach an das Geld anderer in Form von Aufträgen zu kommen.
Resultat: Jeder Arbeitgeber hat lieber einen Angestellten zu wenig, und lässt seine vorhanden dafür (zeitweise) mehr arbeiten, als dass er sich einen Angestellten mehr "ans Bein bindet". Wenn dann einer der wenigen Angestellten auch noch für einige Wochen wegen einer WÜ ausfällt, hat man ein großes Problem und fragt sich was denn nun wichtiger ist. Das Unternehmen oder die Bundeswehr?
Als Reservist kann ich beide Seiten verstehen. Ein Problem ist, dass viele AG's nichts mit der Bw zu tun haben wollen, weil sie a) kein Verständnis für die Bw haben und b) weil die vielleicht selber nur Zivildienstleistender waren und daher von Haus aus negativ der Bw gegenüber eingestellt sind.
Würde die Uffz Ausbildung bzw. Feldwebelausbildung in der Reserve etwas flexibler und modularer gestaltet sein (ähnlich wie die ResOffz Ausbildung) könnte man viele Probleme beseitigen.
Mit WÜs ist es ähnlich wie mie ehrenamtlichen Engagement. Seit der AG der WÜ zustimmen muß kann man ihn auch nicht vor vollendte Tatsachen stellen.
Ansonsten heißt es da als Reservist wohl oder übel "Wo verdien ich mein Geld".
@ Snake: Die Problematik ist mir durchaus geläufig, wie Sie ja sehen.
Ich kann die Arbeitgeber auch verstehen. Doch bei den von Ihnen beschriebenen ASrbeitgebern wäre es ziemlich unerheblich, ob die Lehrgänge zwei Wochen oder länger dauern, da sie sowieso kein Verständnis für die Belange der Reservisten und er Bw aufbringen. Damit allein kämen wir keinen Schritt weiter... Ich denke, viele Reservisten aller Laufbahnen, die in der zivilen Wirtschaft arbeiten, werden ihre Wehrübungen ohnehin im Urlaub absolvieren, um Friktionen an ihrem Arbeitsplatz zu vermeiden.
Ich sagte ja bereits, ich kenne nicht die geschilderte Sachlage hier im Thread. Aber ich bin vollkommen Ihrer Meinung, dass ein sechswöchiger Lehrgang wohl für drei Viertel aller Reservisten nicht machbar ist und deshalb ein systemischer Fehler ist. Ob aber eine Verteilung auf zwei mal drei Wochen und einmal zwei Wochen ResLehrg für sehr viele von ihnen eine echte Alternative wäre. Bei Stückelung wird man zwangsläufig zu einer Verlängerung kommen müssen, um den gesamten Lernstof auch nachhaltig unterzubringen.
WÜs im Urlaub sind doch meines Wissens offiziel gar nicht zulässig?
Zulässig schon. Das Gesetz sagt, dass dem Arbeitnehmer keine Nachteile entstehen dürfen, wenn er eine WÜ ableistet. Der AG darf den AN auch nicht dazu verpflichten eine WÜ im Urlaub zu machen, immerhin kann der AN während seiner WÜ auf sein Gehalt verzichten und sich an die Unterhaltssicherungsbehörde wenden. Dem AG würde somit noch nicht mal ein finanzieller Schaden entstehen, außer der Verlust einer Arbeitskraft.
Viele AN's absolvieren jedoch eine WÜ im Urlaub, weil sie Angst vor Nachteilen haben.
Ich dachte immer das hängt mit der Unterhaltsbehörde oder wie die heißt zussammen weil ja die bei WÜs zahlt?
Außerdeim dient der Urlaub laut Gesetz zur Erholung.
Mein S1 Pers MOB sagte mir dsa es verboten ist und man sich nicht erwischen lassen sollte und er es auf keine Fall macht
Zitat von: mailman am 23. Oktober 2009, 19:43:50
Ich dachte immer das hängt mit der Unterhaltsbehörde oder wie die heißt zussammen weil ja die bei WÜs zahlt?
Nö, es gibt auch AG's, die zahlen ihrem Mitarbeiter weiter das Gehalt und die USB bleibt außen vor. Aber von diesen AG's gibt es sehr sehr wenige ;)
Ich bin auch Arbeitgeber.
Von meinen 9 Wochen WÜ dieses Jahr habe ich 8 Wochen über das USB laufen lassen.
Wenn ich den E-Bescheid bekomme und dazu normal Urlaub einreiche bekommt die USB nichts davon mit. Sobald ich die beigefügten Formulare beim E-Bescheid ausgefüllt bei der USB abgeben ist es mit Urlaub nehmen vorbei.
Hier sind die Excel-Tabellen der SDBw:
Schauen Sie mal in die Excel-Tabellen der offenen Stellen auf
http://www.reservisten.bundeswehr.de
oder besser direkt
http://www.reservisten.bundeswehr.de/fileserving/PortalFiles/02DB041300000001/W27VK9ED580INFODE/WB_Nord.xls
http://www.reservisten.bundeswehr.de/fileserving/PortalFiles/02DB041300000001/W27VK9GK954INFODE/WB_Süd.xls
http://www.reservisten.bundeswehr.de/fileserving/PortalFiles/02DB041300000001/W27VK9BU057INFODE/WB_West.xls
http://www.reservisten.bundeswehr.de/fileserving/PortalFiles/02DB041300000001/W27VK9H6846INFODE/WB_Ost.xls
Der UffzLehrg wird aktuell wieder als Res Lehrgang angeboten, in modularer Form.
Mit persönlich wäre es egal wo mein DP ist. Auch Ostdeutschland wäre mir sehr angenehm. Momentan habe ich es mit 140 Km recht gut getroffen.
Für jemand aus dem Ruhrgebiet ist es schwer geworden ein PzGrenBtl in erreichbarer Ferne zu finden. Aber ich hätte auch eine Stelle in Marienberg etc. genommen.
Man wird es nie jedem Reservisten recht machen können. Man sollte aber versuchen die Voraussetzungen so zu setzen, dass die Mehrzahl der Reservisten es einfacher hat. Das fängt bei der Lehrgangslänge an und hört bei den Beförderungen auf.
Unser Mailman hat völlig Recht: Urlaub dienst der Erholung und das BUrlG verbietet "urlaubsfremde Zwecke" und damit sind WÜ im Urlaub nicht zulässig und werden von der Bw auch nicht geduldet wenn sie denn davon mitbekommt. Alles andere läuft auf eigenes Risiko sowohl des Wehrübenden wie auch seines AG.
Die Aussage mit dem § 8 des Bundesurlaubsgesetzes ist laut unserem Rechtberater so was von "schwammig bis wachweich", dass sie einer Überprüfung schon in der ersten Instanz sehr wahrscheinlich nicht standhalten würde!
Mann sollte sich dagegen einmal den § 1, Abs. 1 des Arbeitsplatzschutzgesetzes zu Gemüte führen, der da besagt:
"Wird ein Arbeitnehmer zum Grundwehrdienst oder zu einer Wehrübung einberufen, so ruht das Arbeitsverhältnis während des Wehrdienstes."
Und per Definition kann man in einem ruhenden Arbeitsverhältnis keinen Urlaub nehmen!
Und weiterhin ist der § 1, Abs. 1 des ArbPlSchG ein Automatismus, d. h. das Arbeitsverhältnis ruht automatisch, wenn ein Reservist zu einer Wehrübung einberufen wird, auch wenn er dies dem Arbeitgeber gar nicht angezeigt hat!
Und dann heisst es im Abs. 3 des gleichen Paragraphen: "Der Arbeitnehmer hat den Einberufungsbescheid unverzüglich seinem Arbeitgeber vorzulegen."
Alleine der Verstoß gegen diese kleine und leicht zu übersehende Regelung kann ein Grund für eine außerordentliche Kündigung sein, weil dadurch das Vertrauensverhltnis nachhaltig gestört werden kann (zumindest laut Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes )!
Diese Aussagen stammen von einem mir gut bekannten Reservisten, der sich in solchen Sachen sehr gut auskennt und diesbezüglich auch schon mit unseren Rechtsberatern Kontakt hatte!
Zitat von: MediNight am 25. Oktober 2009, 17:28:20
Die Aussage mit dem § 8 des Bundesurlaubsgesetzes ist laut unserem Rechtberater so was von "schwammig bis wachweich", dass sie einer Überprüfung schon in der ersten Instanz sehr wahrscheinlich nicht standhalten würde!
Gerade wenn etwas "schwammig und wachsweich" ist, ist die Wahrscheinlichkeit vor dem ArbG hoch; keine andere Gerichtsbarkeit in Deutschland ist so "stimmungsabhängig" wie die Arbeitsgerichtsbarkeit.
Ich denke, dass man geübte Praxis und rechtliche Bestimmungen häufig als Reservist dadurch verbindet, dass man mit seinem Arbeitgeber ein Agreement trifft:
Er (der Arbeitgeber) stimmt der Wehrübung zu, im Gegenzug absolviert der Arbeitnehmer seine WÜ dergestalt, dass er einen Teil seines Erholungsurlaubs hierfür investiert. Damit ist den rechtlichen und tatsächlichen Anliegen der Beteiligten entsprochen, und niemandem entsteht irgendein Schaden.
Rein nüchtern betrachtet sollte diese Vorgehensweise aber dennoch rechtswidrig sein. Immerhin ruht das Arbeitsverhältnis während einer WÜ und der AG ist zu keiner Gehaltsfortzahlung verpflichtet, da diese dann von der USB übernommen wird. Hat der AN Urlaub, so muss der AG das Gehalt weiter zahlen.
Wenn ich richtig informiert bin, ist die Zustimmung des AG's erst erforderlich, wenn die WÜ die Dauer von 3 Monaten überschreitet. Kurz WÜ's bedürfen keiner expliziten AG Zustimmung, jedoch dürfte es nachvollziehbar sein, dass es sich negativ auswirken kann, wenn man seinen AG vor vollendete Tatsachen stellen sollte ;)
Zitat von: snake99 am 27. Oktober 2009, 07:14:13...
Wenn ich richtig informiert bin, ist die Zustimmung des AG's erst erforderlich, wenn die WÜ die Dauer von 3 Monaten überschreitet. Kurz WÜ's bedürfen keiner expliziten AG Zustimmung, jedoch dürfte es nachvollziehbar sein, dass es sich negativ auswirken kann, wenn man seinen AG vor vollendete Tatsachen stellen sollte ;)
nein, man bekommt vor ner geplanten WÜ eine Arbeitgeberzustimmungserklärung die der AG ausfüllen muß.
Unterbleibt die Zustimmung wird man nicht einberufen.
Horrido
Fitsch
Komisch, das steht aber auf der Seite des Reservistenverbandes unter den FAQ's anders. Bei einer freiwililgen WÜ könnte ich die Zustimmung nachvollziehen, doch sofern eine Beorderung im Raum steht, sollte die "3 Monatsfrist" bezüglich einer Zustimmung gelten.
Okay, vor einer Beorderung muss der AG dieser explizit zustimmen. Ohne AG Zustimmung, keine Beorderung ;)
Und auch bei jeder WÜ, wie Fitsch geschrieben hat,
Und die WÜs sind heutzutage mittlerweile alle freiwillig also geht definitv nichs ohne Zustimmung des AG oder der AA
und wir weichen hier vom Thema ab!
Das was Snake geschrieben hat ist falsch und muss richtigestellt werden. Unabhängig ob es zum Thema gehört oder nicht.
Quelle Website Reservistenverband FAQ's:
ZitatWehrübungen - Reservist und Arbeitgeber?
Ihr Arbeitgeber muss möglichst frühzeitig von der geplanten WÜb erfahren. In bestimmten Fällen muss er sogar zustimmen, z. B.: (heißt für mich, dass eine generelle Zustimmung nicht immer erforderlich ist)
-bei Wehrübung/Übungen von mehr als drei Monaten Dauer,
-für Wehrübungen/Übungen, soweit sie nach Erreichen der gesetzlichen Gesamtdauer sechs Wochen im Kalenderjahr überschreitet,
-für Übungen zur Ausbildung für eine besondere Auslandsverwendung, wenn für die besondere Auslandsverwendung selbst die Zustimmung erforderlich ist (siehe Abschnitt D).
Der Arbeitgeber hat auch die Möglichkeit beim KWEA einen Unabkömmlichkeitsantrag (UK-Antrag) zu stellen. Die Broschüre "Informationen für Arbeitgeber" gibt hierüber weitere Auskünfte.
Während einer WÜb darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht kündigen. Bei einer freiwilligen zusätzlichen WÜb außerhalb der Wehrpflicht gilt dies nur, soweit diese WÜb allein oder zusammen mit anderen freiwilligen zusätzlichen WÜb im Kalenderjahr nicht länger als sechs Wochen dauert.
Freiwillige Wehrübungen sind Wehrdienstleistungen von Reservisten/Reservistinnen nach Überschreiten der gesetzlich festgelegten Gesamtdauer (Offz 12 Monate, Uffz 9 Monate, Msch 6 Monate), oder beim Überschreiten der jeweils maßgebenden Altersgrenze oder von nicht wehr- oder dienstpflichtigen Personen.
Bei besonderen Auslandsverwendungen von bis zu sieben Monaten wirkt das KWEA auf die Zustimmung des Arbeitgebers oder der Dienstbehörde hin. Stimmt der Arbeitgeber einer besonderen Auslandsverwendung nicht zu, erfolgt durch das KWEA keine Einberufung.
Namentliche Anforderungen für Einzelwehrübungen/Einzelübungen sind durch die Truppe spätestens drei Monate vor WÜb-Beginn vorzulegen.
Zur Sicherung des Lebensbedarfs erhalten Sie und Ihre Familienangehörigen auf Antrag bestimmte Leistungen; Art und Umfang der Leistungen sind im Unterhaltssicherungsgesetz (USG) geregelt.
Im Letzen Infobrief heißt es das die Stammdienststelle der Bw zum 1.10.09 eine zentrale Rolle bei der Beorderung übernommen wird.
Weiterhin heißt das ab diesem Zeitpunkt für ALLE Dienstgradgruppen folgende Bedinungen gelten.
Interessant ist heir Punkt 3
Für jede WÜ muß der AG des Reservisten sein Einverständniss schriftlich erklären.
Dieser Brief stammt von meiner MOB Einheit und ist bestimmt nicht der einzige in Deutschland.
Und es gib tnur noch freiwillige Wüs.
Hm, vielleicht hat sich dann doch dahin gehend was geändert und der VdRBw hat diese Info noch nicht verarbeitet? Ich habe keine Ahnung ...
Ich persönlich habe vor ca. 4 Wochen alle notwenigen Papiere für meine neue Beorderung unterschrieben. Es war auch ein Formular für den AG dabei, jedoch nur für den Lehrgang, den ich Anfang des Jahres absolvieren werde und der über 6 Wochen gehen wird.
Zitat von: mailman am 27. Oktober 2009, 12:28:24
Das was Snake geschrieben hat ist falsch und muss richtigestellt werden. Unabhängig ob es zum Thema gehört oder nicht.
Kann man nicht die Beiträge zum Thema "WÜ" hier rausnehmen und in einen anderen, neuen Beitrag verschieben?
Mit einer Richtigstellung scheint es ja nicht getan!
Hallo Kameraden!
Kurz zu mir:
Ich bin SG RFA und habe für den Fw-Lehrgang vom 09.11. bis 18.12. in Munster meine Zuweisung bekommen! Desweiteren bin ich auf einem Berufskolleg und hole meine Fachhochschulreife nach.
Jetzt lese ich hier, dass man nur noch mit Zustimmung des AG eine Wü machen darf!?
Also ich habe dieses Jahr 3 Wü gemacht! Die Gesamtdauer davon war 13 Wochen. Und auf meinem "Antrag auf Wehrübung" habe ich NOCH NIE meinen AG(also die Schule) unterschreiben lassen! Nur ICH habe dort unterschrieben, dies zu meiner MobVorbGrp geschickt und schon hatte ich einige Zeit später meine Einberufung im Briefkasten!
Daher meine Verwirrung! Ich hoffe, dass dies jetzt auch für meinen Fw-Lehrgang gilt!?
Zitat von: snake99 am 27. Oktober 2009, 13:23:47
Hm, vielleicht hat sich dann doch dahin gehend was geändert und der VdRBw hat diese Info noch nicht verarbeitet? Ich habe keine Ahnung ...
Ich persönlich habe vor ca. 4 Wochen alle notwenigen Papiere für meine neue Beorderung unterschrieben. Es war auch ein Formular für den AG dabei, jedoch nur für den Lehrgang, den ich Anfang des Jahres absolvieren werde und der über 6 Wochen gehen wird.
Der Verband hat auch nichts mti einer Beorderung zu tun.
Richtig, der Verband hat nichts mit einer WÜ zu tun, doch die auf der Seite abrufbaren Informationen würden mit meinen bisherigen übereinstimmen.
Anfang des Jahres hatte ich eine 4-wöchige WÜ gemacht, auch dort war eine Zustimmung seitens des AG's nicht gefordert.
@snake99
Aber wie sieht es denn bei meinem Fw-Lehrgang aus? Ich bekomme ja die Einberufung nun von der SdBw! Ob da denn auch weiterhin NUR MEINE Einwilligung genügt?
Wenn jetzt plötzlich die Einwilligung meiner Schule nötig ist, dann kann ich den Lehrgang ja gleich vergessen und Monate des Wartens sind fürn Ar...!?!?
Nein, die SDBw teilt Deinem KWEA mit das Du den FwLehrg machst und vom KWEA erhälst Du den E-Bescheid.
Bei dem E-Bescheid sind die Formulare für die USB. Was Du damit machst .... ausfüllen, auch durch den Arbeitsgeber und abgeben bei der USB oder ob Du Urlaub nimmst ... ???
Stop, der FwLg der Reserve dauert meines Kenntnisstandes nach +/- 6 Wochen. Dort ist wiederum eine AG Einverständnis erforderlich ;)
@snake:
Also der Lehrgang geht 42 Tage inkl. die Wochenenden. Und laut § XY hieß es doch BIS ZU 6 Wochen KEINE Einwilligung des AG!? Knapp an der Grenze aber trotzdem!? Oder nicht?
@Holgi33:
Ja ich weiß, die Einberufung in Papierform kommt natürlich vom KWEA ;-) Meinte nur, dass das ja jetzt alles über die SDBW läuft.
Wenn das eine "normale" Schule ist, ist das kein AG. Der ehrübebde ist dann nicht AN sondern "Sonstige" und eine Einwilligung des AG entbehrlich. Oder sollen Selbstständige oder Studenten sich einen auf der Straße suchen, der zustimmt?!
@wolverine:
Das wäre natürlich super wenn das wirklich so ist! Es ist ja nur so, das ich in meiner normalen Schule ja auch meine Fehlzeiten dementsprechend entschuldigen muss! Durch ärztliche Atteste o.ä.
Daher ist es ja enorm wichtig für mich, dass ich meine Einberufung OHNE die Einwilligung meiner Schule bekomme!! Weil ich dann ja der Schule diese vorlegen kann und ich dadurch entschuldigt bin für die 6 Wochen!
@nfan21
Sind sie "Schüler" oder "Lehrer"?
Für Schulen ist maßgeblich, dass man das Ausbildungsziel erreicht und nicht durch überlange Abwesenheiten gefährdet. Wie das mit der Präsenzpflicht bei jeweiligen Träger aussieht, kann ich nicht sagen. Auf der Uni waren wir schlicht selbst für uns verantwortlich und ich habe mir die WÜen selbst genehmigt.
Die Einberufung bekommen Sie natürlich und diese gilt vor dem Schulträger als "Entschuldigung", da die Verleihung von Bildungsabschlüssen dem öffentlichen Recht unterliegt. Die Freistellung für WÜ liegen zwar im Ermessen des ÖR-Bildungsträgers, jedoch ist dieses Ermessen auf Grund des verfassungsmäßigen Auftrags der Streitkräfte reduziert, dass eine anderslautende Entscheidung ermessensfehlerhaft wäre. Zumindest solange eben das Erreichen des Ausbildungsziels nicht gefährdet ist.
@wolverine:
Das hört sich ja schonmal ganz gut an.
Also auf einer normalen Schule(Berufskolleg) läuft es so:
Wenn man in einem Monat 20 UNentschuldigte Fehlstunden hat, wird man ausgeschult! Quasi gefeuert!
Wenn ich mir jetzt eine schwere Krankheit oder ähnliches zu ziehe, 6 Wochen im Krankenhaus liege, aber habe natürlich von dem Krankenhause bzw. dem behandelnden Arzt ein Attest das ich krank bin, dann kann mich die Schule auch nicht rauswerfen! So einfach ist das!
Und genauso ist es ja mit der Einberufung. Wenn ich sie in Händen halte, dann übergebe ich diese der Schule und unterliege dem Arbeitsplatzschutzgesetz!
Ich hoffe, dass das jetzt einigermaßen verständlich war!?
Verstehe ich das richtig, sie sind noch Schüler und wollen ihre Ausbildung wegen dem Fw Lg der Reserve 6 Wochen lang "schwänzen"?
@snake99:
Ja, ich bin ein notorischer Schulschwänzer und nutze jede Gelegenheit um blau zu machen! Ich habe mir auch keinerlei Gedanken gemacht, wie ich meine Reservisten-Karriere mit meiner Schule vereinbaren kann! Und da die Fw-Lehrgänge für Reservisten ja quasi 365 Tage im Jahr stattfinden, habe ich mir natürlich genau den ausgesucht der voll in die Schulzeit fällt, anstatt in den langen Sommerferien!
Ich hoffe Sie haben meinen "leichten" ironischen Unterton wahrgenommen!? 8)
Zitat von: nfan21 am 27. Oktober 2009, 17:18:57
Ich hoffe Sie haben meinen "leichten" ironischen Unterton wahrgenommen!? 8)
Schon, war jedoch keine wirkliche Antwort auf meine Frage ;)
Schwänzt ein Student dann auch sien Studium wenn er den Fw Lehrgang macht? Oder ein Selbstständiger drückt sich vor seiner Arbeit?
Ich verstehe die Frage wiederum nicht. Wenn er es mit sich vereinbaren kann und die Schule mit macht dann kann er ja wohl eine WÜ/Lehrgang machen.
@snake99:
Da is aber jemand hartnäckig! ;)
Aber da ich ja eben genug Dampf abgelassen habe, kann ich Ihnen jetzt versichern, dass ich mir sehr wohl Gedanken über alles gemacht habe!
Ich möchte hier nicht alles auflisten, aber nach Monaten der Planung, vielen Enttäuschungen und unendlich vielen Gesprächen stellte sich mir am Ende nur die eine Frage:
Lohnt sich 6 Wochen fehlen in der Schule für den Dienstgrad Feldwebel? Und ich kann nur sagen JA!
Das mag jeder anders sehen, aber nur ich kenne schließlich meine persönliche Situation! Und bei dem was ich schon alles erlebt habe und noch erleben möchte(ISAF Einsatz, Studium usw.) werde ich diese 6 Wochen nun durchziehen!
Meine Fragen waren ja nicht böse gemeint nfan ;)
Ich wünsche ihnen jedenfalls viel Soldatenglück für den Fw Lg :)
Du bist SG (RFA) und bist vom 09.11.2009 bis 18.12.2009 auf dem FwLehrg.
Bedeutet Du wirst, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, Ende 2011/Anfang 2012 Feldwebel?
Das mit dem SG hatte ich ganz überlesen ... wollen wir hoffen, dass nicht schon wieder jemand in der Pers-Führung geschlafen hat und nfan womöglich versprochen hat, dass er sofort nach dem Fw Lg befördert werden kann ;) Dem ist nämlich nicht so ;)
Ergänzung: Dem ist nämlich nicht mehr so.
Also was das Befördern angeht hab ich schon so vieles gehört!
Erst sollte ich, weil ich ja noch Mannschafter bin, auf nen Uffz-Lg diesen Sommer.
Dann hieß es aber ich DARF gar nicht auf diesen Uffz-Lg und ich würde auch nicht zum (St)Uffz) befördert, sondern direkt zum Fw.
Dann hies es mal, das man erst den Fw-Lg Teil A UND Teil B gemacht haben muss um Fw zu werden, dann reichte es wenn man Teil A gemacht hat und jetzt höre ich schon wieder was anderes! ???
Also iwo muss ich ja anfangen! Und das geht nunmal nur mit dem Fw-Lg!
Ob, wann und wie ich zum Fw ernannt werde, werd ich dann ja sehen...
nfan, du wirst nicht zum Fw befördert, denn dazu fehlen dir mind. 2 Jahre als Uffz bzw. 1 Jahr als Stuffz. Es sei denn, der §22 Abs. 5 SLV greift bei dir ...
Frag mal Holgi zu dem Thema ;)
PS: Was alles zur Fw Beförderung vorliegen muss, steht am Anfang des Threads. Stand der Informationen: letzte Woche von der SDBw
Ja, dass Holgi schon lange auf seine Beförderung wartet hab ich hier schon mitbekommen!
Aber wie kann das denn sein, dass es da so unterschiedliche Meldungen gibt?
Mein alter Sachbearbeiter im S1 hatte sich da vor einigen Monaten durch alle Paragraphen und Offiziere gekämpft und mir fest versichert, das es in meiner Laufbahn(RFA) KEINEN Dienstgrad (St)Uffz geben wird!!! Also auch KEIN Uffz-Lg!!
Also soll das jetzt heißen, das ich zwar auf einen Fw-Lehrgang gehe, aber trotzdem Uffz UND auch noch StUffz durchlaufen muss??
Und da helfen auch meine über 7 Dienstjahre nichts?? Bin ja 07.2002 in die Bw eingetreten als Saz 4.
@nfan21
Alles was Du aufgezählt hast ist Geschichte.
Mannschafter werden nach dem FwLehrg sofort zum Fw befördert. War einmal!
Dazu ganz neu:
Die fachliche Ausbildungshöhe muss bis zur Beförderung vorhanden sein.
Da ist aber auch aktuell viel am kochen!
Ich weiß aus guter Quelle, dass BMVg und SKA viele Dinge ganz anders sehen als die SDBw.
Die SDBw will -so glaube ich- allen Dienststellen in Deutschland zeigen, dass nur sie Ahnung vom Geschäft hat und alle G1/S1/S1/S3-
FhrKadPers/KWEA usw. alles "falsch" machten in der vergangenen Zeit.
Auf was für eine Stelle sitzt Du?
Mit Vorlage des E-Bescheides gelten die Stunden als entschuldigt (und ehrenamtliches Engagement im hoheitlichen, verfassungsmäßigem Auftrag ist sogar zu würdigen!). Lediglich wenn durch sechs Wochen Abwesenheit das Lehrgangsziel in Gefahr gerät, könnte die Schule intervenieren.
@holgi:
Naja, wie gesagt: Iwo muss ich ja anfangen! Werd dann ja sehen was kommt. Aber motivierend is das alles nicht für uns Resis, oder!?
Ich sitze auf einer InstFw-Stelle in einem LogBtl. Und dies seit 02.2009
So ist im Moment die Stimmung: Schlecht!
Ich finde alles nicht gut, im Gegenteil kontraproduktiv, dass so, wie jetzt in Hammelburg verfahren wird, diese Reservisten wenden sich ab und werden Negativ-Multiplikatoren für die Bundeswehr.
Aber wie Du schreibst, irgendwo muss Du anfangen und die Lage kann sich auch wieder ändern wenn man in Köln merkt, die Reservisten wollen nicht mehr.
Hast Du die passenden fachlichen ATN's für die InstFw stelle?
@holgi:
Fachliche ATNs?? Mitnichten! Allerdings habe ich auf meiner Beorderung nur 3 InstFw bezogene ATNs. Und Mein Zugführer meinte, dass sie z.B alle "einfach so" die InstFw ATN bekommen haben. Man muss quasi nur auf der Stelle sitzen! Und dann gibts da noch TrpFhr und SysVerw ATN.
Hilft es denn etwas, wenn ich eine abgeschl. Ausbildung habe? Is zwar nur nen Bürokaufmann, aber das könnte man dann doch sicherlich für den StUffz verwenden oder?
Und nen AdA-Schein(Teil 4 der Meisterprüfung) habe ich auch.
Du hast keine techn. Ausbildung?
Also der Bürokaufmann hilft Dir da nicht.
Ich habe eine technische und kaufmännsiche Ausbildung und dazu einen Meisterbrief. Bringt mich kein Stück weiter wenn die Ausbildung nicht zu 100% zum Dienstposten passt.
Und InstFw ist eigentlich sehr speziell, oder?
@holgi:
Also in meinem baldigen Schulabschluss ist nicht nur die Fachhochschulreife im Bereich Elektrotechnik enthalten, sondern auch ein E-Technischer Berufsabschluss. Aber das wird ja erst Mitte 2011 soweit sein.
Aber wenn ich Dich jetzt so höre, dann scheinen die beruflichen Qualifikationen ja eh kaum was wert zu sein!? Nur die dösigen Lehrgänge und ATNs der Bundeswehr bilden einen auf dem Papier zu 100% für den Dienstgrad Fw aus oder wie!? Und auf solche Lehrgänge zu kommen wird bestimmt nicht sehr schnell gehen oder?
Also, die Beförderungen sind in der Zdv 20/7 genau beschrieben. Fakt ist, wir Reservisten haben die gleichen Standzeiten zu erfüllen, wie auch die aktiven Kameraden und demnach ist eine Beförderung vom Mannschaftssoldaten zum Fw NICHT möglich (es sei denn es kommt der §22 Abs. 5 SLV zur Anwendung).
Alles was bis 2008 noch möglich war zum Thema Fw Beförderung ist heute hinfällig, da die SDBw die Fehler von früher bestimmt nicht macht. Aber das entspricht auch der Logik ... wie konnte man beispielsweise einen Mannschaftsdienstgrad ohne Fw Lg zum Fw befördern? Er ist in keiner Art und Weise militärisch zum Fw ausgebildet. Was ist wenn der Kamerad bei einer WÜ OvWa mache soll? Ohne die entsprechende Ausbildung wäre er u.U. eine wandelnde Zeitbombe bzw. würde sich selber recht schnell abschießen, da er in keinerlei Rechtswesen unterrichtet, geschweige denn geprüft wurde ;) Fw mag ein schöner DstGrd sein, doch das alleine reicht nicht ;) Gerade als Vorgesetzter muss man sehr gut Bescheid wissen, was man darf und was nicht. Dies muss auch mitunter begründet werden können, dazu bekommt man während der Lehrgänge reichlich Unterricht in Wehrrecht, UZwGBw, etc.
Laut SDBw verhält es sich so. Will ein Mannschaftssoldat Fw werden, so muss der Uffz Lehrgang besucht werden. Dann muss der Reservist als Uffz / Stuffz seine Dienstzeit ableisten. Während dessen kommt der Fw Lehrgang der Reserve. Ist dieser bestanden und der Reservist hat seine Stehzeiten im DstGrd Uffz / Stuffz erfüllt, kann er zum Feldwebel befördert werden.
Die geforderte Fach ATN (zur Beförderung notwenig) soll in der Regel automatisch mit Zuweisung des Fw Dienstpostens zugewiesen werden, denn wie wir festgestellt haben, kann kein Reservist einen Fachlehrgang der aktiven Truppe besuchen ;)
@snake:
Und da haben wirs wieder! Laut Deinen Infos müsste ich auf einen Uffz-Lehrgang, richtig?
Aber wie kommte es dann, das ich als SG letzte Woche eine offizielle Lehrgangszuweisung für den Fw-Lg Res Teil A bekommen habe??? Also nix mit Uffz-Lg! Selbst im Lehrgangskatalog steht als Voraussetzung u.a. "Dienstgrad: mindestens Gefreiter"! Wie kann das sein?? Laut Deinen Infos müsste da ja stehen: "Dienstgrad: mindestens Uffz!" ??? Die totale Verwirrung!
wie gesagt, ich habe die Zuweisung für meinen Fw-Lg schwarz auf weiß! und das als Mannschafter!
Is das alles spannend hier ;D
Ja, spannend ist es in der Tat, da die "Voraussetzungen" mitunter nicht logisch nachvollziehbar sind :)
Aber geh davon aus, dass du auch noch den Uffz Lg besuchen wirst. Wie schon gesagt, nach meinem jetzigen Kenntnisstand (den ich offizell von der SDBw bekommen habe) wirst du erst zum Fw befördert, wenn du auch den Uffz Lg bestanden hast, sowie als Uffz / Stuffz deine Dienstzeitvoraussetzung erfüllt hast.
PS: Lehrgangsvoraussetzung heißt nicht automatisch "Voraussetzung zur Beförderung" ;)
Das er als Mannschafter auf den FwLehrg geht ist richtig, da er auf einer Fw-Stelle beordert ist. Deshalb geht der FwLehrg auch 6 Wochen, da Mindestdienstgrad Gefreiter (Lehrgangsnummer 276761).
Nach dem Lehrgang müsste er zum Uffz befördert werden.
Ich habe zuerst den Uffz Lehrgang (4 Wochen aktive Truppe) besucht, da ich zuerst nur auf einer Uffz-Stelle beordert war. Danach habe ich den FwLehrg bei der Marine gemacht, der nur 2 Wochen geht. Hier ist aber der Mindestdienstgrad Uffz.
@holgi:
Ja, genau die Lehrgangsnr ist es.
Also meinste ich werde zumindest Uffz direkt nach dem Lg!?
Und StUffz dann nach einem Jahr Stehzeit?
So sollte es sein -> 1 Jahr Uffz, dann 1 Jahr Stuffz, dann Beförderung zum Feldwebel ...
@snake:
Na "spitzenmäßig"! Dann werde ich ja nach "gerade mal" 7,5 Jahren Dienstzeit und trotz Berufsabschluss zum Uffz befördert! SO "motiviert" man uns Reservisten bis ins letzte :D
Ich habe Dich mal zum 19.12.2009 auf Termin gelegt.
Dein Fall wird für alle ein wenig Licht ins Spiel bringen, wie es jetzt ganz genau weiter geht.
@holgi
ok. ich warte jetzt nur noch auf meine Einberufung und dann halte ich euch hier auf dem laufenden.
Vor Ort in Munster werde ich ja bestimmt auch noch die ein oder andere Info bekommen. Ab dem 09.11. werden wir ja vielleicht alle etwas schlauer...
Vor 2 Wochen ist ein Fw Lg in Hammelburg zu Ende gegangen. Auch dort waren Mannschaftssoldaten anwesend. Sie wurden trotz erfolgreich absolvierten Lg nicht befördert ;) Noch nicht mal zum Uffz ... Als protestiert wurde hieß es seitens der SDBw, dass erst nach abgeschlossener Einzelfallprüfung über weitere Beförderungen geredet werden könne ... mangels vorhandener Daten, die erst bei den jeweils zuständigen S1 Abt. angefordert werden müssten, wurde um Geduld gebeten.
Das Thema der Motivation würde ich gerne im Thread "Erfahrungen als Reservist ..." weiter diskutieren, da es dort besser rein passt und vielleicht noch andere Kameraden ihre Erfahrungen dazu posten.
Ich habe eine Eingabe beim Wehrbeauftragten gemacht. Ich sehe Widersprüche zwischen ZDv 20/3 und ZDv 20/7 und dazu jede Menge Ungleichbehandlungen. Wieso wird ZDv 20/7 Nr. 212 nicht auch für länger aus dem Dienst ausgeschiedene Reservisten angewendet?
Zu diesen Vorgängen:
Einzelfallprüfung NACH bestandenen Lehrgang ist der falsche Weg. Bevor man einem Reservisten die Beförderung verweigert sollte man diesen vorher begründen können.
Was besagt denn die Nr. 212 der Zdv 20/7?
Kann sie gerade im Internet nicht finden ....
Hier im Internet zum Download:
http://www.reservisten.bundeswehr.de/fileserving/PortalFiles/02DB041300000001/W26HAD2X147INFODE/ZDv_20_7.pdf
ZitatReservefeldwebel-Anwärterinnen und Reservefeldwebel-Anwärter mit bestandener Feldwebelprüfung, die bei Beendigung eines mindestens
dreijährigen Wehrdienstes die sonstigen Voraussetzungen (Nr. 218) erfüllen, können mit Wirkung des Tages zum Feldwebel der Reserve
befördert werden, der dem Ende des Wehrdienstes folgt.
Nachtrag:
Evtl. unter Anrechnung der Wehrdienstes, Wehrübungen oder eines vorhandenen Beorderungszeitraums?
Danke für den Link ;)
Für mich steht da nix neues drin ;) Problem bei euch beiden scheint zu sein, dass ihr einfach vergessen wurdet zu befördern. Du Holgi zum SU, damit du deine Standzeit als SU rumkriegst die du für die Fw Beförderung brauchst, und nfan könnte als SG schon lange Uffz sein (sofern der Uffz Lg schon besucht wurde). Bei euch mangelt es nicht an der Dienstzeit, sonder der Standzeit im DstGrd Uffz bzw. Stuffz, die für die Beförderung zum Fw notwenig ist ;)
Ginge es rein nach Dienstzeit könnte ich schon HFw sein ;)
@snake
Gerade das ist ja das was mich so unheimlich ärgert im moment:
Ich habe meinen RFA-Status seit 02.2009! Und auf meiner Personalverfügung wurde mein Ausbildungsweg bis zum Fw geplant. Also UL1 MFT usw.
Ich hatte dann von Mai bis Juli 2009 eine WÜ und in dieser sollte mein Uffz-Lg stattfinden!
Doch dann die Überraschung: Mein zuständiger Reservisten S1 teilte mir dann während dieser Wü mal eben mit, das ich als RFA NICHT auf einen Uffz-Lg DARF!!! ???
Ich würde NUR auf den Fw-Lg gehen und DIREKT zum Fw befördert werden!
also KEIN Uffz oder StUffz! Geschweige denn iwelche Stehzeiten!
Und jetzt heißt es für mich: "ÄTSCHI BÄTSCH! Du hättest DOCH auf den Uffz-Lg gehen können/dürfen/müssen und Du wirst auch erst Uffz und dann StUffz!" >:(
Sorry, doch da scheint dein S1 nicht gründlich gearbeitet zu haben ;)
Holgi z.B. hat als Reservist den UL1 der aktiven Truppe besucht. Damit scheint er auch kein Einzelfall zu sein, da 2 Kameraden aus meiner RK ebenfalls über den Lg der aktiven Truppe Uffz wurden. Bei einer Kameradin ist das noch gar nicht so lange her, von daher würde ich die Vorgehensweise als "aktuell" bezeichnen.
Das ist halt unser Problem. Mit Vorgehensweisen im Bereich der Reservisten scheinen sich so gut wie keine Kameraden der aktiven Truppe wirklich auszukennen, obwohl die Zdv 20/7 dahin gehen eigentlich eine deutliche Sprache spricht. Ich denke, dass die SDBw vieles wieder in geordnete Bahnen sortieren wird, was in den letzten Jahren durch KWEA und HeimatSchBtl's verhunzt wurde. Notfalls können wir uns ja auch direkt an SDBw nun wenden, falls man meint von seinem S1 falsche Infos bekommen zu haben ;)
Die SDBw arbeitet nicht am Auftrag orientiert und nicht zum Wohle der Reservisten, wie die letzten Wochen/Monate zeigen.
Man kann die ZDv 20/7 auch anders auslegen.
Man hat es hier nicht mit jungen Wehrpflichtigen oder SAZ zu tun sodern mit Menschen, die voll im Leben stehen und zum teil auch einen höheren Ausbildungsstand haben, der aber nicht zur Bundeswehr passt. Lieber wird mit vorläufigen Dienstgraden um sich geworfen um die FACHLEUTE ran zu holen. Was da wirklich hinter jedem einzeln steckt prüft niemand. Dafür sollten die Laufbahnprüfungen da sein.
Persönlich finde ich es unangemessen, dass ich, weil ich ca. 1 Jahr zu spät bin, anders behandelt werde als es vorher üblich war.
Noch mal: Am Auftrag orientiert und zum Wohle des Reservisten
Ich weis was du meinst ...
Aber sind wir doch mal ehrlich zueinander, die Bw ist im Grunde auf uns Reservisten nicht angewiesen, auch wenn sie offiziell was anderes sagt. Selbst wenn aktive Kameraden im Urlaub oder Einsatz sind, ruht die Arbeit in den Kasernen nicht, da in der Regel genug aktives Personal zur Verfügung steht und man nicht auf den Reservisten als Vertretung angewiesen ist. Einen Reservisten auf einem DP gespiegelt zu haben ist "nice to have", aber die Welt würde auch nicht untergehen, wenn es ihn nicht geben würde ;)
Aber um noch mal zu den Beförderungen zu kommen. Keiner würde sich heute aufregen, wenn es nicht Jahre lang sehr fragwürdig praktiziert worden wäre. Letztendlich brauchte man nur einen gutmütigen Kdr, der bereit war eine Beförderungsurkunde zu unterschreiben. Leider wurden somit auch Kameraden zum Fw befördert, die weder die fachliche noch die militärische Eignung dazu hatten. Ich würde es nicht wollen, dass ein Uffz m.P. (der via Handauflegen befördert wurde) als OvWa durch die Kaserne läuft.
Snake, das ist wieder Unsinn. Niemand wurde "von einem Kdr" zum Fw befördert. Das lief schon immer über die Stammdienststellen; genau so wie ResOffze über das PersABw geführt wurden.
Falsch, die Beförderungsurkunden zum Fw d.R. konnten auch Kdr's unterzeichnen. Es hat keine Zustimmung seitens der SDBw benötigt.
Bei den aktiven Kameraden sah es anders aus. Da die meisten FA's SaZ12 waren, war die SDBw zuständig.
@ Snake: Sicher kam es vor, dass Kommandeure Ernennungsurkunden unterzeichneten - aber im Auftrag der jeweiligen Stammdienststelle, die alle Vorarbeiten hierfür koordiniert hatte und die Urkunden auch ausfertigte...
Und auch Ihre Bemerkungen, dass die Bw ihre Reservisten nicht brauche, kann so pauschal nicht stehen bleiben. Ohne Ärzte-Reservisten wäre noch mehr aktives SanPers in den Einsätzen gebunden wie ohnehin - mit noch spürbareren Folgen als jetzt schon. Ohne Reservisten erhielte kein Sioldat im Einsatz auch nur einen Brief usw. Und, ja das "Team Hotel" eines Bataillons könnte die Aufgaben des Standortdienstes überwiegend ohne Reservisten erledigen. Aber denken Sie auch daran, dass in den Einsätzen die Masse von Brigadestäben z.B. auch gebunden ist. Und dass dennoch sämtliche Planungs- Dienstaufsichts- und Koordinierungsfunktionen am Standort dennoch in vollem Umfang weitergeführt werden müssen. Ohne die Reservisten ginge es überhaupt nicht, dies zu tun - und zwar Fw und Offz der Reserve...
Und eine letzte Bemerkung zu Systemumstellungen im Allgemeinen:
Dies betrifft nicht nur die Personalführung der Reservisten, sondern durchaus auch uns Aktive: Zum Beispiel bei der Einführung eines neuen Beurteilungssystems. Da waren auf einmal die Eignungsreihenfolgen vollkommen verändert - und in der Konsequenz wurden viele Kameraden erst erheblich später befördert, als im System davor. Damit werden wir wohl immer leben müssen...
Lieber migu,
sie haben einige Beispiele genannt, die den Einsatz von Reservisten erfordern. Die Ärzte lasse ich jedoch bewusst außen vor, da es sich dabei um eine Spezialverwendung handelt, die mit Masse nicht von dem "Otto Normal Reservist" erfüllt werden kann.
Wenn es wirklich so ist, das die Bw Reservisten sucht, warum musste ich dann z.B. knappe 4 Jahre um einen DP hart kämpfen? Ich hatte x Anfragen an das KWEA oder an meine ex Dienststelle gesendet, nachdem meine alte Beorderung wegen einer Standortschließung aufgelöst wurde ... alles was ich tat war mehr oder weniger erfolglos bzw. konkrete Ergebnisse sind ausgeblieben und ich weis, dass ich damit kein Einzelfall war.
Bezüglich der Beförderungen zum Fw d.R.:
Es mag sein, dass die SDBw (wenn auch indirekt) immer schon damit zu tun hatte, doch was sollte die SDBw im Nachhinein machen, wenn ein Kdr in Eigenverantwortung einen Kameraden zum Fw d.R. befördert hatte? Selbst wenn die Voraussetzungen im Nachhinein als "nicht erfüllt" seitens der SDBw festgestellt worden wäre, was hätte sie tun sollen? Meines Kenntnisstandes nach kann eine Beförderung nicht mal eben zurück genommen werden.
Das stimmt natürlich, was Sie sagen, Beförderungen können nicht einfach zurück genommen werden. Wichtig ist es nur, zu wissen, dass die Beförderungen z.B. mit der SDH (SDL/SDM) abgestimmt wurden, bevor sie durchgefürht wurden.
Als Kämpfer für Ihren ResDP verdienen Sie Respekt - ja, genau dies beschreibt das Vakuum, das im Rahmen der Transformation durch die Auflösung von TrTlen und StO entstand, sehr gut. Hier war Durchhaltewillen gefragt, und durch die Bündelung aller ResAngel Mannschafften und Uffz in der SDH haben Sie ja selbst angemerkt, dass es endlich hierfür nur noch EINEN Ansprechpartner gibt. Und das halte ich für zwingend notwendig und für die Betroffenen zweckmäßig!
Und wenn ich mal die Gepflogenheiten des PersAmt Abteilung V auf die Abteilung IV übertrage, dann müsste es jedem Reservisten möglich sein, telefonisch Verbindung zu dem für ihn/sie zuständigen Personalführer sein, um dort die konkreten Anliegen zu besprechen. Aus meiner Erfahrung im PersAmt weiß ich, dass diese Verbindungsaufnahmen immer sehr begrüßt werden, weil sie helfen, engagierte Reservisten gleichsam nebenbei zu identifizieren. Und die Personalführer sind angewiesen, sehr informativ mit diesen Anfragen umzugehen. Dieses Leitbild wird sicher auch in der SDBw Einzug halten!
Zitat von: miguhamburg1 am 29. Oktober 2009, 11:43:08
Und wenn ich mal die Gepflogenheiten des PersAmt Abteilung V auf die Abteilung IV übertrage, dann müsste es jedem Reservisten möglich sein, telefonisch Verbindung zu dem für ihn/sie zuständigen Personalführer sein, um dort die konkreten Anliegen zu besprechen. Aus meiner Erfahrung im PersAmt weiß ich, dass diese Verbindungsaufnahmen immer sehr begrüßt werden, weil sie helfen, engagierte Reservisten gleichsam nebenbei zu identifizieren. Und die Personalführer sind angewiesen, sehr informativ mit diesen Anfragen umzugehen. Dieses Leitbild wird sicher auch in der SDBw Einzug halten!
Diese Überzeugung teile ich voll und ganz. Naja, die SDBw hat erst gerade die PersFührung der ResUffze / ResFw übernommen bzw. ist dabei sie zu übernehmen. Es gilt abzuwarten wie sich die Lage entwickelt, aber ich sehe es sehr positiv :)
habe grade eben meinen S1 angerufen und nochmal nachgefragt.
also er ist auch immernoch dei Meinung, dass ich direkt am letzten Tag des Fw-Lg zum Fw befördert werde und dann anschließend die nötigen Lehrgänge für die notwendigen ATNs bekomme. Von einer "Änderung" wüsste er nichts.
Das wäre ja echt nen kleines Trauerspiel wenn die noch NULL Wissen über die neuen Regelungen der SDBw haben!! Anfang nächster Woche ruft er mich zurück und hat dann mit der SDBw gesprochen. da bin ich ja mal gespannt... ;)
Oh ja, das sollte interessant werden.
Ein Kdr, der "selbstherrlich" eine Beförderung ausspricht, ohne das mit der Stammdienststelle oder dem Personalamt abgestimmt zu haben, hat dies wahrscheinlich nur einmal gemacht. Und danach war er wohl längstens Kdr gewesen. Zudem könnten noch die entsprechenden Mehrzahlungen an den Reservisten im Rahmen der Schadensbearbeitung zu seinen Lasten gehen.
Ob es stimmt kann ich nicht belegen, aber mir wurden Fälle von Fw Beförderungen zugetragen, wo der Kdr, der diese vorgenommen hat, selber Reservist war ;)
Und? Der muss sich nicht an Vorschriften halten? Oder spendiert einfach beim "Herrenabend" einen Haufen Klappen? Gerade als Reservist ist er schneller aus- oder umgeplant als ihm lieb sein könnte. Und dem Disziplinarrecht unterliegt er auch.
Zitat von: snake99 am 29. Oktober 2009, 11:13:41
Wenn es wirklich so ist, das die Bw Reservisten sucht, warum musste ich dann z.B. knappe 4 Jahre um einen DP hart kämpfen? Ich hatte x Anfragen an das KWEA oder an meine ex Dienststelle gesendet, nachdem meine alte Beorderung wegen einer Standortschließung aufgelöst wurde ... alles was ich tat war mehr oder weniger erfolglos bzw. konkrete Ergebnisse sind ausgeblieben und ich weis, dass ich damit kein Einzelfall war.
Dann sei aber auch so ehrlich zuzugeben, dass Du auch einige Zeit darauf verschwendet hast, Dich auf schlichte Ausnahmen beworben zu haben. Wenn das dann nicht klappt, muss man es akzeptieren. Ich habe Dir den formal richtigen Weg gewiesen und das ging dann doch relativ problemlos, oder? Die Bw ist eine Behörde und damit Recht und Gesetz verpflichtet (Art. 20 Abs. 3 GG). Wer immer Grauzonen sucht, darf sich nicht wundern wenn es irgendwann finster wird.
Vollkommen richtig, doch vor meinem dir bekannten "Aufstiegsversuch" hatte ich es schon mal im bisherigen DstGrd versucht beordert zu werden ... leider erfolglos, daher bin ich auch wahnsinnig froh, dass es endlich geklappt hat und der Weg endlich wieder bergauf geht :)
Der ganze Frust der letzen Jahre wurde vor einigen Wochen durch meine offizielle schriftliche Beorderung weggewischt :D
@ snake: Das mit dem Zutragen von Informationen ist immer so eine Sache, die geradezu einlädt, Ihnen diese "Argumente" um die Ohren zu hauen....
Selbstverständlich können Kommandeure Beförderungen bekanntgeben. Hiermit vollziehen sie allerdings immer einen Verwaltungsakt, der von der zuständigen PersBearbDst erlassen wurde. Und dies auf der Grundlage von Bedarf, Eignung und Leistung - denn auch für Reservisten-Uffz/Offz gilt der Beurteilungszwang...
Dies war im übrigen die vergangenen Jahrzehnte, auch vor Existenz der SDBw so. Mir ist auch kein einziger Fall eines Kommandeurs oder Chefs bekannt, der eigenmächtig und unabgestimmt ein Urkundenblanko ausgefüllt hätte und damit eine Beförderung ausgesprochen hätte.
Aus eigenen Interesse habe ich mich damals mal sehr mit dieser Thematik beschäftigt und habe versucht Beweise für die "fragwürdigen Beförderungen" zu finden. Leider ist es mir nicht gelungen. Ich musste mich daher mit Masse auf die Aussagen von Kameraden verlassen.
Meine damaligen Ansprechpartner hatten auch schon von den genannten Fällen gehört, doch sagten sofort im Nachsatz, dass alles was außerhalb der Zdv 20/7 sowie SLV passiert ist, unrechtmässig war ;)
Zitat von: snake99 am 29. Oktober 2009, 16:15:20
Beweise für die "fragwürdigen Beförderungen"
Dass "fragwürdige" oder besser "unrechtmäßige" Beförderungen passieren ist kein Geheimnis, in den allermeisten Fällen handelt es sich aber um Lappalien aufgrund von Schlamperei, wenn z.B. die (für die Beförderung erforderliche Mindest-)Dienstzeit falsch berechnet/notiert/angesetzt wird... wenn System dahintersteckt ist das was anderes.
Anekdote: bei meinem Lehrbetrieb spuckte der Computer der PersAbteilung automatisch Erinnerungen an Geburtstage von Mitarbeitern aus, inklusive dem Alter. Ich wurde dann irgendwann erheitert darauf hingewiesen, dass ich mit meinen 224 Jahren doch recht alt für einen Lehrling sei. Tippfehler, Geburtsjahr 1776 (statt 1976), aber der Computer hatte die schwachsinnige Jahreszahl ohne zu Murren geschluckt ;)
Darum preußischer Uffz im 70/71er Krieg! ;D
Selbst damals wäre ich schon Alterspräsident der Landwehr gewesen :D
Auch in jungen Jahren hast Du Dich bestimmt bewegt wie ein 200jähriger. Einen gesunden jungen Mann hätte man nie bei Luftwaffe eingeplant.
Das hatte damit zu tun, dass der Luftwaffe Panzerkorps und Felddivisionen untersagt sind - als gleichwertigen Ersatz hat sie mich bekommen ;)
wieso, bist genau so versoffen und unbeweglich wie ein Panzerkorps ;D
nur weil man 60 to wiegt, ist man noch kein Panzer :D
Aus einem anderen Forum:
ZitatDieses leidige Thema hat mich und viele andere auch erreicht. Von unseren 26 Lehrgangsteilnehmern sind 4 Feldwebel geworden. Die Mannschafter müssen höchstwahrscheinlich den Uffz-Lehrgang besuchen um Uffz zu werden. 1 Jahr später Stuffz und noch ein Jahr später Feldwebel. Die ATN´s für seinen Beorderungsdienstposten kann man dann nur am jeweiligen Arbeitsplatz erwerben welchen man zwischenzeitig immermal besuchen muss und sich die ATN´s anerkennen lassen.
Da scheint einer der Kameraden des letzten Fw Lg's in Hammelburg der Autor des Postings gewesen zu sein. So wie er den Beförderungsweg beschrieb, wurde es mir auch seitens der SDBw mitgeteilt.
Dann sollen die Mannschafter nach dem FwLehrg noch den UffzLehrg machen?
Da kann ich nur drüber :D :D :D
Eine Beförderung zum Uffz wäre für mich das naheliegenste.
Ich würde es einen internen Systemfehler nennen. Wie kann man einen Mannschaftssoldaten auf einen Fw Lehrgang kommandieren, wenn er noch nicht mal den Uffz Lg besucht hat? Das ist unlogisch! Man würde zivil auch niemanden auf einen Meisterlehrgang schicken, wenn er noch nicht mal Geselle ist ;)
Daher sollte man die Lg Vorraussetzungen für den Fw Lg schnellst möglich anpassen und darauf verweisen, dass eine erfolgreiche Prüfung zum Uffz ebenfalls erforderlich ist.
Und aktiv gilt das dann nicht? Da gibt es Direkteinstieg als Fw. Ich werde mich wenn ich Zeit habe ´mal der Sache annehmen.
Es geht ja nicht darum, dass ein Mannschaftssoldat auf den Fw Lg kommandiert wird. Das hat seine Richtigkeit nach den bisherigen Voraussetzungen. Es geht darum, dass den Kameraden im Mannschaftsdienstgrad gesagt wurde, dass sie nach dem Lg zum Fw befördert werden, und das ist falsch, weil gem. Zdv 20/7 nicht zulässig.
Ebenfalls ist nach bisherigen Lg Vorraussetzungen kein bestandener Uffz Lg als Voraussetzung für den Fw Lg gefordert.
Neu ist, dass man gem. §22 Abs. 5 SLV sofort zum Fw d.R. befördert werden kann, wenn die entsprechende zivile Berufsausbildung vorhanden ist, die dem späteren militärische Dienstposten gleich kommt.
Wer z.B. auf der Stelle des "IT Fw" sitzt, könnte sofort zum Fw vorläufig ernannt werden, wenn er z.B. ziviler "IT Betriebswirt" ist. Dennoch müsste auch der Kamerad die vorgeschriebenen Lehrgänge noch später besuchen.
@snake99
Je nach Dauer der Wehrdienst und Dauer von Beorderung inkl. Wehrübungen sehe ich eine Umgleichbehandlung zwischen Aktiven und langjährigen Reservisten:
ZDv 20/7 Nr. 212
Für Reservefeldwebel-Anwärterinnen und Reservefeldwebel-Anwärter
mit bestandener Feldwebelprüfung, die bei Beendigung eines mindestens dreijährigen Wehrdienstes die sonstigen Voraussetzungen (Nr. 218) erfüllen, können mit Wirkung des Tages zum Feldwebel der Reserve befördert werden, der dem Ende des Wehrdienstes folgt.
Beispiel:
Ein Mannschaftsdienstgrad als Reservist, vormals W15, über Jahre beordert inkl. jährlicher WÜ wird benachteiligt, da Nr. 212 nicht bei ihm angewendet wird. Das gleiche gilt für einen als Uffz entlassenen Soldaten (evtl. ehem SAZ 2) der dann noch StUffz werden muss.
Jein, in der Zdv steht aber auch ganz klar, dass zur Fw Beförderung eine Dienstzeit als Uffz o.P. notwenig ist.
Die bisherige Problematik scheint darin zu liegen, dass Reservisten auf einen Lg kommandiert wurden, den sie theoretisch nicht hätten besuchen dürfen ;)
Kein aktiver Soldat mit FA Zusatz im DstGrd würde erst auf den Fw Lehrgang kommandiert, wenn er nicht den Uffz Lg besucht hätte. Und auch der aktive Kamerad FA muss seine Standzeiten als Uffz o.P. absolvieren, damit er Fw werden kann ;)
Ich habe noch im Hinterkopf:
mind. 1 Jahr Mannschaftssoldat ist Vorraussetzung zur Uffz Beförderung.
1 Jahr Uffz ist Vorraussetzung zur Stuffz Beförderung.
Nach einem Jahr Stuffz bzw. 3 Jahren Wehrdienst, kann frühestens zum Fw befördert werden.
Der letzte Satz ist ein wenig schwammig in der Vorschrift formuliert, soll aber die Kameraden ansprechen, die direkt als SU in die Bw eingestiegen sind. Ein "Neckermann SU" konnte frühestens nach 3 Jahren Dienstzeit (bzw. Wehrdienst, so wie es die Vorschrift formuliert) zum Fw befördert werden. Da der SU DstGrd Voraussetzung für die Fw Beförderung ist, musste auch nicht explizit angesprochen werden, dass dieser Satz nicht für Mannschaftssoldaten gilt.
Genau "schwammig".
Vielleicht wird Abhilfe geschaffen?
Es soll eine neue ZDv kommen die sich Laufbahnverordnung Reserve nennen soll, oder so ähnlich.
ZDv 10/3 oder 10/30.
Hat da schon jemand Informationen?
Snake99:
Leider knapp daneben, aber dennoch gewaltig vorbei ;) ! Es gibt nämlich für Feldwebelanwärter der aktiven Truppe überhaupt keinen Unteroffizierslehrgang mehr!
Die Herrschaften machen den Feldwebelanwärter-Lehrgang, Teil 1, und danach den Teil 2! Und es ist definitv NICHT so, dass der Teil 1 dem Unteroffizierslehrgang entspricht! Vielmehr sind die Inhalte der frühewren Lehrgänge mehr oder weniger "durcheinandergemischt"!
Ich habe es bereits erlebt, dass wir einen Soldaten frisch aus der AGA als Gefreiten bekommen haben, ihn ca. sechs Wochen bei uns in der Einheit hatten, und ihn danach sofort zum FAL, Teil 1, mit anschließendem Teil 2 an die Schule kommandiert haben. Das ist auch logisch und richtig so, weil danach im Fachdienst z. B. die ZAW kommt, ohne deren Abschluß eine Beförderung zum Feldwebel gar nicht erfolgen wird!
Was allerdings der frisch beförderte Feldwebel nach ca. 2 Jahren ZAW noch von seinen FALs weiß, dürfe nicht mehr allzu viel sein ;) !
Ups, da habe ich doch noch etwas übersehen!
Ein "Neckermann-SU" hatte schon immer seit es diese Möglichkeit gibt eine "virtuelle Vordienstzeit" von 2 Jahren aufgrund seines höheren Dienstgrades bei Einstellung und konnte daher schon immer nach einem Jahr bei der Bundeswehr Feldwqebel werden!
Quelle: ZDv 20/7, Ziffer 128 in Verbindung mit Ziffer 114!
@Medi Night
Hm, das habe ich noch etwas anders in Erinnerung, aber da du der aktiven Truppe angehörst und es von daher wissen musst, will ich nicht widersprechen ;)
Ich meine es wie gesagt so in Erinnerung gehabt zu haben, dass der Soldat, der direkt als SU eingestiegen ist, erst nach 3 Dienstjahren zum Fw befördert werden konnte. Der Kamerad der sich hoch gedient hat konnte erst nach 4 Jahren befördert werden.
Aber gut, offensichtlich hat sich dahin gehend etwas geändert.
Was ist denn dann mit den FA's? Werden die tatsächlich direkt nach dem Fw Lg Teil 1, Teil 2 sowie ZAW sofort vom Mannschaftssoldaten zum Fw befördert, oder müssen die erst noch die DstGrd Uffz sowie Stuffz durchlaufen?
MediNight hat da Recht. Deshalb verwundert mich auch die ganze Vorgehensweise der SDBw.
Dei FA's werden nach Abschluß der Lehrgänge Feldwebel. Du musst dich heute, bevor Du SAZ wirst, klar für eine Laufbahn entscheiden. Vom Uffz Fachdienst zum Fw Truppendienst zu wechseln ist nicht ganz einfach.
Moment, dann würde sich die Zdv in der Tat widersprechen, wenn Mannschaften direkt Fw werden können ...
Ihr beide werft da ganz schön was durcheinander ;) !
1. Zum 01.04.2002 wurde die Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) geändert!
2. Vorher musste man 4 Jahre Soldat sein, bevor man Feldwebel werden konnte!
3. Seit der besagten Änderung der SLV sind es nur noch drei Jahre bis zum Feldwebel!
4. Eine Einstelung mit den Dienstgrade, Uffz, StUffz oder gar Feldwebel war vor besagter Änderung gar nicht bzw. nur unter äußerst "seltsamen" Bedingungen möglich!
5. Wer las Uffz eingestellt wurde, hat 1 Jahr "virtuelle Vordienstzeit", benötigt daher 2 Jahre bis er Feldwebel werden kann; als StUffz wie schon beschrieben, nur ein Jahr!
6. Aktive Soldaten werden in den seltensten Fällen direkt am Ende des Feldwebel-Lehrganges befördert! In den von mir geschilderten Fällen durchlaufen die Fachdienst-FA´s zunächst die Dienstgrade Uffz (FA) und StUffz (FA) und werden NICHT vor erfolgreichem Abschluß der ZAW Feldwebel!
7. Allerdings ist um Uffz (FA) zu werden gar kein Lehrgang notwendig, weil diese Dienstgrade, quasi wie die OA-Ränge, nur durchlaufende Anpassungen des Verdienstes der Anwärter sind, bevor der Dienstgrad des Feldwebel (bei OA´s: Leutnant) erreicht wird!
8. Ich habe bei ZAW´s schon OG (FA) unterrichtet, die beide Teile des Feldwebelanwärterlehrganges bereits bestanden hatten und kurz nach Beginn der ZAW dann Uffz (FA) wurden!
Wenn ich mich recht entsinne, sollte diese Woche noch ein Feedback von nfan kommen, da er doch Infos bei der SDBw angefordert hat.
Ich bin gespannt ....
@snake:
Ja, bis jetzt hat mein Telefon noch nicht geklingelt. Warte bis morgen nach der schule noch und dann rufe ich halt an...
tja, bei der SDBw sind wohl alle Server abgestürzt und es geht auch niemand ans Telefon! Aber ich habe nen OFw auf sie angesetzt! Hoffe DER ruft mich wenigstens zurück und erkrankt nicht auch noch an der Schweinegrippe wie mein anderer Sachbearbeiter ???
So, nachdem ich eben mit dem bereits 3. Sachbearbeiter telefoniert habe, wurde mir mitgeteilt, dass die SDBw soweit zugestimmt hat und "schon" heute die Papiere ans KWEA geschickt hat. Mit viel Glück wird mir also am Sa meine Einberufung per post überreicht...
naja, zu den Beförderungsmöglichkeiten habe ich immernoch nix erfahren. echt traurig alles >:(
bleib mal schön dran!
Hi, bin momentan SG werde demnächst in die Laufbahnen der FachdienstUnteroffiziere aufgenommen , werde ich dann jetzt eigentlich gleich SU oder erst UA ? Hab schon den Eingangsberuf.
Die SDBw hat die Möglichkeit Dich aufgrund Deiner zivilberuflichen Quali direkt als SU zu beordern. Die Frage kann aber nur die SDBw beantworten.
Stimmt, die Möglichkeit besteht gem. §22 SLV.
Aber letztendlich entscheiden tut dies die SDBw.
Zitat von: Holgi33 am 05. November 2009, 21:45:49
Die SDBw hat die Möglichkeit Dich aufgrund Deiner zivilberuflichen Quali direkt als SU zu beordern. Die Frage kann aber nur die SDBw beantworten.
Wobei zu beachten ist, dass der höhere DG zunächst
vorläufig verliehen wird!
Zitat von: PzGrenBtl am 06. November 2009, 15:25:01
Zitat von: Holgi33 am 05. November 2009, 21:45:49
Die SDBw hat die Möglichkeit Dich aufgrund Deiner zivilberuflichen Quali direkt als SU zu beordern. Die Frage kann aber nur die SDBw beantworten.
Wobei zu beachten ist, dass der höhere DG zunächst vorläufig verliehen wird!
Das stimmt auch!
Weitere Infos in der ZDv 20/7:
http://www.reservisten.bundeswehr.de/fileserving/PortalFiles/02DB041300000001/W26HAD2X147INFODE/ZDv_20_7.pdf
Da is man grade mal ein paar Stunden von der Disco zu hause und dann klingelt einen die Postbotin ausm Bett! >:(
Habe doch tatsächlich noch heute meine Einberufung bekommen! Muss Montag bis 14uhr in Munster sein. Mal sehen ob ich dann gleich am ersten Tag Infos für die evtl. Beförderung erhalte...
Hoffe die haben da nen Freizeitbüro mit WLAN. Dann schreibe ich euch so schnell es geht was der momentane Stand ist...
Wünsche viel Erfolg und Spaß auf dem Lehrgang.
Alles Gute und viel Erfolg!
So, habe die 1. Woche hinter mir. Durch die Anreise und 90/5er Angelegenheiten hat man sehr viel Zeit verloren und die mussten wir dann Dienstag bis Donnerstag Abend nachholen! Bis 21uhr im U-raum gesessen! Zum glück bin ich ja Schule gewöhnt, aber die anderen Kameraden leider gar nicht! Bin dort der zweitjüngste! Der jüngste ist ein 21 jähriger HG der sogar noch aktiv ist! Alle anderen sind zwischen 30 und 47 Jahre alt! :D
Also was das Thema Beförderung zum Fw angeht bin ich genauso schlau wie vorher! Auch die anderen Lehrgangsteilnehmer erzählen die unterschiedlichsten Sachen! Auch unser Hptm kennt sich mit den Beförderungen nach Abschluss unseres Lehrgangs nicht aus!! Es hieß lediglich, dass NUR dieser Lg eine LaufbahnPRÜFUNG enthält! Also Teil A reicht völlig aus um eine entsprechne Beförderung zum Fw auszusprechen! Teil B und der Lg "Menschenführung im Einsatz" haben NICHTS mit den Voraussetzungen zu tun! JEDOCH MÜSSEN diese beiden Lehrgänge innerhalb von 2 Jahren nach Abschluss des Teil A besucht werden!!
Aber unser aller Problem ist ja immernoch: Was ist mit den notwendigen ATNs? Gibt es nun Stehzeiten im DG Uffz/StUffz oder nich?
All diese Dinge kann ich wohl erst dann in Erfahrung bringen, wenn die Jungs von der SDBw unseren Lg besuchen! Oder zumindest EINER soll zu uns kommen und uns über diese Dinge aufklären. Aber ich weiß leider noch nicht genau wann. Aber sobald die Herren bei uns waren, gebe ich euch so schnell es geht bescheid...
Auf jeden Fall schon mal danke für das Feedback. Es bleibt somit spannend :)
Wünsch dir weiterhin viel Spaß und Erfolg auf dem Lehrgang.
Mit zeigen diese ersten Informationen, die SDBw betreibt zur wenig Aufklärungsarbeit. Hinterher gibt es lange Gesichter!
Was die 90/5 angeht. Meine beiden Beorderungstruppenteile die einmal beim UffLehrg und einmal beim FwLehrg für mich zuständig waren haben sich bereits vor dem jeweiligen Lehrg um meine 90/5er gekümmert.
a.) spart man Zeit beim Lehrg
b.) wenn man T5 ist können sich beide Seiten eine Menge ersparen
Zunächst einmal bleibt klarzustellen: Dienstliche Untersuchungen gem. BA 90/5 veranlasst der jeweilige DV. Der in dessen Bereich zuständige TrArzt führt die Untersuchung (ggf. unter Hinzuziehung weiterer medizinischer Untersuchungen in BwK etc.) durch und bescheinigt auf dem BA 90/5 das Untersuchungeergebnis.
Dies gilt für Aktive genauso wie für Reservisten. Deswegen ist bei einer WÜ nach der Einberufung eben auch der für den Lehrgang zuständige DV (z.B. InChef) für die Veranlasung der Untersuchung und der TrArzt an der jeweiligen TrS für die Untersuchung zuständig. Im Übrigen ist diese Zeit bei Lehrg mit Beteiligung von Res als OrgZeit einzuplanen...
Das der BeordTrT die 90/5er für WÜ veranlasst, die nicht bei ihm stattfinden, ist ein schöner Service für den Res, aber weder so vorgesehen, noch immer möglich, denn dies bedeutet ja, dass der Res außerhalb einer WÜ beim SanBer aufschlägt und dort untersucht wird. Unsere beiden Mediziner hier können sicher sagen, ob es überhaupt zulässig ist, dass TrÄrzte Reservisten ohne Einberufung oder während einer DVag untersuchen. Eigentlich sind sie dann ja Zivilisten und damit wären die Musterungsärzte an den KWEA dafür zuständig, oder???
wobei die docs im kwea keine 90/5 machen DÜRFEN
Schon merkwürdig, dass bei meinem FwLehrg alle vorher ihre 90/5er hatten. Und beim UffzLehrg "aktive Truppe" war im Lehrgangsplan keine 90/5er vorgesehen. Wieso auch?
Das ist überhaupt nicht merkwürdig, weil bereits in den Lehrgangsanforderungen an die Beorderungstruppenteile drin steht, dass dies vorher und z. B. in DVag zu erledigen ist!
Wer zu diesem Zeitpunkt kein Soldat ist, wird in Sanitätseinrichtungen der Bundeswehr nur in Notfällen behandelt und ein 90/5-er ist per Definition kein Notfall, sondern vielmehr eine Routineuntersuchung für bestimmte Tätigkeiten!
was der resi dabei beachten sollte :
G -KARTEI im KWEA empfangen und mitführen - ohne G-KArtei keine 90/5
Die von den meisten Beteiligten bevorzugte Variante dieser Aktion mit der G-Karte (bayern bazi: Die G-Kartei ist der Raum, in dem die G-Karten aufbewahrt werden ;) !) ist die, dass der Beorderungstruppenteil die G-Akte beim KWEA anfordert (das geht auch telefonisch, wenn sich die Beteiligten kennen!), diese auch übersandt bekommt und dann den in DVag zugezogenen Reservisten mit seiner G-Karte und dem Formular "BA 90/5" (BA = Belegart ...) in den San-Bereich zu den notwendigen Untersuchungen schickt!
Bei uns läuft das mit den 90/5ern für Resis relativ entspannt (betrifft im Schwerpunkt aber auch die Auslands-90/5er): Sobald wir irgentwas Schriftliches haben fangen wir mit den Untersuchungen und den Impfungen an. Das 90/5 an sich kann nachgereicht werden.
Manche bringen ihre G-Akte mit, manchmal schickt das KWEA die Akte zu. Allerdings schließen wir das 90/5 nicht ohne G-Akte ab.
Bei normalen WÜs machen wir das alles in den ersten Tagen udn die Abschlussuntersuchung kurz vorm Ende. Da die meisten eh nur Bürotätigkeit wehrnehmen hält sich der Untersuchungsaufwand auch in GRenzen (z.B. wäre in dem Fall ein leidlich einestellter Bluthochdruck kein grundsätzlicher Ausschlus- gibt im Zweifel nen Hinweis das nach der WÜ über den Hausarzt abzuklären- für Tropen/Ausland will ich das vorher abgeklärt haben.)
Keine Ahnung, ob das Vorgehen 100%ig vorschriftenkonform ist, aber bisher wurde das weder von meinem Chef noch vom zuständigen SanKdo moniert. Und die Resis haben sich über den Ablauf auch noch nicht beschwert.
ich hab nen deal mit dem kwea - wenn ich auf wü geh - empfang ich bei meinem sachbearbeiter meineunterlagen(FS-hundemarke- fahartennachweisheft...) und die G-AKTE!!!! in einem versiegelten umschlag und lass die am mann bis ich wieder entlassen werd - wir haben schon mal die akte gesucht - von einer WÜ zur nächsten aufn postweg verschollen und nach nem halben jahr wieder aufgetaucht
Hallo Zusammen,
ich bin als SU (RFA) d.R. bei einem PzBtl als S4-Fw beordert.
Heute habe ich überraschend einen Brief von meiner Dienststelle bekommen.
Der S1 hat mir 4 Lehrgangstermine für den Fw-Lehrgang Res kurz Teil B adW
zur Auswahl gestellt.
Völlig erstaunt habe ich dort angerufen und gefragt, ob ich den Teil A nicht machen müsste.
Antwort war, dass dieser Teil nicht mehr notwendig ist.
Habt Ihr diese Informationen?
Bereits jetzt vielen Dank.
MfG
Strike
Es wird immer "lustiger" ....
Das was du schreibst sind wieder ganz neue Infos, die von den bisherigen komplett abweichen!
Der Lehrgang Teil A ist eigentlich der wichtigere, da er unter anderem die GrpFhr Prüfung sowie die ATN zum SichFw beinhaltet, welche man wiederum braucht, wenn man als OvWa eingesetzt werden soll.
Ich kenne einen Fall, wo der Soldat schon GrpFhr und TrpFhr ist (dank der alten Uffz Lehrgänge vor 2002), dennoch könnte der Soldat ohne Fw Lg Teil A nicht zum Fw befördert werden! Zumindest sind das die Infos die direkt von der SDBw gekommen sind! Die Infos sind 3 Wochen alt ;)
Was für ein "Hick Hack", offensichtlich scheint die SDBw bzw. die S1 Abteilungen jedem Soldaten etwas anderes zu erzählen ...
Das habe ich mir beinah gedacht.
Ich hoffe, dass ich jetzt keine Verwirrung gestifftet habe.
Lasse mich jetzt mal überraschen, wie es weiter geht.
Meinen Wunschtermin habe ich genannt
und die Einverständnisserklärung ist unterschrieben und abgegeben.
Wenn alles so läuft, wie es mir die Truppe gesagt hat,
werde ich mich im Februar 2010 in Hammelburg an der Infantrieschule wieder finden.
@Strike01
Bist Du ein Uffz/StUffz alter Art?
Ich bin StUffz alter Art (letzter Lehrgang an der USH Münster) :)
Macht das bei der ResFw-Ausbildung einen Unterschied??
Bisher wurde kein Unterschied gemacht, jedoch drängt sich mir jetzt der Verdacht auf, dass man hier eine Änderung vor nimmt (hat), dass also Uffze alter Art nicht mehr den 6 Wochen Lehrgang, sondern diesen Teil B 1 Woche, absolvieren müssen.
Also heisst es bei Dir für uns ... abwarten und sehen was passiert.
Macht ja eigentlich auch keinen Sinn. Teil B soll einen Fw d.R. befähigen, eine Gruppe in der AGA o. in der Mobilmachung zu führen. (Verbessert mich bitte, wenn ich da falsch liege). Dieses wurde aber schon auf der HUS (USH) ausgebildet.
Blicke da noch nicht ganz durch, freue mich aber schon auf den Lehrgang.
Hallo Zusammen,
widerrufe meine Aussagen aus den letzten Postings.
Habe heute nochmal Post von meinem freundlichen S1-Fw bekommen.
Haben noch einmal Rücksprache mit der SDBw gehalten
und ich muss den FwRes-Lehrgang Teil A doch machen.
Mir wurden versch. Termine mitgeteilt,
wo ich mir einen aussuchen soll.
Hat jemand schon Erfahrungen mit dem Teil A gesammelt?
nfan21 ist aktuell in Munster und könnte, nach seiner 2. Woche die er gerade absolviert, sicherlich antworten.
Alternativ gibt es noch den Lehrgang in Hammelburg.
Strike,
der Lehrgangsinhalt ähnelt sehr dem alten UL1 von der HUS, daher wird dir bestimmt sehr viel bekannt vor kommen. Z.B. musst du auch wieder 2 WuG Lehrproben machen ...
muss dann wohl langsam wieder mit sport anfangen ;D
ich habe die auswahl zwischen hammelburg (ab 12.01.10) und munster (ab 16.02.10).
werde mich wohl mal mit meinen militärischen arbeitskollegen unterhalten,
welchen termin ich wahrnehmen kann.
Nimm den 12.01. in Hammelburg .... dort würden wir uns dann nämlich über den Weg laufen ;)
Was Sport angeht brauchst du dir keine Sorgen machen! Die Schwerpunkte liegen woanders, nicht jedoch auf Sport! Eine Kameradin, die den letzten Lehrgang in H mitgemacht hat, hat in den 6 Wochen nur 3x den Sportanzug getragen ...
Da bin ich ja beruhigt, ;D
habe gestern abene mit meinem chef telefoniert
und mit ihm darüber gesprochen.
wir sind beide der meinung das der 12.01. der beste termin wäre.
ab ende februar fängt es bei uns nämlich an, richtig rund zu gehen.
divisionsrahmenübung der 1. pzdiv steht dann nämlich an
und er möchte für meinen fachbereich so lange eine urlaubssperre verhängen.
mein kdr zuhause (frau) hat auch nicht dagegen.
sie ist der meinung, da ich schon unsere flitterwochen
in munster auf dem trübpl verbracht habe, dann kann ich auch 6 wochen auf lehrgang verbringen.
werde dass jetzt noch mit meinem kollegen und mitarbeitern absprechen
und dann umgehend die 500m zum S1 überwinden und den termin zu sagen.
Der S1 fordert für mich jetzt einen LG-Platz in Hammelburg an.
Hat sich gefreut, dass ich mich so schnell dazu durchgerungen habe.
Habe jetzt den kompl. Thread nicht gelesen,
daher eine dumme Frage (hatte ich beim S1 vergessen):
Werden wird direkt nach dem Teil A befördert
oder müssen wir erst Teil B machen?
Darüber streiten sich aktuell die Gelehrten ... sofern du deine Fach ATN bereits zugewiesen bekommen hast, kannst du auch befördert werden .... aber aktuell ist dahin gehend keine 100% korrekte Aussage möglich, da die SDBw bzw. die S1 Abteilungen offensichtlich jedem was anderes erzählen ...
Dann lass ich mich einfach überraschen. ;D
Wenn ich es garnicht vor Neugierde an mich halten kann,
wende ich mich nochmal vertrauensvoll an den S1.
Woher kommst Du snake?
Ich komme aus NRW und werde ebenfalls im Januar in H sein ;)
Bin Angehöriger der Fm Truppe ...
viele fm-einheiten gibt es hier in nrw ja nicht mehr, oder?
Doch es gibt da noch ein Btl ... grobe Richtung Wesel ;)
datt kenn ich noch.
Habe dort damals mal meinen BW-Führerschein gemacht.
aber sonst ist es mau geworden mit der fm-truppe in nrw, oder?
(Ausser die üblichen Fm-Züge)
FmBtl 284 in Wesel, die haben mind. 10 Kompanien.
Ich nehme dort mehrfach im Jahr an den monatlichen Leistungsmärschen teil.
Meines Kenntnisstandes nach gibt es in NRW nur noch die Weseler, der Rest ist mit Masse in RP verteilt ... Kastellaun, Gerolstein, Koblenz, Rheinbach ...
Wesel ist jedoch auch am schwanken. Für 2010 sind an diesem Standort erneut etliche tiefgreifende Umstrukturierungsmaßnahmen geplant. So wie es aktuell ausschaut werden Teile des NATO HQ's Brunsum dort mit einziehen ...
Nee, 10 Kp's haben die nicht! Die Kaserne ist für das Btl nur ein wenig zu groß ... viele Blöcke sind gar nicht belegt.
ok. das ist schon mal ein wort.
bin eigentlich daus der log-truppe
und bin seit 2 jahren beim pzbtl in augustdorf beordert.
Nicht ganz, aber:
1./FmBtl 284 (StVersKp)
2./FmBtl 284 ( DCM A)
3./FmBtl 284 ( DCM B)
4./FmBtl 284 ( DCM C)
5./FmBtl 284 ( DCM D)WISE Page DCM -Delta
6./FmBtl 284
7./FmBtl 284
8./FmBtl 284 (AKp)
was bedeutet "dcm"??
DCM = Deployable Communication Modul
Die von dir Holgi gepostete Struktur ist nicht mehr ganz korrekt ...
Just for Info:
Habe gerade noch mal die Info bekommen, dass die SDBw aktuell äußerst sensibel prüft, wenn es um das Thema Beförderung zum Feldwebel geht.
D.h. dass eine Beförderung zum Feldwebel nach dem Besuch des "Res Fw Lg Teil A" in der Regel nicht möglich ist, wenn der Kamerad irgendwie fachdienstlich "aufgehangen" ist. Eine Voraussetzung ist, wie hier schon angesprochen, die Zuteilung der fachlichen ATN.
Da jedoch die ganzen fachdienstlichen Lehrgänge in der Regel nur der aktiven Truppe zugänglich sind, scheint noch nicht exakt klar zu sein, wie mit Kameraden zu verfahren ist, die den Lehrgang Teil A bestanden haben ... Es scheint darauf hinauszulaufen, dass man ggf. noch eine fachliche AAP machen muss, damit man endlich zum Fw befördert werden kann ...
Ich werde die Tage noch mehr Infos bekommen ... sobald ich mehr erfahre poste ich es. Ehrlich gesagt kann ich es mir nicht erklären, warum so viel Wind um diese Beförderung gemacht wird.
Bezieht es sich auf Fachdienst oder Truppendienst, oder beides?
Zu Wesel:
Das FmBtl 284 hat zur Zeit 7 Kompanien. 7./- und 8./- sind zusammengefasst. Das Btl wird allerdings im Jahr 2010 umgegliedert.
Zitat von: Holgi33 am 24. November 2009, 11:29:10
Zu Wesel:
Das FmBtl 284 hat zur Zeit 7 Kompanien. 7./- und 8./- sind zusammengefasst. Das Btl wird allerdings im Jahr 2010 umgegliedert.
Nicht ganz ... 6./ und 7./ sind zusammen gelegt. Die 8./ ist nach wie vor AusKp.
Die von mir geposteten Infos scheinen sich wohl mit Masse auf den FD zu beschränken. Die ATN SichFw soll zum 1.1.2010 ersatzlos gestrichen werden, und nennt sich dann "JägerFw". Sprich, wer den Fw Lehrgang 2010 macht, bekommt die ATN "JägerFw" zugewiesen. Besetzt man einen DP im TrpDst (z.B. Ausbilder / GrpFhr AGA), so soll diese ATN bereits zur Fw Beförderung ausreichend sein .... Sitzt man wie ich auf einer FD Stelle, hat man ein Problem, wofür es bis jetzt keine offizielle Lösung zu geben scheint, denn die FD Fw Lehrgänge sind (wie hier schon diskutiert) für Reservisten gesperrt!
Ich weise jedoch auf die Wörter "Soll" "Könnte", etc. hin .... Böse Zungen behaupten, dass Kameraden deswegen nicht befördert werden, weil angeblich die HH Mittel für die Beförderungen von Reservisten ausgehen! Daher soll aktuell um die Beförderungen so ein "Hick Hack" seitens der SDBw gemacht werden ...
Fazit: Die Gerüchteküche brodelt weiter ;) ;) ;)
Resis kosten doch nur einen Apfel und ein Ei! Zur Not kürzt man schlicht die WÜ-Tage. Die Begründung mit Haushaltsmitteln halte ich für Quatsch.
Ich habe echt keine Ahnung, Wolverine ???
Dieses Thread hier spiegelt die vielen unterschiedlichen und teils widersprüchlichen Infos gut wieder wie ich finde. Ich kann immer noch keine Linie seitens der SDBw erkennen ... mein S1 Ansprechpartner scheint selber stellenweise total im Dunkeln zu tappen ...
Der eine sagt so, der andere sagt so .... ich kann die Problematiken, die die SDBw meint teilweise zu erkennen nicht nachvollziehen. Gerade die Uffze, die noch das alten truppendienstliche Ausbildungssystem vor 2002 hinter sich gebracht haben, scheinen echt die Dummen bei den ganzen Prozedere zu sein!
Ja, es wird viel geredet. Und aktuell gibt es genügend Dumme bei der ganzen Sache. Es gibt auch genügend Kameraden die ihre Beorderung zurück geben. Wenn das alles so gewollt ist?
Ich habe gerade meine S1-Abteilung danach per eMail gefragt ... zumal meine ATN 7008761 ATB WachFhr (Marine) noch nicht in die ATN 3002967 ATB SicherungsFw (Heer) umgeschrieben ist.
Was soll ich sagen ... ich persönlich sitze auf der Stelle des "IT Fw" und wurde nach dem alten truppendienstlichen System zum Uffz o.P. ausgebildet. Wer die alte Ausbildung kennt, weis wie umfangreich diese war ... auch wurden Uffze damals anders eingesetzt. Sie hatten wesentlich mehr Verantwortung als die heutigen Uffze o.P., dementsprechend erfahren sind sie heute ....
Seit meinem DZE arbeite ich selbstständig in der IT ... die Anforderungen des "IT Fw" kann ich fachlich ganz locker erfüllen. Zusätzlich bringe ich noch ein gutes betriebswirtschaftliches Allgemeinwissen mit, da ich dies als Selbstständiger zwingend benötige. Ich wurde während meiner aktiven Dienstzeit x-fach als Ausbilder in der AGA und SWA als GrpFhr eingesetzt und habe somit selbstständig die damit verbundenen Ausbildungen durchgeführt (nebenbei erwähnt, die ATN GrpFhr / TrpFhr haben die alten Uffze sowieso alle von Haus aus ;) ). Zusätzlich bringe ich auch noch ein knappes Jahr Auslandseinsatzerfahrung mit .... und nu macht die Bw um die Fw Beförderung einen Hick Hack, als wenn man General werden wollte, bzw. Mannschaftssoldat ist ;)
Ich behaupte einfach mal, dass alle Uffze o.P. der alten Ausbildung vor 2002 die heutigen Fachdienst Fw ganz locker in die Tasche stecken könnten. Fachlich sowie auch allgemein militärisch gesehen ;)
Aber gut, was bringt es sich aufzuregen ... wollen wir mal schauen wie sich die Lage entwickelt ... Logisch nachvollziehen und verstehen tue ich es nicht!
@nfan21
Du hast heute die 3. Woche hinter dir. Was gibt es neues? Wie läuft der Lehrgang?
@holgi:
ich hab euch nich vergessen ;)
und Du hast genau richtig gerechnet! heute haben wir Bergfest gefeiert.
Hier ein kleiner Zwischenstand:
Unsere Ausbilder sind Grenadiere! Sehr fachkompentent, aber eben leider auch sehr stumpf und überhaupt nicht auf uns Reservisten vorbereitet! Wir sind ihr ERSTER Feldwebel-Lehrgang der Reserve!!! :-[
Dementsprechend hilflos und ohne Fingerspitzengefühl durchlaufen wir den Lehrgang!
Die 1. Prüfung von insgesamt 4 haben wir hinter uns. 5 Kameraden dort bereits durchgefallen von insgesamt 22 Teilnehmern. Eigentlich waren wir mal 23 am Anfang, aber dann ist einer krank geworden und nun weg. Nächste Woche werden evtl. nochmal 2 Kameraden ausfallen. Unser Hauptmann(Hörsaalleiter) hat den beiden Kameraden geraten den Lg zu verlassen! Sehr "motivierend" für die beiden Kameraden, oder!? >:(
Naja, wie dem auch sei gibt es auch bis heute KEINE KLAHRHEIT zwecks Beförderung zum Feldwebel! JEDER erzählt was anderes! Manche behaupten man muss Teil A UND B machen. Manche sagen NUR Teil A. Und andere widerrum meinen das erst nach ALLEN Ausbildungen und ATNs die Beförderung kommt. ???
Ich habe dann heute morgen endlich mal meinen Bearbeiter erreicht. Und was erzählt der mir?! Die SDBw teilte ihm mit, dass ich am 18.12. (letzter Tag des Lg) zum Fw befördert werde. Natürlich nur wenn ich soweit die Prüfung bestanden habe.
So, jetzt alles "klar"!?!?!?!?!? :D ;D
Auf Seite 3 stand der aktuelle DG: SG (RFA)
Also noch 3 Wochen abwarten und sehen was die SDBw macht.
Habe noch mal versucht neue Informationen zu eruieren ...
Demnach soll es sich wie folgt gestalten:
Wer RFA ist und auf einem Dienstposten des Truppendienstes sitzt, z.B. Feldwebel & GrFhr in der AGA, der kann nach absolvierten Fw Lg Teil A sofort zum Fw d.R. befördert werden, da er nach Teil A alle ATN's besitzt, die er benötigt.
Wer als RFA auf einem Dienstposten des Fachdienstes sitzt, soll zusätzlich den Fw Lg mit dem jeweiligen Fachteil benötigen, um befördert werden zu können. Wie wir jedoch wissen, sind die Fachlehrgänge für Reservisten gesperrt *ohne Worte*
Somit nimmt die Absurdität weiter ihren Lauf ... der SDBw soll wohl der Widerspruch in sich bekannt sein, jedoch scheint die Dienststelle bisher keine Lösung gefunden zu haben, wie man sich FD'lern gegenüber verhalten soll. Wie beim letzten Fw Lg in Hammelburg passiert, werden FD'ler somit erstmal nicht befördert bis die Sache geklärt ist .... wann das sein wird, weis nur der liebe Gott ;)
Bei einem mir bekannten Fall wird es nun so gehandhabt:
Der Soldat (SU) der auf einer FD Stelle sitzt hat den Fw Lg in Hammelburg bestanden, wurde jedoch wegen dem oben beschriebenen Hick Hack nicht befördert. Nun wird der Soldat für eine Woche "offiziell" in eine AusKp beordert, damit er endlich befördert werden kann. Nach der Beförderung wird der Soldat wieder auf seinen FD Dienstposten zurück beordert .... ist zwar mit einer Menge Schreibkram verbunden, doch anders soll es derzeitig wie gesagt nicht möglich sein ;)
Wenn es denn so wäre liegt wohl eine gleichheitswidrige Behandlung der sachgleichen Laufbahnen TrDst und FDst vor. Art. 3 GG und das schreit nach einer wohlbezahlten Arbeiten für die Zunft! ;D
"Gleichheitswidrig" trifft es ziemlich auf den Punkt ... doch die SDBw scheint sich dahin gehend keines Fehlverhaltens bewusst ;) Offensichtlich scheint sich die SDBw bei Reservisten die auf einem FD DP sitzen immer noch Vorschrift betreffend an der aktiven Truppe zu orientieren ... nur so kann ich mir den "Irrsinn" erklären ...
Nur Kamerad nfan21 ist ein Mannschaftsdienstgrad.
Ich habe die SDBw am Freitag angeschrieben mit der Bitte zu einer genauen Auskunft, wann ich zum Fw befördert werde und welche ATN/ATB ich bis zum Beföderungszeitpunkt haben muss, damit ich dieses in meine WÜ-Planungen 2010 mit meinem Beorderungstruppenteil planen kann.
Bekannt ist mir, dass ich 30 WÜ-Tage im Dienstgrad StUffz leisten muss, 12 WÜ-Tage davon in einer höheren Verwendung.
Eine Umbeorderung habe ich auch bereits in Betracht gezogen und entsprechende Anfragen laufen.
Ich kann deine Bedenken nachvollziehen Holgi.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass nfan als SG direkt nach dem Lg zum Fw befördert wird ... aber gut, bei den ganzen unterschiedlichen Aussage und Informationen würde mich nichts mehr wundern ...
Offensichtlich scheint jeder Sachbearbeiter der SDBw die Vorschriften anders auszulegen bzw. unterschiedliche Versionen zu haben ;)
Ja, mir als SG kommt so eine "überspringende" Beförderung direkt zum Fw schon fast etwas unheimlich vor!
Aber ich glaube auch, dass je nachdem welchen Sachbearbeiter man bei der SDBw am Telefon hat, bekommt man auch die unterschiedlichen Aussagen!?
Also die Mehrheit meint ja auch dass ich als SG niemals zum Fw befördert werden würde! Aber wenn dann mein S1 mit dem für mich zuständigen Bearbeiter bei der SDBw telefoniert und der auf Grund der Papierlage meint, dass ich befördert werde, dann kann man ja einfach nur noch abwarten, den Lg bestehen und dann werden wirs ja sehen...
nfan21 , irgendwas besonders passiert in der 4. Woche?
Was hast Du als Lehrprobe?
Brauchst Du Hilfe (Handzettel, Idee zur Einleitung etc.)?
@holgi
Danke für Dein Hilfsangebot. Aber meine einzige Lehrprobe in der WuG hatte ich bereits in der 2. Woche. Aber das war halb so wild zumal es nur eine einzige Lehrprobe war und die auch nich benotet wurde.
Aber diese Woche gehts rund! Am Freitag die Prüfung beim Rechtslehrer und noch viel schlimmer: Die praktische Prüfung im Spähtrupp!! Wie die meisten bei uns im Lg hab ich nich wirklich Ahnung davon! Aber ich bin ja erst am Donnerstag dran. Bis dahin haben wir noch 3 Tage zum üben.
Wir hatten diese Woche auch das Zwischengespräch mit unserem Hauptmann. Dabei ist uns allen klar geworden, dass im System einiges im argen liegt! Z.B. ich als unerfahrener Mannschafter hätte unbedingt vor diesem Fw-Lg auf den Uffz-Lg gehen müssen! Denn ohne dieses Vorwissen steht man hier bei den praktischen Sachen recht hilflos da! Auch die theoretischen Sachen wie EEM, VVO usw. ist für mich alles Neuland! Aber das kann ich zumindest durch viel lernen etwas ausgleichen. Naja, wie sagte der Hauptmann: Wir sind jetzt die Dummen, die diese Fehler aus dem Bw-System ausbaden müssen! Einfach unglaublich, dass das noch niemanden "da oben" interessiert hat!?
Desweiteren haben wir jetzt insgesamt 4 Kameraden verloren! Alle durch Krankheit!
So viel zum Zwischenstand.
Zitat von: nfan21 am 06. Dezember 2009, 16:54:29
Desweiteren haben wir jetzt insgesamt 4 Kameraden verloren! Alle durch Krankheit!
Ich hoffe sehr, dass das nicht so stimmt, wie es da steht...
Zitat von: nfan21 am 06. Dezember 2009, 16:54:29
Denn ohne dieses Vorwissen steht man hier bei den praktischen Sachen recht hilflos da! Auch die theoretischen Sachen wie EEM, VVO usw. ist für mich alles Neuland! Aber das kann ich zumindest durch viel lernen etwas ausgleichen.
Das geht den Meisten nach dem Fw I aber nicht anders! ;D
@StOPf
Hab meine Formulierung jetzt erst gesehen. Natürlich haben wir sie nur aus dem Lehrgang verloren! Haben alle verschiedene Erkrankungen oder Verletzungen erlitten. Sie wurden diese Woche alle ausgeschleust.
@wolverine
Was meinste denn mit "Fw I"?
Meinste den Uffz-Lg den alle aktiven FAs machen müssen?
Interessant!
Viele Kameraden die hören dass ich auf dem 2 Wochen FwLehrg der Marine war meinen der 6 Wochen Lehrg Heer wäre besser gewesen und höherwertiger.
Ich kann nur noch mal betonen, auf dem 2 Wochen FwLehrg war der Mindestdienstgrad U/SU. Wir haben nichts groß geübt sondern man von uns als U/SU die Vorkenntnisse vorausgesetzt. Es wurden kurze U-Einheiten eingefügt zu den Prüfungsbereichen, jedoch nur damit man ungefähr wusste was auf einen zukommt.
Bei Deinem Lehrg ist der Mindestdienstgrad G. Und deshalb müssen die Ausbilder eigentlich mich euch eine Vorausbildung durchführen. Aber das eine Lehrprobe nicht benotet wird und man dafür das Führen eines Spähtrupps benotet ist mir neu, auf jeden Fall bezogen auf Infos die ich bisher von dem 6 Wochen FwLehrg hatte.
Wünsche Dir für die letzte 2 Wochen alles Gute und vor allem für die anstehenden Prüfungen (wenn Du das Prüfschema genau einhälst hast Du bei der VVO kein Problem).
@holgi
Und genau das is ja das was sich widerspricht! Genau wie Du sagst benötigt man für meinen 6 wöchigen Fw-Lg als Dienstgrad nur Gefreiter. Also MÜSSTE der Lg ja so aufgebaut sein das jeder "dumme" Mannschafter ihn bestehen kann und vor den Prüfungen dafür ausreichend ausgebildet wird! Aber leider ist dies nicht der Fall!
Aber wie ich eben schon geschrieben habe: Es kann doch nicht sein, dass diese Vorgehensweise nicht schon längst bei den entscheidenen Offizieren bekannt ist!?
Entweder der Lg wird so gestaltet dass wir unwissenden Mannschafter INNERHALB des Lg vorbereitet werden, oder die Lg-Voraussetzungen müssen auf U/SU angehoben werden!
Aber so stehen wir blöd da und unsere Ausbilder sind auch angepisst weil sie sich mit uns rumschlagen müssen! Und glaubt mal gar nich, dass diese aktiven und einsatzerfahrenen Panzergrenadier-Ausbilder eine gute soziale Kompetenz haben! Bei jedem Fehler von uns bekommen wir auch einen, teils erniedrigenden, Spruch zu hören! Die lassen uns das ganz genau spüren das sie 1. uns Reservisten nicht mögen und 2. das es ihnen absolut egal ist wenn wir nicht immer alles so können wie sie das gerne hätten!
Also spaß macht dieser Lg definitiv NICHT! Im Grunde ist es eine erweiterte AGA! Unfassbar!!! Aber jetzt sind es nur noch 2 Wochen! Die halten wir auch noch durch...
Das war mehr ein allgemeiner Scherz: Wenn ich hier oft mitlese oder eben aus manchen realen Fällen, mit denen ch betraut war, komme ich zur Erkenntnis, dass die ganz simplen Grundlagen der VVO und des EEM bei vielen nicht wirklich sitzen.
@ nfan:
Ich möchte an dieser Stelle doch einmal fragen, wie Sie zu der pauschalen Aussage kommen, Ihr Hörsaalleiter und Ihre Stationsausbilder würden Reservisten nicht mögen und sich Ihnen gegenüber unmöglich benehmen? Haben Sie einen Vergleich, wie Vorgehen und Ton gegenüber den aktiven Lehrgangsteilnehmern sind? Wissen Sie, worauf Ihre Ausbilder vorbereitet wurden? Welche Ziele sie erreichen sollten?
Überhaupt nicht bestreiten möchte ich, dass Ihnen Ihr Lehrgang keinen Spaß macht. Und natürlch erscheint es seltsam, dass Sie eine Diskrepanz zwischen den praktizierten und den tatsächlichen Lehrgangsvoraussetzungen feststellen. Und dennoch: Haben Sie diese Diskrepanz schon einmal angesprochen? Meines Wissens nach macht bei derartigen Lg auch der InChef Unterrichte - oder wäre zumindest ein möglicher Ansprechpartner an den Sie - oder Ihre Vertrauensperson - sich einmal richten könnte. Denn nur durch einen solchen Abgleich ließe sich ein systembedingter Fehler feststellen...
Unter dem Strich drücke ich Ihnen natürlich die Daumen für Ihre Prüfungen!
@nfan
Bezüglich "Führen eines Spähtrupps" ist diese Prüfung wohl neu beim 6 WochenLehrg, doch wird diese Note bestimmt benötigt um die GrpFhr ATN zu vergeben.
Du musst dir vorstellen dass wir innerhalb der 2 Wochen in Plön ähnliche Aufgaben und Prüfungen hatten. Nur eben alles in 2 Wochen und alles wurde benotet, auch die Lehrprobe. Dazu hatten auch noch die Prüfung "Leitender beim Schießen". Hier angefangen bei den Material und Munitionsanforderungen, also die komplette Planung des Schießen, wobei dann die Prüfungen in Abschnitten gelaufen sind. Wie will man sonst alle durch bekommen?
Besonders interessant waren bei uns die alten Bootfahrer (U-Boot, Fregatte, Zerstörer) im Führen eines Spähtrupps. Als Stellv wurde dann gerne die Heeressoldaten genommen und meist die gleichen, bis die Ausbilder das untersagt haben. Also haben wir es anders gelöst, in dem immer ein Heerssoldat in der Nähe des GrphFhr (Bootfahrer) lief und ihm heimlich die nächsten Schritte zugeflüstert hat. Das war gut möglich, da die Ausbilder uns aus der Entfernung beobachtet haben.
Und wir hatten eine Prüfung bei den Handwaffen. Ich musste als einziger das G36 zur Hauptreinigung zerlegen, Meldung, zusammen setzen, Meldung, Aufmunitonieren, fertig Laden, Feuern, Störung, Störung beseitigen .... das kommt davon wenn ein Grüner auf einer 76ziger trifft.
@holgi
Was ist denn ein 76er?? ???
Verwendungsreihe 76 der Marine.
Marinesicherungsdienst.
mariniertes fussvolk ;)
meinen sie sind marines
oder anders ausgedrückt
nix im anker nix im sinn ;)
Eigentlich die, die beim Heer in der Infantrie nicht genommen worden sind ;D
Hallo zusammen,
aufgrund eines kleinen Krankenhausaufenthalts konnte ich mich eine Woche nicht melden, aber ich habe neue Infos seitens der SDBw ...
Also, bezüglich der Feldwebelbeförderung soll es sich so verhalten.
Die Kameraden die auf einer TrpDst Stelle sitzen, können nach dem FwLg Teil A befördert werden, sofern er bestanden wurde und alle anderen DstGrd Voraussetzungen (z.B. Standzeiten im DstGrd / Dienstzeit) erfüllt sind.
Die Kameraden die auf einer FD Stelle sitzen MÜSSEN erst noch den Fachteil bestehen, bevor sie befördert werden können. So soll es in den diversen Vorschriften stehen.
Da die FD Lehrgänge aktuell für Reservisten gesperrt sind, kann über eine ATN Zuerkennung via AAP nachgedacht werden. In Abstimmung zwischen dem Beorderungstruppenteil und SDBw soll dies möglich sein zu händeln. Die FD Lehrgänge sollen aber auch in absehbarer Zeit wieder für Reservisten geöffnet werden, um die bekannte ATN Problematik zu lösen.
Dass ein SG nach dem FwLg sofort zum Feldwebel befördert wird, soll nach meinem Kenntnisstand nach wie vor NICHT möglich sein, es sei denn, er hat eine zivil berufliche Qualifikation wie z.B. einen Meister- oder Technikertitel.
Zitat von: snake99 am 10. Dezember 2009, 10:23:51
Dass ein SG nach dem FwLg sofort zum Feldwebel befördert wird, soll nach meinem Kenntnisstand nach wie vor NICHT möglich sein, es sei denn, er hat eine zivil berufliche Qualifikation wie z.B. einen Meister- oder Technikertitel.
Und genau hier brennt es mir unter den Nägeln wie man das Problem lösen will. Wieso sind die FwLehrg ab G geöffnet?
Im aktiven Dienst ist es doch ähnlich ... ein Soldat mit FA Zusatz geht ebenfalls sofort auf den FwLg ohne den UffzLg zu besuchen.
und wie oder wann wird er dann befördert?
Der Soldat absolviert den FwLg und wird dann gem. der gültigen Standzeiten zum U -> SU -> Fw befördert.
Aber die meisten Reservisten haben doch schon ihre Standzeiten im Mannschaftsdienstgrad und werden nach FwLehrg kein U.
@ Holgi: Stadzeiten haben Geräte und Kfz, Soldaten haben Stehzeiten ... :)
@Holgi
Keine Ahnung ... man muss den Einzelfall beurteilen. Eine pauschal passende Antwort zu geben wird schwer ....
@miguhamburg1
Voll erwischt ;)
Tja, ich werde es ja kommende Woche sehen, wie mit mir als SG und auch meinen anderen Kameraden nach bestehen des Lehrgangs verfahren wird...
Meine Spähtrupp-Prüfung am Do war dann doch nich all zu schwer! Klar, man musste sich gut vorbereiten, aber es war dann doch zu meistern. Wenn ich bedenke, dass ich letzte Woche noch froh war, wenn ich die Prüfung überhaupt bestehe, dann sollte ich jetzt mit meiner 2+ doch recht zufrieden sein! :)
Mein letzter Sachstand seitens meines Bearbeiters ist ja, dass ich am 18.12. zum Fw befördert werde. Aber ich habe mit ihm abgesprochen, dass ich mich kommende Woche nochmal bei ihm melde um zu erfragen ob es dabei bleibt, oder ob er von der SDBw wieder etwas anderes gehört hat.
Es bleibt spannend...
So...heute war der Tag der Tage!!!
Abschlussantreten vorm OTL mit den verschiedenen Beförderungen:
Von Anfangs 23 Lg-Teilnehmern sind am Ende 20 übrig geblieben.
Davon haben 19 die Prüfung(en) bestanden.
Nun zu den einzelnen Beförderungen. Leider weiß ich jetzt nur teilweise auf welcher Stelle die Kameraden sitzen. Dort wo ich es weiß schreibe ich es natürlich dazu:
Es gab insgesamt 6 Beförderungen.
Ein Uffz wurde StUffz.
3 StUffz wurden Fw. Sitzen alle auf nem Fw-Posten.
Ein OSG, der als einziger den Lg NICHT bestanden hat wurde zum Uffz befördert. Sitzt auch auf nem Fw-Posten.
Und zu guter letzt ICH:
Ich wurde vom SG zum Uffz "befördert" und sitze ja wie bereits bekannt auf ner InstFw-Stelle. Und meine Beförderung gilt NICHT rückwirkend zum 16.02.2009(dort wurde ich zum RFA ernannt), sondern zum 07.12.2009. ???
Die restlichen Kameraden wurden leider nicht befördert.
Danke für die Rückmeldung, Kamerad "nfan21"! Und ich bin froh, dass Sie "nur" zum Uffz "befördert" wurden! Ich glaube, wenn Sie direkt Feldwebel geworden wären, dann wäre unser Kamerad "holgi33" wohl vom Glauben abgefallen ;) !
Ja, ich hatte erst überlegt nen "Tippfehler" einzubauen! Also aus meinem Uffz nen Fw zu machen, aber das kam mir dann doch etwas zu fies vor! Der arme holgi! ;D
na denn
willkommen in der neuen laufbahn
ich gratuliere
(http://www.oberbayernforum.de/images/smilies/ole0.gif)(http://www.oberbayernforum.de/images/smilies/ole0.gif)(http://www.oberbayernforum.de/images/smilies/ole0.gif)
Ich schließe mich an!
Glückwunsch und Fortune - das Soldatenglück! Und gefälligst kein "nur"!
Wolverine, deswegen auch die "" ;) !
Und auch von mir alles Gute im neuen Dienstgrad ;) !
Auch von meiner Seite herzlichen Glückwunsch zum bestandenen Lg und alles Gute im neuen DstGrd.
Mich persönlich würde jedoch interessieren, warum der Kamerad OSG trotz des nicht bestandenen Lehrgangs zum Uffz befördert wurde ...
Wie hat es sich mit den Stuffzen verhalten, die zum Fw befördert wurden? Sitzen diese auf einem FD Dienstposten oder einem Dienstposten des TrpDst?
Ich frage daher, weil das Gerücht rumgeht, dass FD'ler erst nach Besuch des "Fw Lg Fachteil" die Beförderungsvoraussetzungen erfüllen ... eine Kameradin meines Truppenteils wurde nämlich genau deswegen nicht befördert. Sie sitzt auf der Stelle des S4 Mat Nachweis Feldwebels, doch ohne vorherige Teilnahme am Fw Lg Fachteil, keine Beförderung zum Fw, obwohl sie den Fw Lg Teil A bestanden hat und bereits seit Jahren SU ist ;)
Dass die "fachlichen" Fw Lehrgänge aktuell für Reservisten gesperrt sind, wurde ja schon diskutiert und ebenfalls von der SDBw bestätigt. Irgendwo ist das doch alles widersprüchlich bzw. absurd ...
Also erstmal herzlichen Glückwunsch nfan21 zum neuen Dienstgrad.
Wärst Du Feldwebel geworden ... ja ich wäre vom Glauben abgefallen.
Aber, es ist so gekommen wie ich vermutet habe und das ist gut so. Es ist eine Linie zu erkennen.
Trotzdem steht weiterhin im Raum dass Kameraden über Jahre ohne die notwendigen Voraussetzungen vom MDG zum FWDG befördert wurden. Ich gönne es den Kameraden, ich hätte es auch nicht abgelehnt und mitgenommen.
Bei mir ist noch offen, dass man mich im Januar 2009 zum (mind.) StUffz beordert hätte aufgrund meiner zivilen Quali. Man hat mir zwei Wochen nach meinem UffzLehrg wortwörtlich geschrieben "Herzlichen Glückwunsch, aber den UffzLehrg hätten sie sich sparen können". Und dann hat man gesagt, jetzt sind sie Uffz, wir machen sich jetzt nicht mehr zum StUffz sondern jetzt müssen sie die Stehzeiten vorweisen. Dann besorgt man mir 15 Monate bevor ich angeblich Fw werden kann einen Platz in einem vollen FwLehrg, in dem man einen Stuhl mehr in den Hörsaal schiebt.
Heute habe ich den Jahresausbildungsbefehl 2010 von meinem Bat. bekommen und mir 2 TrÜbPl Aufenthalte rausgesucht. Im Januar 2010 werde ich dann StUffz und dann müssen wieder 30 WÜ-Tage her. Oder es passiert noch was von dem im vorherigen Absatz beschriebenen. Das letzte Wort war das noch nicht!
mensch holgi! da bin ich ja beruhigt, dass ich Dir mit meiner Uffz-Beförderung etwas "Gutes" getan habe ;)
aber etwas verstehe ich nicht:
es ist ja nun offensichtlich, dass ich deshalb zum U befördert wurde, weil ich diesen Lg bestanden habe, oder!?
aber warum werden aktive FAs nach 12 monaten Dienstzeit vom OG zum U befördert ohne je einen Lg besucht zu haben???
denn dann hätte ja auch ich am 16.02.2009 zum U befördert werden können/müssen, da ich ja am 16.02. zum RFA ernannt wurde und ich ja nun weit mehr als 12 Monate Dienstzeit vorweisen kann!
denn wenn ich nun 1 jahr U bleiben muss, dann noch 1 jahr SU und dann zum Fw befördert werde, dann habe ich ja seit 02.2009 gute 10 monate Stehzeit verloren! oder sehe ich das falsch?
Hallo nfan21,
es wurden die Besten, der Besten, der Besten zum Fw befördert...
Ist doch klar...
"neuer Fw"???
Warum nennste Dich denn nich gleich "DER Fw"??! ;D
Biste auch gut zu hause angekommen? Streckenweise wars ja echt ungemütlich auf der Autobahn!
Hau rein Kamerad...
Moinsen...
ich bin super durchgekommen!
Deine Kritik am LG , kann ich nur teilweise zustimmen. Wir hatten doch einen guten Ausbilder und ein wenig woanders abschauen konntest du auch;)
Herzlichen Glückwunsch noch einmal zur Beförderung zum U!!!
MKG
...ffz
@neuerFw:
Naja, also in den 6 Wochen hab ich persönlich ne regelrechte Achterbahn der Gefühle erlebt! Aber zum Ende hin wurde es ja insgesamt etwas ruhiger und normalisierte sich alles etwas. Und natürlich war UNSER HFw voll in Ordnung! Der Rest meiner Kritik ist nunmal rein subjektiv.
Aber insgesamt können wir uns über eine hohe Fachkompetenz ALLER Ausbilder freuen.
Dir auch nochmal alles Gute zum Fw-Dienstgrad!
Mal sehen wann ich soweit bin...
MKG
PS: So langsam werde ich auch warm mit meinem U auf der Schulter :)
Zitat von: nfan21 am 19. Dezember 2009, 09:28:03
PS: So langsam werde ich auch warm mit meinem U auf der Schulter :)
Also ich habe mir seiner Zeit ein Loch in den Bauch gefreut als ich endlich zu den "Dienstgraden" gehörte. Bei aller Bescheidenheit aber eine Laufbahn und ein Dienstgrad ist immer das, was man daraus macht. Wenn es uns selbst schon fast peinlich ist, müssen wir uns nicht wundern wenn andere keinen Respekt mehr haben! Man hat sich einer Ausbildung und einer Prüfung gestellt und diese bestanden. Andere hatten nicht die Idee, die Lust, die Initiative oder die Fähigkeit dazu. Alles andere sind blöde Ausreden. Wer es ´runterredet, soll beweisen, dass er es auch kann! Sonst ist er ein Schwätzer! Also: Glückwunsch zum Dienstgrad! Sie sind jetzt in einer Welt, die anderen immer verborgen bleibt. Oder wie es ein guter Freund von mir ausdrückt: Soldat kann man nicht werden, das ist man oder wird es nie sein!
Zitat von: wolverine am 19. Dezember 2009, 18:34:55
Soldat kann man nicht werden, das ist man oder wird es nie sein!
oder ...
es gibt Soldaten und Träger einer Uniform :D
Bzw. Soldaten der Reserve und Reservisten.
Zitat von: vmaxboost1200 am 20. Dezember 2009, 19:32:30
Bzw. Soldaten der Reserve und Reservisten.
stimmt, über den Unterschied in der Formulierung habe ich mir so noch nie Gedanken gemacht, zeigt aber einen klaren Unterschied.
Ist doch Quatsch: Entweder Soldat oder nicht! Jede Relativierung unangebracht!
Zitat von: wolverine am 19. Dezember 2009, 18:34:55
Also ich habe mir seiner Zeit ein Loch in den Bauch gefreut als ich endlich zu den "Dienstgraden" gehörte. Bei aller Bescheidenheit aber eine Laufbahn und ein Dienstgrad ist immer das, was man daraus macht. Wenn es uns selbst schon fast peinlich ist, müssen wir uns nicht wundern wenn andere keinen Respekt mehr haben!
Servus,
als der Satz kam, ich bin vom SG zum U degradiert worden,habe ich das den neuen U auch erklärt.
@nfan warst doch beim Paradebeispiel dabei;)
In Mittenwald ist auch ein Kamerad zum U befördert worden und der sah das genauso, den haben wir mal aufgeklärt.
U ist und bleibt ein Dienstgrad und das ist auch gut so.
Froher Fest...und MKG
RittervonWestfalen, es macht in meinen Augen schon einen kleinen Unterschied, ob man als Stabsgefreiter der "König der Ärsche" oder aber als Uffz der "Arsch der Könige" ist ;) !
Denken Sie mal drüber nach ...
Zitat von: MediNight am 24. Dezember 2009, 19:03:40
RittervonWestfalen, es macht in meinen Augen schon einen kleinen Unterschied, ob man als Stabsgefreiter der "König der Ärsche" oder aber als Uffz der "Arsch der Könige" ist ;) !
Denken Sie mal drüber nach ...
Hehe,
hört sich gut an, ist halt schwierig direkt General zu werden, ohne Umweg über U und FW und L usw..
obwohl ich ein paar OG´s in der RK habe die gedacht haben das geht;)
Es stand auch das Gerücht im Raum, dass man Mannschaftssoldaten direkt zum Fw ernannt werden könnte, wenn der FwLg bestanden wurde ... leider ein Irrglaube ;)
seit ca. 12 Monaten ein Irrglaube! Vorher nicht!
Zitat von: Holgi33 am 25. Dezember 2009, 11:26:55
seit ca. 12 Monaten ein Irrglaube! Vorher nicht!
Das gab es über die zivile Qualifikation, vier Wochen üben und zack, man war Fw. Beim UL 1 wurde eine Schulterglatze zum Major befördert. Sie war Regierungamtmann und musste dem zivilen Gehalt angemessen befördert werden. ( Der SGA war im Nachbargebäude). Einer in der Nachbar Rk war auch Fw(vorläufig).Das schöne ist, der DG wurde nicht entgültig verliehen und nu ist er wieder HG.;)Die Einheit wurde aufgelöst und weg war der DP.
Da lobe ich meine Ochsentour...mal schauen wo es noch hingeht.
Sicher das dieser Major (w) nicht bie der Wehrverwaltung beschäftigt war?
Vor allen Dingen bin ich mir sicher, dass ein Regierungsamtmann NIEMALS zu einem Major (vorläufig) befördert wird ;) !
Der Regierungsamtmann wird nämlich nach Besoldungsstufe A11 besoldet und würde daher maximal zum Hauptmann (vorläufig) befördert werden! Um vorläufig Major zu werden muss man entweder ein abgeschlossenes Hochschulstudium inklusive einer Promotion haben (Beispiel: ein promovierter Diplom-Psychologe!) oder im höheren Dienst als "Rat" eingestelt sein, also als Polizeirat, Regierungsrat, Baurat, Akademischer Rat, etc. !
Da der Regierungsamtmann, genauso wie der Amtsrat (A12) und der Oberamtsrat (A 13), zur Laufbahn im gehobenen Dienst gehört, ist diese Laufbahn wohl am ehesten mit der der Offz MilFD zu vergleichen, also wird der Amtmann mit A11, genauso wie der Amtsrat mit A12 Hauptmann werden, der Oberamtsrat mit A13 wird dagegen wohl eher Stabshauptmann als Major werden, sofern es denn dafür eine Planstelle gibt ;) !
@medinight
Das hört sich sehr gut an,
die Beförderung ist aber nun mal ne Tatsachen;)
@mailman
kamen zum größten Teil aus dem öffentlichen Dienst oder aus der Wehrverwaltung
Hallo liebe Kameraden und Kameradinen,
ich möchte einmal nachfragen wer jetzt alles definitiv am 12.(eigentlich ja11.) Januar 2010 in Hammelburg dabei ist, also in knapp einer Woche, ich bin es auf jeden Fall, stelle mich auch kurz vor, komme aus der Nähe von Dortmund, bin 26 Jahre jung und seid 4 JAhren in der Laufbahn der Uffze, war in Hammelburg 2006 auf dem Uffz Lehrgang Fachdienst Infanterie.
Würde mich sehr freuen wenn Ihr mir antwortet und wir vorab schon etwas Kontakt haben könnten.
MkG Ben
Kleine Anschlussfrage zu den Lehrgängen dieses Jahr (2010):
Gibt es nur die beiden Termine in Januar und Februar oder sind noch weitere bekannt?
Gruß, Jochen
12.01.2010 19.02.2010 HAMMELBURG InfS LehrGrp A I.In HS 4
16.02.2010 26.03.2010 MUNSTER AusbZ MUNSTER AusbBer II PzTr HS 8 AusbBer II
29.06.2010 06.08.2010 HAMMELBURG InfS LehrGrp A I.In HS 4
26.10.2010 03.12.2010 MUNSTER AusbZ MUNSTER AusbBer I PzTr HS 3 AusbBer I
Mensch, das ging ja schnell. Danke!
Etwas das mich etwas durcheinander gebracht hat: Ich dachte immer dass der "Feldwebellehrgang Reserve Teil B" (wie auch immer der laut Lehrgangskatalog genau heißt) und der Lehrgang "Menschenführung im Einsatz für Feldwebel der Reserve" ein und dersselbe Lehrgang sind (nur halt unterschiedlich bezeichnet). Es klang hier im Thread aber so, als wären das zwei verschiedene Lehrgänge. Was ist denn jetzt richtig, und was sind die Lehrgangsinhalte?
Was das ich ganz kurios finde: Es gibt keine Sicherungsfeldwebel ATN mehr, jetzt gibt es die Jägerfeldwebel ATN. Was soll das denn? Ich bin auf einer Jägerfeldwebel-Stelle in einem Infanterieverband beordert. Wenn ich jetzt den Fw-Lehrgang in Munster oder Hammelburg besuche habe ich dann quasi alle ATNs die ich für meinen Dienstposten benötige. Aber ohne militärfachliche Ausbildung!?!
Wenn ich jetzt Einplaner oder Personalbearbeiter eines Jägerverbandes wäre, wie erkenne ich denn an der ATN eines Soldaten, ob er qualifiziert ist eine Gruppe im Orts- und Häuserkampf zu führen wenn ALLE Feldwebel die JgFw ATN haben???
Es kann natürlich sein, dass die Jäger ATN auch umgetauft wird, damit es zu keinen Unklarheiten kommt. Aber dann hätte man auch alles beim Alten lassen können... oder was ist der Sinn der Sache?
Wenn sie auf dem truppendienstlichen DP des Jägerfeldwebels beordert sind, sollten sie nach dem FwLg befördert werden können, sofern sie SU sind und alle anderen Voraussetzungen wie Standzeiten im DstGrd sowie positive Fw Beurteilung erfüllt haben.
Wer beispielsweise auf dem DP des "IT-Fw" beordert ist, muss erst noch den FwLg Fachteil seiner Verwendung absolvieren, damit er befördert werden kann.
Wenn sie genaue Infos haben wollen, wie in ihrem persönlichen Fall verfahren wird, sollten sie sich vertrauensvoll an die SDBw oder ihren S1 wenden.
@Snake, hi, danke für deine Antwort, irgendwie kann ich Dir leider nicht zurückschreiben zeigt immer nur an die Buchstaben hätte ich flasch eingegeben, kannst Du mir mal deine normale email adresse senden, dann kann ich dir über meine schreiben, wo kommst Du denn her bzw. wo wohnst Du!?
Wäre super wenn wir uns schon einmal unterhalten könnten!
MkG Benny
Moinsen,
laut Lehrgangseingangsinformation, gibt es den A,B und C Teil.
B Teil kurz ist EAKK und C Teil ist Menschenführung jeweils eine Woche und innerhalb zwei Jahren nach dem A Teil zu absolvieren.
Die JägerATN habe ich nicht anerkannt bekommen,nur die GrpFhr und SichFwATN Gilt das ab dieses Jahr oder hast du das gehört?
MKG
RvW
Laut meinem S1 wurde die SichFw ATN von der JägerFw ATN zum 1.1.10 abgelöst ...
Sie berichtigt dennoch zum OvWa Dienst.
@ Snake:
Erst einmal und auch im hoffentlich für Sie guten neuen Jahr heißt es bei der Verweildauer von Soldaten auf einem Dienstposten im Bw-Deutsch "Stehzeit". Standzeiten haben z.B. Maschinen oder Fahrzeuge ... :)
Und neben der JgFw ATN gibt es zahlreiche andere ATN, die einen Feldwebeldienstgrad berechtigen, als OvWa eingesetzt zu werden. Das hat nämlich nicht unmittelbar estwas mit der zuerteilten ATN zu tun, denn auch in einer Kaserne , in der z.B. nur ein Truppenteil des ZSan untergebracht ist, jeden Tag einen OvWa, der von Feldwebeln und Leutnanten eben jenes Verbandes gestellt wird - ohne, dass die eine Jäger- oder SicherungsFw-ATN oder Vergleichbares hätten...
Noch mal aktuelle Infos zum Thema:
Nach erfolgreicher Teilnahme am FwLg der Reserve, kurz, Teil A kann der Soldat erst zum Fw ernannt werden:
- wenn er die jeweilig benötigte Stehzeit im DstGrd SU vorweisen kann
- wenn er die ATN TrpFhrFw seiner Truppengattung bereits zugewiesen bekommen hat.
Ohne die ATN TrpFhrFw ist eine Ernennung zum Fw d.R. seitens der SDBw nicht möglich, auch wenn man den FwLg Teil A bestanden hat!
Möglichkeiten zum Erwerben dieser ATN:
- Teilnahme am jeweiligen FwLg der aktiven Truppe (aktuell für Reservisten jedoch gesperrt!)
- Ableisten einer WÜ auf dem entsprechenden DP mit anschließender positiver Beurteilung des DV's. Danach kann (nicht muss ;)) die ATN zugewiesen werden.
- Teilnahme an einer vom Beorderungstruppenteil durchgeführten AAP mit abschliessender Prüfung
Die ATN TrpFhrUffz, die jeder Uffz o.P. vor 2002 nach der erfolgreichen Teilnahme am UL 2 zugewiesen bekommen hat, wird nicht seitens der SDBw mit der heutigen TrpFhrFw ATN gleichgesetzt, auch wenn die Ausbildungsinhalte identisch sind!
Hallo allerseits,
ich würde gerne einen anderen Aspekt für die Beförderung zum Fw d.R. in die Runde werfen.
Wer über 40 Jahre ist und! einen gesuchten Zivilberuf hat kann mit vorläufigem Dienstgrad Fw d.R. (v) eingestellt werden sofern er eine Mobstelle nachweisen kann. Der Witz hierbei ist, dass man eben keinen Fw-Lehrgang besuchen muss! Ich habe dieses letztes Jahr durchexerziert und es hat prima geklappt, dank einem Btl-Kommandeur der echt was für die Reservisten tut. Ich bekam die Mobstelle im März vom KWEA zugeteilt. Im Juli 5 Wochen Wehrübung im vorläufigen Dienstgrad (müssen nur 3 sein, davon 2 zusammenhängend, ich hab mehr gemacht weil ich arbeitslos war) mit Beurteilung durch Kp-Chef und Btl-Kommandeur.
Ende Oktober Beförderungsurkunde am Ende der nächsten freiwilligen WÜ bekommen, fertig war die Laube. Seitdem habe ich noch über 50 Tage WÜ geleistet, damit ist die Beförderung zum Oberfeld im Oktober 2011 schon gesichert (24 Tage müssen es sein). Wenn ihr einen Kommandeur findet der sich die Mühe macht und den Papierkrieg mit der SDBw nicht scheut dann ist das ohne weiteres möglich. Und auf der Urkunde steht dann "Im Namen der Bundesrepublik D. befördere ich den Obergefreiten d.R. xxx zum Feldwebel d.R." Also, auch für uns alte Säcke ist noch nichts verloren, nur ran an den Feind!
Harald
P.S. Bin gerade wieder auf Übung in Koblenz.
Erstmal herzlichen Glückwunsch zum neuen Dienstgrad ;)
Aber leider läuft es nicht immer so einfach ab, wie bei ihnen Harald.
Viele Kameraden haben keinen Meistertitel und können daher nicht via §22 Abs. 5 SLV vorläufig mit höheren Dienstgrad üben.
Die Kameraden, die als Reservist Uffz geworden sind, haben in der Regel keine Probleme nach dem Fw Lg Teil 1 auch zum Feldwebel ernannt zu werden. Problematischer gestaltet es sich bei den Uffzen, die vor 2002 noch im aktiven Dienst Uffz o.P. geworden sind.
Anfang des Jahres fand im Hammelburg mal wieder ein Fw Lg Teil 1 statt. Von den 23 Teilnehmern wurden nur 2 Kameraden vom SU zum Fw befördert. Die anderen SU's (teilweise haben diese Kameraden die Uffz Ausbildung noch Ende der 90er Jahre aktiv durchlaufen mit UL1, UL2 und Fw AnwärterLg an der HUS) wurden NICHT befördert, weil die SDBw die alte TrpFhr Uffz ATN nicht anerkennt und sich weigert diese mit der heutigen TrpFhrFw ATN gleichzusetzen.
Das Problem ist der Bw Führung bekannt und einige Offiziere sagen mittlerweile selber, dass es Schwachsinn ist, dass die alten TrpFhrUffz ATN's nicht mit den heutigen TrpFhrFw ATN's gleichgesetzt werden. Die Ausbildungsinhalte von damals und heute sind immerhin identisch!
Dann kommt noch ein weiteres Problem hinzu. Nicht jeder Kamerad hat immer einen guten Draht zu seinem Kdr. Einige S1 Abt. oder Kdr's machen sich nicht die Mühe, wie es in ihrer Einheit offensichtlich der Fall ist. Wenn dann auch noch die SDBw mit dem S1 des Üb Truppenteils im Klinsch liegt, steht der Verlierer im Vorfeld fest ... der Reservist, der auf seine Fw Beförderung wartet, denn die muss die SDBw unterschreiben .... Als Reservist kann man da ganz schnell die Motivation verlieren, wenn man sich diesen teilweise anzutreffenden Verwaltungsirrsinn anschaut ...
Beispiel:
Eine Kameradin von mir ist erst ResUffz geworden und hat auch den Fw Lg Teil 1 bestanden. Man sagte ihr, dass sie nach einer WÜ mit positiver Beurteilung zum Fw ernannt werden könnte. Pustekuchen! Da sie seitens der beorderten Einheit in der falschen Kp eingesetzt wurde, weigert sich die SDBw die Beurteilung anzuerkennen, obwohl die Kameradin auf einem Fw DP geübt hat!
Die SdBW ist schon ein komischer Verein..
Weiß einer wie ich als Fw noch Offz werden kann?
Bin Betriebswirt und wollte noch etwas weiter kommen.
Kennt einer die Adresse, bei der ich mit meinen zivilen Quali den ROA Antrag abgeben kann?
MKG
RVW
Für eine ResOffz Bewerbung wäre nicht die SDBw sonder das Personalamt zuständig.
Adresse und Ansprechpartner unter http://reserveoffizier.bundeswehr.de
Danke Dir..
Gern geschehen ...
@Snake (bezüglich den neuen Beförderungsvoraussetzungen für Feldwebel):
Die ATN TrpFhrFw sagt mir nichts. Ich persönlich kenne nur die GrpFhr ATN. Ein aktiver Feldwebelanwärter bekommt die Truppengattungs ATN nach bestandenem Feldwebelanwärterlehrgang 2, z.B. FschJgFw. Einige Monate später besucht der Kamerad dann den (truppengattungsunabhängigen) Feldwebellehrgang wo er die ATNs GrpFhr, Sicherungsfeldwebel (wurde wenn ich mich nicht täusche in JgFw geändert) und Schießausbilder erwirbt. Soweit ich weiß wird die ATN GrpFhr beim Reservefeldwebellehrgang (kurz) Teil A ebenfalls erworben. Sollte sich das nicht geändert haben (und warum sollte es das) stellt die Gruppenführer ATN also kein Problem für die Beförderung dar.
Die Truppengattungs-Feldwebel ATN die aktive Kameraden auf dem Feldwebelanwärterlehrgang 2 erwerben ist da schon problematischer. Die Stammdienststelle ist sich des Problems bewusst und arbeitet derzeit an einer Lösung. Das ist natürlich zu begrüßen, da ein Reservist eine vergleichbare Ausbildung erhalten sollte. Allerdings macht es mich stutzig, das überhaupt irgendwelche ATNs für die Beförderung nötig sein sollen, denn dafür gibt es keinerlei Rechtsgrundlage ("Vor der Beförderung zum Feldwebel haben die Anwärterinnen/Anwärter eine Feldwebelprüfung abzulegen."). In der 20/7 steht nichts über ATNs, sondern nur über zu durchlaufende Dienstgrade, Stehzeiten und Laufbahnprüfungen. Ich möchte jetzt kein Querulant sein, aber: Sollte die von Dir beschriebene Situation tatsächlich die derzeitige Beförderungspraxis der Stammdienststelle sein, gibt es keine Rechtsgrundlage und man hat dadurch selbstverständlich erhebliche Laufbahnnachteile. Zum Beispiel bekomme ich weniger Wehrsold und Unterhaltsicherung auf Wehrübungen, obwohl die Beförderungsbestimmungen laut Vorschrift erfüllt sind (wenn sie denn erfüllt sind, also Stehzeiten, entsprechende Beorderung etc, aber davon gehe ich erst einmal aus). Für mich ganz klar ein Fall für eine dicke Beschwerde.
Allerdings habe ich meine Zweifel, dass die Stammdienststelle die Vorschriftenlage nicht kennt. Bist Du Dir da sicher das die das so handhaben? Ich finde das wäre ein (kleiner) Skadal...
Da haben sie Recht, die ATN TrpFhrFw gibt es tatsächlich nicht, ich habe sie nur stellvertretend für alle fachspezifischen ATN's genannt, die auf TrpFhr Ebene sind, beispielsweise dem FschJgFw.
Das mit der GrpFhr ATN ist vollkommen richtig, diese sowie "Leiter Schießen" wird nach dem ResFwLg kurz Teil 1 erteilt, doch lt. SDBw benötigt der Soldat ebenfalls auch noch seine fachspezifische ATN mit dem Niveau der Ausbilderstufe 6. Kann er diese nicht vorweisen, wird er NICHT befördert!
Ich stehe in engen Kontakt mit der SDBw und meinem S1, bis dato ist keine zeitnahe Lösung in Sicht und ich glaube ich werde mal den Wehrbeauftragten einschalten. Es kann meiner Meinung nach nicht angehen, dass die Uffze o.P. die vor 2002 im aktiven Dienst ausgebildet wurden, wie unerfahrene Mannschaften behandelt werden! Uffze o.P. des alten Systems haben damals hoch offiziell die GrpFhr ATN sowie TrpFhr ATN erhalten. Das was heute ein Fw DstGrd macht, haben bis 2002 die Uffze o.P. gemacht. Nun soll die ganze damalige 6-monatige Ausbildung wiederholt werden, weil die alten ATN's nicht anerkannt werden? Das ist Verwaltungsirrsinn auf höchsten Niveau!
Man könnte das Problem recht schnell mit einem "Umsetzerlehrgang" lösen, der nur die Inhalte "Leiter eines Schießens", SichFw (JägerFw) sowie ZEEM enthält, aber warum soll ein GrpFhr noch mal zum GrpFhr ausgebildet werden? Das ist in meinen Augen Blödsinn sowie Zeit- und Geldverschwendung!
Zur 20/7:
Ich hatte eine offizielle Anfrage an die SDBw gestellt. Demnach wurde angegeben, dass für die Ernennung zum Fw nicht nur die 20/7 zählt, sondern auch noch einzelne Passagen die SLV.
Snake, ich hatte den Wehrbeauftragten eingeschaltet. Was ist dabei raus gekommen. Im aktuellen Bericht ein Satz über das Thema Beförderung, es wurden mir Fehler beim KWEA, Truppe und aus bei der SDBw zugestanden. Aber geholfen hat alles nichts.
Was diese notwendige laufbahnbezogene ATN vor der Beförderung soll versteht kein Mensch. Die SDBw tut so, als würde nach der Beförderung der feldwebel keine WÜ's mehr machen. Es bleibt genügend Zeit den Mann auf dem DP auszubilden. Wieso setzt man sich zeitlich vorher so unter Druck, dass man nach einem Jahr Stehzeit bzw. in dem einem Jahr diese ATN erlangen muss.
Meine Entscheidung meinen Beorderungsdienstposten zurück zu geben und nicht mehr weiter zu machen rückt immer näher.
Seit Januar bin ich zwar StUffz und wie Du weißt habe ich den FwLehrg auch in der Tasche. Aber auf das Kasperletheater habe ich keine Lust mehr. Sollen die doch zusehen wo sie die restlichen 50.000 Reservisten her bekommen.
Holgi, ich kann dich zu 100% verstehen!
Wie gesagt, auf dem letzten FwLg wurde ebenfalls die breite Masse der SU's NICHT befördert, weil die besagte ATN bisher nicht zugewiesen wurde.
2 Kameraden wurden befördert, aber auch nur, weil die ihren S1 anriefen und der ihnen kurzerhand die benötigte ATN einfach eingetragen hat! Sie mussten weder eine Prüfung noch eine AAP noch sonst was dafür tun!
Das zeigt mir ebenfalls mal wieder, dass die Beförderungen offensichtlich auch von Beziehungen abhängig gemacht werden können .... Mein Draht zu meinem S1 ist ebenfalls gut, doch er weigert sich mir die ATN zu geben, weil er sich über die Rechtmässigkeit unsicher ist .... da er noch Karriere machen will, hält er sich an die Vorgabe der SDBw und macht nichts ...
Zitat von: Holgi33 am 18. März 2010, 07:10:16
Die SDBw tut so, als würde nach der Beförderung der feldwebel keine WÜ's mehr machen.
Darüber braucht sich die SDBw keine Sorgen machen, denn immerhin gibt es diesen Verpflichtungsbogen den man unterschreiben muss, wenn man als Soldat der Reserve weiter ausgebildet wird. Ich habe mich z.B. dazu verpflichtet 72 Tage WÜ in 3 Jahren abzuleisten. Gültig ab Ernennung zum Fw.
Ja, das nennt sich Einsatzreservist.
Wäre für mich kein Problem. Aber unter anderen Voraussetzungen.
Das Problem mit der Ausbildungshöhe kenne ich nur bei den Fachunteroffizieren, da auf dem Fachunteroffizierlehrgang keine ATN zuerkannt wird. Das heißt man braucht entweder eine direkt verwertbare zivile Ausbildung oder eine ATN der Ausbildungshöhe 7.
Ein Feldwebel braucht natürlich auch eine ATN der entsprechenden Ausbildungshöhe (6), allerdings dachte ich immer dass die Sicherungsfeldwebel ATN (JgFw ATN) da ausreicht, und die bekommt man ja auf dem Lehrgang.
Etwas anderes würde mich mal interessieren: Wenn man auf einem Jägerfeldwebel Dienstposten beordert ist, was für eine ATN der Stufe 6 bräuchte man dann für die Feldwebelbeförderung? Eigentlich doch die JgFw ATN? Wenn allerdings seit Jan 2010 die JgFw ATN die SichFw ATN abgelöst hat, dann hat man doch nach dem Feldwebellehrgang Reserve Teil A alle ATNs die man benötigt, oder?
Zitat von: Hausmeister Krause am 18. März 2010, 14:51:14
Etwas anderes würde mich mal interessieren: Wenn man auf einem Jägerfeldwebel Dienstposten beordert ist, was für eine ATN der Stufe 6 bräuchte man dann für die Feldwebelbeförderung? Eigentlich doch die JgFw ATN? Wenn allerdings seit Jan 2010 die JgFw ATN die SichFw ATN abgelöst hat, dann hat man doch nach dem Feldwebellehrgang Reserve Teil A alle ATNs die man benötigt, oder?
Ja, ich weiß von Jg-Einheiten, die nach einer WÜ von 2 Wochen die JgFw-ATN vergeben, wenn die SichFw-ATN vorhanden ist.
Soweit ich weiß gibt es die Sicherungs(feldwebel) ATN gar nicht mehr? Nach dem (Reserve-)Feldwebellehrgang bekommt jeder Feldwebelanwärter die JgFw ATN, daher meine Frage. Eine angehender Jägerfeldwebel hätte demnach ja alle ATNs (bzw. eben die eine) die er braucht... Für ihn wäre dann eine AAP oder ein Lehrgang ja eigentlich nicht mehr erforderlich und er könnte direkt befördert werden (sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind), oder sehe ich da was falsch?
Warum soll es die ATB nicht mehr geben?
Die Info bezüglich der JägerFw ATN liegt auch mir offiziell vor.
Lt. SDBw und meinem S1 ist die ATN SichFw seit dem 1.1.10 von der ATN JägerFw abgelöst. Es war jedoch komisch, dass die TrpSchule in Hammelburg nichts davon wusste und somit weiterhin als Lehrgangsziel "GrpFhr" sowie "SichFw" nannte. Offensichtlich gibt es da mal wieder ein Kommunikationsproblem zwischen SDBw und TrpSchulen ...
Im groben hat der Hausmeister Recht und es richtig erkannt. Jedoch gibt es immer noch einen kleinen Haken bei der Geschichte ... Wenn der Kamerad SU nicht explizit auf einer JägerFw Stelle beordert ist, sondern z.B. auf einer FD Stelle, nützt ihm die ATN JägerFw gar nichts, denn dann gilt wieder, erst Ernennung zum Fw wenn die fachliche ATN gem. DP Beschreibung der Ausbildungsstufe 6 erworben bzw. zugewiesen wurde! Da die Lehrgänge für die Zuweisung dieser ATN für Reservisten gesperrt sind, kann der Soldat nur darauf hoffen, via WÜ und positiver Beurteilung oder AAP die ATN seitens seines S1 zugewiesen zu bekommen, und da fängt es wieder an, das ATN's möglicherweise via "Handauflegen" vergeben werden.
Wie gesagt, mir ist eine Kameradin bekannt, die den Lg in Hammelburg bestanden hat, auf einer Fw Stelle eine WÜ mit sehr guter Beurteilung absolviert hat und dennoch nicht befördert wird, weil die SDBw anprangert, dass die Kameradin auf dem falschen DP geübt hat und somit die Beurteilung nicht anerkannt wird! Die SDBw schiebt nun also wieder dem S1 den "schwarzen Peter" zu .... Da die Kameradin nun schon fast ein Jahr auf ihre Ernennung zum Fw wartet, die SDBw aber immer wieder neue "Probleme" meint zu erkennen, ist sie kurz davor freiwillig die Uniform auszuziehen weil sie sich, ganz offen und deutlich formuliert, verarscht vorkommt!
Die Bw sollte in meinen Augen eins nicht vergessen bzw. sie sollte sich einen Umstand immer wieder vor Augen führen:
Ein beorderter Soldat der Reserve engagiert sich auf rein FREIWILLIGER BASIS! Niemand zwingt ihn dazu sich für die Bw zu engagieren. Wenn die Bw dieses freiwillige Engagement jedoch so würdigt, wie im o.g. Fall, so soll sie sich nicht wundern, wenn sie keine Reservisten mehr zum freiwilligen Engagement gewinnen kann.
DIe ATN Stufe 6 kann man sich aber auch recht unproblematisch vom MobTrT zuerkennen lassen:
Bsp:
Ich habe letztes Jahr eine 6wöchige WÜ auf einem PzGrenFw-DP abgeleistet - als ich vor ein paar Wochen mit meinem ResBearbeiter telefoniert habe, sagte er mir, dass er mir die ATN quasi rückwirkend zuerkennen kann und das ganze dann als AAp verkauft wird- mMn relativ unproblematisch, da ich ja bereits PzGrenUffz bin.
Vor ein paar Tage habe ich dann Post bekommen, dass mir die ATN zuerkannt wurde - damit wäre schonmal ein Problem gelöst ;)
Zitat von: HCRenegade am 29. Mai 2010, 16:19:30
DIe ATN Stufe 6 kann man sich aber auch recht unproblematisch vom MobTrT zuerkennen lassen:
Ja und Nein :) Das steht und fällt mit dem Ansprechpartner des jeweiligen S1 Bereiches ;) Trifft man auf einen Kameraden, der selbstständig Entscheidungen trifft, ist es kein Problem. Trifft man auf einen Kameraden, der "Dienst nach Vorschrift macht", wird er bei der ATN Entscheidung mit der SDBw Rücksprache halten. Da diese dann widerrum auf den offiziellen Nachweis einer AAP etc. bestehen wird, passiert folgendes -> NICHTS ... der Dumme ist dann mal weider der betroffene Kamerad!
Ich gehe auf Lehrgang ohne die besagten Erfordernisse zu haben.
Ich frage mich, wie kann ein OG d.R. auf den Fw-Lehrgang gehen ohne ATN´s?
Warum wird es einem so schwer gemacht?
Komisch an der Sache ist, ich gehe als Heeres Soldat an die MUS in Plön.
Hammelburg sei voll und ohne die ATN´s für mich nicht zugänglich, aber MUS geht ohne Probleme.
Verstehe eine die BW
Die neuen Laufbahnen der Aktiven gelten mittlerweile auch für Reservisten. Wer FA ist, muss nicht mehr die UL Lehrgänge besuchen sondern nur noch den Fw Lg d.R.
Im Januar war in Hammelburg ein OG (FA) d.R. anwesend. Nachdem er den Lg bestanden hatte, wurde er Uffz. Nun muss er nur noch die Stehzeiten als Uffz und SU erfüllen und wird dann zum Fw ernannt.
Das Soldaten der Reserve auf FwLg anderer TSK's gehen ist zwar komisch, aber wird praktiziert, damit alle Kapazitäten ausgeschöpft werden können um die Leute schnell auszubilden.
Mir ist ein Fall bekannt, wo der Kamerad als Heeressoldat am FwLg der Lw teil nimmt.
Nun soll ich wenn ich das richtig verstanden habe, danach nochmal nach Hammelhausen um den JägerFw zu machen.
Ich bin geplant auf ner sichFw-Stelle aber wenn ich nun an der MUS den SichFw bekomme, brauche ich dann noch immer den JägerFw?
Wäre ja grundsätzlich nicht abgeneigt. ;D
Laut SDBw gibt es seit dem 1.1.2010 die ATN SichFw nicht mehr. Sie wurde von der ATN JG Fw ersetzt. Die Inf Schule Hammelburg bildet jedoch immer noch mit dem Lg Ziel "SichFw" aus ... Fragen nach dem "warum", "wieso", "was ist denn nun aktuell?" konnte bisher nicht offiziell geklärt werden ...
Die gleiche Aussage habe ich auch vom HptFw erhalten.
An der MUS gibt es aber nun keine Jäger oder?
Das wäre ja wenn und überhaupt MSK oder nicht?
Und da soll man den WachBootsmann bekommen oder so änlich.
WachFührer ;)
@ snake:
Mein ResBearbeiter schrieb mir, dass die SDBw darüber informiert sei - naja, vllt liegts auch einfach am Bearbeiter in der SDBw ;)
@ stuffz:
Ein mir bekannter Kamerad war letztes Jahr auf dem UL 2 und hat die WachFhr ATN in die SichFw ATN umgeschrieben bekommen - demzufolge würde es ja naheliegen, dass die WachFhr ATN sich jetzt in die JgFw ATN umschreiben lässt.
Naja ist der JägerFw nicht ne Truppenverwendung?
Ich werde Montag mal in meinem Truppenteil anfragen nach Möglichkeiten.
Aber wie ich die kenne, komme die Mir wieder mit halbwissen und erzählen mir dann, dass ich doch erstmal ne WÜ machen soll bevor ich irgendetwas von der SDBW bekomme.
Passiert mit dem Lehrgang den ich jetzt auf wundersame Weise bekommen habe. ;)
Den Wachführer habe ich auch von der MUS bekommen. Mein Beorderungstruppenteil hat daraus die ATN SichFw zuerkannt. Das war noch 2009.
Naja ich habe noch nicht gefragt, da ich Montag erst im Btl war und gleich wieder mal ein kleines Erlebnis mit dem Spieß dort hatte. >:(
War jetzt auf der Kickstart Veranstaltung an der MUS.
Mal schauen was das ganze wird, da man sich praktisch den Theoretischen Teil selber beibringt.
Macht aber Spass.
Teilnehmer 5 von der Marine 13 vom Heer und einer von der Luftwaffe. :)
Aber der theoretische Teil ist ja ein alter Hut und daher ganz gut machbar ;)
Btw. ich finds richtig gut, dass die Marinierten in der Unterzahl ist, obwohl es eigentlich ein Marine-LG ist ;)
Denen werden wir zeigen, was richtige Heeressoldaten so draufhaben ;)
@HCRenegade
Ich lag auf dem Lehrgang mit einem U-Bootfahrer auf der Stube. Draußen im Gelände war der Ausbilder froh ein Paar Grüne dabei zu haben. Er hatte auch schon Lehrgänge ohne Heeressoldaten und nur mit Bootfahrern. Das hat er als 76ziger nicht ertragen. ;)
Naja das theoretische ist ja nun nicht gerade schwer.
Macht echt Spass.
Die Stubenbelegung war auch nicht gerade schlecht.
Bin auf den praktischen Teil gespannt. ;D