"TVöD-Tarifverhandlungen 2023: Mehr Gehalt, kürzere Arbeitszeit, Sonderzahlung?
Wie hoch soll die nächste Gehaltserhöhung im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen ausfallen?
Wollen die Beschäftigten eine kürzere Arbeitszeit bei gleichem Gehalt?
Und wird es wieder eine Sonderzahlung geben?
Diese und viele andere Fragen könnten in den anstehenden Tarifverhandlungen um den TVöD 2023 / 2024 eine Rolle spielen.
Jetzt kommt es auf die Angestellten und Beamten an:
Aktuell befragt ver.di im Internet die Beschäftigten im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen, was ihnen wichtig ist.
Am 11. Oktober wird dann die ver.di-Tarifkommission die Forderung für die anstehende Tarifrunde 2023 beraten."
https://oeffentlicher-dienst-news.de/oeffentlicher-dienst-tarifverhandlungen-2023/
Hier findet sich die o.g. Umfrage von ver.di
https://zusammen-geht-mehr.verdi.de/
Da Beamte und Soldaten an diese Tarifverhandlungen "gekoppelt" sind, können und sollen sich auch diese an der Befragung beteiligen.
Eine 39 Stunde Woche wäre endlich mal angebracht. 41 Stunden sind nicht mehr zeitgemäß.
Vielleicht ist es dir entgangen, aber es wird gerade daraufhin gearbeitet, die Bundeswehr kriegstauglich zu machen und das ist auch das, was sowohl die BM'in als auch der GI von uns allen fordert, weil es unser Beruf ist.
Ob dann eine Forderung nach weniger Dienstzeit dazu beiträgt, lässt sich sicherlich diskutieren.
Bitte beachten...
... in diesem Thema finden sich alle Angehörigen der Bw wieder ...
Angestellte/innen, Beamte/innen und Soldaten/innen
Jede Gruppe mit ihren Spezifika und Gemeinsamkeiten ;)
Und meine persönliche Meinung...
Bei einer vom ifo-Institut für 2023 prognostizierten Inflation von 10...11 % ... sollte eine angemessene Gehaltserhöhung hilfreicher sein als 2 h weniger zu arbeiten.
Ich befürchte, daß es auch im TVöD-Bereich dazu kommen wird, daß ein Teil der verhandelten Gehaltserhöhung eine steuer- und sozialversicherungsfreie Einmalzahlung sein wird. Es ist ja im Gespräch, daß es den Arbeitgebern ermöglicht wird, bis zu 3.000 EUR einmalig als Unterstützung in Bezug auf die Teuerung vor allem im Energiebereich auf diese Art und Weise auszuzahlen. Entsprechend wurde bei den Angestellten (und übertragen auch Beamten) der Länder (TV-L) mit der Coronaprämie verfahren: Für 14 Monate (Oktober 2021 bis November 2022) gab es als Erhöhung einmalig 1.300 EUR brutto = netto und keine weiteren Erhöhungen.
Das Problem wird sein, daß diese Erhöhung nicht tabellenwirksam sein wird, d. h. auf die dann kommenden prozentualen Erhöhungen nicht einbezogen werden wird. Da die allgemeine Inflation meiner Meinung nach auch nach einem möglichen Rückgang der Energiekosten nicht wieder im selben Maße zurückgehen wird, führt das dann zu einem massiven Rückgang der Realeinkommen.
Mit der o. a. Inflationsprämie möchte die Bundesregierung die sog. Lohn-Preis-Spirale durchbrechen. Da dieses Geld höchstwahrscheinlich nicht zusätzlich zu einer Gehaltserhöhung gezahlt werden wird, halte ich nicht soviel davon. Ich bin gespannt, was bei den TVöD-Tarifverhandlungen diesbezüglich herauskommen wird.
ZitatOb dann eine Forderung nach weniger Dienstzeit dazu beiträgt, lässt sich sicherlich diskutieren.
Ja, das würde ich gerne.
Ich denke, die Arbeitszeit für den Regeldienst lässt sich sehr wohl reduzieren, wenn dafür die SAZV großzügiger im Sinne von "besonderer zeitlicher Belastung" nicht angewendet wird.
Wenn es dann Freizeitausgleich ist, ist es eine Reduzierung der Jahresarbeitszeit, wird es finanziell vergütet, kann man es auch direkt mit einer Gehaltssteigerung machen.
Das über die SAZV zu regeln birgt eben den Nachteil, dass hier nur die übende Truppe bedacht ist, während diejenigen, die im Regeldienst ihre Aufträge machen, weniger Zeit für die Aufträge haben und damit entweder Dinge liegen bleiben (davon ausgegangen, dass Zeit und Auftrag bisher auskömmlich ausgeplant sind) oder eben Überstunden erwirtschaften, die ja eigentlich dann auch nicht abgefeiert werden können, denn dann bleibt etwas liegen.
Verkürzt man die Arbeitszeit, muss man die Aufträge reduzieren (das ist jedoch eher der Gegenteil der Fall) oder aber, man bringt dafür mehr Dienstposten aus, die es zusätzlich zu besetzten gilt (was mit dem derzeitigen DP-Portfolio bereits oftmals unmöglich ist).
Einfach mal so die Zeit reduzieren geht nicht, weil jeder DP zu 100% mit Aufgaben hinterlegt sind, empfehlenswert um in der Diskussion auch eine gute Wissensbasis zu haben sind hierbei
AR A-540/3 Jahresarbeitszeiten für die Personalbedarfsermittlung und
AR ,,Grundsätze der Organisation" A-500/50
dbb Chef Ulrich Silberbach zu der Tarif- und Besoldungsrunde 2023
https://www.dbb.de/artikel/dbb-chef-wir-muessten-eigentlich-20-prozent-mehr-fordern.htmlDie Bundesbediensteten (Richter, Soldaten, Beamte, Tarifbeschäftigte) stehen ja grundsätzlich nicht schlecht da.
Wie man mit dem Geld auskommt, hängt natürlich stark auch von regionalen Gegebenheiten ab.
Ich habe meine Besoldung aus mehr oder minder Jux mal mit der Besoldung in NRW verglichen. Ich müsste beim Land NRW eine Besoldungsgruppe mehr haben, um ca. auf meine Besoldung des Bundes zu kommen. Das war schon relativ ernüchternd.
Zitat von: christoph1972 am 07. Oktober 2022, 23:50:02
Wie man mit dem Geld auskommt, hängt natürlich stark auch von regionalen Gegebenheiten ab.
Neben den regionalen Gegebenheiten hängt es
bestimmend von der jeweiligen Gehaltsgruppe ab.
Es ist ein relevanter Unterschied ob z.B. eine Familie von einem Gehalt aus A4 die aktuellen ... und kommenden ... Lebenshaltungskosten stemmen muss - oder z.B. von einem Gehalt A14+ ... oder gar B+ (B3, verh, 2 Ki, LoStKl III > ca. 7000 € / netto)
Da nützt auch eine zu versteuernde Einmalzahlung von 300 € nichts...
Wenn z.B. allein der Gas-Versorger
über die nächsten 12 Monate z.B.
jeden Monat 300...400 € mehr haben will...
Für die Familie mit A4... die z.B. ein Haus abbezahlt... auf dem Land wohnt... damit auf das Auto zwingend angewiesen ist... keine großen Rücklagen hat ... kann das existenzbedrohend werden... Für einen B'er bestimmt nicht...
Angebracht wäre aus meiner Sicht deshalb eine deutlich gestaffelte Erhöhung.
z.B. von 20 % ganz unten... bis 1 % ganz oben
Zitat von: LwPersFw am 08. Oktober 2022, 09:58:05
Angebracht wäre aus meiner Sicht deshalb eine deutlich gestaffelte Erhöhung.
z.B. von 20 % ganz unten... bis 1 % ganz oben
Das wird bei Besoldungsempfängern wegen des Abstandsgebotes nicht funktionieren.
Zitat von: Lidius am 08. Oktober 2022, 11:01:17
Zitat von: LwPersFw am 08. Oktober 2022, 09:58:05
Angebracht wäre aus meiner Sicht deshalb eine deutlich gestaffelte Erhöhung.
z.B. von 20 % ganz unten... bis 1 % ganz oben
Das wird bei Besoldungsempfängern wegen des Abstandsgebotes nicht funktionieren.
Natürlich geht das.
Man muss es nur wollen und die Anhebungen, von unten nach oben, so vollziehen, dass das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen noch gewahrt ist.
Und ab einer bestimmten Besoldungsgruppe kann es auch eine Null-Runde geben, damit die kleinen Besoldungsgruppen deutlich angehoben werden können.
Nennt sich Solidarität - Derjenigen die viel haben, mit denen, die nicht so viel haben.
Btw. ... auf Grund Anhebung Mindestlohn und Einführung Bürgergeld ist der Gesetzgeber sowieso gefordert.
Warum ?
Weil der gebotene Mindestabstand der unteren Gehaltsgruppe zum Grundsicherungsniveau damit unterschritten wird und die Nettoalimentation aus der zur Prüfung anstehenden Besoldungsgruppe (unter Berücksichtigung der familienbezogenen Bezügebestandteile und des Kindergeld) um weniger als 15 % über dem Grundsicherungsniveau liegt (u.a. BVerfG 17.11.2015 – 2 BvL 19/09 / BVerfGE 4.5.2020 – 2 BvL 4/18).
Aber bitte hier jetzt nicht eine rechtliche Diskussion beginnen.
Den Gesetzgeber haben auch die Urteile des BVerfG zur Alimentation nicht sonderlich beeindruckt...
Also könnte er auch beim Abstandsgebot an das untere Level des Angemessen gehen und so den Menschen, die wirklich Hilfe benötigen, in deutlich höheren Umfang helfen.
Wie gesagt ... wenn man denn will...
ZitatNatürlich geht das.
Man muss es nur wollen und die Anhebungen, von unten nach oben, so vollziehen, dass das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen noch gewahrt ist.
Und ab einer bestimmten Besoldungsgruppe kann es auch eine Null-Runde geben, damit die kleinen Besoldungsgruppen deutlich angehoben werden können.
Nennt sich Solidarität - Derjenigen die viel haben, mit denen, die nicht so viel haben.
Ungleiche Sachverhalte mit Gewalt angleichen zu wollen, ist weder gerecht, noch hat es was mit Solidarität zu tun. Warum sollte ein Ingenieur, der aufgrund seines Maschinenbaustudiums in einer guten Besoldungsgruppe ist, aus Solidarität mit einem Pförtner auf Lohn verzichten? Warum sollte ein Arzt eine Nullrunde hinnehmen, nur damit der Mannschaftssoldat im Monat besser klar kommt? Es ist nicht gerecht, wenn immer diejenigen bestraft werden, die sich im Leben am meisten den Hintern aufgerissen haben. Und dieses typisch linke Mantra von "Solidarität" beschreibt das Gegenteil von Gerechtigkeit.
Die Alimentierungspflicht fordert vom Staat, den Beamten, Soldaten und Richtern einen
amtsangemessenen Lebensunterhalt zu sichern. Die Frage lautet also einzig und alleine: Welcher Lebensunterhalt ist für einen Mannschaftssoldaten, einen Arzt, einen Spieß, einen IT-ler oder einen General angemessen? Und danach ist die Besoldung mit entsprechendem Abstand nach oben oder unten festzulegen.
Das muss dazu führen, dass auch in den unteren Besoldungsgruppen ein auskömmliches Leben möglich ist und auch der Mannschafter seine Gasrechnung zahlen kann. Es darf aber umgekehrt nicht vergessen werden, dass sich auch die Lebenshaltungskosten von Ärzten, Ingenieuren oder Generalen deutlich erhöht haben.
Auf keinen Fall darf man verschiedene Gruppen gegeneinander ausspielen.
... @justice005 Deine Ausführungen kann ich nur ausdrücklich unterstreichen.
Ich habe nahezu regelhaft den Eindruck, dass in diesen Debatten allzu häufig Solidarität mit Gerechtigkeit verwechselt bzw. gleichgestellt wird, was jedoch keinesfalls zutreffend ist.
Ungeachtet dessen sind es aktuell schwierige und harte Zeiten - und das für alle Menschen. Unter Berücksichtigung aller rechtsstaatlichen Gebote dürfen wir hier niemanden abhängen oder gar verlieren. Darüber sollte übergreifender und umfänglicher Konsens herrschen.
Grüße!
PS: ... am 11. Oktober soll es seitens Gewerkschaften & Interessenverbänden die ersten offiziellen Forderungen geben ... wir dürfen gespannt sein – vor allem darauf, was davon final übrig bleiben wird.
Ich kann dem was Justice005 geschrieben hat nur zustimmen.
Die Ausführungen von LwPersFw sind fehlerhaft, durch eine Anhebung der unteren Besoldungsgruppen, ist das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen eben nicht mehr gewahrt.
ZitatMan muss es nur wollen und die Anhebungen, von unten nach oben, so vollziehen, dass das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen noch gewahrt ist.
Wie das funktionieren soll ist mir vollkommen schleierhaft.
ZitatBtw. ... auf Grund Anhebung Mindestlohn und Einführung Bürgergeld ist der Gesetzgeber sowieso gefordert.
Warum ?
Weil der gebotene Mindestabstand der unteren Gehaltsgruppe zum Grundsicherungsniveau damit unterschritten wird und die Nettoalimentation aus der zur Prüfung anstehenden Besoldungsgruppe (unter Berücksichtigung der familienbezogenen Bezügebestandteile und des Kindergeld) um weniger als 15 % über dem Grundsicherungsniveau liegt (u.a. BVerfG 17.11.2015 – 2 BvL 19/09 / BVerfGE 4.5.2020 – 2 BvL 4/18).
Bereits vor dem Bürgergeld war dieser Abstand nicht mehr gegeben. Es ist richtig, dass eine verfasungskonforme Umsetzung bisher nicht erfolgt ist. Die Frage ist wielange sich das Bundesverfassungsgericht dies vom Gesetzgeber bieten lässt, um dann vermutlich Fristen zur Umsetzung festlegt.
Zitat von: DeltaEcho am 10. Oktober 2022, 04:13:37
Bereits vor dem Bürgergeld war dieser Abstand nicht mehr gegeben. Es ist richtig, dass eine verfasungskonforme Umsetzung bisher nicht erfolgt ist. Die Frage ist wielange sich das Bundesverfassungsgericht dies vom Gesetzgeber bieten lässt, um dann vermutlich Fristen zur Umsetzung festlegt.
In der
Jahresvorauschau 2022 vom BVerfG Nr. 44 ist eine Entscheidung über die A-Besoldung aus Bremen angekündigt, mit der Hoffnung verbunden, dass das BVerfG den Gürtel für die 17 Besoldungsgesetzgeber noch enger schnallt.
Vielfach wird bereits über § 35 BVerfGG diskutiert.
ZitatGesetz über das Bundesverfassungsgericht (Bundesverfassungsgerichtsgesetz - BVerfGG)
§ 35
Das Bundesverfassungsgericht kann in seiner Entscheidung bestimmen, wer sie vollstreckt; es kann auch im Einzelfall die Art und Weise der Vollstreckung regeln.
Das ist die Vollstreckungsanordnung und das bedeutet vereinfacht gesagt, dass man die verfassungsmäßige Alimentation vor dem Verwaltungsgericht einklagt und nicht erst den Weg über das BVerfg gehen muss. Allerdings wird erwartet, dass das BVerfG, dieses noch nicht in dem o. g. Verfahren zur Anwendung bringen wird. Wenn ich mich richtig erinnere, wurde das gegen Ende der 90er Jahre ebenfalls im Bereich des Besoldungsrechts gemacht. Dabei ging es um die Erhöhung des Familienzuschlages für das dritte Kind. Man möge mich korrigieren, falls jemand andere Informationen hat.
Da bleibt wieder einmal nur warten und nochmals warten.
Hach ... ich kann mich tatsächlich noch an die seeligen Zeiten vor dem ganzen Förderalismusreformen erinnern, als die Besoldung bundeseinheitlich war.
Sicherlich ist es trotz des Abstandsgebotes möglich, die Besoldung ggf. in den oberen Besoldungsgruppen nicht ganz so stark zu erhöhen, wie in den unteren Besoldungsgruppen. Jemand in einer B-Besoldung kann eine geringere Besoldungserhöhung sicherlich besser verkraften, als ein dienstjunger Beamter/Soldat/Richter der in den unteren Erfahrungsstufen steht. Was natürlich auch geht, ist innerhalb der Erfahrungsstufen die Besoldung anders zu erhöhen. Jemand in den letzten beiden Erfahrungsstufen hat sicherlich ein Niveau erreicht, wo eine etwas geringere Erhöhung besser zu verkraften ist, als wenn ich irgendwo am Anfang oder in der Mitte stehe. So wurde das auch Ende der 1990er praktiziert, als es die erste große Dienstrechtsreform gab, als aus den zweijährigen Stufen plötzlich 2-, 3- und 4-jährige Erfahrungsstufenaufstiege gab.
Die Leute die das sowohl verhandeln als auch in einen Gesetzestext gießen müssen, tun mir wirklich leid. Solidarität und Gerechtigkeit sind halt zwei paar Schuhe und das BVerfG hat dem einen oder anderen Landesgesetzgeber schon kräftig in den Hintern getreten, was das Thema "amtsangemessene Alimentation" angeht.
ZitatDie Gewerkschaft Verdi und der Beamtenbund dbb fordern 10,5 Prozent mehr Einkommen für die Beschäftigten des Bundes und der Kommunen - mindestens aber 500 Euro pro Monat.
Quelle:
https://www.focus.de/finanzen/gewerkschaften-fordern-10-5-prozent-mehr-fuer-oeffentlichen-dienst_id_163384611.htmlBin gespannt was bei rauskommt. Würde einfach mal so auf 6 Prozent für 18 Monate oder länger und eine unnötige Einmalzahlung tippen.
Ich hoffe ich werde mich irren.
Nunja, "mindestens" 500 Euro sind ja dann in den unteren Gehaltsklassen auch mal 25 % - das das weit "off base" ist, sollte klar sein ...
"Für das Frühjahr 2023 sind dann folgende Verhandlungstermine vorgesehen:
24. Januar: Auftaktveranstaltung und erste Verhandlungsrunde
22./23. Februar: zweite Verhandlungsrunde
27. bis 29. März: dritte Verhandlungsrunde."
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/oeffentlicher-dienst/tvoed/tarifverhandlungen/tarifverhandlungen-2023-node.html
Vor diesen Hintergründen
https://youtu.be/MK7RypcruoU
ist zumindest ein voller Inflationsausgleich für die einfachen und mittleren Gehaltsgruppen unabdingbar...
... und auch bezahlbar ... wenn die Politik nur will.
Ich erinnere hier daran wieviele hunderte Milliarden Steuergelder für die Spekulantenbanken in der Bankenkrise - alternativlos - locker gemacht werden konnten...
ZitatIch erinnere hier daran wieviele hunderte Milliarden Steuergelder für die Spekulantenbanken in der Bankenkrise - alternativlos - locker gemacht werden konnten...
Man sollte aber Einmalkosten nicht mit monatlichen Fixkosten verwechseln.
Nur weil ich 500.000 Euro für Haus locker machen kann, heißt das noch lange nicht, dass ich mir zusätzliche Fixkosten von mehreren tausend Euro pro Monat auf Dauer und für den Rest meines Lebens leisten kann.
Daher sind solche Vergleiche zwar immer schön populistisch, aber in der Sache nicht hilfreich.
Und die Pensionslasten nicht zu vergessen.
... das Abstandsgebot ist auch nicht zu vergessen. Eine Anhebung der unteren und mittleren Einkommen (wie weit gehen die eigentlich? A7, A9, A16?) wird immer auch zumindest eine teilweise der höheren Einkommen (A16+?) nach sich ziehen.
Zitat von: justice005 am 03. Dezember 2022, 13:11:59
ZitatIch erinnere hier daran wieviele hunderte Milliarden Steuergelder für die Spekulantenbanken in der Bankenkrise - alternativlos - locker gemacht werden konnten...
Man sollte aber Einmalkosten nicht mit monatlichen Fixkosten verwechseln.
Nur weil ich 500.000 Euro für Haus locker machen kann, heißt das noch lange nicht, dass ich mir zusätzliche Fixkosten von mehreren tausend Euro pro Monat auf Dauer und für den Rest meines Lebens leisten kann.
Daher sind solche Vergleiche zwar immer schön populistisch, aber in der Sache nicht hilfreich.
Sagt jemand der mit der aktuellen Situation umgehen kann, weil er nicht zum einfachen und mittleren Dienst zählt...
Davon ab...
Fakt ist das in unserem Land eine extreme Schere bei der Verteilung der finanziellen Mittel besteht, die jeweils zum Leben zur Verfügung stehen.
Und wenn der Staat Spekulanten mit mit Milliarden Steuergeldern retten kann...(und diese Kosten muss der Steuerzahler bis heute tragen...)
... kann er auch seine Beschäftigten, vor allem in den unteren Einkommensbereichen, sachgerecht vergüten.
Dies als Populismus hinzustellen... ist Populismus.
Zitat von: Al Terego am 03. Dezember 2022, 14:03:25
... der unteren und mittleren Einkommen (wie weit gehen die eigentlich? A7, A9, A16?)
Einfacher u. mittlerer Dienst... gehen bis max A9.
Tarifbeschäftigte bis zur vergleichbaren Entgeltgruppe.
Und ein A16'er hat aktuell bestimmt nicht die finanziellen Probleme wie ein A4'er... wenn beide z.B. Alleinverdiener sind und eine Familie versorgen müssen.
verh , 2 Kinder , LStKl 3, EFSt 4
A4 = 2849, 05 €
A16 = 6009,48 €
Ich meine ja nicht den einfachen und mittleren Dienst, sondern einfache und mittlere Einkommen. Da werden wir bei der Bundeswehr ja eher, na sagen wir sparsam, entlohnt.
Ahoi, Guten Abend oder auch Moin,
Fakt ist, es muss was getan werden die IG Metall auch nun auch einiges erreicht sowie Einmalzahlungen!
Bald kommt das Bürgergeld und der Abstand zwischen dem Teil der Bevölkerung, die arbeiten gehen und den anderen, die einfach den lieben langen Tag zu Hause sitzen muss gewahrt werden, denn ansonsten entsteht Unmut und dann haben wir größere Probleme!
Und JA der öffentliche Dienst muss mitziehen und ich erwarte persönlich, dass wir ähnliche Konditionen erwarten können, wie es die IG Metall herausgehandelt!
Zitat von: Al Terego am 03. Dezember 2022, 15:48:21
Ich meine ja nicht den einfachen und mittleren Dienst, sondern einfache und mittlere Einkommen. Da werden wir bei der Bundeswehr ja eher, na sagen wir sparsam, entlohnt.
So pauschal ist das falsch: bspw. einfache Einkommen: Mannschaftebene -> ungelernt, selbst als Unverheirateter 2000,- Netto ist nun wirklich nicht "sparsam entlohnt". Da stimmt das Abstandsgebot zu draußen jedenfalls nicht, nur andersherum eben nicht. Deswegen sehen viele diese Lfb ja auch als lukrativ an.
Zitat von: Ralf am 04. Dezember 2022, 06:52:44
So pauschal ist das falsch: bspw. einfache Einkommen: Mannschaftebene -> ungelernt, selbst als Unverheirateter 2000,- Netto ist nun wirklich nicht "sparsam entlohnt".
Das stimmt natürlich. Also spricht es eher für eine Erhöhung der mittleren und gehobenen Einkommen ... ;D
Zitat von: Ralf am 04. Dezember 2022, 06:52:44
Da stimmt das Abstandsgebot zu draußen jedenfalls nicht, nur andersherum eben nicht.
Das Abstandsgebot meint nicht Bw-Draußen sondern zwischen den Besoldungsstufen. Eine einseitige Erhöhung und damit Einebnung des Abstands zwischen den Besoldungsstufen soll damit vermieden werden (bzw. ist sogar untersagt).
Auszüge"BULLETIN DER BUNDESREGIERUNG
Nr. 151-3 vom 29. November 2022
https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/bulletin/rede-von-bundeskanzler-olaf-scholz-2148986
Rede von Bundeskanzler Olaf Scholz
beim 25. DBB Beamtenbund und Tarifunion Gewerkschaftstag 2022
am 29. November 2022 in Berlin:
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, lieber Herr Silberbach,
sehr geehrte Delegierte und Mitglieder des DBB,
liebe Angehörige des öffentlichen Dienstes,
meine Damen und Herren,
( ... )
Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen sind die Gestalter der Zeitenwende. Deswegen
möchte ich mich auch vor dem Hintergrund mancher Diskussionen der vergangenen
Tage – einige haben Sie eben zitiert – einmal gleich zu Anfang klar äußern:
Deutschland braucht einen starken öffentlichen Dienst, gerade jetzt, gerade in diesen Zeiten.
Sie und Ihre fünf Millionen Kolleginnen und Kollegen sind auch ein Rückgrat unseres
Landes. Krisen, wie wir sie gerade erleben, sind immer auch Zeiten der Verunsicherung.
Umso wichtiger ist dann ein Staat, der liefert, der spürbar an der Seite der Bürgerinnen
und Bürger steht – zumal die Sorge vieler Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen vor
Preissteigerungen, der nächsten Stromrechnung oder explodierenden Nebenkosten
ganz real sind. Deshalb deckeln wir die Preise für Gas, Strom und Wärme auf ein immerhin
verträgliches Maß. Deshalb sorgen wir für massive steuerliche Entlastungen.
Deshalb erhöhen wir Kindergeld und Kinderzuschlag. Deshalb haben wir gerade die größte
Wohngeldreform in der Geschichte unseres Landes auf den Weg gebracht.
Bei all dem geht es darum, dass diejenigen, die jeden Tag hart arbeiten, die anpacken
und unser Land voranbringen, aus eigener Kraft und mit eigener Kraft durch diese
Krise kommen. Das gilt natürlich auch für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes,
und besonders für diejenigen in den einstelligen Besoldungs- und Tarifgruppen.
Ich sage das auch vor dem Hintergrund der Urteile des Bundesverfassungsgerichts
zur amtsangemessenen Besoldung – eben haben Sie darauf angespielt.
Das Bundesinnenministerium ist gerade dabei, die Vorgaben des Gerichts durch eine Änderung
des Besoldungsgesetzes umzusetzen. Das dürfte für ein Plus gerade in den unteren
Besoldungsgruppen und bei Familien mit vielen Kindern sorgen. Denn auch hier gilt:
Leistung und Anstrengung müssen sich lohnen – gerade auch für diejenigen, die wie
Sie Ihre Arbeitskraft in den Dienst der Allgemeinheit stellen. ( ... )"Der letzte Absatz kling für mich wie die Änderungen, die bereits mit dem BBVAnpG 2021/2022 kommen sollten, dann aber nicht umgesetzt wurden...
"Zudem wird in Umsetzung der BVerfG-Beschlüsse vom 4. Mai 2020 (2 BvL 4/18 und 2 BvL 6/17 u.a.) die Besoldungsstruktur des Bundes dergestalt
angepasst, dass die Bedarfe realitätsgerechter berücksichtigt und entsprechende Fehlbeträge insbesondere für Kinder ausgeglichen werden.
Hierfür werden im einfachen und mittleren Dienst die Grundgehälter angehoben und ein regionaler Ergänzungszuschlag eingeführt,
der sich grundsätzlich am Wohnort des Besoldungsberechtigten und der entsprechenden Mietenstufen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) orientiert.
Darüber hinaus wird die mit Beschluss des Innenausschusses des Deutschen Bundestages vom 23. Oktober 2019 anlässlich der parlamentarischen
Beratungen zum BesStMG geforderte zeitnahe Reform des Familienzuschlags umgesetzt."Link zu den Entwürfen des alten BBVAnpG 2021/2022:
DIP Deutscher Bundestag
Zum Thema GG-konforme Alimentation im Rahmen der Besoldung ...
Bitte hier : https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,72834.msg736240.html#msg736240
Am einfachsten wäre wie beim Europaparlament jährlicher Inflationsausgleich der Gehälter. Problem beendet.
"23.02.2023
Die Arbeitgeberseite legt ein Angebot vor:
Laufzeit: 01.01.2023 bis 31.03.2025 - 27 Monate!
Entgelterhöhung:
01.10.2023: +3%
01.06.2024: +2%
Einmalzahlungen:
Mai 2023: 1500 €
Januar 2024: 1000 €
Anhebung der Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld):
2023: Erhöhung auf 75% (E 9a bis E 15)
2024: Erhöhung auf 90% (alle Entgeltgruppen)"
https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/tr/2023/
Zitat von: LwPersFw am 23. Februar 2023, 20:26:21
"23.02.2023
Die Arbeitgeberseite legt ein Angebot vor:
Laufzeit: 01.01.2023 bis 31.03.2025 - 27 Monate!
Entgelterhöhung:
01.10.2023: +3%
01.06.2024: +2%
Einmalzahlungen:
Mai 2023: 1500 €
Januar 2024: 1000 €
Anhebung der Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld):
2023: Erhöhung auf 75% (E 9a bis E 15)
2024: Erhöhung auf 90% (alle Entgeltgruppen)"
https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/tr/2023/
Man könnte das jetzt höflich als Schlag ins Gesicht der Beschäftigten verstehen, aus Sicht der Gewerkschaften und Berufsverbände wohl eher als ein Werfen des Fehdehandschuhs und ignorieren von Arbeitsmarktrealitäten.
Guckt man sich die einschlägigen Karriereportale des öD an, dann ist da schon deutlich ein Mangel an Fachkräften zu bemerken und da bietet die Arbeitgeberseite dann tatsächlich einen Lohnanstieg an, der unter der Inflationsrate liegt und eine Laufzeit von mehr als 2 Jahren, Respekt lieber VKA mit Frau OBM'in Welge und liebe Frau BM'in Faeser.
Besser kan man das fehlende Gespür für die Bedürfnisse "seines" Personals nicht ausdrücken. Da werden Sozialleistungen erhöht, wo sich der eine oder andere Beschäftigte schon fragt, ob es demnächst nicht besser ist, Bürgergeld zu beziehen, als noch Vollzeit zu arbeiten.
Die Arbeitnehmerseite hat das ,,Angebot" ja auch prompt zurückgewiesen (gestern bei SVZ.de gelesen), da wird wohl noch der eine oder andere Streiktag zusammenkommen.
Ist doch nur ein erstes Angebot...🤷♂️
Ich schätze, dass es dieses Jahr in die Schlichtung gehen wird.
Zitat von: christoph1972 am 24. Februar 2023, 15:16:30
Zitat von: LwPersFw am 23. Februar 2023, 20:26:21
"23.02.2023
Die Arbeitgeberseite legt ein Angebot vor:
Laufzeit: 01.01.2023 bis 31.03.2025 - 27 Monate!
Entgelterhöhung:
01.10.2023: +3%
01.06.2024: +2%
Einmalzahlungen:
Mai 2023: 1500 €
Januar 2024: 1000 €
Anhebung der Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld):
2023: Erhöhung auf 75% (E 9a bis E 15)
2024: Erhöhung auf 90% (alle Entgeltgruppen)"
https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/tr/2023/
Man könnte das jetzt höflich als Schlag ins Gesicht der Beschäftigten verstehen, aus Sicht der Gewerkschaften und Berufsverbände wohl eher als ein Werfen des Fehdehandschuhs und ignorieren von Arbeitsmarktrealitäten.
So langsam sollte man meinen, muss es mit der Höflichkeit mal vorbei sein. Manchmal frage ich mich echt was die für ein Zeug rauchen. Zumindest wurde das Angebot direkt abgelehnt. Aus meiner Sicht sollte das Land mal für 8 Wochen komplett an den Schlüsselstellen lahmgelegt werden.
Tarifverhandlungen sind keine Frage der Höflichkeit, sondern ein ritualisierter Verhandlungsprozess - der verschiedenen Stufen folgt.
(Hat es jemals ein Ergebnis in Höhe der ersten Forderung der Gewerkschaften gegeben - oder des ersten Angebotes der AG Seite?
Also sind die (ersten) Forderungen der Gewerkschaften unverschämt, weil historisch belegt zu hoch? Wohl nicht.
In Ruhe abwarten ... )
Letztendlich ist es doch ein gut aufgeführtes Theater / Schauspiel... was immer den gleich eingeübten Protokoll folgt.
Und ob wir Soldaten oder Beamten vom Ergebnis profitieren, entscheidet nach den Tarifverhandlungen der Gesetzgeber 🤷♂️ Haben wir eh kein Einfluss drauf.
https://www.dbwv.de/aktuelle-themen/blickpunkt/beitrag/tarifverhandlungen-fuer-bund-und-kommunen-beginnen
"Der Deutsche Bundeswehr Verband unterstützt die Forderungen der Gewerkschaften.
Der Verband sitzt zwar nicht mit am Verhandlungstisch, begleitet den Prozess für seine Mitglieder von Anfang an.
Denn nach dem Abschluss eines neuen Tarifvertrages wird sich der DBwV wie in der Vergangenheit dafür einsetzen,
dass die Ergebnisse zeit- , inhalts- und wirkungsgleich in Besoldungs- und Versorgungsbezüge übertragen werden."
Habe ich was verpasst ? Ich bekomme Weihnachtsgeld ? Oder was möchten die da erhöhen an Jahressonderzahlungen?
Zitat von: DomBod am 04. März 2023, 10:22:15
Habe ich was verpasst ? Ich bekomme Weihnachtsgeld ? Oder was möchten die da erhöhen an Jahressonderzahlungen?
Ja tust du, es sind 60 Prozent. Jedoch bekommst du direkt kein Weihnachtsgeld, sondern es werden dir monatlich 5 Prozent mehr Brutto überwiesen. Dieses wurde vor Ewigkeiten in die Besoldung mit eingearbeitet. Ob du das Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld nennst ist ziemlich egal, es sind 60 Prozent insgesamt verteilt auf 12 Monate.
Zitat von: Nachtmensch am 04. März 2023, 11:37:53
Zitat von: DomBod am 04. März 2023, 10:22:15
Habe ich was verpasst ? Ich bekomme Weihnachtsgeld ? Oder was möchten die da erhöhen an Jahressonderzahlungen?
Ja tust du, es sind 60 Prozent. Jedoch bekommst du direkt kein Weihnachtsgeld, sondern es werden dir monatlich 5 Prozent mehr Brutto überwiesen. Dieses wurde vor Ewigkeiten in die Besoldung mit eingearbeitet. Ob du das Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld nennst ist ziemlich egal, es sind 60 Prozent insgesamt verteilt auf 12 Monate.
Danke für die Info ! Ist mir nie wirklich aufgefallen. Es schwankt eh je nach Monat.
Ist vor Jahren ins Grundgehalt eingerechnet worden und auch so nicht mehr erkennbar.
Und die Erhöhung des Weihnachtsgeldes wird sich auch nicht auf die Erhöhung des Grundgehaltes auswirken. Diese Forderungen gibt es noch, weil es noch öffentliche Arbeitgeber gibt, die Weihnachtsgeld zahlen (müssen).
Im Gegensatz zur Besoldung bei Beamten kann man bei Angestellten und Arbeitern, Veränderungen bei der Vergütung nicht einfach mal per Gesetz durchdrücken, sondern muss diese mit den Tarifparteien über die Tarifverträge verhandeln. Und da ist bei weiten noch nicht für alle Arbeiter und Angestellte das Weihnacht- und Urlaubsgeld in die Grundvergütung eingeflossen.
Zitat von: SolSim am 04. März 2023, 21:25:04
Ist vor Jahren ins Grundgehalt eingerechnet worden und auch so nicht mehr erkennbar.
Aber nur für Soldaten und Beamte. Die bei der Bundeswehr beschäftigten Arbeitnehmer (und um die geht es bei den Tarifverhandlungen primär ja erst einmal) erhalten nach wie vor die Jahressonderzahlung (a.k.a. Weihnachtsgeld).
Das gilt für alle Tarifbeschäftigten von Bund und Kommunen, vgl. § 20 (Bund bzw. VKA)
TVöD.
Man muss doch nur genau lesen... ;)
Zitat von: LwPersFw am 23. Februar 2023, 20:26:21
"23.02.2023
Anhebung der Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld):
2023: Erhöhung auf 75% (E 9a bis E 15)
2024: Erhöhung auf 90% (alle Entgeltgruppen)"
Werden Beamte und Soldaten nach "Entgeltgruppen" besoldet ? Nein.
Also wird dieser Punkt keine Auswirkung auf die Beamten und Soldaten haben.
Insgesamt bleibt es spannend. Das Ergebnis der Urabstimmung bei der Post heute könnte das ganz zusätzlich noch etwas anheizen.
Ich persönlich würde alles unter 7% rückwirkend ab 01.01.2023 als Schlag ins Gesicht werten. Die Inflationsprämie hat in den Tarifverhandlungen meiner Meinung nach nichts zu suchen. Dies sollte eine Wertschätzung und nicht Teil eines Tarifvertrags sein. Gerade weil dieses Mittel nun schon länger und unabhängig bereitsteht.
Zitat von: Seppi84 am 09. März 2023, 13:46:55
Insgesamt bleibt es spannend. Das Ergebnis der Urabstimmung bei der Post heute könnte das ganz zusätzlich noch etwas anheizen.
Ich persönlich würde alles unter 7% rückwirkend ab 01.01.2023 als Schlag ins Gesicht werten. Die Inflationsprämie hat in den Tarifverhandlungen meiner Meinung nach nichts zu suchen. Dies sollte eine Wertschätzung und nicht Teil eines Tarifvertrags sein. Gerade weil dieses Mittel nun schon länger und unabhängig bereitsteht.
So sieht das
Post-Ergebnis aus:
"In der kurzfristig einberufenen vierten Tarifverhandlungsrunde für die rund 160.000 Tarifbeschäftigten bei der Deutschen Post AG haben die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Arbeitgeber ein Verhandlungsergebnis erzielt...""
Im Einzelnen sieht der Tarifvertrag, der eine Laufzeit von 24 Monaten bis 31. Dezember 2024 hat, folgende Regelungen vor:
Die Tarifbeschäftigten sowie die Auszubildenden und dual Studierenden erhalten im April 2023 eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichssonderzahlung von 1.020 Euro (Teilzeitbeschäftigte anteilig);
von Mai 2023 bis einschließlich März 2024 erhalten sie zudem eine monatliche steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichssonderzahlung in Höhe von 180 Euro (damit wurde diese Zahlung um 20 Prozent im Vergleich zum letzten Arbeitgeberangebot erhöht).
Ab April 2024 erhalten alle Vollzeitbeschäftigten eine tabellenwirksame Festbetragserhöhung von monatlich 340 Euro, das entspricht in den unteren drei Entgeltgruppen einer Erhöhung von 16,1 bis elf Prozent.
Zudem erwerben künftig neu eingestellte Beschäftigte bereits nach 30 Tagen Tätigkeit einen Anspruch auf ein 13. Monatsgehalt, bislang war dies erst nach einem Jahr Beschäftigung der Fall.
Die Postzulage für die Beamtinnen und Beamten bei der Post in Höhe von vier Prozent der individuellen Besoldung wird fortgeschrieben."
Bleibt nun abzuwarten, wie der Kompromiss beim TVöD aussehen wird...
Zitat von: LwPersFw am 12. März 2023, 11:13:14
Bleibt nun abzuwarten, wie der Kompromiss beim TVöD aussehen wird...
Der wird noch grottiger sein als der Abschluss mit der Post. Dafür wird ein Streik aufgegeben. Was bringen 3.000 Euro steuerfrei bis zum 31.03.2024 ohne das es tabellenwirksam wird und danach 340 Euro. So verliert aus meiner Sicht jeder Beschäftigter langfristig die 180 Euro. Der Abschluss mag sich gut anhören, aber auf dem zweiten Blick ist er katastrophal.
Dieses lässt nur böses für den TVÖD erahnen. Der wird auf keinen Fall besser werden und die steuerfreie Zahlung lockt natürlich und ist das beste Instrument der Arbeitgeber.
Zitat von: Nachtmensch am 12. März 2023, 13:56:57
Zitat von: LwPersFw am 12. März 2023, 11:13:14
Bleibt nun abzuwarten, wie der Kompromiss beim TVöD aussehen wird...
Der wird noch grottiger sein als der Abschluss mit der Post. Dafür wird ein Streik aufgegeben. Was bringen 3.000 Euro steuerfrei bis zum 31.03.2024 ohne das es tabellenwirksam wird und danach 340 Euro. So verliert aus meiner Sicht jeder Beschäftigter langfristig die 180 Euro. Der Abschluss mag sich gut anhören, aber auf dem zweiten Blick ist er katastrophal.
Dieses lässt nur böses für den TVÖD erahnen. Der wird auf keinen Fall besser werden und die steuerfreie Zahlung lockt natürlich und ist das beste Instrument der Arbeitgeber.
Zum Punkt Auswirkung Einmalzahlung vs prozentuale Erhöhungen...
... Siehe hier ab Minute 06:00
https://youtu.be/3IQX5ZaiWHw
Vorallem wäre endlich mal angebracht, an der nicht mehr zeitgemäßen 41 Stunden Woche zu schrauben. 38 oder max 39 Stunden wie es überall gang und gäbe ist draußen.
Hattest du doch bereits hier geschrieben: https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,72508.msg733177.html#msg733177
Zitat von: Samhain88 am 19. März 2023, 17:44:36
Vorallem wäre endlich mal angebracht, an der nicht mehr zeitgemäßen 41 Stunden Woche zu schrauben. 38 oder max 39 Stunden wie es überall gang und gäbe ist draußen.
Der TVöD hat doch die 39 Stunden Woche.
Zitat von: SolSim am 19. März 2023, 18:52:03
Zitat von: Samhain88 am 19. März 2023, 17:44:36
Vorallem wäre endlich mal angebracht, an der nicht mehr zeitgemäßen 41 Stunden Woche zu schrauben. 38 oder max 39 Stunden wie es überall gang und gäbe ist draußen.
Der TVöD hat doch die 39 Stunden Woche.
Ja, dann wird es Zeit das es für die Truppe übernommen wird.
Was haben denn Soldaten mit zivilen Arbeitnehmern der Bundeswehr zu tun? Der Dienstherr kann aufgrund der völlig unterschiedlichen Rechtsverhältnisse eben AUCH unterschiedliche Wochenarbeitszeiten festlegen. Auch hier: Augen auf bei der Berufswahl!
Was mich an der Arbeitszeitdiskussion immer stört ist, dass es für alle gefordert wird, egal, ob diese das wollen.
Also ich würde nicht kürzer arbeiten wollen, erst recht nicht, wenn dieses auch mit Lohneinbußen begleitet wäre. Oder in einer möglichen Tarifrunde wird bei gleichbleibendem Lohn eine 39h vereinbart.
Und Samhain88, du arbeitest doch schon kürzer, du hast doch dein Individualinteresse durchgesetzt. Ist doch somit ein Optimum für dich- Was bringt dir persönlich eine 39h Woche? gar nichts mit deiner bereits darunter reduzierter Arbeitszeit. Jedem das seine, oder?
Und wenn man Glück hat, dann passiert einem folgendes. Man erkauft sich die 38,5 Stunden Woche durch Gehaltsverzicht bei der einer Tarifverhandlung. Das gilt nach Abschluss natürlich nur für die Angestellten der Behörde, wird aber per Gesetzt auch für die Beamten übernommen.
Zwei Jahre Später wird dann per Gesetz die Arbeitszeit der Beamten wieder auf 40 Stunden festgesetzt, natürlich ohne auch auf die ursprünglich verzichteten Prozente hoch zu setzen. Ende vom Lied, bei uns in der Behörde haben die Beamten eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden, die Angestellten 38,5 Stunden.
https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/tr/2023/
"Die Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen sind gescheitert.
Arbeitgeber und Gewerkschaften erzielten in der letzten von drei geplanten Verhandlungsrunden kein Ergebnis.
»Am Ende mussten wir feststellen, dass die Unterschiede nicht überbrückbar waren«, sagte Verdi-Chef Frank Werneke.
Ver.di habe das Scheitern der Verhandlungen erklärt, sagte Werneke.
Die Gewerkschaftsgremien hätten dies einstimmig beschlossen.
Entsprechend äußerte sich auch der Chef des Beamtenbunds dbb, Ulrich Silberbach, für seine Gewerkschaft.
Kurz darauf teilte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) mit: »Wir werden jetzt die Schlichtung einberufen.«
Faeser und die Verhandlungsführerin der Kommunen, Karin Welge, bedauerten, dass die Gewerkschaften ein Scheitern erklärt hatten.
Die Arbeitgeber hätten 8 Prozent mehr Einkommen und einen Mindestbetrag von 300 Euro sowie eine Einmalzahlung von 3000 Euro angeboten.
»Wir sind den Gewerkschaften sehr weit entgegengekommen«, sagte Faeser. »Aber die Gewerkschaften waren zu einer Einigung nicht bereit.«
Bei der Schlichtung machen bereits vorher bestimmten unabhängigen Schlichter innerhalb festgelegter Fristen einen Lösungsvorschlag.
Über diesen verhandeln die Tarifparteien dann erneut. Nach der Anrufung der Schlichtung greift eine Friedenspflicht, während der nicht gestreikt werden darf.
Forderung: 10,5 Prozent mehr Einkommen, mindestens 500 Euro mehr im Monat
Seit Montag hatten Gewerkschaften und Arbeitgeber in Potsdam in ihrer dritten Verhandlungsrunde über die Einkommen von 2,5 Millionen Beschäftigten verhandelt.
Immer wieder wechselten Gespräche der Verhandlungsspitzen und Beratungen der einzelnen Tarifpartner untereinander ab.
Dabei gab es bei der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) viel internen Klärungsbedarf.
Die Gewerkschaft Ver.di und der Beamtenbund dbb fordern 10,5 Prozent mehr Einkommen, mindestens aber 500 Euro mehr im Monat.
Dieser Mindestbetrag ist für sie zentral:
Für die Bezieherinnen und Bezieher kleinerer Einkommen sollen so einen Ausgleich für die hohe Inflation erreicht werden. Die VKA hatte einen Mindestbetrag lange abgelehnt."Quelle:
https://www.spiegel.de/wirtschaft/tarifverhandlungen-fuer-oeffentlichen-dienst-gescheitert-a-ee015fdc-beee-49b3-82ef-7b0b5a0a8302
Im Anhang
dbb
"Schlichtung in der TVöD-Einkommensrunde angerufen
Wieso? Weshalb? Warum?"
Auszug:
"Wie läuft eine Schlichtung im Bereich des TVöD ab?
Voraussetzung für eine Schlichtung ist, dass die Verhandlungen von mindestens einer Partei für gescheitert erklärt worden sind. Dies haben die Gewerkschaften nach der erfolglosen dritten Verhandlungsrunde getan. Anschließend kann jede Partei innerhalb von 24 Stunden nach dieser Erklärung das Schlichtungsverfahren durch schriftliche Erklärung einleiten. Die Arbeitgeberseite hat inzwischen die Schlichtung angerufen. Sie beginnt am 6. April 2023 und muss im Laufe der darauffolgenden Kalenderwoche beendet sein.
Wer nimmt an einer Schlichtung teil?
Es gibt zwei Schlichter. Gewerkschaften und Arbeitgeber benennen jeweils einen Schlichter. Auf Gewerkschaftsseite ist dies aktuell Henning Lühr, ehemaliger Staatsrat in Bremen. Die Arbeitgeber haben den ehemaligen sächsischen Ministerpräsidenten Georg Milbradt benannt."
31.03.2023
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) bestreitet die Behauptung der Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), es sei ein Angebot in Höhe von "8% mehr Lohn und 300 € Mindestbetrag" vorgelegt worden. "Da wurde etwas in die Öffentlichkeit kolportiert, was dem Verhandlungsverlauf in keiner Weise entspricht" sagte Rene Klemmer, stellvertretender Bundesvorsitzender der GdP.
https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/tr/2023/
"Trotzdem ist jetzt in vielen Medien von vermeintlich großzügigen Arbeitgeberangeboten die Rede. Das hat folgenden Hintergrund: Nicht gegenüber den Gewerkschaften, sondern erst gegenüber den Medien sind Bund und VKA zu großer Form aufgelaufen und haben konkrete Angebote in den Raum gestellt. Zuvor, in den Verhandlungen, war immer nur von ,,Denkmodel-
len" die Rede. Diese waren aber weder verbindlich noch ausreichend. Im Nachgang die eigenen Gedan-
kenspiele zu Angeboten aufzuhübschen, dient also vor allem der Selbstrechtfertigung."
https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2023/Einkommensrunde_2023/230330_EKR23_Flugblatt_Nr_28.pdf
Wirtschaftsweiser Werding regt Sonderopfer der Beamten an
Der Ökonom Martin Werding, Mitglied im Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, hat die Bundesregierung aufgefordert, den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst nicht wie geplant zeit- und inhaltsgleich auf die Beamten zu übertragen.
https://www.wiwo.de/politik/deutschland/oeffentlicher-dienst-wirtschaftsweiser-werding-regt-sonderopfer-der-beamten-an/29067268.html
Zitat von: Modemaus am 02. April 2023, 10:21:52
Wirtschaftsweiser Werding regt Sonderopfer der Beamten an
Der Ökonom Martin Werding, Mitglied im Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, hat die Bundesregierung aufgefordert, den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst nicht wie geplant zeit- und inhaltsgleich auf die Beamten zu übertragen.
https://www.wiwo.de/politik/deutschland/oeffentlicher-dienst-wirtschaftsweiser-werding-regt-sonderopfer-der-beamten-an/29067268.html
Wiedereinmal eine
undifferenzierte Meinung eines arbeitgebernahen Professors, der selbst auf der finanziellen Sonnenseite des Lebens steht... ::)
"
Schlichtung beginnt vor Ostern
Das Schlichtungsverfahren werde Ende der Woche beginnen und in den kommenden beiden Wochen durchgeführt werden, hieß es in Verhandlungskreisen am 4. April in Berlin. Näheres etwa zum Ort der Schlichtung wurde nicht bekanntgegeben.
Die Gespräche sollen vertraulich stattfinden. Das soll die Erfolgsaussichten erhöhen.
Nach Ende der Schlichtung sollen die Tarifverhandlungen am 22. April in Potsdam fortgesetzt werden.
Falls die Verhandlungen endgültig scheitern, könnten flächendeckende Streiks im öffentlichen Dienst folgen."Quelle:
haufe.de
" Öffentlicher Dienst: Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission
Pressemitteilung vom 15.04.2023
Nachstehende Veröffentlichung erfolgt im Auftrag der Geschäftsstelle der Schlichtungskommission von Bund und Kommunen:
Tarifrunde öffentlicher Dienst von Bund und Kommunen: Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission
Die Beratungen der Schlichtungskommission in der Tarifrunde für die rund 2,5 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen sind am Abend des 14. April 2023 beendet worden. Der Empfehlung wurde von der Schlichtungskommission mit überwiegender Mehrheit zugestimmt.
,,Wir sind als Schlichter einen neuen Weg gegangen: Für 2023 gibt es einen Inflationsausgleich, ab 1. März 2024 einen Sockelbetrag verbunden mit einer linearen Erhöhung. Der Mix ist ein fairer Interessenausgleich, für den natürlich auch viel Geld in die Hand genommen werden muss – eine gute Investition in einen zukunftsfähigen öffentlichen Dienst", sagte der Vorsitzende der Schlichtungskommission, Prof. h.c. Hans-Henning Lühr. Der ehemalige Bremer Staatsrat Lühr war von der Arbeitnehmerseite als Schlichter benannt worden.
,,Unter Berücksichtigung der hohen Inflationsraten, der Interessen der Beschäftigten aber auch der Steuer- und Gebührenzahler kann ich trotz der ungewöhnlichen Höhe die Empfehlung der Schlichtungskommission mittragen und hoffe auf eine schnelle und einvernehmliche Regelung des Tarifkonflikts auf dieser Basis", betonte der zweite Vorsitzende der Schlichtungskommission, der ehemalige sächsische Ministerpräsident Prof. Dr. Georg Milbradt. Ihn hatte die Arbeitgeberseite als Schlichter berufen.
Die Empfehlung der Schlichtungskommission sieht im Kern folgende Regelungen vor:
· Beschäftigten, die unter den TVöD oder TV-V fallen, wird ein Inflationsausgleichsgeld gezahlt, beginnend mit einer Sonderzahlung von 1.240 Euro im Juni 2023. In den Monaten Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 werden dann monatliche Sonderzahlungen in Höhe von 220 Euro geleistet. Die Zahlungen aus dem Inflationsausgleichgeld summieren sich auf insgesamt 3.000 Euro und sind steuer- und abgabenfrei.
· Die Tabellenentgelte werden für die genannten Bereiche ab dem 1. März 2024 zunächst um 200 Euro (Sockelbetrag) und anschließend um 5,5 Prozent erhöht. Soweit dabei keine Erhöhung um 340 Euro erreicht wird, wird der betreffende Erhöhungsbetrag auf 340 Euro gesetzt.
· Studierende, Auszubildende sowie Praktikantinnen und Praktikanten erhalten abweichend von den oben genannten Regelungen im Juni 2023 ein Inflationsausgleichsgeld von 620 Euro und ab Juli 2023 bis Februar 2024 monatlich 110 Euro. Die Ausbildungsentgelte werden für sie ab März 2024 um 150 Euro angehoben.
· Für Beschäftigte, die unter den TV-N (Nahverkehr) der kommunalen Arbeitgeberverbände in Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz fallen, erhöhen sich die Tabellenentgelte um 200 Euro (Sockelbetrag) und anschließend um 5,5 Prozent. Die Erhöhung beträgt in jedem Fall 340 Euro.
· Die Laufzeit der Vereinbarung beträgt 24 Monate ab Januar 2023.
Auf Basis der Schlichtungsempfehlung werden die Tarifparteien am kommenden Samstag, dem 22. April 2023, die Tarifverhandlungen in Potsdam wieder aufnehmen.
Das Schlichtungsverfahren war von Bund und Kommunen am 30. März 2023 auf Grundlage der gültigen Schlichtungsvereinbarung eingeleitet worden. Zuvor hatten die Gewerkschaften das Scheitern der Verhandlungen in der dritten Runde erklärt."
Quelle: Verdi.de
Was ein Armutszeugnis dieses Ergebnis. Kann man nur hoffen dass, das abgelehnt wird und es zum Streik kommt. Wieso gibt es keine tabellenwirksame Erhöhung von Anfang an, anstatt diese 3000 Euro verteilt.
Ich bin absolut fassungslos über so ein grottenschlechtes Ergebnis.
Siehe Anhänge
Zitat von: Nachtmensch am 15. April 2023, 10:40:59
Was ein Armutszeugnis dieses Ergebnis. Kann man nur hoffen dass, das abgelehnt wird und es zum Streik kommt. Wieso gibt es keine tabellenwirksame Erhöhung von Anfang an, anstatt diese 3000 Euro verteilt.
Ich bin absolut fassungslos über so ein grottenschlechtes Ergebnis.
Das sehe ich ebenso. Ich habe spaßeshalber einmal durchgerechnet, was bei einer linearen Erhöhung für die beiden Jahre herauskäme (natürlich mit Zinseszinseffekt, also zwei gleiche Erhöhungen jeweils zum Januar 2023 und Januar 2024):
- EG 2, Stufe 1: jetziger Tabellenwert (Stand: 2022): 2.242,16 EUR
- ohne Einmalzahlungen: + 6,13 %
- mit Einmalzahlungen: + 11,26 %
- EG 13, Stufe 4: jetziger Tabellenwert (Stand: 2022): 5.703,01 EUR
- ohne Einmalzahlungen: + 3,76 %
- mit Einmalzahlungen: + 5,85 %
Man sieht deutlich die soziale Komponente, welche sich aufgrund des festen Sockelbetrags ergibt und natürlich auch über die betragsmäßig konstanten Einmalzahlungen.
Ebenfalls offensichtlich ist, daß ein Inflationsausgleich nicht gelingt. Einmalzahlungen sind an sich schon nicht dafür geeignet, da nicht zu erwarten ist, daß ein Großteil der Inflation ab 2025 im Vergleich zu 2022 und davor nicht mehr vorhanden sein wird. Zudem sind die tabellenwirksamen Erhöhungen zu gering, um die jährliche Inflationsrate auszugleichen (derzeit bei gut 7 %). Selbst wenn man vom günstigsten Fall ausgeht, daß diese Rate im nächsten Jahr wieder (in Vergleich zu den hohen Preisen 2023) wieder auf ein normales Maß sinkt, wird die Erhöhung bestenfalls bei den unteren Entgeltgruppen ausreichen, der Inflation einigermaßen entgegenzuwirken.
Ich hoffe daher auch, daß ver.di das Schlichtungsergebnis ablehnen wird. Die Aussage von Milbrandt über die "ungewöhnlichen Höhe die Empfehlung der Schlichtungskommission" wird durch die Laufzeit von 24 Monaten überkompensiert. Vermutlich wird wieder behauptet, daß die Erhöhung um die 10 % liegt, da immer die Laufzeit ausgeblendet wird.
EDIT: Ich mußte die Prozentwerte noch einmal erhöhen, da ich fälschlicherweise von einem Beginn der linearen Erhöhung ab Mai 2024 anstelle von März 2024 ausgegangen war. Meine Bewertung ändert sich aber nicht aufgrund dessen.
Tarifeinigung im öffentlichen Dienst? Das sagt der Bremer Schlichter
Wird der langwierige Tarifkonflikt nun beendet? Die Schlichter haben einen Schiedsspruch erarbeitet. Der Bremer Hans-Henning Lühr erklärt die Details im Interview.
https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/luehr-schlichter-tarifkonflikt-oeffentlicher-dienst-interview-100.html
... Sollte es perspektivisch zum avisierten Abschluss kommen, was ich im Übrigen auch keinesfalls hoffe, und das Ergebnis – so oder so ähnlich - wirkungsgleich auf Beamte und Versorgungsempfänger übertragen wird, stellt sich mir die Frage, wie/ in welchem Verhältnis werden dann Sockelbeträge und Sonderzahlungen konkret auf die Versorgungsempfänger übertragen.?
Ich denke im Fall der Sonderzahlungen wird es eine 1:1 Übernahme geben (keine Kürzung gem. Ruhegehaltssatz) – erscheint mir logisch und war bei der EPP dito.
Jedoch im Fall des geplanten Sockelbetrages ab März 2024 von mtl. 200,-€ + 5,5% respektive mind. 340,-€ stelle ich mir das etwas schwieriger vor - liegt vielleicht an meiner arithmetischen Inkompetenz.
Erhalten dann die Versorgungsempfänger gem. ihrem individuellen Ruhegehaltssatz anteilig diesen Sockelbetrag 200,-€ plus 5,5% (mind. 340,-€) bzw. wird dieser zu den ruhegehaltsfähigen Dienstbezügen kumuliert plus 5,5% (mind. 340,-€) und dann gem. Ruhegehaltssatz verfahren – die Tabellenentgeltanpassung lässt dies vermuten oder werden die individuellen Bruttobezüge (nach Ruhegehaltssatz) mind. um 340,-€ erhöht (wegen der sozialen Komponente im unteren/ mittleren Besoldungsgefüge) oder wird dann gar individuell eine Besser-/ Vergleichsrechnung angestellt?
Ich sollte besser nicht zu viel vom Dienstherrn erwarten.
Danke & Grüße!
An und für sich kein schlechtes Angebot.
Teilt man die Einmalzahlung auf die 9 Monate von Juni bis Februar auf und addiert die 220€ hinzu, kommt man auf eine monatliche Lohnsteigerung in der untersten Besoldungsgruppe und Stufe von 15%, wohl bemerkt Netto sogar mehr.
Dann aufsteigend natürlich prozentual weniger.
Ab März nächsten Jahres ergeben sich dann Werte von 14,4% bis in die in die Portepee Eben von 12%
Ich könnte mich damit anfreunden.
Erstmal bedeutet das für Besoldungsempfänger- und Versorgungsempfänger des Bundes GAR NICHTS. Hier geht es ausschließlich um die Tarifbeschäftigten! Ob und wie ein eventuelles Ergebnis auf Besoldungsempfänger übertragen wird steht doch noch viel weiter in den Sternen als bei den Tarifbeschäftigten. Da bedarf es nämlich erst der gesetzlichen Regelungen.
Zu der Frage der Versorgungsempfänger: Deren Bezüge errechnen sich immer aus der Besoldung der Aktiven gleicher BesGr.
Richtig. Deswegen habe ich den Eifer mancher Teilnehmer an dieser Diskussion auch nicht wirklich verstanden, @ KlausP.
@KlausP
So zu tun als hätte das nichts mit der Besoldung zu tun ist doch lächerlich, warum verhandeln da denn auch der DBB mit?
Inhaltlich wurde das Ergebnis in den letzten Runden immer übertragen, minus der Pensionsrückstellung
Warum sollte es dieses mal anders sein?
Zitat von: Rekrut84 am 16. April 2023, 07:52:03
An und für sich kein schlechtes Angebot.
Teilt man die Einmalzahlung auf die 9 Monate von Juni bis Februar auf und addiert die 220€ hinzu, kommt man auf eine monatliche Lohnsteigerung in der untersten Besoldungsgruppe und Stufe von 15%, wohl bemerkt Netto sogar mehr.
Dann aufsteigend natürlich prozentual weniger.
Ab März nächsten Jahres ergeben sich dann Werte von 14,4% bis in die in die Portepee Eben von 12%
Ich könnte mich damit anfreunden.
Leider hast du nichts verstanden. Eine Einmalzahlung ist immer schlecht, weil sie halt nur einmal gezahlt wird. In diesem Fall gibt es netto erstmal was mehr aber halt nicht tabellenwirksam. Rechne doch den Verlust mal auf 20 oder 30 Jahre aus der entsteht. Wären die 220 Euro tabellenwirksam, so würde man die bei jeder kommenden Erhöhung mitziehen. Jetzt gibt es 14 Monate eine Nullrunde. Alleine das Instrument der steuerfreien Einmalzahlung in die Tarifverhandlung mit rein zu nehmen ist meiner Meinung nach bereits eine absolute Frechheit.
Verdi ist mit 10,5 Prozent auf 12 Monate rein und kommt mit einer tabellenwirksamen Erhöhung von 200 Euro plus 5,5 Prozent bei 24 Monaten raus. Finde den Fehler.
Wenn dazu noch die nicht amtsangemessene Alimentation kommt, ist das Desaster perfekt. Da hat sich der Bund ebenso ebenso wenig nicht mit Ruhm bekleckert.
Tarif- und Besoldungsrunde öffentlicher Dienst Bund und Kommunen 2023
https://beamte.verdi.de/
Und der DBB setzt sich wie auch der DBwV für eine Zeit und wirkungsgleiche Übertragung ein.
Hier davon zu schreiben die aktuellen Verhandlungen haben nichts mit der Beamtenbesoldu g zu tuen
Zitat... Inhaltlich wurde das Ergebnis in den letzten Runden immer übertragen, minus der Pensionsrückstellung ...
In den letzten Runden ja. Ich kann mich seit 1991 aber auch an andere Runden erinnern. Die Übernahme der Ergebnisse ist nicht in Stein gemeißelt, egal, ob das inhalts- oder zeitgleich erfolgt.
Zitat von: KlausP am 16. April 2023, 08:43:47
Zitat... Inhaltlich wurde das Ergebnis in den letzten Runden immer übertragen, minus der Pensionsrückstellung ...
In den letzten Runden ja. Ich kann mich seit 1991 aber auch an andere Runden erinnern. Die Übernahme der Ergebnisse ist nicht in Stein gemeißelt, egal, ob das inhalts- oder zeitgleich erfolgt.
Da bin ich bei dir, aber so zu tun als hätte das dort ausgearbeitete Ergebnis keinen Einfluß auf die Anpassung der Besoldung ist halt auch nicht richtig. Rechtlich hast du aber natürlich recht, es ist kein automatismus.
@Nachtmensch
ZitatLeider hast du nichts verstanden.
Warum gleich persönlich werden?
Fehlt es an sachlichen Argumenten?
Zunächst einmal: dieses Schlichtungsangebot ist, wie der Name schon impliziert, ein Kompromiss.
Dass die ursprüngliche Forderung nicht 1:1 übernommen werden würde, war von vornherein klar.
Angewendet auf die Besoldungsgruppe bedeuten die 200€ plus 5,5% beispielsweise in der Fw Laufbahnen ein Plus von 12-14% brutto und zwar gerechnet ab März nächsten Jahres für die folgenden 12 Monate.
Würde diese Regelung bereits ab Juni angewendet werden, so käme es in der untersten Besoldungsgruppe Gruppe und EF zu einem monatlichen Netto plus von 240€.
Mit der Einmalzahlung verteilt auf besagte 9 Monate ergibt sich ein plus von 357€ netto.
In Anbetracht der aktuellen angespannten Preislage hilft ein Mehr an Netto jetzt eben mehr.
Dass die Einmalzahlung bei künftigen Tarifverhandlungen negativ wirkt, ist unbestritten.
Jedoch darf auch auch nicht vergessen, dass sie Inflation bereits wieder sinkt, Energiepreise sind ebenfalls schon wieder bei vielen Anbietern auf Vor-Kriegs-Niveau.
Damit einhergehend kann auch die ab März nächsten Jahres wirkende Regelung eine nicht zu verkennen Entlastung bewirken, zusätzlich zu den steigenden Grundfreibeträgen.
Zudem gibt diese Kompromis eine sichere Planbarkeit und weniger Ungewissheit bei einer möglichen Tarifverhandlung im kommenden Jahr.
@KlausP
Dass es keinen Automatismus der Tarifvereinbarungen gibt und es erst einer gesetzlichen Übernahme bedarf, setze ich hier als Allgemeinwissen voraus.
Zitat von: KlausP am 16. April 2023, 08:43:47
Zitat... Inhaltlich wurde das Ergebnis in den letzten Runden immer übertragen, minus der Pensionsrückstellung ...
In den letzten Runden ja. Ich kann mich seit 1991 aber auch an andere Runden erinnern. Die Übernahme der Ergebnisse ist nicht in Stein gemeißelt, egal, ob das inhalts- oder zeitgleich erfolgt.
Davon abgesehen ist dies eben nicht in letzten Tarifverhandlungen erfolgt und waren auch vor den Urteilen des Bundesverfassungsgericht zur amtsangessenen Alimentation.
Daher ein Beitrag aus der Kategorie "Kriegsgeschichten" älterer Kameraden.
Zitat von: Rekrut84 am 16. April 2023, 09:50:16
Dass die Einmalzahlung bei künftigen Tarifverhandlungen negativ wirkt, ist unbestritten.
Jedoch darf auch auch nicht vergessen, dass sie Inflation bereits wieder sinkt, Energiepreise sind ebenfalls schon wieder bei vielen Anbietern auf Vor-Kriegs-Niveau.
Statistik ist doch etwas Schönes ... wenn man nicht "hinter die Zahlen schaut..." ;)
"
Die Inflationsrate in Deutschland − gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat – lag im März 2023 bei +7,4 %. Im Januar und Februar 2023 hatte die Inflationsrate noch bei jeweils +8,7 % gelegen. ,,Die Inflationsrate hat sich abgeschwächt, bleibt jedoch auf einem hohen Niveau", sagt Ruth Brand, Präsidentin des Statistischen Bundesamtes, und ergänzt: ,,Für die privaten Haushalte fielen im März die erneut höheren Preise für Nahrungsmittel besonders ins Gewicht." Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stiegen die Verbraucherpreise im März 2023 gegenüber Februar 2023 um 0,8 %."Ja, die Gesamt-Inflationsrate ist auf 7,4 % gesunken...
Aber ein für
alle Menschen (vor allem die mit kleinen und mittleren Einkommen) wesentlicher Preisindex - Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke - kennt seit 12 Monaten nur eine Richtung ... Nach oben!
Letzte Steigerung von Feb 23 zu März 23 von 20,7 %
auf 21,2 % ( März 2022 5,9 % !! ). (Das z.B. Möbel 0,3 % billiger geworden sind... hilft nur Wenigen...)
Und die Werte für Strom und Gas sind definitiv nicht auf Vor-Kriegs-Niveau.
Oder wo finde ich viele Angebote bei Gas um die 7 cent/kWh und Strom um die 25 cent/kWh ?
Quelle für Zitat und Zahlen: destatis.de
Nur ein Beispiel:
https://app.handelsblatt.com/finanzen/maerkte/aktien/chart-des-tages-gaspreis-faellt-auf-vorkriegs-niveau/28902652.html
Ja es sind die Marktpreise, dennoch gibt es schon wieder eine Reihe an Grundversorgern, die auch für Neukunden wieder Preise anbieten die nah an den 7 Cent sind. Spitzenpreise wie während und zu Beginn des Krieges gibt es bei weitem nicht mehr.
Auch beim Strom sieht es gut aus. Hier bieten auch Grundversorger wieder Preise an, auch reine Ökostrom Tarife, zu Preisen vor dem Krieg. Das ist nicht flächendeckend so, der Trend wird aber dort hingehen.
https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preise/Erdgas-Strom-DurchschnittsPreise/_inhalt.html#421258
Einige Faktoren für die Preissteigerung der Lebensmittelpreise sind gestiegene Energiekosten, versteckte Preiserhöhungen, politische Lage und Arbeitskräftemangel.
Mittelfristig werden diese Preise aber auch wieder sinken, wieso weshalb warum, würde hier den Rahmen sprengen, und dies ist auch kein Ökonomie Forum.
Beispielrechnung der prozentualen Erhöhung
TVöD VKA 2022 nach 2024 nach der Schlichtungsempfehlung
Grafische Darstellung:
https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/tr/2023/
... @KlausP danke für Deine simple und wenig zweckdienliche Antwort.
Ich fragte nach dem konkreten "Wie" der Berechnung - alles andere ist Baisswissen.
Insbesondere bei den Sonderzahlungen würde es sich nicht um eine tabellenwirksame Erhöhung der Besoldungsgruppen handeln. Insofern Neuland für mich und bestimmt auch für andere TN.
Grüße!
Zitat von: Modemaus am 16. April 2023, 18:22:59
Beispielrechnung der prozentualen Erhöhung
TVöD VKA 2022 nach 2024 nach der Schlichtungsempfehlung
Grafische Darstellung:
https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/tr/2023/
Das Problem dieser Berechnungen (und die der Gewerkschaften) ist, daß sie in keinerlei Art und Weise die Laufzeit berücksichtigen. Die Inflationsrate bezieht sich grundsätzlich auf ein Jahr, daher muß man m. M. n. die prozentuale Erhöhung auch auf ein Jahr beziehen. Daraus ergeben sich dann aber entsprechend geringere Zahlen.
Zitat... Insbesondere bei den Sonderzahlungen würde es sich nicht um eine tabellenwirksame Erhöhung der Besoldungsgruppen handeln. ...
Eben. Ich persönlich gehe nicht davon aus, dass diese Sonderzahlungen für uns Ruheständler greifen werden, war ja schon bei den Corona-Sonderzahlungen so.
Zitat von: Rekrut84 am 16. April 2023, 12:46:43
Mittelfristig werden diese Preise aber auch wieder sinken, wieso weshalb warum, würde hier den Rahmen sprengen, und dies ist auch kein Ökonomie Forum.
Was mittelfristig irgendwann mal passieren
könnte ... oder eben auch nicht ... bzw. nicht konkret vorhersagbar in welchem Umfang ... spielt keine Rolle.
Die Menschen erwarten
jetzt einen angemessen Ausgleich für die finanziellen Belastungen mit denen sie
jetzt - und die nächsten 1 - 2 Jahre - klar kommen müssen.
Und was die Gas- u. Strompreise
beim Endkunden betrifft ... "...
nah dran ... " ist eben immer noch teurer als zuvor ...
Eine Anmerkung, weil wir ja das Thema Gaspreise diskutiert / besprochen haben:
Ich habe VOR dem UKR Krieg 12 Cent pro kWh Gas bezahlt (gut, mag etwas zu viel gewesen sein), nun zahle ich 12,4 Cent pro kWh Gas - und wegen "Gaspreisbremse" wird dies auf 12 Cent pro kWh gedeckelt, sprich die Gaspreisbremse erstattet mir 0,4 Cent pro kWh Gas.
Lange Rede, kurzer Sinn: Der Gaspreis ist für mich genauso wie vor dem UKR Krieg (und ich kann mir nicht vorstellen, dass ich da der Einzige bin ... )
Zitat von: F_K am 17. April 2023, 08:05:29
Eine Anmerkung, weil wir ja das Thema Gaspreise diskutiert / besprochen haben:
Ich habe VOR dem UKR Krieg 12 Cent pro kWh Gas bezahlt (gut, mag etwas zu viel gewesen sein), nun zahle ich 12,4 Cent pro kWh Gas - und wegen "Gaspreisbremse" wird dies auf 12 Cent pro kWh gedeckelt, sprich die Gaspreisbremse erstattet mir 0,4 Cent pro kWh Gas.
Lange Rede, kurzer Sinn: Der Gaspreis ist für mich genauso wie vor dem UKR Krieg (und ich kann mir nicht vorstellen, dass ich da der Einzige bin ... )
Das nützt dir halt alles nichts, wenn du in längerfristigen Verträgen drinsteckst (1 oder 2-Jahresverträge). Die Inflation ist ja nicht wegzudiskutieren. In einigen Bereichen weniger, in anderen mehr. Zufällig gestern in der Zeitung Coupons für Nordsee gesehen: 2 Fischbaguettes für 5,49, die alten Coupons von Anfang des Jahres lagen noch im Schrank: 4,79. Und so kannst du das auch für Restaurants fortschreiben, Handwerker, Tierärzte (Riesensteigerung der Gebührenverordnung etc.), Grundsteueranhebungen...
Inflation existiert - gar keine Frage - und trifft untere Einkommen härter.
Die Gaspreise hatten für mich wenig Auswirkung, daher hier nmB kein Schwerpunkt.
Grüße
Steigen durch eine prozentuale Erhöhung auch die Übergangsgebührnisse an oder bleiben diese davon unberührt?
Scheide am 31.12.23 aus und da wäre es schon interessant zu wissen
LG
@FK: Dann herzlichen Glückwunsch, dass die Gaspreise für dich keine Auswirkungen haben. Da kenne ich mindestens 100 Leute alleine in meinem Dienstumfeld, die nur noch kotzen könnten.
Ich mache mal ne Gegenrechnung auf: Wir haben bisher 188 Euro im Monat für nen 4 Personenhaushalt für Strom gezahlt. Anfang vergangenen Jahres ist unser Trockner ausgefallen und wir haben diesen auch nicht ersetzt.
Dementsprechend müssten wir ja Strom gesparrt haben. Haben wir sogar. Der Verbrauch war sehr viel kleiner als im Vorjahr. Auch im Zuge der Folgen des Krieges und der Hinweise bei Strom zu sparen zu müssen, haben wir weniger verbraucht!
Aber als Dank hat man unseren Abschlag diesen Monat auf fast 220,- Euro angehoben!
Das Problem ist nicht die Inflation, sondern die Bundesregierung, die Tatenlos zusieht, wie die deutschen Konsumenten in allem Bereichen abgezockt werden! Egal ob Strom oder Lebensmittel oder im letzten Jahr durch die Spritpreise.
Warum kann man den Energieportalen aktuell günstigere Tarife für Neukunden entnehmen?
Warten wir dann mal ab, wie die Preisentwicklung sein wird, wenn man im Herbst spürt, was die Abschaltung der letzten Atomkraftwerke für Folgen hat!
@ Hattebier:
Soziale Marktwirtschaft und Möglichkeiten der Regierung verstanden?
Der Atomausstieg ist nicht von dieser Regierung beschlossen worden (wir erinnern uns, ein Herr Söder hat als Umweltminister mit Rücktritt gedreht, um dies für sein Bundesland durch zu setzen).
Zitat von: ente94 am 17. April 2023, 15:46:26
Grüße
Steigen durch eine prozentuale Erhöhung auch die Übergangsgebührnisse an oder bleiben diese davon unberührt?
Scheide am 31.12.23 aus und da wäre es schon interessant zu wissen
LG
Einfach mal in den §11 und 12 Soldatenversorgungsgesetz nachlesen, wie viel Sie in etwa an Übergangsgebührnissen und Übergangsbeihilfe bekommen. Da sich beides nach der Höhe Ihrer letzten Dienstbezüge errechnet wirkt es sich natürlich aus.
Zitat von: KlausP am 17. April 2023, 17:20:05
Zitat von: ente94 am 17. April 2023, 15:46:26
Grüße
Steigen durch eine prozentuale Erhöhung auch die Übergangsgebührnisse an oder bleiben diese davon unberührt?
Scheide am 31.12.23 aus und da wäre es schon interessant zu wissen
LG
Einfach mal in den §11 und 12 Soldatenversorgungsgesetz nachlesen, wie viel Sie in etwa an Übergangsgebührnissen und Übergangsbeihilfe bekommen. Da sich beides nach der Höhe Ihrer letzten Dienstbezüge errechnet wirkt es sich natürlich aus.
Danke, ich meinte es allerdings so, wenn wie im Kompromiss angedacht, die Prozentuale Erhöhung erst ab Februar 2024 greift?! Da mein letzter Sold Anfang Dez 2023 gezahlt wird und bei der Höhe der Übergangsgebührnisse immer von der Höhe des letzten Gehalt gesprochen wird. Die Prozentuale Erhöhung käme ja erst später nach DZE
LG
Mit dem Schlichtungsvorschlag habe ich mich nicht explizit beschäftigt, weil der mich nicht unmittelbar betrifft. Ich warte das Bundesbesoldungsanpassungsgesetz 2023 ab. Alles Andere ist für mich zu viel Spekulation.
Aufgeräumt, solch polemischer Mist entbehrt einem substantiellen Beitrag.
... @KlausP, Du hast Recht, dass es besser ist zunächst nicht davon auszugehen, dass Versorgungsempfänger in den Genuss der Sonderzahlungen kommen.
Allerdings war bei den von Dir zitierten Corona-Hilfen auch nicht die Rede von vorherigen tariflichen Verhandlungen mit besoldungsrechtlicher Relevanz, welche im Ergebnis wirkungsgleich auf Beamte & Versorgungsempfänger zu übernehmen gewesen wären.
Die BM'in Faeser hat sich jedoch in ihren aktuellen Interviews/ öffentlichen Äußerungen stets für eine wirkungsgleiche Übernahme des Verhandlungsergebnisses auf die Beamten & Versorgungsempfänger ausgesprochen – auch nach dem Schlichterspruch. Insofern ist die Ausgangslage hier eine andere.
Wie gesagt, die EPP gab es schlussendlich und ungekürzt auch für Versorgungsempfänger.
Wir lassen uns überraschen – vielmehr bleibt uns wohl auch nicht über, Neuland eben.
Grüße!
PS: ... @F_K, ging/ geht mir übrigens genauso - auch ich (wie ein Großteil meiner Nachbarschaft) zahlte vor Krieg & Krise bereits 0,105€ pro kWh für Gas und heute besagte 12cent. Insofern bist Du kein so großes Einzelschicksal.
Grüße!
ZitatTarifstreit im öffentlichen Dienst: Kompromiss gefunden
Gewerkschaften und Arbeitgeber einigen sich nach stundenlangen Verhandlungen in Potsdam auf einen "historischen" Tarifanstieg. Die Kommunen sehen Zusatzkosten in Milliardenhöhe auf sich zukommen.
https://www.stern.de/politik/deutschland/loehne--tarifstreit-im-oeffentlichen-dienst--kompromiss-gefunden-33399000.html
Zur Ergänzung von @Ralf... Siehe PDF im Link...
"Einigung erzielt!"
https://zusammen-geht-mehr.verdi.de/++co++77826c22-e147-11ed-bb25-001a4a16012a
Schaun wir mal, was dann bei uns (Bundesland) für die Beamten hängen bleibt.
Zitat von: LwPersFw am 23. April 2023, 08:27:04
Zur Ergänzung von @Ralf... Siehe PDF im Link...
"Einigung erzielt!"
https://zusammen-geht-mehr.verdi.de/++co++77826c22-e147-11ed-bb25-001a4a16012a
Wenn man sich die Beispielberechnungen anschaut, dann weiß man auch, wie ver.di auf eine prozentuale Erhöhung größer 10 % kommt: Es wird einfach die Erhöhung in Bezug auf den vorherigen Tabellenwert berechnet. Die zeitliche Komponente (24 Monate) wird einfach ausgeblendet.
Meiner Meinung nach hat Verdi mit diesem katastrophalen Ergebnis seine Mitglieder verraten. Wie kann man das annehmen bei 14 Monate Nullrunde? Das ist mir absolut schleierhaft. Die Inflation wird nicht verschwinden und ab März 2024 ist diese wohl möglich wieder gestiegen und dann kommt annähernd die gleiche Erhöhung wie mit der steuerfreien Zahlung. Das Argument für die Tarifrunde 2025 wird sein, wir haben kein Geld, aufgrund der großen Erhöhung im März 2024. Mir fehlen für das Versagen von Verdi einfach nur die Worte. Es wurden 10, 5 Prozent auf 12 Monate gefordert und es kamen 24 Monate mit 200 euritund 5,5 Prozent mit 14 Monate Nullrunde raus.
Zitat von: BulleMölders am 23. April 2023, 08:41:23
Schaun wir mal, was dann bei uns (Bundesland) für die Beamten hängen bleibt.
In der PK .... Minute 04:30 ff
https://www.youtube.com/live/t07aZV4z024?feature=share
Was ist mit den Pensionären? Haben die jetzt 14 Monate eine Nullrunde?
Ergebnisse umgehend auf Besoldung und Versorgung übertragen
Oberstleutnant i.G. Dr. Detlef Buch, Vorsitzender Fachbereich Besoldung, Haushalt und Laufbahnrecht im DBwV-Bundesvorstand erklärt: ,,Jetzt gilt es, die Ergebnisse der Tarifeinigung auf den Bereich der Besoldung und Versorgung des Bundes wirkungsgleich und umgehend zu übertragen. Der BundeswehrVerband erwartet die zügige Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfs."
,,Die Zeitenwende für die Bundeswehr ist abhängig von ihrer personellen Einsatzbereitschaft, und diese ist unmittelbar verbunden mit attraktiven Rahmenbedingungen", betont Klaus Scharf. ,,Die Menschen der Bundeswehr sind die Träger der Sicherheit unseres Landes, Europas und unserer Bündnispartner. Sie verdienen Respekt und Anerkennung für ihren hervorragenden Dienst."
https://www.dbwv.de/aktuelle-themen/blickpunkt/beitrag/scharf-tarifeinigung-mit-ordentlichem-ergebnis
GdP-Bundesvorsitzender Jochen Kopelke begrüßte die von der Bundesinnenministerin Nancy Faeser angekündigte zeit- und wirkungsgleiche Übernahme für Beamtinnen und Beamte des Bundes.
https://www.gdp.de/gdp/gdpbupo.nsf/id/DG_13_BZGZoll_Verhandlung-mit-Bund-und-Kommunen-erzielt?open&ccm=100
Guten Tag zusammen,
kann mir hier jemanden vielleicht die folgende Frage beantworten?
...
Ich werde am 30.06.2023 meinen letzten Tag im dienst haben, ab dem 01.07.2023 bin ich Empfänger von Übergangsagebührnissen. Nach aktuellem Stand werde ich ja theoretisch die Sonderzahlung Teil 1 mit dem Juni Gehalt erhalten. Wie verhält sich das mit den Sonderzahlungen von Julie - Februar? Falle ich dann da raus weil nicht mehr aktiv im Dienst? Ich finde da keine repräsentativen Antworten im Netz.
Gruß,
KS
Hallo zusammen,
das gleiche habe ich mich auch gefragt, nicht nur für den Bereich dieser Sonderzahlungen sondern auch bezüglich des AEZ.
Aber vermutlich wird das hier niemand beantworten können bis das Gesetz tatsächlich umgesetzt ist.
Was haben denn Pensionäre mit dem Ergebnis der Tarifvereinbarung unmittelbar zu tun?
Zitat von: Beuteberliner am 23. April 2023, 14:21:28
Was haben denn Pensionäre mit dem Ergebnis der Tarifvereinbarung unmittelbar zu tun?
Weil das Ergebnis auf die Beamten/Soldaten übertragen
wird... und damit auf die Versorgungsempfänger.
Die konkrete Ausgestaltung des jetzt zu erstellenden BBVAnpÄndG 2023/2024 muss abgewartet werden.
Betrifft auch diese Frage :
Zitat von: KS am 23. April 2023, 13:26:00
Guten Tag zusammen,
kann mir hier jemanden vielleicht die folgende Frage beantworten?
...
Ich werde am 30.06.2023 meinen letzten Tag im dienst haben, ab dem 01.07.2023 bin ich Empfänger von Übergangsagebührnissen. Nach aktuellem Stand werde ich ja theoretisch die Sonderzahlung Teil 1 mit dem Juni Gehalt erhalten. Wie verhält sich das mit den Sonderzahlungen von Julie - Februar? Falle ich dann da raus weil nicht mehr aktiv im Dienst? Ich finde da keine repräsentativen Antworten im Netz.
Gruß,
KS
Allgemeiner Hinweis:
Das Thema amtsangemessene Alimentation beim Bund hat damit nichts zu tun.
Dies soll ja im BBVAngG geregelt werden... Stichwort AEZ
Zitat von: Gast5 am 23. April 2023, 14:07:19
...sondern auch bezüglich des AEZ.
Zitat von: LwPersFw am 23. April 2023, 09:14:50
Zitat von: BulleMölders am 23. April 2023, 08:41:23
Schaun wir mal, was dann bei uns (Bundesland) für die Beamten hängen bleibt.
In der PK .... Minute 04:30 ff
https://www.youtube.com/live/t07aZV4z024?feature=share
Alles schön und gut, was da gesagt wurde, erstens hat da nicht "mein" Chef gesagt und selbst dann würde ich es erst glauben wenn das entsprechende Gesetz von unserem Landesparlament verabschiedet wurde.
Wäre nicht das erste mal, dass der Abschluss mit Änderungen zu Ungunsten der Beamten in unsere Landesgesetztgebung eingeflossen ist.
Als Beamter kann ich mich da kaum gegen wehren, außer dienst nach Vorschrift.
Zitat von: BulleMölders am 23. April 2023, 17:24:52
Zitat von: LwPersFw am 23. April 2023, 09:14:50
Zitat von: BulleMölders am 23. April 2023, 08:41:23
Schaun wir mal, was dann bei uns (Bundesland) für die Beamten hängen bleibt.
In der PK .... Minute 04:30 ff
https://www.youtube.com/live/t07aZV4z024?feature=share
Alles schön und gut, was da gesagt wurde, erstens hat da nicht "mein" Chef gesagt und selbst dann würde ich es erst glauben wenn das entsprechende Gesetz von unserem Landesparlament verabschiedet wurde.
Wäre nicht das erste mal, dass der Abschluss mit Änderungen zu Ungunsten der Beamten in unsere Landesgesetztgebung eingeflossen ist.
Als Beamter kann ich mich da kaum gegen wehren, außer dienst nach Vorschrift.
Das ist richtig...
Die Forderung wurde aber bereits gestellt... Wir werden sehen...
"Heute haben sich
alle 16 dbb-Landesbünde an
ihre Finanzminister/innen gewandt.
Unsere gemeinsame Forderung ist die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf alle Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger für die aktuell laufenden Verhandlungen des TVöD sowie des anstehenden TV-L."
https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/inflationsausgleichspraemie/
@LwPersFw - Ihre Antwort in allen Ehren: Es hat bereits diverse Tarifabschlüsse für den öffentlichen Dienst gegeben, die bei Weitem nicht in Gesetze für die Beamtenbesoldung und -versorgung übertragen wurden. Darum war Ihre Reaktion auf meine Frage an einen anderen Nutzer diplomatisch ausgedrückt - wenig hilfreich.
Es bleibt schlicht abzuwarten, was der Gesetzgeber bezüglich der Beamtenbesoldung und -versorgung entscheiden wird. Denn das Eine hat schlicht keinen verbindlichen Automatismus für das Andere!
Und bei den Bundesländern orientieren sich die Besoldungsgesetzgeber mehr oder weniger am Tarifvertrag der Länder (TV-L): Diese läuft noch bis einschl. September dieses Jahres. Leider erreichen wir in den Ländern häufig nicht so gute Ergebnisse wie in Bund und Kommunen (TVöD).
Eine Übersicht, inwieweit der letzte Tarifabschluß im TV-L in die Besoldung übernommen wurde, finden sich irgendwo unter der folgenden Webadresse (Server ist derzeit überlastet, daher kann ich den konkreten nicht raussuchen, liefere ich nach): https://oeffentlicher-dienst.info .
Nachtrag: Link zur der Seite in Bezug auf die Übernahme der letzten TV-L-Erhöhungsrunde: https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2021/ .
Zitat von: Beuteberliner am 23. April 2023, 19:23:45
@LwPersFw - Ihre Antwort in allen Ehren: Es hat bereits diverse Tarifabschlüsse für den öffentlichen Dienst gegeben, die bei Weitem nicht in Gesetze für die Beamtenbesoldung und -versorgung übertragen wurden. ...
Können sie mir einen nennen in den letzten 15 Jahren?
Bis auf die Pensionsrückstellung hat es doch letzten Runden immer gepasst.
Was bedeutet die Tarifeinigung für die Bundesbeamt*innen?
DGB und Gewerkschaften fordern stets eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung von Tarifergebnissen für Tarifbeschäftigte auf die Beamt*innen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) betonte von Beginn der Verhandlungen an, dass eine Tarifeinigung auf die Beamt*innen des Bundes übertragen würde. Für den DGB bedeutet dies im Fall der vorliegenden Tarifeinigung, dass die Kombination aus einem Sockelbetrag von 200 Euro zum 1. März 2024 und einer prozentualen Erhöhung um 5,5 % in dieser Form auf die Besoldungs- und Versorgungsempfänger*innen des Bundes übertragen wird. Nach Berechnungen des DGB stellt eine solche Lösung keine Verletzung des Abstandsgebots innerhalb des Besoldungsgefüges dar.
Der DGB fordert für die Versorgungsempfänger*innen zudem eine an den Inflationsausgleich angelehnte Zahlung. Die finanziellen Belastungen durch eine hohe Inflation treffen auch die Versorgungsempfänger*innen. Die letzte Versorgungsanpassung betrug 1,8 Prozent und fand zum 1. April 2022 statt. Nachdem die Versorgungsempfänger*innen bereits in der vergangenen Besoldungsrunde hinsichtlich der 2020 gezahlten Corona-Sonderzahlung leer ausgegangen sind, darf dies in der anstehenden Besoldungsrunde auf keinen Fall erneut passieren.
Quelle:
https://www.dgb.de/uber-uns/dgb-heute/dienst-und-beamte/++co++e4179892-e1c1-11ed-9700-001a4a160123
Zitat von: Beuteberliner am 23. April 2023, 19:23:45
@LwPersFw - Ihre Antwort in allen Ehren: Es hat bereits diverse Tarifabschlüsse für den öffentlichen Dienst gegeben, die bei Weitem nicht in Gesetze für die Beamtenbesoldung und -versorgung übertragen wurden. Darum war Ihre Reaktion auf meine Frage an einen anderen Nutzer diplomatisch ausgedrückt - wenig hilfreich.
Es bleibt schlicht abzuwarten, was der Gesetzgeber bezüglich der Beamtenbesoldung und -versorgung entscheiden wird. Denn das Eine hat schlicht keinen verbindlichen Automatismus für das Andere!
Die Bundesinnenministerin hat in der Pressekonferenz erklärt, dass das Ergebnis auf die Bundesbeamten/innen wirkungsgleich übertragen wird.
Dies hätte sie nicht getan, wenn es nicht so kommen wird.
Also... sparen SIE sich Ihre unnützen Kommentare. ::) und schenken Sie sich Ihre Diplomatie.
Und das die
konkrete Ausgestaltung, z.B. bezogen auf die steuerfreien Anteile für die Versorgungsempfänger, abgewartet werden muss, hatte ich geschrieben.
... Im Übrigen, und das ist meine ganz persönliche Meinung, wäre es eine ungeheuerliche Frechheit insbesondere den Versorgungsempfängern die zeit- und wirkungsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses vorzuenthalten.
Dieser Personenkreis ist per se respektive systemimmanent klar weniger gut bemittelt. Insbesondere die Betroffenen, die unverschuldet durch Dienstunfälle/ WDB, Krankheit, etc. in die Versorgung/ Dienstunfähigkeit gelangt sind, haben kaum eine Chance sich der Inflation zu entziehen bzw. gegenzusteuern. Es wäre in der Tat mindestens grob unfair diese Menschen nicht zu bedenken.
Man darf hoffen, die BM'in/ der Dienstherr und der Gesetzgeber wird zu seinem Wort und vor allem zu seiner sozialen Verantwortung und gerechten Alimentierungspflicht stehen - und die Interessensverbände sowie Mandatsträger verleihen dem Gewicht und den nötigen Nachdruck.
Grüße!
Warten wir als Besoldungs- und Versorgungsempfänger doch einfach ab, was der FF-GB BMI zu dem Thema als Gesetzentwurf vorlegt. Haushaltshoheit hat der DBT und dessen Mitglieder können in Ihrer grenzenlosen Weisheit und Selbstlosigkeit, den Gesetzentwurf anpassen. Es zählt allein das, was nachher im BGB. veröffentlicht wird.
Versorgungsempfänger sind erstmal härter betroffen, aber auch in den Besoldungsgruppen bis A 9 ist es manchmal nicht gerade rosig, gerade wenn man Kinder hat.
... wie lange dauert erfahrungsgemäß und regelhaft ein solches Gesetzgebungs-/ Besoldungsanpassungsprocedere inkl. finaler Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt?
Hiervon unberührt und vorweggenommen kann, meines Wissens nach, bereits die Auszahlung der neuen/ angepassten Bezüge auf ministerielle Weisung und unter Vorbehalt stattfinden – richtig?
Danke.
Guten Morgen
Soweit ich das sehe hat sich das über die Jahre zwischen 3-6 Monate eingepegelt. Lässt sich gut auf der oeffentlicher-dienst.info nachlesen.
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/tr/
Moin ,
Bekommen wir auch die Einmalzahlung? Und sind die Beträge dann Rückwirkend Zahlbar bis zum Gesetz?.
Gruß
Zitat von: wehr1895 am 25. April 2023, 08:54:16
Moin ,
Bekommen wir auch die Einmalzahlung? Und sind die Beträge dann Rückwirkend Zahlbar bis zum Gesetz?.
Gruß
::) https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,72508.msg740987.html#msg740987
"Bei den Beamten stellt der "Sockelbetrag" von 200 € noch ein kleines Problem dar, denn durch das sogenannte "Abstandsgebot" in den Besoldungsgruppen kann dies nicht einfach umgesetzt werden. Das BMI hat nun vor, einen linearen Durchschnittswert zu ermitteln und diesen dann mit den 5,5 % aufzustocken. Wie hoch dies dann im Einzelnen sein wird, steht noch nicht fest. Gleiches gilt für die Versorgungsempfänger. Zu berücksichtigen ist selbstverständlich auch die 0,2 % Abschlag bei den Beamten für die Versorgungsrücklage."
https://www.dpolg-bundespolizei.de/aktuelles/news/es-gibt-ein-ergebnis-einen-kompromis/
Es scheint eine lineare prozentuale Erhöhung im Bereich 11% im Gespräch zu sein.
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,120548.msg295933.html#msg295933
BMI trifft erste Schritte zur zügigen Auszahlung des Inflationsausgleich (An die Berechtigten gemäß TV)...
"Mit dem beigefügten Rundschreiben werden Hinweise zur Anwendung des Tarifvertrags über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise (TV Inflationsausgleich) gegeben."
Rundschreiben:
https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2023/RdSchr_20230424.html
Einigung im öffentlichen Dienst: Übertragung auf Bundesbeamte und Pensionäre
"Nach der Einigung im öffentlichen Dienst geht es um die Anpassung der Besoldung für die Bundesbeamten. Bereits während der laufenden Verhandlungen hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser angekündigt, das Ergebnis auf die Bundesbeamten zu übertragen. Das Tarifergebnis für die Angestellten sieht vor:
die Beschäftigten erhalten eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichszahlung in Höhe von insgesamt 3.000 Euro.Die Auszahlung beginnt mit einem Betrag von 1.240 Euro netto im Juni 2023.In den Monaten Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 gibt es monatliche Zahlungen in Höhe von je 220 Euro netto.Die Einkommen der Beschäftigten steigen ab dem 1. März 2024 tabellenwirksam um einen Sockelbetrag von 200 Euro plus 5,5 Prozent.Laufzeit des Tarifvertrags vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2024.
Doch wann ist mit der Anpassung für Bundesbeamten zu rechnen? Und: Wird das Tarifergebnis auch auf die Pensionäre und Versorgungsempfänger des Bundes übertragen? Wir haben beim Bundesinnenministerium (BMI) nachgefragt."
Antwort BMI
-->
https://oeffentlicher-dienst-news.de/einigung-oeffentlicher-dienst-bundesbeamte-pensionaere/
Zitat von: Helmi73 am 25. April 2023, 19:14:11
Einigung im öffentlichen Dienst: Übertragung auf Bundesbeamte und Pensionäre
"Nach der Einigung im öffentlichen Dienst geht es um die Anpassung der Besoldung für die Bundesbeamten. Bereits während der laufenden Verhandlungen hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser angekündigt, das Ergebnis auf die Bundesbeamten zu übertragen. Das Tarifergebnis für die Angestellten sieht vor:
die Beschäftigten erhalten eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichszahlung in Höhe von insgesamt 3.000 Euro.Die Auszahlung beginnt mit einem Betrag von 1.240 Euro netto im Juni 2023.In den Monaten Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 gibt es monatliche Zahlungen in Höhe von je 220 Euro netto.Die Einkommen der Beschäftigten steigen ab dem 1. März 2024 tabellenwirksam um einen Sockelbetrag von 200 Euro plus 5,5 Prozent.Laufzeit des Tarifvertrags vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2024.
Doch wann ist mit der Anpassung für Bundesbeamten zu rechnen? Und: Wird das Tarifergebnis auch auf die Pensionäre und Versorgungsempfänger des Bundes übertragen? Wir haben beim Bundesinnenministerium (BMI) nachgefragt."
Antwort BMI
-->
https://oeffentlicher-dienst-news.de/einigung-oeffentlicher-dienst-bundesbeamte-pensionaere/
Die Meinung von ver.di und DGB zur Einhaltung des Abstandsgebotes zwischen den Besoldungsgruppen, ist deren Auffassung. Das BMI als FF im Gesetzgebungsverfahren kann da durchaus eine andere Meinung vertreten und eine andere verfassungskonforme Umsetzung wählen.
Zum Tarifabschluß gibt es eine Übersicht über die prozentualen Anstiege in den Entgeltgruppen.
Warten wir mal ab, was da so als Gesetzentwurf kommt.
Zitat von: christoph1972 am 26. April 2023, 10:33:09
Die Meinung von ver.di und DGB zur Einhaltung des Abstandsgebotes zwischen den Besoldungsgruppen, ist deren Auffassung. Das BMI als FF im Gesetzgebungsverfahren kann da durchaus eine andere Meinung vertreten und eine andere verfassungskonforme Umsetzung wählen.
Zum Tarifabschluß gibt es eine Übersicht über die prozentualen Anstiege in den Entgeltgruppen.
Warten wir mal ab, was da so als Gesetzentwurf kommt.
Erwarten wir mal nicht zu viel vom BMI. Ich erwarte überhaupt nichts vom BMI, denn sie haben bereits Probleme mit verfassungsgemäßer Umsetzung. Offensichtlich ist laut Gerüchten bereits bei denen angekommen, dass sie nicht so wirklich auf dem richtigen Weg unterwegs sind und eventuell erstmal die drei Urteile des BVerfG die dieses Jahr bezüglich Besoldung erwartet werden abwarten. Man kann vom BMI auch nicht erwarten, dass sie ein verfassungskonformes Gesetz ohne Hilfe des BMI auf den Weg bringen.
ZitatMan kann vom BMI auch nicht erwarten, dass sie ein verfassungskonformes Gesetz ohne Hilfe des BMI auf den Weg bringen.
Der Satz erscheint etwas "wirr".
Zitat von: F_K am 26. April 2023, 11:19:10
ZitatMan kann vom BMI auch nicht erwarten, dass sie ein verfassungskonformes Gesetz ohne Hilfe des BMI auf den Weg bringen.
Der Satz erscheint etwas "wirr".
Ja, du hast absolut Recht.
Richtig sollte es heißen:
ZitatMan kann vom BMI auch nicht erwarten, dass sie ein verfassungskonformes Gesetz ohne Hilfe des BVerfG auf den Weg bringen.
Und inhaltlich:
Ich halte es für abwegig, dem BMI zu unterstellen, mit Vorsatz gegen Gesetze zu verstoßen. (.. Dies kann man dem Verkehrsminister unterstellen).
Es gibt ein Spannungsfeld Finanzen / angemessene Alimentierung - und da "hilft" halt mal ein Gericht.
BMI Rundschreiben vom 26.04.2023
Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und kommunalen Arbeitgebern; Tarifeinigung vom 22. April 2023
https://www.bmi.bund.de/SiteGlobals/Forms/suche/rundschreibensuche-formular.html
... wenn sich dies so bewahrheiten sollte, dann können sich die Versorgungsempfänger tatsächlich auf 14 Monate Nullrunde einstellen – wäre ungeheuerlich.
https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/versorgungsbereich-bei-einem-inflationsausgleich-nicht-ausgrenzen/
Wenn man an dieser Stelle einmal bedenkt, dass hier seitens der Arbeitergeber/ Dienstherren offensichtlich und ziemlich klar Vorsatz bestand ... echt traurig und beschämend, als ob die Inflation zwischen den diversen Alimentierten/ Bezügebeziehern differenziert!
Grüße!
"Wie geht es nun weiter?
Formal müssen die Gremien der Gewerkschaften das Verhandlungsergebnis nun noch absegnen, wovon jedoch ausgegangen werden kann.
Das federführende Bundesministerium des Innern hat die Absicht der Bundesregierung, den kompletten Abschluss auf die Besoldung und Versorgung per Gesetz zeit- und systemgerecht zu übertragen, bereits deutlich gemacht.
Da Sockel- und Mindestbeträge in Versorgung und Besoldung verfassungsrechtlich problematisch sind, muss das Ergebnis jedoch umgerechnet werden.
Zudem muss das nun aufzusetzende Besoldungs- und Versorgungsbezügeanpassungsgesetz mit dem ebenfalls in der Erstellung befindlichen Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung (BBVAngG) abgestimmt werden.
Das ist ein komplexes Unterfangen, das nicht schnell über die Ziellinie zu bringen ist.
Es muss also damit gerechnet werden, dass der Bundestag seinen entsprechenden Beschluss erst im Sommer fassen kann, bevor die Übertragung wirksam werden kann. Der Deutsche BundeswehrVerband wird für seine Mitglieder wie immer sehr intensiv und eng das nun anstehende Gesetzgebungsverfahren begleiten."
Quelle: DBwV , "Die Bundeswehr" 05/2023
Moin,
also kann man Stand jetzt davon ausgehen, dass ne Auszahlung des Teilbetrages im Juni Wunschdenken ist, oder?
Mitte des Monats wird der Tarifabschluss erst gültig - inwieweit der Gesetzgeber im Vorgriff auf die Erhöhung einen Abschlag zahlt, wird man sehen müssen.
Wartet doch, bis der Bär erlegt ist ...
Aus meiner Sicht ist Oktober oder November realistisch für die erste Zahlung. Es geht ja kein Geld verloren und wird alles nach bezahlt. Auf das Gesetz für die amtsangemessene Alimentation ist der Bund ja bereits drei Jahre bei und hat damit auch keine Eile. Gerüchte aus dem BMI haben eine prozentuale Erhöhung von 7,8 Prozent ins Spiel gebracht, obwohl die tariflichen Zulagen im 11,5 Prozent steigen werden, deshalb wäre dieses die angemessene Erhöhung. Wäre ja nicht der erste Schlag ins Gesicht. Deshalb bleibt nur abwarten was das BMI sich bastelt oder würfelt.
Zitat von: Nachtmensch am 01. Mai 2023, 14:56:13
Aus meiner Sicht ist Oktober oder November realistisch für die erste Zahlung. Es geht ja kein Geld verloren und wird alles nach bezahlt. Auf das Gesetz für die amtsangemessene Alimentation ist der Bund ja bereits drei Jahre bei und hat damit auch keine Eile. Gerüchte aus dem BMI haben eine prozentuale Erhöhung von 7,8 Prozent ins Spiel gebracht, obwohl die tariflichen Zulagen im 11,5 Prozent steigen werden, deshalb wäre dieses die angemessene Erhöhung. Wäre ja nicht der erste Schlag ins Gesicht. Deshalb bleibt nur abwarten was das BMI sich bastelt oder würfelt.
Wie bitte? Verstehe ich das richtig, dass im Rahmen der Besoldungsrunde 2023 lediglich 7,8 % auf die Beamten übertragen werden sollen, oder sprichst du von der Amtsangemssenen Allimentation?
1. Die Ergebnisse aus der Tarifrunde sollen doch 1:1 auf Beamte übertragen werden! Sprich 200 € Sockelbetrag + 5,5 % zum 1.04.2024? Zuvor die Einmalzahlung ca. 1200 € plus 220 Euro monatlich steuerfrei.
Alternativ soll aufgrund des Abstandsgebotes ein Mittelwert der 200€ (Sockelbetrag) gebildet werden und dieser um 5,5 % erhöht werden (im Gespräch sind wohl 11,5 %).
2. Die Bestandteile der Amtsangemessenen Allimentation soll doch sein:
2.1 Einführung AEZ
2.2 Erhöhte Beihilfesätze bereits ab dem 1. Kind
2.3 Erhöhung Eingangsämter einfacher und mittlerer Dienst
Das sind doch komplett zwei Paar Schuhe. Tarifverhandlungen und amtsangemessene Allimentation?
Meinst du deshalb die 7,8 % im Rahmen der amtsangemessenen Allimentation? Solltest du die 7,8 % im Rahmen der Besoldungsrunde meinen reichts es mir endgültig? Die Tarifbeschäftigten erhalten bis zu 16,8 % und selbst E15 in der letzten Stufe noch ca. 9%. Das kann so nicht sein.
Zitat von: BW Beamter1 am 01. Mai 2023, 15:53:18
Zitat von: Nachtmensch am 01. Mai 2023, 14:56:13
Aus meiner Sicht ist Oktober oder November realistisch für die erste Zahlung. Es geht ja kein Geld verloren und wird alles nach bezahlt. Auf das Gesetz für die amtsangemessene Alimentation ist der Bund ja bereits drei Jahre bei und hat damit auch keine Eile. Gerüchte aus dem BMI haben eine prozentuale Erhöhung von 7,8 Prozent ins Spiel gebracht, obwohl die tariflichen Zulagen im 11,5 Prozent steigen werden, deshalb wäre dieses die angemessene Erhöhung. Wäre ja nicht der erste Schlag ins Gesicht. Deshalb bleibt nur abwarten was das BMI sich bastelt oder würfelt.
Wie bitte? Verstehe ich das richtig, dass im Rahmen der Besoldungsrunde 2023 lediglich 7,8 % auf die Beamten übertragen werden sollen, oder sprichst du von der Amtsangemssenen Allimentation?
1. Die Ergebnisse aus der Tarifrunde sollen doch 1:1 auf Beamte übertragen werden! Sprich 200 € Sockelbetrag + 5,5 % zum 1.04.2024? Zuvor die Einmalzahlung ca. 1200 € plus 220 Euro monatlich steuerfrei.
Alternativ soll aufgrund des Abstandsgebotes ein Mittelwert der 200€ (Sockelbetrag) gebildet werden und dieser um 5,5 % erhöht werden (im Gespräch sind wohl 11,5 %).
2. Die Bestandteile der Amtsangemessenen Allimentation soll doch sein:
2.1 Einführung AEZ
2.2 Erhöhte Beihilfesätze bereits ab dem 1. Kind
2.3 Erhöhung Eingangsämter einfacher und mittlerer Dienst
Das sind doch komplett zwei Paar Schuhe. Tarifverhandlungen und amtsangemessene Allimentation?
Meinst du deshalb die 7,8 % im Rahmen der amtsangemessenen Allimentation? Solltest du die 7,8 % im Rahmen der Besoldungsrunde meinen reichts es mir endgültig? Die Tarifbeschäftigten erhalten bis zu 16,8 % und selbst E15 in der letzten Stufe noch ca. 9%. Das kann so nicht sein.
Das würde ja nach meinen Berechnungen ca. 18 - 19% Erhöhung bedeuten oder?
1. Ca. 11,5 % Tarifrunde
2. Ca. 7,8 % Amtsangemessene Allimentation?
Und sollen die erhöhten Beihilfesätze + AEZ trotzdem neben den 7,8 % eingeführt bzw. erhöht werden? (Im Rahmen der amtsangemessenen Allimentation)
ZitatDas würde ja nach meinen Berechnungen ca. 18 - 19% Erhöhung bedeuten oder?
Quatsch, mit 7,8% ist die Erhöhung 200,- plus 5,5% gemeint, da Sockelbeträge bei Beamten eben problematisch sind.
Zitat von: Ralf am 01. Mai 2023, 16:03:48
ZitatDas würde ja nach meinen Berechnungen ca. 18 - 19% Erhöhung bedeuten oder?
Quatsch, mit 7,8% ist die Erhöhung 200,- plus 5,5% gemeint, da Sockelbeträge bei Beamten eben problematisch sind.
7,8 % entsprechen allerdings nicht mal annähernd dem Wert der Erhöhung der Tarifbeschäftigten. Der Durchschnittswert entspricht 11,5 %!!! Und geht bis 16,8 %! Also soll dann um 7,8 % erhöht werden, was nicht mal der Erhöhung von ca. 9 % bei E15 entspricht? Also bekommt dann der Polizeimeister A7 7,8 % während der vergleichbare E7 ca. 13!!! % erhält? Sollte es so kommen werde ich ebenfalls Konsequenzen ziehen.
Thema AEZ:
Wenn Teile der Vorgaben (der Gerichte) durch eine Tarifanpassung erreicht werden, wird der Anpassungsbedarf AEZ natürlich kleiner werden.
Zitat von: BW Beamter1 am 01. Mai 2023, 16:11:09
Sollte es so kommen werde ich ebenfalls Konsequenzen ziehen.
Es sind lediglich Gerüchte nicht mehr und nicht weniger. Deswegen solltest du keine Konsequenzen ziehen sondern eher wegen der nicht amtsangemessenen Alimentation, diese ist viel schlimmer als wenn du jetzt nur 7,8 Prozent Erhöhung bekommst. Selbst mit 7,8 oder sogar 12 Prozent Erhöhung ist die Alimentation immer noch nicht amtsangemessenen. Den Referentenentwurf den du angesprochen hast verstößt laut DRB gegen Art. 33 5 GG.
Zitat von: F_K am 01. Mai 2023, 16:49:36
Thema AEZ:
Wenn Teile der Vorgaben (der Gerichte) durch eine Tarifanpassung erreicht werden, wird der Anpassungsbedarf AEZ natürlich kleiner werden.
Das wird wahrscheinlich so kommen, allerdings wird man weder mit dem AEZ noch der Erhöhung die amtsangemessene Alimentation erreichen.
Zitat von: F_K am 01. Mai 2023, 16:49:36
Thema AEZ:
Wenn Teile der Vorgaben (der Gerichte) durch eine Tarifanpassung erreicht werden, wird der Anpassungsbedarf AEZ natürlich kleiner werden.
Ganz sicher nicht, da die im Entwurf dargestellte Lösung in Bezug auf den AEZ in mehrfacher Hinsicht verfassungswidrig sein.
Es geht im dem Entwurf einzig und alleine darum Kosten zu sparen und nicht die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. Weitere Entscheidungen werden bald kommen und vermutlich werden dem Gesetzgeber klare Vorgaben gemacht durch das Bundesverfassungsgericht.
... bei aller Sparwut und bei allen nachvollziehbaren Sparzwängen (der zu verteilende Kuchen wird einfach nicht größer), so sind doch beim Dienstherrn reichlich Juristen anhängig und beschäftigt. Dauerhaft die höchstrichterliche Rechtsprechung in einem intakten Rechtsstatt zu missachten, wird zwangsläufig nicht möglich sein bzw. für den Betroffenen/ Dienstherrn final ein sehr teuer Spaß (Klagenflut).
Auch die Masse an vakanten Dienstposten und offenen Stellen (bereits heute und vor allem perspektivisch) im öffentlichen Dienst, wird sich so ganz sicher nicht beseitigen lassen.
Man – auch und insbesondere höhst besoldete Staatsdiener – muss/ müssen einfach mal mit gesundem Menschenverstand, Logik und Objektivität, sowie einem Mü an Fairness und Empathie an die Sache/ Alimentierung gehen, und alles wird gut.
Ist wahrscheinlich einfach nur naiv gedacht von mir.
Grüße!
Für die beteiligten Politiker wäre in der zeitgerechten Übertragung auf die Beamten/Soldaten das Verfahren doch ganz einfach:
Da dieses Jahr sowieso keine tabellenwirksame Erhöhung vorgesehen ist...
Anweisung - wie auch bei den letzten Gehaltserhöhungen vorbehaltlich der kommenden gesetzlichen Regelung -
+ der steuerfreien Einmalzahlung von 1240 € für das Gehalt Juni
+ der steuerfreien monatlichen Zahlung von 220 € für Juli 2023 - Februar 2024
Dann wird im Laufe des Jahres
+ das neue BBVAnpÄndG erarbeitet - mit der Umsetzung der tabellenwirksamen Anteile -,
+ mit dem ebenso in Erarbeitung befindlichen BBVAngG harmonisiert,
+ und beides dann so rechtzeitig in Kraft gesetzt, dass die tabellenwirksamen Anteile ab 01. März 2024 gezahlt werden können,
+ und das BBVAngG zum geplanten Stichtag in Kraft tritt.
So fließt zeitgerecht das erste Geld und die Politik hat noch Monate Zeit die beiden Gesetze zu verabschieden.
Naja, auf Ynside stand heute zumindest schon mal, dass mit dem Junigehalt die 1240 Euro kommen sollen. Muss ja was dran sein, oder warum schreibt man das.
Zitat von: Materialschieber am 02. Mai 2023, 18:42:29
Naja, auf Ynside stand heute zumindest schon mal, dass mit dem Junigehalt die 1240 Euro kommen sollen. Muss ja was dran sein, oder warum schreibt man das.
Was wurde denn da genau berichtet?
Vermutlich, dass die Tarifbeschäftigten dies gem. Tarifabschluss bekommen werden.
Zitat von: SolSim am 02. Mai 2023, 19:33:31
Zitat von: Materialschieber am 02. Mai 2023, 18:42:29
Naja, auf Ynside stand heute zumindest schon mal, dass mit dem Junigehalt die 1240 Euro kommen sollen. Muss ja was dran sein, oder warum schreibt man das.
Was wurde denn da genau berichtet?
Vermutlich, dass die Tarifbeschäftigten dies gem. Tarifabschluss bekommen werden.
Auszug: 27.04.2023
"
Und das zuständige Referat im Bundesministerium des Innern und für Heimat ergänzt: ,,Die Besoldungserhöhungen, die zum 1. März 2024 in Kraft treten sollen, sollen im Rahmen des sich derzeit in der Ressortabstimmung befindlichen Bundesbesoldungs- und Versorgungsangemessenheitsgesetzes (BBVAngG) umgesetzt werden, dessen Inkrafttreten für den 1. Januar 2024 vorgesehen ist." Außerdem: ,,Die Inflationsausgleichsprämie ist für Beamte und Soldaten steuer- und abgabefrei."
Konkrete Zahlen und Termine
Für die Tarifbeschäftigten gibt es schon konkrete Zahlen und Termine, allerdings steht auch hier noch eine wesentliche Entscheidung aus: Zunächst befragt die verhandelnde Gewerkschaft ihre betroffenen Mitglieder.
Dann entscheidet die Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst, ob die Tarifeinigung angenommen wird. Geplanter Termin: 15. Mai.
Die Laufzeit beträgt dann zwei Jahre. Die Neuerungen im TVöDTarifvertrag für den öffentlichen Dienst im Detail:
Inflationsausgleich von insgesamt 3.000 Euro in folgenden Teilzahlungen:
Steuer- und abgabenfreie Sonderzahlung in Höhe von 1.240 Euro mit dem Entgelt für Juni 2023.
Monatliche steuer- und abgabenfreie Sonderzahlungen in Höhe von jeweils 220 Euro in den Monaten Juli 2023 bis Februar 2024.
Für Auszubildende sollen die Zahlungen jeweils die Hälfte betragen.
Erhöhung der Tabellenentgelte zum 1. März 2024:
In einem ersten Schritt werden alle Tabellenentgelte um einen Betrag von 200 Euro angehoben. In einem zweiten Schritt wird der nun erhöhte Betrag noch einmal linear um 5,5 Prozent angehoben.
Die Erhöhung soll in jedem Fall 340 Euro betragen.
Die Neuerungen für Soldaten und Soldatinnen sowie Beamtinnen und Beamte: systemgerechte und zeitnahe Anpassung:
Ein Inflationsausgleich von insgesamt 3.000 Euro.
Offen ist, ob dieser ähnlich dem TVöDTarifvertrag für den öffentlichen Dienst in Teilzahlungen aufgeteilt wird.
Lineare Anhebung des Prozentsatzes, in die die Sockel- und Mindestbeträge eingerechnet werden.
Lineare Anhebung einzelner Zulagen. Welche, ist leider noch unklar."
Zitat von: LwPersFw am 02. Mai 2023, 19:51:46
Zitat von: SolSim am 02. Mai 2023, 19:33:31
Zitat von: Materialschieber am 02. Mai 2023, 18:42:29
Naja, auf Ynside stand heute zumindest schon mal, dass mit dem Junigehalt die 1240 Euro kommen sollen. Muss ja was dran sein, oder warum schreibt man das.
Was wurde denn da genau berichtet?
Vermutlich, dass die Tarifbeschäftigten dies gem. Tarifabschluss bekommen werden.
Auszug: 27.04.2023
"Und das zuständige Referat im Bundesministerium des Innern und für Heimat ergänzt: ,,Die Besoldungserhöhungen, die zum 1. März 2024 in Kraft treten sollen, sollen im Rahmen des sich derzeit in der Ressortabstimmung befindlichen Bundesbesoldungs- und Versorgungsangemessenheitsgesetzes (BBVAngG) umgesetzt werden, dessen Inkrafttreten für den 1. Januar 2024 vorgesehen ist." Außerdem: ,,Die Inflationsausgleichsprämie ist für Beamte und Soldaten steuer- und abgabefrei."
Konkrete Zahlen und Termine
Für die Tarifbeschäftigten gibt es schon konkrete Zahlen und Termine, allerdings steht auch hier noch eine wesentliche Entscheidung aus: Zunächst befragt die verhandelnde Gewerkschaft ihre betroffenen Mitglieder.
Dann entscheidet die Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst, ob die Tarifeinigung angenommen wird. Geplanter Termin: 15. Mai.
Die Laufzeit beträgt dann zwei Jahre. Die Neuerungen im TVöDTarifvertrag für den öffentlichen Dienst im Detail:
Inflationsausgleich von insgesamt 3.000 Euro in folgenden Teilzahlungen:
Steuer- und abgabenfreie Sonderzahlung in Höhe von 1.240 Euro mit dem Entgelt für Juni 2023.
Monatliche steuer- und abgabenfreie Sonderzahlungen in Höhe von jeweils 220 Euro in den Monaten Juli 2023 bis Februar 2024.
Für Auszubildende sollen die Zahlungen jeweils die Hälfte betragen.
Erhöhung der Tabellenentgelte zum 1. März 2024:
In einem ersten Schritt werden alle Tabellenentgelte um einen Betrag von 200 Euro angehoben. In einem zweiten Schritt wird der nun erhöhte Betrag noch einmal linear um 5,5 Prozent angehoben.
Die Erhöhung soll in jedem Fall 340 Euro betragen.
Die Neuerungen für Soldaten und Soldatinnen sowie Beamtinnen und Beamte: systemgerechte und zeitnahe Anpassung:
Ein Inflationsausgleich von insgesamt 3.000 Euro.
Offen ist, ob dieser ähnlich dem TVöDTarifvertrag für den öffentlichen Dienst in Teilzahlungen aufgeteilt wird.
Lineare Anhebung des Prozentsatzes, in die die Sockel- und Mindestbeträge eingerechnet werden.
Lineare Anhebung einzelner Zulagen. Welche, ist leider noch unklar."
Meine persönliche Einschätzung ist auch, dass bezüglich der 3000 € Inflationsausgleichsprämie analog zu den Tarifbeschäftigten verfahren wird (d.h. unter Vorbehalt die erste Auszahlung in Juni 2023 sowie dann von Juli 2023 - Februar 2024 monatlich 220 €)
ABER DER SPRINGENDE PUNKT SIND DIE TABELLENWIRKSAMEN ERHÖHUNGEN AB FRÜHJAHR 2024!! Die Inflationsausgleichsprämie ist eine kurzfristige und wenig relevante Übergangsleistung.
"Lineare Anhebung des Prozentsatzes, in die die Sockel- und Mindestbeträge eingerechnet werden".
Ich gehe davon aus, dass die 5,5% unstreitig und 1:1 übernommen werden. Fraglich ist der Sockelbetrag sowie Mindestbetrag (aufgrund des Abstandsgebots sehe ich hier die tatsächliche Problematik). Nach meiner Einschätzung werden die 200 € Sockelbetrag auf eine mittlere Besoldungsgruppe bzw. Besoldungsgruppen z.B. A8-A10 angewandt und dann berechnet wieviel % dieser Sockelbetrag prozentual wäre.
Beispiel Besoldungsgruppe A 10 Stufe 2 (Brutto von ca. 3520 €) entsprächen die 200 € ca. 5,6 %.
Folglich wäre eine Erhöhung (linear) von ca. 11 % (5,5% + 5,6%) für alle Besoldungsgruppe denkbar. Die angeführten 7,8% halte ich für eine Farce und wenig wahrscheinlich.
Sollten tatsächlich die 7,8% rauskommen und nach Jahren weiterhin kein verfassungsgemäßes Anpassungsgesetz kommen, werde ich wie oben beschrieben mein Arbeitsverhalten dementsprechend anpassen.
Man könnte pointiert anmerken, dass (vorsätzlichen) Verfassungsbrechern lediglich eine Mindestmaß an "Arbeitsleistung", ja Beamte werden allimentiert, zustünde. Ich werde dann auch zukünftig mehr "auf mich sehen" und bei Bedarf regelmäßig die DP wechseln.
Zitat von: LwPersFw am 02. Mai 2023, 19:51:46
Auszug: 27.04.2023
"Und das zuständige Referat im Bundesministerium des Innern und für Heimat ergänzt: ,,Die Besoldungserhöhungen, die zum 1. März 2024 in Kraft treten sollen, sollen im Rahmen des sich derzeit in der Ressortabstimmung befindlichen Bundesbesoldungs- und Versorgungsangemessenheitsgesetzes (BBVAngG) umgesetzt werden, dessen Inkrafttreten für den 1. Januar 2024 vorgesehen ist."
Woher stammt diese aussage? Magst du diese bitte mal verlinken. Interessant daran ist das Datum, nämlich der 1.1.2024.
Zitat von: Nachtmensch am 03. Mai 2023, 17:11:44
Zitat von: LwPersFw am 02. Mai 2023, 19:51:46
Auszug: 27.04.2023
"Und das zuständige Referat im Bundesministerium des Innern und für Heimat ergänzt: ,,Die Besoldungserhöhungen, die zum 1. März 2024 in Kraft treten sollen, sollen im Rahmen des sich derzeit in der Ressortabstimmung befindlichen Bundesbesoldungs- und Versorgungsangemessenheitsgesetzes (BBVAngG) umgesetzt werden, dessen Inkrafttreten für den 1. Januar 2024 vorgesehen ist."
Woher stammt diese aussage? Magst du diese bitte mal verlinken. Interessant daran ist das Datum, nämlich der 1.1.2024.
Zitat von: LwPersFw am 02. Mai 2023, 19:51:46
Zitat von: SolSim am 02. Mai 2023, 19:33:31
Zitat von: Materialschieber am 02. Mai 2023, 18:42:29
Naja, auf Ynside stand heute zumindest schon mal, dass mit dem Junigehalt die 1240 Euro kommen sollen. Muss ja was dran sein, oder warum schreibt man das.
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,72632.msg734414.html#msg734414
"Mitgliederbefragung beendet – BTK öD entscheidet am 15. Mai über Tarifergebnis
Die Mitgliederbefragung zu dem am 22. April erzielten Tarifergebnis für die rund 2,5 Millionen Beschäftigten
im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen hat vom 4.-12. Mai, 18 Uhr stattgefunden.
Auch über die entsprechenden Ergebnisse bei der Deutschen Rentenversicherung sowie der Bundesagentur
für Arbeit konnten die Mitglieder abstimmen.
Am 15. Mai bewertet die Bundestarifkommission öffentlicher Dienst (BTK) das Ergebnis der Mitgliederbefragung und entscheidet dann abschließend über die Tarifeinigung."
https://zusammen-geht-mehr.verdi.de/
Wenn man mal von einer Zustimmung ausgeht ...
... folgt dann die konkrete Umsetzung für die dem TVöD Zugeordneten ...
... und die Übertragung auf die Beamten/Soldaten/Versorgungsempfänger ... mit dem zu erstellenden BBVAnpÄndG 2023/2024 ...
Update Bundestarifkommission
Bundestarifkommission vertagt Zustimmung zum Tarifergebnis
Breite Zustimmung bei Mitgliederbefragung - Bundestarifkommission vertagt Zustimmung zum Tarifergebnis wegen Konflikt mit sächsischem Arbeitgeberverband
Die Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst (BTK öD) hat die Entscheidung über das Tarifergebnis für die rund 2,5 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen vertagt. Hintergrund ist ein Konflikt mit dem kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) Sachsen um die Übertragung des Tarifergebnisses auf den sächsischen Nahverkehr. Die BTK öD will am Mittwoch erneut zusammenkommen.
Zuvor hatten knapp 66 Prozent der ver.di-Mitglieder in Bundesverwaltungen, Behörden, kommunalen Einrichtungen und Unternehmen dem Verhandlungsergebnis vom 22. April 2023 im Rahmen einer Mitgliederbefragung zugestimmt.
Die BTK öD machte deutlich, dass es eine Zustimmung nur geben werde, wenn der Konflikt mit dem KAV Sachsen gelöst sei. Die BTK öD erwarte, dass die Verhandlungsspitze – die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), aber auch der Bund – dafür ihren Einfluss geltend macht. Die Erklärungsfrist für die Einigung läuft noch bis zum Mittwoch (17. Mai 2023).
https://zusammen-geht-mehr.verdi.de/
"Medien-Info: Öffentlicher Dienst: ver.di-Bundestarifkommission
stimmt Verhandlungsergebnis zu17.05.2023 – 15:48"
https://www.presseportal.de/pm/amp/32403/5512039
Damit gilt jetzt...
Zitat von: LwPersFw am 15. Mai 2023, 08:10:08
... die konkrete Umsetzung für die dem TVöD Zugeordneten ...
... und die Übertragung auf die Beamten/Soldaten/Versorgungsempfänger ... mit dem zu erstellenden BBVAnpÄndG 2023/2024 ...
Moin zusammen,
Sprich die Auszahlung bekommt das BVA zeitlich noch hin für Juni?
Einen schönen Feiertag wünsche ich allen!
Für Soldaten, Beamte und Ruheständler? Ganz bestimmt nicht. Das Gesetz ist doch noch gar nicht in den Bundestag eingebracht.
Zitat von: KlausP am 18. Mai 2023, 14:45:54
Für Soldaten, Beamte und Ruheständler? Ganz bestimmt nicht. Das Gesetz ist doch noch gar nicht in den Bundestag eingebracht.
... und außerdem warten wir erst mal ab, welche Abschläge da wieder erhoben werden.
Zitat von: Hydive am 18. Mai 2023, 13:56:30
Moin zusammen,
Sprich die Auszahlung bekommt das BVA zeitlich noch hin für Juni?
Einen schönen Feiertag wünsche ich allen!
Sie haben es nicht verstanden oder?
Bisher gilt der Tarifabschluss nur für Angestellte aber nicht für Beamte, Soldaten oder Ruheständler. Deren Bezüge werden nicht durch Tarifverhandlungen sondern durch den Dienstherrn kraft Gesetz festgesetzt.
Das Tarifergebnis muss nun noch in der Koalition beraten werden in wie weit das Ergebnis auch auf die Beamten, Soldaten, Ruheständler usw. gelten soll.
Hat man sich da geeinigt, dann muss dafür ein Gesetzesvorschlag formuliert werden, der dann in den Bundestag eingebracht wird und im besten fall in drei Lesungen beschlossen wird. Dann muss noch der Bundesrat als Vertreter der Länder und Kommunen dem Gesetzesvorschlag zustimmen.
Dann unterzeichnet der Bundespräsident das ganze und es wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Jetzt erst ist es ein Gesetz und kann von den zuständigen Stellen entsprechend Umgesetzt werden.
Ob das ganze noch vor der Sommerpause der Politik was wird, da bin ich mir nicht sicher.
Wenn man der Aussage eines Users im Forum öffentlicher Dienst glauben schenken mag, soll die Inflationsprämie Ende Juni mit der Juli-Besoldung ausgezahlt werden. Angeblich Flurfunk aus dem BVA, also keine offizielle Quelle. Unwahrscheinlich finde ich das allerdings nicht, die Auszahlung wird dann vermutlich "unter Vorbehalt der darauffolgenden Gesetzgebung" (wie bei der Coronaprämie) stattfinden.
Ganz blöde Frage, und falls sie schon gestellt wurde bitte ignorieren. Aber gibt es für die 3000 Euro Inflationsprämie nicht schon lange ein Gesetz? Das hat ja erstmal nichts mit der Besoldung zu tun. Dass für die Erhöhung dieser ein Gesetz bzw. eine Gesetzesänderung benötigt wird ist klar. Bisher klang es auf Ynside und sonst überall aber immer so als wären die 3000 Euro für Soldaten, Beamte, Richter etc. auch durch das allgemeine Gesetz bzgl. dieser Prämie möglich.
Möglich ist sie, ja, es bedarf aber einer Gesetzesgrundlage, dass sie auch gewährt (ausgezahlt) werden kann.
Hallo miteinander
Ich hoffe mit der Frage nicht anzuecken da sie schon unzählige Male gestellt worden ist...
Ich befinde mich in den Übergangsgebührnissen noch bis Juni 2024.
Diese ganze mit dem "Inflationsausgleich" sowie der 220€ bis hin zu den im nächsten Jahr und deren prozentuale Erhöhung, nehmen wir als ehemalige Soldaten die sich in den Übergangsgebührnissen befinden "auch mit"?
Beste Grüße
::)
Zitat von: BulleMölders am 19. Mai 2023, 08:08:04
Sie haben es nicht verstanden oder?
Bisher gilt der Tarifabschluss nur für Angestellte aber nicht für Beamte, Soldaten oder Ruheständler. Deren Bezüge werden nicht durch Tarifverhandlungen sondern durch den Dienstherrn kraft Gesetz festgesetzt.
Das Tarifergebnis muss nun noch in der Koalition beraten werden in wie weit das Ergebnis auch auf die Beamten, Soldaten, Ruheständler usw. gelten soll.
...
Dieses ewige hin und her. Geld stinkt nun mal nicht. Und der ein oder andere hätte sich übern Euro mehr fürn Sommer wohl gefreut. Da wurde, wie üblich wieder viel Alarm gemacht. Die Mühlen der Zeit halt.
Ich meine auf der Seite des Bundeswehrverbandes die Tage gelesen zu haben, dass sich irgendein hoher Offizier dazu geäußert hat, dass die Sonderzahlung mit der Junibesoldung gezahlt werden soll. Warum dass jetzt wieder nicht der Fall sein soll, keine Ahnung. Ich dachte, es geht um die Anpassung der Besoldung in Punkto Gesetzesänderung und die Inflationsprämie wäre davon unberührt.
Schön. Nur haben ,,irgendein hoher Offizier" oder die Bundeswehr darauf überhaupt keinen Einfluss.
Zitat von: Nachschubser am 22. Mai 2023, 13:33:45
Dieses ewige hin und her. Geld stinkt nun mal nicht. Und der ein oder andere hätte sich übern Euro mehr fürn Sommer wohl gefreut. Da wurde, wie üblich wieder viel Alarm gemacht. Die Mühlen der Zeit halt.
Ich meine auf der Seite des Bundeswehrverbandes die Tage gelesen zu haben, dass sich irgendein hoher Offizier dazu geäußert hat, dass die Sonderzahlung mit der Junibesoldung gezahlt werden soll. Warum dass jetzt wieder nicht der Fall sein soll, keine Ahnung. Ich dachte, es geht um die Anpassung der Besoldung in Punkto Gesetzesänderung und die Inflationsprämie wäre davon unberührt.
Es gibt kein hin und her...
Man
darf nicht die Abläufe für den Personenkreis, der dem TVöD unterliegt - mit dem Personenkreis der Bundesbeamten/Soldaten/Versorgungsempfänger vermischen.
Aktuell wird nur der TVöD umgesetzt.
Für den Personenkreis der Bundesbeamten/Soldaten/Versorgungsempfänger gilt:
"Wie geht es nun weiter?
(...)
Das federführende Bundesministerium des Innern hat
die Absicht der Bundesregierung, den kompletten Abschluss
auf die Besoldung und Versorgung per Gesetz zeit- und systemgerecht zu übertragen, bereits deutlich gemacht.
Da Sockel- und Mindestbeträge in Versorgung und Besoldung verfassungsrechtlich problematisch sind,
muss das Ergebnis jedoch umgerechnet werden.
Zudem muss das nun aufzusetzende Besoldungs- und Versorgungsbezügeanpassungsgesetz (BBVAnpÄndG) mit dem ebenfalls in der Erstellung befindlichen
Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung (BBVAngG)
abgestimmt werden.
Das ist ein
komplexes Unterfangen, das nicht schnell über die Ziellinie zu bringen ist.
Es muss also
damit gerechnet werden, dass der Bundestag seinen entsprechenden Beschluss erst im Sommer fassen kann, bevor die Übertragung wirksam werden kann.
Der Deutsche Bundeswehr Verband wird für seine Mitglieder wie immer sehr intensiv und eng das nun anstehende Gesetzgebungsverfahren begleiten."
Quelle: DBwV , "Die Bundeswehr" 05/2023
Ob es hier zur Entscheidung kommt, bestimmte Zahlungen bereits vorab, vorbehaltlich der späteren gesetzlichen Regelung, zu tätigen ---
muss ebenso abgewartet werden.
22.05.2023
Verdi
"...Die Übertragung des Tarifergebnisses erfordert ein entsprechendes Bundesgesetz. Anders als teilweise zu lesen, existiert derzeit noch kein konkreter Zeitplan für ein solches Gesetzgebungsverfahren. ver.di wird sich allerdings für eine möglichst rasche Umsetzung einsetzen und dann zeitnah über den aktuellen Stand der Dinge informieren..."
https://beamte.verdi.de/themen/besoldung/besoldungsrunde-2023/++co++35e3f32a-f89a-11ed-9a56-001a4a160110
Nach derzeitigem Planungsstand wird der Inflationsausgleich ab Zahlmonat Juli 2023 unter dem Vorbehalt der systemkonformen gesetzlichen Übertragung aud den Besoldungsbereich gezahlt.
Moin wie sicher ist die Quelle?
Gruß
Zitat von: didi62 am 25. Mai 2023, 09:31:26
Nach derzeitigem Planungsstand wird der Inflationsausgleich ab Zahlmonat Juli 2023 unter dem Vorbehalt der systemkonformen gesetzlichen Übertragung aud den Besoldungsbereich gezahlt.
Zitat von: didi62 am 25. Mai 2023, 09:31:26
Nach derzeitigem Planungsstand wird der Inflationsausgleich ab Zahlmonat Juli 2023 unter dem Vorbehalt der systemkonformen gesetzlichen Übertragung aud den Besoldungsbereich gezahlt.
Gibt es dazu eine offizielle Quelle? Ich weiß das alles nach gezahlt wird, allerdings ist es ein absolutes Armutszeugnis wie das BMI mit den Beamten, Richtern und Soldaten umgeht. Wertschätzung sieht anders aus und wie hoch werden wir noch erfahren, ob 8 oder 11 Prozent.
Zitat von: Nachtmensch am 25. Mai 2023, 10:32:21
Zitat von: didi62 am 25. Mai 2023, 09:31:26
Nach derzeitigem Planungsstand wird der Inflationsausgleich ab Zahlmonat Juli 2023 unter dem Vorbehalt der systemkonformen gesetzlichen Übertragung aud den Besoldungsbereich gezahlt.
Gibt es dazu eine offizielle Quelle? Ich weiß das alles nach gezahlt wird, allerdings ist es ein absolutes Armutszeugnis wie das BMI mit den Beamten, Richtern und Soldaten umgeht. Wertschätzung sieht anders aus und wie hoch werden wir noch erfahren, ob 8 oder 11 Prozent.
Ich weiß nicht, was hier teilweise für Erwartungshaltung herrscht. Die Tinte unter dem Tarifvertrag ist noch nicht ganz trocken und schon wird geschimpft, dass Geld noch nicht da ist.
Zitat von: LwPersFw am 23. Mai 2023, 07:20:46
Für den Personenkreis der Bundesbeamten/Soldaten/Versorgungsempfänger gilt:
"Wie geht es nun weiter?
(...)
Das federführende Bundesministerium des Innern hat die Absicht der Bundesregierung, den kompletten Abschluss
auf die Besoldung und Versorgung per Gesetz zeit- und systemgerecht zu übertragen, bereits deutlich gemacht.
Losgelöst von den Zeitlinien der Umsetzung und der konkreten Ausgestaltung ... muss ich das Wort "Absicht" in "
wird" korrigieren...
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen
Tarifeinigung vom 22. April 2024
D5. 31002/72#18
Berlin, 24. April 2023
"Übertragung auf den Beamtenbereich
Der Tarifabschluss wird zeitgleich und systemgerecht auf Beamtinnen/Beamte, Richterinnen/Richter und Soldatinnen/Soldaten
sowie die Versorgungsempfängerinnen/Versorgungempfänger des Bund übertragen.
Die gilt auch für die Sonderzahlungen zum Inflationsausgleich."Wobei "zeitgleich" auch über eine Nachzahlung gewährleistet wird...
Also abwarten ... es kommt ... ;)
Zitat von: wehr1895 am 25. Mai 2023, 10:13:55
Moin wie sicher ist die Quelle?
Gruß
Zitat von: didi62 am 25. Mai 2023, 09:31:26
Nach derzeitigem Planungsstand wird der Inflationsausgleich ab Zahlmonat Juli 2023 unter dem Vorbehalt der systemkonformen gesetzlichen Übertragung aud den Besoldungsbereich gezahlt.
Aussage BAPersBw im Rahmen Referatsleitertagung BVA.
Zitat von: didi62 am 25. Mai 2023, 12:59:32
Zitat von: Nachtmensch am 25. Mai 2023, 10:32:21
Zitat von: didi62 am 25. Mai 2023, 09:31:26
Nach derzeitigem Planungsstand wird der Inflationsausgleich ab Zahlmonat Juli 2023 unter dem Vorbehalt der systemkonformen gesetzlichen Übertragung aud den Besoldungsbereich gezahlt.
Gibt es dazu eine offizielle Quelle? Ich weiß das alles nach gezahlt wird, allerdings ist es ein absolutes Armutszeugnis wie das BMI mit den Beamten, Richtern und Soldaten umgeht. Wertschätzung sieht anders aus und wie hoch werden wir noch erfahren, ob 8 oder 11 Prozent.
Ich weiß nicht, was hier teilweise für Erwartungshaltung herrscht. Die Tinte unter dem Tarifvertrag ist noch nicht ganz trocken und schon wird geschimpft, dass Geld noch nicht da ist.
Ich habe an das BMI seit dem Referentenentwurf im Februar zur amtsangemessene Alimentation gar keine Erwartungen mehr. Mir persönlich ist das total egal wann es die erste Rate der nicht tabellenwirksamen Nullrunde gibt. Es geht nichts verloren. Viel wichtiger und interessanter ist die amtsangemessene Alimentation, denn da wurde bereits der dritte Geburtstag gefeiert und demnach machen die paar Monate Verzögerung auch nichts mehr aus.
Aus einem anderen Forum:
,,Info von Seiten der Bundeswehr durch die oberste VP.
....kurz vor dem Pfingstwochenende gibt es sehr gute Nachrichten hinsichtlich der heute bekanntgewordenen wirkungsgleichen Übertragung auf Besoldung und Versorgung.
Im Einzelnen haben unsere Forderungen nun folgende Ergebnisse gebracht:
Es wird kein gemeinsames neues großes Besoldungs-/Versorgungsanpassungsgesetz geben, welches mit dem AEZ (Besoldungs-/Versorgungsangemessenheitsgesetz) zum 1.1.24 verschmolzen werden wird.
Das Besoldungs-/Versorgungsanpassungsgesetz wird nun tatsächlich als Einzelgesetz bereits am 12.07.2023 ins Bundeskabinett gehen. Das Angemessenheitsgesetz geht gesondert als Einzelgesetz bis Januar 2024 ins Kabinett.
Die Inflationsausgleichsprämie, die zuvor in einem gesonderten Gesetz aus dem Besoldungs/Versorgungsanpassungsgesetz ausgegliedert werden sollte, um im Sommer/Spätsommer zahlbar zu sein, wird nun Bestandteil des Besoldungs-/Versorgungsanpassungsgesetzes werden.
Die Zahlung der Prämie ist für September/Oktober avisiert.
Die Prämie wird an Besoldungs- und Versorgungsempfänger gleichermaßen steuerfrei ausgezahlt. Für Versorgungsempfänger wird hinsichtlich der Höhe der individuelle Ruhegehaltsatz angesetzt. Bei 71,75% wären dies 2.152,50 Euro.
Die Tranchenaufteilung wird ähnlich wie bei den Tarifbeschäftigen sein. Die erste Tranche wird dann natürlich größer ausfallen (Ca. 1600 Euro).
Aufgrund der historisch einmalig hohen Inflation wird es eine verfassungsrechtlich exceptionelle Ausnahme geben, was die Zahlung eines Sockelbetrages möglich macht. Soll heißen, anders als zuvor beabsichtigt, wird es zu keiner prozentualen Umrechnung des Sockelbetrages kommen, sondern die 200 Euro Sockelbetrag werden auch für Besoldung und Versorgung gezahlt. Diese werden dann um 5,3 % (Abzug Versorgungsrücklage 0,2 %!) erhöht werden. Bis auf die Besoldungsgruppe A3 in der Erfahrungsstufe 1 werden alle mindestens die 340 Euro Erhöhung erreichen. In der A3/1 werden es 337 Euro sein.
Den Sockelbetrag und die linearen Prozente gibt es dann auch zum 1.3.24.
Die Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage wird Bestandteil des Besoldungs-/Versorgungsanpassungsgesetzes werden. Somit haben wir kurzfristig im parlamentarischen Verfahren die Möglichkeit, dieses Thema für die Ruhegehaltfähigkeit der Stellenzulagen der Bw anzugehen!
Wir werden, so hat es der ParlSts zugesagt, dies in den nächsten Tagen auch noch schriftlich erhalten.
Damit ist die Übertragung nun fixiert.
Schöne Pfingsten"
Information kam über das Forum öffentlicher Dienst, Gruppe Beamte
Ich habe mal aufgeräumt ... wer nur seinen Frust los werden will ... oder sinnlose Klein-Klein-Debatten führen möchte ... bitte PN
Wann wird der Inflationsausgleich gezahlt?
Beim heutigen Sold war er nicht dabei.
Zitat von: Tobbbbb am 31. Mai 2023, 12:28:06
Wann wird der Inflationsausgleich gezahlt?
Beim heutigen Sold war er nicht dabei.
Dann wenn es die Änderung der Bundesbesoldungsordnung vorsieht, bis ein Gesetz erstellt, gelesen und genehmigt ist dauert es seine Zeit.
Einfach mal ein wenig in diesem Thema suchen dann wird es ausführlich erklärt.
Zitat von: Tobbbbb am 31. Mai 2023, 12:28:06
Wann wird der Inflationsausgleich gezahlt?
Beim heutigen Sold war er nicht dabei.
Wenn der Gesetzgeber keine lineare Erhöhung beschließt. Für die Beamten, Soldaten und Richter ist da noch gar nicht entschieden. Da muss man erstmal auf den entsprechenden Gesetzentwurf warten.
ZitatDann wenn es die Änderung der Bundesbesoldungsordnung vorsieht, bis ein Gesetz erstellt, gelesen und genehmigt ist dauert es seine Zeit.
nunja, vorläufige Zahlungen sind ja nicht unüblich und erfolgen eigentlich immer, bevor das eigentliche Gesetz in trockenen Tüchern ist. Gleichwohl muss man sich erstmal einigen, wie genau die Übertragung des Tarifergebnisses erfolgen soll. Da hat Christoph schon recht.
ZitatWann wird der Inflationsausgleich gezahlt?
Ich tippe mal auf den 30. September 2023.
Unsere Innenministerin möchte gerne in Hessen Ministerpräsidentin werden und am 8. Oktober wird gewählt. Und alle Bundespolizisten und Soldaten, die in Hessen wählen dürfen, sind doch gleich in viel besserer Stimmung und Frau Faeser viel zugeneigter, wenn sie eine Woche vorher eine dicke fette Nachzahlung auf dem Konto gefunden haben... ;-)
Folgendes im Anhang wurde mit zugeworfen. Quelle nicht bekannt
... dann bleibt lediglich zu hoffen, dass die unlängst von BFM Lindner an alle Ministerien (mit Ausnahme BMVg) verteilten ,,Sparvorgaben" dieses Vorhaben nicht konterkarieren.
Ich meine jedoch, dass im Haushalt hierfür bereits ein entsprechendes Budget eingepreist wurde.
Gruß!
Zitat von: MRBK am 01. Juni 2023, 21:06:41
Folgendes im Anhang wurde mit zugeworfen. Quelle nicht bekannt
Das entspricht ja diesem Beitrag
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,72508.msg741941.html#msg741941
Eilmeldung: BMI plant zeitnahe Übertragung des Tarifergebnisses 2023 auf den Beamtenbereich und gleichzeitige Wiederherstellung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage
https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/eilmeldung-bmi-plant-zeitnahe-uebertragung-des-tarifergebnisses-2023-auf-den-beamtenbereich-und-gle.html
Zitat von: Chrisi Weiler am 02. Juni 2023, 16:30:15
Eilmeldung: BMI plant zeitnahe Übertragung des Tarifergebnisses 2023 auf den Beamtenbereich und gleichzeitige Wiederherstellung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage
https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/eilmeldung-bmi-plant-zeitnahe-uebertragung-des-tarifergebnisses-2023-auf-den-beamtenbereich-und-gle.html
Für 2024 soll zum 1. März 2024 – entsprechend der Tarifeinigung – eine Anhebung der Grundgehaltssätze um 200 € sowie daran anschließend eine Linearanpassung von 5,5 % erfolgen.
Warum steht da nichts von 5,5% aber mindestens 340€?Ist das vom Tisch für Beamte? Bei den 340€ für die Masse mehr bei rumkommen...
Zitat von: Samhain88 am 02. Juni 2023, 19:35:56
Zitat von: Chrisi Weiler am 02. Juni 2023, 16:30:15
Eilmeldung: BMI plant zeitnahe Übertragung des Tarifergebnisses 2023 auf den Beamtenbereich und gleichzeitige Wiederherstellung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage
https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/eilmeldung-bmi-plant-zeitnahe-uebertragung-des-tarifergebnisses-2023-auf-den-beamtenbereich-und-gle.html
Für 2024 soll zum 1. März 2024 – entsprechend der Tarifeinigung – eine Anhebung der Grundgehaltssätze um 200 € sowie daran anschließend eine Linearanpassung von 5,5 % erfolgen.
Warum steht da nichts von 5,5% aber mindestens 340€?Ist das vom Tisch für Beamte? Bei den 340€ für die Masse mehr bei rumkommen...
Warum sollten die mindestens 340 Euro extra erwähnt werden, wenn die Erhöhung nach den jetzigen Zahlen bei der niedrigsten Besoldungsstufe bei ca. 336 Euro liegen wird? Und da wird der Dienstherr sicher großzügig aufrunden.
Interessant finde ich bei der Debatte (auch im Forum Öffentlicher Dienst), wie man sich nach den Tarifverhandlungen immer wieder so hochschaukeln und Verschwörungstheorien in die Welt setzen kann (hier eher weniger als im anderen Forum)🤷♂️
Es läuft alle Jahre immer wieder gleich ab... (zumindest die letzten 50 Jahre) Tarifverhandlungen... Einigung und Ergebnis für die Tarifbeschäftgten... Versprechen das es auf die Besoldung übertragen wird... Jammern der Beamten und Soldaten (gerade sehr extrem im anderen Forum) dass man benachteiligt wird etc... Warten.... und am Ende meistens die inhaltsgleiche Übertragung auf das Besoldungsgesetz minus Versorgungsrücklage.
Also abwarten und Tee trinken. Das läuft wie immer. 😉
Interessant wird eher, wie der Gesetzgeber die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zum Thema amtsangemessene Alimentation umsetzen wird.
Zitat von: SolSim am 02. Juni 2023, 20:22:16
Interessant wird eher, wie der Gesetzgeber die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zum Thema amtsangemessene Alimentation umsetzen wird.
Das ist genau der Knackpunkt. Aber wenn die Aussage des Oberstleutnants stimmt vom DBwV, so kann man mal verfassungswidrig aufgrund einer Ausnahmesituation handeln und den Sockelbetrag plus X Prozent nehmen. Hoffen wir dass das BVerfG in den nächsten drei Entscheidungen endlich Tacheles redet und den Gestaltungsspielraum maximal eingrenzt.
Zitat von: Nachtmensch am 02. Juni 2023, 20:33:11
Zitat von: SolSim am 02. Juni 2023, 20:22:16
Interessant wird eher, wie der Gesetzgeber die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zum Thema amtsangemessene Alimentation umsetzen wird.
Das ist genau der Knackpunkt. Aber wenn die Aussage des Oberstleutnants stimmt vom DBwV, so kann man mal verfassungswidrig aufgrund einer Ausnahmesituation handeln und den Sockelbetrag plus X Prozent nehmen. Hoffen wir dass das BVerfG in den nächsten drei Entscheidungen endlich Tacheles redet und den Gestaltungsspielraum maximal eingrenzt.
Der Bundeswehrverband findet den Gesetzentwurf (Referentenentwurf Anfang des Jahres wurde hier auch mal gepostet) zu diesem Thema in seiner Stellungnahme in Ordnung. Stichwort ,,alimentativer Ergänzungszuschlag". Der Deutsche Richterbund hält ihn i. Seiner Stellungnahme für verfehlt und verfassungswidrig 🤷♂️
... eigentlich sollte man stets meinen, dass alle Interessenverbände (Beamte, Soldaten, Richter) an einem Strang ziehen.
Aber das ist wohl heutzutage auch zu viel verlangt.
Gruß!
Zitat von: SolSim am 02. Juni 2023, 23:06:42
Zitat von: Nachtmensch am 02. Juni 2023, 20:33:11
Zitat von: SolSim am 02. Juni 2023, 20:22:16
Interessant wird eher, wie der Gesetzgeber die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zum Thema amtsangemessene Alimentation umsetzen wird.
Das ist genau der Knackpunkt. Aber wenn die Aussage des Oberstleutnants stimmt vom DBwV, so kann man mal verfassungswidrig aufgrund einer Ausnahmesituation handeln und den Sockelbetrag plus X Prozent nehmen. Hoffen wir dass das BVerfG in den nächsten drei Entscheidungen endlich Tacheles redet und den Gestaltungsspielraum maximal eingrenzt.
Der Bundeswehrverband findet den Gesetzentwurf (Referentenentwurf Anfang des Jahres wurde hier auch mal gepostet) zu diesem Thema in seiner Stellungnahme in Ordnung. Stichwort ,,alimentativer Ergänzungszuschlag". Der Deutsche Richterbund hält ihn i. Seiner Stellungnahme für verfehlt und verfassungswidrig 🤷♂️
Jetzt könnte man natürlich drüber diskutieren wer die größere juristische Expertise hat. Der DBwV hat aus meiner Sicht rein taktisch argumentiert, weil die einen anderen Fokus haben. Damit sie ihre Ziele weiter verfolgen können, haben sie sich bei der amtsangemessenen Alimentation zurück gezogen.
Wer meint, dass "alle" Interessenverband die gleichen Interessen haben "müssen", hat das Konzept nicht verstanden.
Normalerweise müssten Verdi und Co direkt wieder zu Streiks aufrufen und den ÖD damit erstmal wieder auf Eis legen, damit das Bundesinnenministerium mal in die Hufe kommt. Bei der Erhöhung der Diäten geht sowas nämlich komischerweise immer ganz schnell.
Hauptsache im Vorfeld melden sich wieder tausend Leute übereifrig und versprechen groß. Vor Wochen hat nämlich ein Mensch vom BAPersBw ne Statement in Form eines Beitrages auf der Seite des DBwV gemacht, der die Auszahlung für Juni beinhaltete. Dieser Beitrag war komischerweise ganz schnell wieder gelöscht.
Mich ärgert das gewaltig, dass die vergangenen Monate richtig ins Geld gegangen sind. Warum? Weil man von diversen Preisbremsen nicht wirklich was gespürrt hat. Komisch das sämtliche Unternehmen im Energie und Betriebstoffsektor Milliarden Gewinne einstreichen, auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger auch in Uniform. Für mich ist diese Sonderzahlung eigentlich nur nen Schmerzensgeld für die Abzocke, die in Deutschland überall mit geschlossenen Augen durchgewunken wird!
Nur mal so als persönliche Meinung.
Nur zum Verständnis:
Verdi soll dafür streiken, dass die Soldaten (die eine andere Interessenvertretung haben) das Ergebnis schneller übertragen bekommen?
Wäre das nicht rechtswidrig?!?
Warum sollte Verdi zum Streik aufrufen? Die haben doch für ihr Klientel, nämlich die Tarifbeschäftigten, den Abschluss abgesegnet. Und für Besoldungsempfänger (Beamte, Richter und Soldaten sowie die entsprechenden Ruhegehaltsempfänger) haben sie doch garnicht verhandelt, das sind doch völlig andere Grundlagen.
ZitatNormalerweise müssten Verdi und Co direkt wieder zu Streiks aufrufen und den ÖD damit erstmal wieder auf Eis legen, damit das Bundesinnenministerium mal in die Hufe kommt. Bei der Erhöhung der Diäten geht sowas nämlich komischerweise immer ganz schnell.
Hauptsache im Vorfeld melden sich wieder tausend Leute übereifrig und versprechen groß. Vor Wochen hat nämlich ein Mensch vom BAPersBw ne Statement in Form eines Beitrages auf der Seite des DBwV gemacht, der die Auszahlung für Juni beinhaltete. Dieser Beitrag war komischerweise ganz schnell wieder gelöscht.
Mich ärgert das gewaltig, dass die vergangenen Monate richtig ins Geld gegangen sind. Warum? Weil man von diversen Preisbremsen nicht wirklich was gespürrt hat. Komisch das sämtliche Unternehmen im Energie und Betriebstoffsektor Milliarden Gewinne einstreichen, auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger auch in Uniform. Für mich ist diese Sonderzahlung eigentlich nur nen Schmerzensgeld für die Abzocke, die in Deutschland überall mit geschlossenen Augen durchgewunken wird!
Nur mal so als persönliche Meinung.
Dieser Beitrag ist ein Musterbeispiel dafür, was in der Gesellschaft falsch läuft. Je ahnungsloser und ungebildeter, desto lauter wird gemeckert.
Der Tarifabschluss gilt für die ANGESTELLTEN des ÖD und diese haben höchst wahrscheinlich tatsächlich im Juni ihre Prämie bekommen. Dass eine entsprechende Übertragung für Richter, Beamte und Soldaten erfolgt, dauert bereits seit 50 Jahren IMMER (!!) länger, weil man eben nicht einfach so auszahlen kann, wie der einfache Bürger sich das vorstellt.
In den letzten Jahrzehnten war es IMMER so, dass man mit einer Zahlung für die Beamten, Richter und Soldaten etwa (!) 5 bis 6 Monate nach Tarifabschluss rechnen konnte. Das wäre, wenn also alles läuft wie immer, ungefähr im September oder Oktober.
ZitatBei der Erhöhung der Diäten geht sowas nämlich komischerweise immer ganz schnell.
Tatsächlich? Bitte belegen Sie mir, wielange es zwischen einem Regierungsbeschluss bzgl. Diäten und der tatsächlichen Auszählung von erhöhten Diäten auf das Konto von Politikern dauert. Das geht mit Sicherheit nicht schneller. Hören Sie also mit Ihrer tumben Polemik auf.
ZitatHauptsache im Vorfeld melden sich wieder tausend Leute übereifrig und versprechen groß. Vor Wochen hat nämlich ein Mensch vom BAPersBw ne Statement in Form eines Beitrages auf der Seite des DBwV gemacht
Na und? In einem freien Land darf jeder jederzeit über alles mögliche reden und Statements abgeben. Zur Bildung jedes einzelnen gehört es, abzuschätzen, wessen Geschwätz sinnvoll ist und welches nicht. Und jeder, der weiß, wie seit Jahrzehnten (!) die Besoldungserhöhungen laufen, der weiß auch, wer Unfug redet und wer nicht.
Ihr Beitrag ist wirklich ein Lehrbuchbeispiel für den modernen Bürger, der zwar immer weniger Ahnung hat aber dafür um so lauter blökt.
Und nein, ich wähle keine der Regierungsparteien. Und ja, mich regt die Regierung auch in vielerlei Hinsicht auf. Aber zumindest verstehe ich die Abläufe des Staatsbetriebs.
Das ganze Procedere wurde hier im Thread ja nun schon mehrfach erklärt. Man müsste sich einfach mal die Mühe machen und das auch lesen. Aber das ist bei Einigen wohl zu viel verlangt.
Thema Diätenanpassung:
Hieran sieht sehr deutlich, wie von justice005 schon richtig erwähnt, dass es immer größere Lücken zwischen Bildung und Meinung gibt.
Da wird von dem längst überholten Umstand lamentiert, wonach sich die Abgeordneten jedes Jahr selbst ihr ,,Gehalt" erhöhen. Meistens hört man das populistisch von blauen Wählern.
Die Wahrheit ist jedoch anders:
ZitatDie monatliche Entschädigung wird jährlich zum 1. Juli angepasst und beträgt aktuell 10.323,29 Euro. Grundlage ist die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Nominallohnindex, den der Präsident des Statistischen Bundesamtes jährlich bis zum 31. März an den Präsidenten des Deutschen Bundestages übermittelt. Der angepasste Betrag der Entschädigung wird in einer Bundestagsdrucksache veröffentlicht.
Das Anpassungsverfahren bleibt für eine neue Wahlperiode nur wirksam, wenn der Deutsche Bundestag innerhalb von drei Monaten nach der konstituierenden Sitzung einen entsprechenden Beschluss fasst. Wird innerhalb dieser Frist kein solcher Beschluss gefasst, gilt für die Entschädigung der letzte ermittelte Betrag, bis der Deutsche Bundestag das Anpassungsverfahren in einem Gesetz bestätigt oder ändert.
https://www.bundestag.de/abgeordnete/mdb_diaeten/mdb_diaeten-214848
In einfacher Sprache erklärt:
Das ein jährlicher Automatismus gekoppelt an die Lohnentwicklung Deutschlands.
Zu Beginn einer jeden Legislaturperiode muss der Bundestag darüber abstimmen ob dieser Automatismus für die nächsten vier Jahr angewendet wird oder nicht.
Es ist also nicht so, dass die Abgeordneten selbst die Höhe ihrer Diäten beschließen.
... @F_K, ich habe das Konzept sehr wohl verstanden.
Das die entsprechenden Interessenverbände ihre individuellen Ziele verfolgen liegt auf der Hand. Aber es existieren auch ganz klare gemeinsame Schnittmengen – und ein ,,Besoldungsanpassungs- bzw. Alimetierungsgesetz" ist eine solche. Hier dann die gemeinsamen Interessen aller Betroffenen (Beamte, Soldaten und Richter) wahrzunehmen und geschlossen vorzugehen, ist einfach nur zweckmäßig und sinnvoll.
Im übrigen ist es keine feine Art von Ihnen, immer wieder diversen TN voreilig Unwissenheit/ Fehler und infolgedessen vermeintliche ,,Dummheit" vorzuhalten. Einfach kein guter Stil – für welchen Sie in diesem Forum auch mehrfach gerügt und seitens der Administratoren reglementiert wurden. Ich denke, Sie können dies deutlich besser und viel freundlicher :)
Danke!
Die Auszahlung der nunmehr vereinbarten Vergütungserhöhung bzw. Energiepreiszuschüsse erfolgt erst zum Ende des Monats Juni 2023, weil Angestellte im Gegensatz zu Beamten, Richtern und Soldaten die Vergütung zum Ende eines Monatsgezahlt bekommen.
Ärgerlich ist zudem, dass die Energiekostenzuschüsse steuerfrei und nicht SV-Beitragspflichtig sind, was dazu führt, dass auch keine erhöhten Beiträge an die Sozialkassen abgeführt werden und auch kein erhöhter Beitrag in die jeweilige Zusatzversorgungskasse abgeführt wird.
Dafür steigt dann der Beitrag in die "soziale" Pflegeversicherung an.
Also bevor sich Soldaten, Beamte und Richter mal wieder unverhältnismäßig früh aufregen, der gefundene Kompromiß für die Tarifbeschäftigten ist jetzt zwar deutlich spürbar, hat aber eben auch Schattenseiten.
Wer PKV-versichert ist, freut sich über die andere Systematik in der privaten Pflegepflichtversicherung, weil man eben nicht mal vom Gesetzgeber als Kinderloser oder mit nur einem Kind gesegneter Mensch mit einer Beitragserhöhung überzogen werden kann.
Nicht jeder Kinderloser oder mit nur einem Kind lebender Mensch, ist aus eigener Entscheidung davon betroffen.
Also beide Seiten betrachten und die Systemunterschiede verstehen. Leider kommt das in der soldatischen Ausbildung wohl so gut wie gar nicht vor.
"Der Gesetzesentwurf zur Besoldungsanpassung 2023/2024 liegt den Ressorts und Spitzenorganisationen der Gewerkschaften zur Stellungnahme vor.
Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf folgende Regelungen vor (§ 14 Absatz 2 Bundesbesoldungsgesetz-E; BBesG):
Ab dem 1. März 2024 sollen erhöht werden
• das Grundgehalt zunächst um 200 Euro und sodann um 5,3 Prozent (die Erhöhung berücksichtigt einen Abzug zugunsten der Versorgungsrücklage gemäß § 14a Absatz 2 Satz 1 und 2 BBesG in Höhe von 0,2 Prozentpunkten)
• der Familienzuschlag um 11,3 Prozent und
• die Amtszulagen um 11,3 Prozent.
Zur Abmilderung der Folgen der gestiegenen Verbraucherpreise ist für den Monat Juni 2023 eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1 240 Euro vorgesehen. Für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 eine monatliche Sonderzahlung in Höhe von jeweils 220 Euro (§ 14 Absatz 4 BBesG-E). Insgesamt mithin ein Inflationsausgleich von 3 000 Euro."
Quelle:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,120548.msg302437.html#new
Verdi
BESOLDUNGSRUNDE BUND
BMI legt Entwurf eines Besoldungsanpassungsgesetzes vor
https://beamte.verdi.de/themen/besoldung/besoldungsrunde-2023/++co++9178de62-0547-11ee-b71a-001a4a160100
Referentenentwurf
des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -ver-
sorgung für 2023/2024 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vor-
schriften
(BBVAnpÄndG 2023/2024)
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/BBVAnpAendG-2023-2024.html
Schön, dass es jetzt Dingfest ist.. könnte mir ganz viel Optimismus vorstellen, das wir die erste Zahlung Ende Juli mit der Augustbesoldung erhalten.. wird aber vermutlich zuviel Optimismus sein :D
Zitat von: Helmi73 am 08. Juni 2023, 13:28:59
Referentenentwurf
des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -ver-
sorgung für 2023/2024 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vor-
schriften
(BBVAnpÄndG 2023/2024)
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/BBVAnpAendG-2023-2024.html
Ebenfalls interessant:
Seite 43 im Entwurf steht noch etwas zum geplanten BBVAngG:
,, Eine
weitere Anhebung der Bezüge wird zudem durch das in der Ressortabstimmung befindliche Gesetzentwurf zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und - versorgung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (BBVAngG) erfolgen, das bedarfsgerechte, auch rückwirkend ab 2021 vorgesehene Erhöhungen zum Inhalt hat und zeitnah dem Kabinett werden wird.
Der Gesetzentwurf berücksichtigt auch die mit der Einführung des Bürgergeldes notwendig gewordene Neujustierung der Mindestbesoldung."
Die nach den Vorgaben des BVerfG in einem dritten Schritt vorzunehmende Prüfung, ob eine als verfassungswidrig einzustufende Unteralimentation im Ausnahmefall verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein kann, entfällt, da auf Bundesebene keine Anzeichen einer unzureichenden Unteralimentation festzustellen sind.
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Ich habe (leider) eine Verständnisfrage:Im Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen
Bundesbesoldung und -versorgung sowie zur Änderung weiterer Vor-
schriften) (Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz - BBVAngG) [Bearbeitungsstand:
16.01.2023 11:32]
steht u.a. dass der Familienzuschlag Stufe 1 ab dem 01.07.2023 nicht mehr neu vergeben werden soll.https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,73086.0.htmlIm Referentenentwurf
des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -ver-
sorgung für 2023/2024 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vor-
schriften
(BBVAnpÄndG 2023/2024)
[Bearbeitungsstand: 07.06.2023 08:53] hingegen ist davon nichts mehr zu lesen.Ist der "jüngere" Entwurf als aktualisierte Version zu verstehen und der "alte" (inklusive dem "Wegfall" vom Familienzuschlag Stufe 1) ist damit Geschichte/ vom Tisch?
Das sind 2 verschiedene Gesetze.
Jetzt kommt erst die Anpassung der Bundesbesoldung.
Der Entwurf vom Januar wird wohl noch im BMI überarbeitet und soll später im Laufe des Jahres folgen.
Meint ihr das kommt in etwa so hin? Ist nun der Prognose Rechner
Beamte Bund 2024 - PROGNOSE Besoldungsgruppe A 8, Stufe 4, Tabelle
01.03.2024 - 31.12.2024?
Monatsbeträge
Grundgehalt: verheiratet: sonstige Zulagen:
3523.73 €
921.74 €
80.00 €
Lohnsteuer:
548.16 € (Klas
0.00 €
Solidaritätszuschlag: Kirchensteuer:
2.46€ (Satz
Abzüge gesamt:
Monats-Brutto:
550.62 € (Ante
4525.47 €
netto bleiben:
3974.85 € (Steu
Unwahrscheinlich, rechne mal mit 400€ weniger.
Auf der öffentlichen-Dienst.de Seite gibt es ein Rechner der die Tariferhöhung schon einrechnet.
Bei A8/4, 3kinder und verheiratet, plus 80€ Zulage komm der auf 3543€.
Also laut dem Rechner korrekt habe es so aus dem Rechner kopiert
Zitat von: Löwe von Eutin am 08. Juni 2023, 19:41:00
Ich habe (leider) eine Verständnisfrage:
Im Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen
Bundesbesoldung und -versorgung sowie zur Änderung weiterer Vor-
schriften) (Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz - BBVAngG) [Bearbeitungsstand: 16.01.2023 11:32]
steht u.a. dass der Familienzuschlag Stufe 1 ab dem 01.07.2023 nicht mehr neu vergeben werden soll.
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,73086.0.html
Im Referentenentwurf
des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -ver-
sorgung für 2023/2024 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vor-
schriften
(BBVAnpÄndG 2023/2024)
[Bearbeitungsstand: 07.06.2023 08:53] hingegen ist davon nichts mehr zu lesen.
Ist der "jüngere" Entwurf als aktualisierte Version zu verstehen und der "alte" (inklusive dem "Wegfall" vom Familienzuschlag Stufe 1) ist damit Geschichte/ vom Tisch?
Nein, der Referentenentwurf ist damit noch nicht vom Tisch. Es wurde lediglich dieser Teil vom BBesVAnpG entkoppelt, damit die Umsetzung der Besoldungsanpassung aus dem Tarifvertrag TVöD zeitgerecht erfolgen kann.
Die Umsetzung des Referententwurfs (in welcher Form auch immer) erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Tritt aber frühestens zum 01.01.2024 in Kraft.
Zitat von: wehr1895 am 08. Juni 2023, 21:07:37
Meint ihr das kommt in etwa so hin? Ist nun der Prognose Rechner
Beamte Bund 2024 - PROGNOSE Besoldungsgruppe A 8, Stufe 4, Tabelle
01.03.2024 - 31.12.2024?
Monatsbeträge
Grundgehalt: verheiratet: sonstige Zulagen:
3523.73 €
921.74 €
80.00 €
Lohnsteuer:
548.16 € (Klas
0.00 €
Solidaritätszuschlag: Kirchensteuer:
2.46€ (Satz
Abzüge gesamt:
Monats-Brutto:
550.62 € (Ante
4525.47 €
netto bleiben:
3974.85 € (Steu
Ich weiss ja nicht wo diese Werte her stammen, aber stimmen vorne und hinten nicht. Z.B. Grundgehalt A8 Stufe 4 = 3.145,99 €. Den Rest kann ich nicht berechnen, da Angaben fehlen bzw. Unvollständig sind.
Das ist der Prognose Rechner für die Besoldungsanpassung 2024. Und nicht für die aktuelle Besoldung.
War halt verwundert über das mehr Netto.
Zitat von: didi62 am 09. Juni 2023, 08:13:10
Ich weiss ja nicht wo diese Werte her stammen, aber stimmen vorne und hinten nicht. Z.B. Grundgehalt A8 Stufe 4 = 3.145,99 €. Den Rest kann ich nicht berechnen, da Angaben fehlen bzw. Unvollständig sind.
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund?id=beamte-bund-pr-2024a
Die Ersteller weisen ausdrücklich auf
Prognose hin...
Und noch etwas Positives für die Betroffenen:
"Die Befristungen der Stellenzulagen für Kommandantinnen und Kommandanten, Beamtinnen und Beamte, Soldatinnen und Soldaten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie für Beamtinnen und Beamte der Bundeswehr als Gebietsärztinnen und Gebietsärzte sowie für Soldatinnen und Soldaten als Rettungsmedizinerinnen und Rettungsmediziner oder als Gebietsärztinnen und Gebietsärzte (Vorbemerkungen Nummer 6 Absatz 1 Satz 2, Nummer 8c bzw. Nummer 11 der Bundesbesoldungsordnungen A und B – Anlage 1 des Bundesbesoldungsgesetzes) werden jeweils um weitere vier Jahre verlängert."
...und auch für die Berufssoldaten der Feldjägertruppe bzw. Versorgungsempfänger der Feldjägertruppe scheint es in die richtige Richtung zu laufen:
,,Darüber hinaus soll die Zulage für Beamtinnen und Beamte sowie Soldatinnen und Soldaten mit vollzugspolizeilichen Aufgaben (im weiteren Polizeizulage) wieder für ruhegehaltfähig erklärt werden. Die Polizeizulage war – wie andere Stellenzulagen auch – von 1990 bis 1998 ruhegehaltfähig. Mit dem Versorgungsreformgesetz 1998 wurde u.a. die Ruhegehaltfähigkeit von Stellenzulagen grundsätzlich aufgehoben. Versorgungswirksam sollten danach nur noch Dienstbezüge sein, die alimentativ geschuldet sind. Stellenzulagen gehören nicht hierzu."
Quelle:
Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -ver- sorgung für 2023/2024 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
(BBVAnpÄndG 2023/2024)
Nichts ist so unbeständig wie die Beständigkeit des BAPersBw.
Entgegen der Zusage, dass der Inflationsausgleich in Höhe von 1.240,00 € sowie die 220,00 €/mtl. zum/ab Zahlmonat Juli 2023 gezahlt werden, ist die Aussage jetzt, dass die Zahlungen nicht vor Zahlmonat August 2023 erfolgen.
Heißt das, es wird dann wahrsch für den Zahlmonat August, also Ende Juli, ausbezahlt?
Zitat von: Zoellner am 13. Juni 2023, 11:36:26
Heißt das, es wird dann wahrsch für den Zahlmonat August, also Ende Juli, ausbezahlt?
Frühestens! - Sofern nicht noch ein Wunder geschieht.
Zitat von: didi62 am 13. Juni 2023, 10:42:07
Nichts ist so unbeständig wie die Beständigkeit des BAPersBw.
Entgegen der Zusage, dass der Inflationsausgleich in Höhe von 1.240,00 € sowie die 220,00 €/mtl. zum/ab Zahlmonat Juli 2023 gezahlt werden, ist die Aussage jetzt, dass die Zahlungen nicht vor Zahlmonat August 2023 erfolgen.
Sehe ich aber nicht so sehr als Problem ob es jetzt oder im Zahlmomat Oktober ausbezahlt wird. Am Ende ded Tages wird es ja rückwirkend auf den Cent genau nachbezahlt.
Heißt für Zahlmonat Oktober würde es direkt 1240 + 220 + 220 + 220 + 220 = 2120 Euro STEUERFREI aufs Konto geben.
Ich kann das alles nicht mehr hören. Mich stören diese ewigen Versprechen, woran man sich eh nicht hält, weil man die Leute einfach nur ruhig stellen möchte. Warum meldet man sich da überhaupt noch zu Wort, mit es kann sein, dass....???
Das ist halt allgemein Typisch Bund, nicht nur Bundeswehr. Da mahlen die Mühlen der Zeit nun mal sehr langsam.
Wäre toll fürn Urlaub gewesen...... kann man nicht ändern. Ich bin Enttäuschungen seit 2003 gewohnt....... Aber euch sei gesagt, draußen im zivilen ist es auch nciht anders.
Freuen wir uns, dass es überhaupt was gibt....
Zitat von: Leistungssoldat am 13. Juni 2023, 14:05:07
Ich kann das alles nicht mehr hören. Mich stören diese ewigen Versprechen, woran man sich eh nicht hält, weil man die Leute einfach nur ruhig stellen möchte. Warum meldet man sich da überhaupt noch zu Wort, mit es kann sein, dass....???
Das ist halt allgemein Typisch Bund, nicht nur Bundeswehr. Da mahlen die Mühlen der Zeit nun mal sehr langsam.
Wäre toll fürn Urlaub gewesen...... kann man nicht ändern. Ich bin Enttäuschungen seit 2003 gewohnt....... Aber euch sei gesagt, draußen im zivilen ist es auch nciht anders.
Freuen wir uns, dass es überhaupt was gibt....
Der ,,Bund" hat doch bisher gar nichts versprochen.
Weiß jemand, wann man die Inflationsprämie rückwirkend erhält, während man in Elternzeit ist? Wird das Geld einzeln als Einmalzahlung ausgezahlt, sobald alle anderen es mit ihrem normalen Sold erhalten, oder ,,ruht" die Prämie, bis man wieder normalen Sold erhält (im worst case, je nachdem wann die Zahlung kommt, knapp ein Jahr)? EZ ab vrs. September, somit stünde Zahlung Juni - September zu.
Zitat von: Moin7 am 13. Juni 2023, 17:04:41
Weiß jemand, wann man die Inflationsprämie rückwirkend erhält, während man in Elternzeit ist? Wird das Geld einzeln als Einmalzahlung ausgezahlt, sobald alle anderen es mit ihrem normalen Sold erhalten, oder ,,ruht" die Prämie, bis man wieder normalen Sold erhält (im worst case, je nachdem wann die Zahlung kommt, knapp ein Jahr)? EZ ab vrs. September, somit stünde Zahlung Juni - September zu.
Schau mal in Artikel 18 des Besoldungentwurfs. Dort sind die Vorraussetzungen aufgeführt. Das Dienstverhältnis muss immer am 1. des Monats bestanden haben,um Ansprüche zu haben.
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Zitat von: Moin7 am 13. Juni 2023, 17:04:41
Weiß jemand, wann man die Inflationsprämie rückwirkend erhält, während man in Elternzeit ist? Wird das Geld einzeln als Einmalzahlung ausgezahlt, sobald alle anderen es mit ihrem normalen Sold erhalten, oder ,,ruht" die Prämie, bis man wieder normalen Sold erhält (im worst case, je nachdem wann die Zahlung kommt, knapp ein Jahr)? EZ ab vrs. September, somit stünde Zahlung Juni - September zu.
Die Elternzeit ist in der Regel ein ruhendes Dienstverhältnis. Im Zweifelsfall das zuständige BVA kontaktieren,um Klarheit zu bekommen.
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Zitat von: Marcel85 am 14. Juni 2023, 05:48:59
Zitat von: Moin7 am 13. Juni 2023, 17:04:41
Weiß jemand, wann man die Inflationsprämie rückwirkend erhält, während man in Elternzeit ist? Wird das Geld einzeln als Einmalzahlung ausgezahlt, sobald alle anderen es mit ihrem normalen Sold erhalten, oder ,,ruht" die Prämie, bis man wieder normalen Sold erhält (im worst case, je nachdem wann die Zahlung kommt, knapp ein Jahr)? EZ ab vrs. September, somit stünde Zahlung Juni - September zu.
Die Elternzeit ist in der Regel ein ruhendes Dienstverhältnis. Im Zweifelsfall das zuständige BVA kontaktieren,um Klarheit zu bekommen.
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Seit wann erlässt das BVA Gesetze?
Zitat von: didi62 am 14. Juni 2023, 12:59:17
Zitat von: Marcel85 am 14. Juni 2023, 05:48:59
Zitat von: Moin7 am 13. Juni 2023, 17:04:41
Weiß jemand, wann man die Inflationsprämie rückwirkend erhält, während man in Elternzeit ist? Wird das Geld einzeln als Einmalzahlung ausgezahlt, sobald alle anderen es mit ihrem normalen Sold erhalten, oder ,,ruht" die Prämie, bis man wieder normalen Sold erhält (im worst case, je nachdem wann die Zahlung kommt, knapp ein Jahr)? EZ ab vrs. September, somit stünde Zahlung Juni - September zu.
Die Elternzeit ist in der Regel ein ruhendes Dienstverhältnis. Im Zweifelsfall das zuständige BVA kontaktieren,um Klarheit zu bekommen.
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Seit wann erlässt das BVA Gesetze?
Wenn das Gesetz verabschiedet wurde und das BVA einen konkreten Fahrplan zur Auszahlung hat. Das BMI wird ihm wohl kaum seine Fragen beantworten,daher meine kurz gefasste Antwort.
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Hier ein Überblich aus dem Referentenentwurf.
Als Empfänger von Übergangsgebührnissen frag ich mich ja, ob das ganze dann für mich auch kommt? Wie war das in der Vergangenheit bei solchen Situationen?
Zitat von: Phantomphlyer am 16. Juni 2023, 07:03:17
Als Empfänger von Übergangsgebührnissen frag ich mich ja, ob das ganze dann für mich auch kommt? Wie war das in der Vergangenheit bei solchen Situationen?
Der Inflationsausgleich für Übergangsgebührnisempfänger (1.240,00 €/einm. + 220,00 €/mtl. vom 01.07.23 - 29.02.2024) wird in der gleichen Prozenthöhe wie die Übergangsgebührnisse gezahlt.
Wann die Zahlungen erfolgen steht bisher aber noch nicht fest.
Zum Thema: Dauerresis, Langzeit RDL - kommen die auch in den "Genuss" des Ausgleichs? Hab davon noch nirgends gehört...
@ Opa_Hagen:
Erhalten "Dauerresis / Langzeit RDL / whatever" Bezüge? Nein.
... aber an den Bezug von Bezügen sind diese Zahlungen gekoppelt.
Die von Dir genannte Personengruppe erhält andere Zahlungen (z. B. Leistungen USG) - und der Gesetzgeber geht davon aus, dass diese Sonderzahlung (sofern vom AG überhaupt gezahlt) dann über USG erstattet wird.
Hier noch einmal alles zusammengefasst:
https://oeffentlicher-dienst-news.de/besoldungstabellen-bundesbeamte-2024/
Ver.di kritisiert, dass die Inflationsausgleichzahlung voraussichtlich erst im Herbst bei den Bundesbeamten ankommen wird. Denn der Gesetzentwurf wird erst Mitte Juli im Kabinett behandelt, dann folgt der Gesetzgebungsprozess im Bundestag und Bundesrat. Bis die Auszahlung umgesetzt werden kann, gehen voraussichtlich noch einige Monate ins Land.
Darüber hinaus soll die Zulage für Beamtinnen und Beamte sowie Soldatinnen und Soldaten mit vollzugspolizeilichen Aufgaben (im weiteren Polizeizulage) wieder für ruhegehaltfähig erklärt werden.
Gruß
Anmerkung:
"Verdi kritisiert" - macht aber keinen Verbesserungsvorschlag - ist also Polemik.
Hier wird ein Gesetz benötigt - und das folgt halt einem Ablauf, der entsprechende Zeit benötigt - Rechtsstaat und so.
In der Vergangenheit wurde aber durchaus schon von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Zahlungen unter Vorbehalt, in Erwartung der gesetzlichen Grundlage, zeitnah zum jeweiligen Tarifabschluss im öffentlichen Dienst zu tätigen.
Eine Zahlung im Herbst hat für mich persönlich nichts mit zeitnah zu tun, auch wenn es dann eine Nachzahlung gibt.
Hier hat insbesondere auch der DBwV mal wieder versagt.
MkG
Zebra
Bevor es durchs Kabinett war?
Ansonsten: Hat es schon jemals eine solche Sonderzahlung mit den damit verbundenen Herausforderungen gegeben?
Die Vorabzahlungen sind bei "normalen, einfachen" Tabellenerhöhungen erfolgt - hier also nicht als Beispiel geeignet.
Sehr geehrter F_K,
dies ist auch bei Einmalzahlungen, die es schon immer mal bei Besoldungserhöhungen gab, erfolgt.
MkG
Zebra
Meiner Erinnerung nach ist die Einmalzahlung in der Höhe einzigartig, und die "Mindestlohnerhöhung" in der Höhe auch - beides "gefährdet" den gesetzlich notwendigen Abstand zwischen den Besoldungsstufen - in neuer Art und Weise.
Meine Erinnerung mag auch täuschen ... ich sehe darin jedenfalls die Ursache / Erklärung für die aktuelle Lage.
@didi62 hat doch ausgeführt:
Zitat von: didi62 am 13. Juni 2023, 10:42:07
Nichts ist so unbeständig wie die Beständigkeit des BAPersBw.
Entgegen der Zusage, dass der Inflationsausgleich in Höhe von 1.240,00 € sowie die 220,00 €/mtl. zum/ab Zahlmonat Juli 2023 gezahlt werden, ist die Aussage jetzt, dass die Zahlungen nicht vor Zahlmonat August 2023 erfolgen.
Der nächste "Stichtag" ist der
12.07.2023, wenn der Gesetzentwurf im Kabinett besprochen wird...
wenn dabei eine vorbehaltliche Zahlung beschlossen wird...
und
wenn an diesem Tag, bzw. am 13.07. vor Rechnungsschluss, das BVA noch die Freigabe erhält ...
und
wenn das BVA dies auch zeitlich umsetzen kann...
... kann die Zahlung mit den Bezügen August erfolgen.
Wenn nicht ... erfolgt die Zahlung erst mit den Bezügen September, denn das eine vorbehaltliche Zahlung beschlossen wird, setze ich einmal als gegeben.
Zwischen dem BBVAnpÄndG 2023/2024 und dem zum 01.01.2024 geplanten BBVAngG besteht keine direkte Verbindung.
Der Gesetzgeber wird die tabellenwirksame Besoldungserhöhung, die erst in 2024 wirksam wird, aber sicherlich beim BBVAngG berücksichtigen (müssen).
Die Einmalzahlung spielt für das BBVAngG keine Rolle, da nicht tabellenwirksam.
Es ist interessant hier mitzulesen.
Am 12.07.23 ist Stichtag? Dann muss es schon ne Woche vorher feststehen, da die letzten Sitzunges des Bundestages bis zum 07.07 gehen. Dann ist das Sommerloch und es passiert nix. Dazu kommen noch die Sommerferien, wo viele Angestellte und Beamte nicht verfügbar sind. Wie soll das also so umgesetzt werden, das es im August eine Auszahlung gibt? Realistisch ist das nicht.
Zitat von: Beobachter112 am 29. Juni 2023, 12:44:27
Es ist interessant hier mitzulesen.
Am 12.07.23 ist Stichtag? Dann muss es schon ne Woche vorher feststehen, da die letzten Sitzunges des Bundestages bis zum 07.07 gehen. Dann ist das Sommerloch und es passiert nix. Dazu kommen noch die Sommerferien, wo viele Angestellte und Beamte nicht verfügbar sind. Wie soll das also so umgesetzt werden, das es im August eine Auszahlung gibt? Realistisch ist das nicht.
Wie schon bei den letzten Gehaltserhöhungen ... in dem eine Zahlung
vorbehaltlich der gesetzlichen Regelung erfolgt.
LwPersFw ist zuzustimmen - auf Basis eines Kabinettsbeschlusses kann eine vorbehaltlich Zahlung erfolgen.
Das notwendige Gesetz wird sicher erst NACH der Sommerpause kommen.
Es gibt seit letzer Woche ein Rundschreiben des von D3 mit dem rechtliche Hinweise zur Programmierung der Zahlung gegeben werden. Die Weisung zur Zahlbarmachung kommt dann mit einem gesonderten Rundschreiben. Das wird aber erst nach dem Beschluss der Bundesregierung am 12.07.2023 erfolgen. Für den Bereich der Bundeswehr ist Eingabeschluss für August am 13.07.2023. Realistisch ist damit eine Auszahlung Ende August mit den Septemberbezügen, so soll die Programmierung auch vorbereitet werden.
Quelle: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,120548.1305.html
DGB
29.06.2023
Inflationsausgleichszahlungen 2023: Abschlagszahlungen geplant
Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen des Bundes sollen für die ab Juni 2023 vorgesehenen Inflationsausgleichszahlungen Abschlagszahlungen erhalten. Das sagte Staatssekretär im Bundesministerium des Innern und für Heimat Bernd Krösser dem DGB und den Gewerkschaften im Rahmen des Beteiligungsgesprächs zu.
https://www.dgb.de/uber-uns/dgb-heute/dienst-und-beamte/++co++1e152fec-1646-11ee-b5a3-001a4a160123/@@dossier.html
Nochmal, am 12.07.23 passiert mit Sicherheit gar nichts. Da wird nichts mehr unterzeichnet. Woher nimmt man dieses Datum? Der 07.07.23 ist der letzte Tag an denen Amtshandlungen vorgenommen werden. Das kann man im Internet nachlesen! Dann ist alles erstmal im URLAUB!
@ Beobachter:
Amtshandlungen werden täglich einige 10.000 durchgeführt - auch am Wochenende - völlig unabhängig davon, ob der Bundestag Sitzungen hat oder nicht.
Zitat von: Beobachter112 am 30. Juni 2023, 07:17:44
Nochmal, am 12.07.23 passiert mit Sicherheit gar nichts. Da wird nichts mehr unterzeichnet. Woher nimmt man dieses Datum? Der 07.07.23 ist der letzte Tag an denen Amtshandlungen vorgenommen werden. Das kann man im Internet nachlesen! Dann ist alles erstmal im URLAUB!
Wenn Sie meinen das am 12.07.2023 nichts passiert ... sollten Sie dies den betroffenen Ministern/Ministerinnen mitteilen ... damit sie an dem Tag nicht um sonst zur Arbeit kommen... ;)
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/BBVAnpAendG-2023-2024.html
"...Die Kabinettfassung ist für den 12. Juli 2023 geplant..."https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/kabinettsthemen
"Sitzungen des Bundeskabinetts
Einmal in der Woche - in der Regel mittwochs - trifft sich das Bundeskabinett unter Leitung des Bundeskanzlers.
Im Kabinettsaal des Kanzleramtes beraten die Mitglieder über aktuelle Themen, treffen wichtige Entscheidungen
und bringen Gesetzesvorhaben auf den Weg. Neben den Bundesministerinnen und -ministern nehmen auch die
Staatsministerinnen und -minister sowie der Regierungssprecher an den Sitzungen teil."... und auf dieser Grundlage ist eine Zahlung unter Gesetzesvorbehalt möglich ...
Beispiel aus der jüngsten Vergangenheit:"
Nach dem Gesetzentwurf über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie an Besoldungsempfänger
haben Beamtinnen und Beamte einen Anspruch auf eine einmalige steuerfreie Corona-Sonderzahlung.
Es handelt sich um eine Sonderzahlung des Arbeitgebers zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise,
die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitsentgelt steuerfrei gewährt wird.
Die Höhe der Corona-Sonderzahlung ist wie folgt gestaffelt:
● Besoldungsgruppen A 3 bis A 8: einmalig 600 Euro,
● Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: einmalig 400 Euro,
● Besoldungsgruppen A 13 bis A 15: einmalig 300 Euro.
Empfängerinnen und Empfänger von Anwärterbezügen sollen einmalig 200 Euro erhalten.
Anspruchsberechtigte in Teilzeit oder mit begrenzter Dienstfähigkeit erhalten die einmalige Corona-Sonderzahlung
zeitanteilig entsprechend dem Verhältnis der ermäßigten zur regel-mäßigen Arbeitszeit.
Altersteilzeitbeschäftigte erhalten die Sonderzahlung zeitanteilig nach § 6 Absatz 1 Bundesbesoldungsgesetz.
Die einmalige Corona-Sonderzahlung erhalten Beamtinnen und Beamte sowie Anwärterin-nen und Anwärter,
die sich am 1. Oktober 2020 in einem Dienstverhältnis befanden und mindestens an einem Tag zwischen dem
1. März 2020 und dem 31. Oktober 2020 Anspruch auf Dienstbezüge hatten, noch im Dezember 2020 mit
den Bezügen für Januar 2021 ausgezahlt.
Da die Zahlungen unter dem ausdrücklichen Vorbehalt einer späteren gesetzlichen Regelung stehen,
wird dies den Empfängerinnen und Empfängern in der Bezügemitteilung durch den Hinweistext
«Sonderzahlung erfolgt unter Vorbehalt» mitgeteilt."
https://www.dbwv.de/aktuelle-themen/verband-aktuell/beitrag/besoldungs-und-versorgungsanpassungsgesetz-in-vorbereitung
ZitatDas muss im Blick gehalten werden und daher sind auch die aktuellen Informationen noch mit Vorsicht zu genießen. Verbindlicher und verlässlicher wird es, sobald das Bundeskabinett den Entwurf billigt. Geplant ist das für Mitte Juli. Sobald der Kabinettsbeschluss vorliegt, kann sich nach der parlamentarischen Sommerpause der Bundestag mit dem Gesetzentwurf befassen. Nach jetzigem Stand könnte es bereits im September oder Oktober zu ersten vorbehaltlichen Abschlagszahlungen an die Betroffenen kommen.
Gruß
Zitat von: LwPersFw am 28. Juni 2023, 13:11:33
@didi62 hat doch ausgeführt:
Zitat von: didi62 am 13. Juni 2023, 10:42:07
Nichts ist so unbeständig wie die Beständigkeit des BAPersBw.
Entgegen der Zusage, dass der Inflationsausgleich in Höhe von 1.240,00 € sowie die 220,00 €/mtl. zum/ab Zahlmonat Juli 2023 gezahlt werden, ist die Aussage jetzt, dass die Zahlungen nicht vor Zahlmonat August 2023 erfolgen.
Der nächste "Stichtag" ist der 12.07.2023, wenn der Gesetzentwurf im Kabinett besprochen wird...
wenn dabei eine vorbehaltliche Zahlung beschlossen wird...
und
wenn an diesem Tag, bzw. am 13.07. vor Rechnungsschluss, das BVA noch die Freigabe erhält ...
und
wenn das BVA dies auch zeitlich umsetzen kann...
... kann die Zahlung mit den Bezügen August erfolgen.
Wenn nicht ... erfolgt die Zahlung erst mit den Bezügen September, denn das eine vorbehaltliche Zahlung beschlossen wird, setze ich einmal als gegeben.
Zwischen dem BBVAnpÄndG 2023/2024 und dem zum 01.01.2024 geplanten BBVAngG besteht keine direkte Verbindung.
Der Gesetzgeber wird die tabellenwirksame Besoldungserhöhung, die erst in 2024 wirksam wird, aber sicherlich beim BBVAngG berücksichtigen (müssen).
Die Einmalzahlung spielt für das BBVAngG keine Rolle, da nicht tabellenwirksam.
ich kann mir nicht vorstellen das die Zahlungen beim BVA so schnell eingegben sind. Es sein den, jemand hat da was vorbereitet..... aber auch das glaube ich eher weniger.
Das Geld kommt wenn es kommt. Und bevor es nicht auf dem Konto ist, habe ich es auch nicht verplant.
Zitat von: Helmi73 am 29. Juni 2023, 16:13:26
Es gibt seit letzer Woche ein Rundschreiben des von D3 mit dem rechtliche Hinweise zur Programmierung der Zahlung gegeben werden. Die Weisung zur Zahlbarmachung kommt dann mit einem gesonderten Rundschreiben. Das wird aber erst nach dem Beschluss der Bundesregierung am 12.07.2023 erfolgen. Für den Bereich der Bundeswehr ist Eingabeschluss für August am 13.07.2023. Realistisch ist damit eine Auszahlung Ende August mit den Septemberbezügen, so soll die Programmierung auch vorbereitet werden.
Quelle: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,120548.1305.html
DGB
29.06.2023
Inflationsausgleichszahlungen 2023: Abschlagszahlungen geplant
Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen des Bundes sollen für die ab Juni 2023 vorgesehenen Inflationsausgleichszahlungen Abschlagszahlungen erhalten. Das sagte Staatssekretär im Bundesministerium des Innern und für Heimat Bernd Krösser dem DGB und den Gewerkschaften im Rahmen des Beteiligungsgesprächs zu.
https://www.dgb.de/uber-uns/dgb-heute/dienst-und-beamte/++co++1e152fec-1646-11ee-b5a3-001a4a160123/@@dossier.html
Kabinettssitzung verschoben auf 13. Juli 2023Donnerstag, 13. Juli 2023
Am Vormittag kommt das Kabinett zu seiner Sitzung im Kanzleramt zusammen.
Für den Bereich der Bundeswehr ist Eingabeschluss für August am 13.07.2023.
Der Entwurf des Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung 2033/2024 wurde ohne Aussprache im Kabinett beschlossen.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/bundeskanzleramt/kabinettssitzungen/bundeskabinett-ergebnisse-2202008
Jetzt wurde das Gesetz beschlossen ? Was genau bedeutet es Jetz für die Zahlungen ?
Nur dass die gesetzliche Grundlage beschlossen wurde und rechtskräftig wird es erst mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Wann wir die Inflationsprämie bekommen? Zumindest schonmal nicht mit den August-Bezügen,da Rechnungsschluss ebenfalls am 13.7. war. Evtl mit den September oder Oktober Bezügen

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"Übertragung Tarifergebnis
Zwar muss das Gesetz nach der parlamentarischen Sommerpause noch im Bundestag verabschiedet werden, aber das Bundesinnenministerium leistet die Sonderzahlungen, einschließlich der Nachzahlungen, schon beginnend mit den Bezügen für September 2023 (unter Vorbehalt der offiziellen gesetzlichen Regelung)."
https://www.gdp.de/gdp/gdpbupo.nsf/id/de_kabinett-beschliesst-gesetz-zur-uebertragung-des-tarifergebnisses-und-zur-wiedereinfuehrung-der-rFür den Bereich der Bundeswehr ist dies auch zu erwarten.
Ggf. weiß ja @didi62 schon Genaueres...
Moin, mein DZE ist am 30.9. Wenn das Tarifergebnis beispielsweise mit dem Gehalt, was am 30.9 kommt, ausgezahlt wird, was ich aber nicht mehr bekomme, bekomme ich die Einmalzahlung trotzdem? Weil es wurde ja beschlossen zu einem Zeitpunkt, wo ich noch aktiv in der Bundeswehr bin.
Danke euch.
Die zusätzlichen Zahlungen gelten ab Juni. Das bedeutet, es gibt eine Nachzahlung von 1200 Euro (Juni) + 200 Euro (Juli) + 200 Euro August plus 200 Euro (September). Sie kriegen daher 1800 Euro Nachzahlung. Die genauen Zahlen habe ich nicht im Kopf, aber so ungefähr.
Zitat von: FaPa am 17. Juli 2023, 10:03:59
Moin, mein DZE ist am 30.9. Wenn das Tarifergebnis beispielsweise mit dem Gehalt, was am 30.9 kommt, ausgezahlt wird, was ich aber nicht mehr bekomme, bekomme ich die Einmalzahlung trotzdem? Weil es wurde ja beschlossen zu einem Zeitpunkt, wo ich noch aktiv in der Bundeswehr bin.
Danke euch.
Für alle Soldaten bei denen
1. das Dienstverhältnis am 1. Mai 2023 bestanden hat und
2. im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Mai 2023 mindestens an einem Tag
ein Anspruch auf Dienst- oder Anwärterbezüge bestanden hat.
besteht ein Anspruch auf die Einmalzahlung in Höhe von 1.240,00 €
Soldaten erhalten eine monatliche Sonderzahlung in Höhe von jeweils 220 Euro gewährt, wenn
1. das Dienstverhältnis in dem jeweiligen Kalendermonat besteht und
2. in dem jeweiligen Kalendermonat mindestens an einem Tag ein Anspruch auf
Dienst- oder Anwärterbezüge besteht.
Das heisst in Ihrem Fall bekommen Sie die Einmalzahlung in Höhe von 1.240,00 € sowie die Einmalzahlung für die Monate Juli bis September 2023 in Höhe von monatl. 220,00 €
Da es sich hierbei um Anspruchsmonate handelt, steht Ihnen das unabhängig vom Anspruch auf laufende Bezüge zu.
Sollten Sie nach Ausscheiden aus der Bw noch Anspruch auf Übergangsgebührnisse haben, erhalten Sie die Sonderzahlung von 220,00 € jedoch nur in Höhe des prozentualen Anteils der ÜG (z.B. 75% ÜG = 165,00 € Sonderzahlung).
Erhalten Reservedienstleistende auch diese Einmalzahlung?
da diese nicht nach er bundesbesoldungsordnung besoldet werden: nein
ZitatFür alle Soldaten bei denen
1. das Dienstverhältnis am 1. Mai 2023 bestanden hat und
2. im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Mai 2023 mindestens an einem Tag
ein Anspruch auf Dienst- oder Anwärterbezüge bestanden hat.
besteht ein Anspruch auf die Einmalzahlung in Höhe von 1.240,00 €
Soldaten erhalten eine monatliche Sonderzahlung in Höhe von jeweils 220 Euro gewährt, wenn
1. das Dienstverhältnis in dem jeweiligen Kalendermonat besteht und
2. in dem jeweiligen Kalendermonat mindestens an einem Tag ein Anspruch auf
Dienst- oder Anwärterbezüge besteht.
Das heisst in Ihrem Fall bekommen Sie die Einmalzahlung in Höhe von 1.240,00 € sowie die Einmalzahlung für die Monate Juli bis September 2023 in Höhe von monatl. 220,00 €
Da es sich hierbei um Anspruchsmonate handelt, steht Ihnen das unabhängig vom Anspruch auf laufende Bezüge zu.
Sollten Sie nach Ausscheiden aus der Bw noch Anspruch auf Übergangsgebührnisse haben, erhalten Sie die Sonderzahlung von 220,00 € jedoch nur in Höhe des prozentualen Anteils der ÜG (z.B. 75% ÜG = 165,00 € Sonderzahlung).
ÜG-Empfänger zählen auch zu Versorgungsempfängern, oder täusch ich mich?
Also müssten im März 2024 auch die Übergangsgebührnisse auf den neuen Betrag steigen (anteilig) - oder?
Zusätzlich erhöht sich auch eine evtl. Grenze bzgl der Ruhensregelung im öD
Korrigiert mich gerne, wenn ich falsch liege
ZitatÜG-Empfänger zählen auch zu Versorgungsempfängern, oder täusch ich mich?
Also müssten im März 2024 auch die Übergangsgebührnisse auf den neuen Betrag steigen (anteilig) - oder?
Zusätzlich erhöht sich auch eine evtl. Grenze bzgl der Ruhensregelung im öD
Korrigiert mich gerne, wenn ich falsch liege
Ist so korrekt. Noch anzumerken ist, das eine Anrechnung des Inflationsausgleichs bei der Ruhensregelung nichtg angerechnet wird.
Auf "YNSIDE" ist derzeit ein Artikel zum Thema Besoldungsanpassung und voraussichtlichen Zahltermin der Inflationsausgleichsprämie eingestellt. Angepeilt ist September, spätestens aber Oktober 2023.
Dann schauen wir mal, wann das Geld fließt.
Zitat von: justice005 am 17. Juli 2023, 17:14:34
da diese nicht nach er bundesbesoldungsordnung besoldet werden: nein
Als Angestellter im öD und derzeit freigestellt für RDL ohne Entgeltfortzahlung (01.01.2023 - 31.10.2024) schaut man wohl in die Röhre?
Zitat von: Peter_79 am 18. Juli 2023, 10:52:20
Zitat von: justice005 am 17. Juli 2023, 17:14:34
da diese nicht nach er bundesbesoldungsordnung besoldet werden: nein
Als Angestellter im öD und derzeit freigestellt für RDL ohne Entgeltfortzahlung (01.01.2023 - 31.10.2024) schaut man wohl in die Röhre?
Außer du hast derzeit noch Ansprüche auf ÜG
Wobei ich aber davon ausgehe, dass die Mindestleistung 03/24 angepasst wird, da sich diese ja an der Höhe der aktiven Soldaten orientiert.
@ Auso.. / Peter:
Welche Röhre?
Wenn Du USG Leistungen aufgrund deines bisherigen Einkommens erhältst, und im ÖD wird in der Regel ja auch diese Prämie gezahlt, dann wird Dir dieser Ausfall erstattet.
Wenn Du USG Leistungen nach Mindestleistung erhältst, dann ist dies ja Deine Entscheidung gewesen - und Du wirst vermutlich mehr Leistungen erhalten, als wenn Du erstere Möglichkeit gewählt hättest.
ÖD ist nicht gleich ÖD, alle die im TVöD- Tarif beschäftigt sind erhalten den Ausgleich, alle anderen schauen in die Röhre auch Beamte die nicht in TVöD beschäftigt sind.
Ich sage nur Beamte im TV-L - Tarife erhalten gar nichts.
Zitat von: IT-Ler am 19. Juli 2023, 07:13:40
ÖD ist nicht gleich ÖD, alle die im TVöD- Tarif beschäftigt sind erhalten den Ausgleich, alle anderen schauen in die Röhre auch Beamte die nicht in TVöD beschäftigt sind.
Ich sage nur Beamte im TV-L - Tarife erhalten gar nichts.
Warum sollten Landesbeamte oder Tarifbeschäftigte der Länder diese Prämie erhalten, wenn doch nur für Bund und Kommunen verhandelt wurde?
Da schaut also niemand in die Röhre. Die Verhandlungen der Länder erfolgt doch Ende des Jahres.
Seit wann werden Beamte über, welchen auch immer, Tarifvertrag besoldet?
Herr im Himmel, Beamte + Richter werden besoldet. Soldaten werden besoldet. Angestellte + Arbeitnehmer, zusammengefaßt als Tarifbeschäftigte, werden vergütet.
Beamte, Soldaten und Richter werden nach Bundesbesoldungsgesetz bzw. Landesbesoldungsbesoldungsgesetz besoldet. Da entscheidet der Gesetzgeber auf Vorschlag der Bundes- bzw. Landesregierung über die Besoldungsanpassung. Die kann, muss sich aber nicht, an den Ergebnissen der Tarifverhandlungen orientieren.
Tarifbeschäftigte können für Ihre Forderungen streiken. Beamten, Soldaten und Richter haben kein Streikrecht.
Beamte, Soldaten und Richter unterliegen dem Alimentationsprinzip. Die Besoldung ist historisch gesehen, ein Unterhaltsbeitrag, ein Aliment. Deshalb erhalten Richter und Beamte auch eine Beihilfe zu den Krankheitskosten. Das Krankheitskostenrestrisiko kann, muss man aber nicht in voller Höhe absichern.
Tarifbeschäftigte schließen einen Arbeitsvertrag, der zivilrechtlich ausgestaltet ist.
Beamte, Soldaten und Richter werden ernannt, was einen Verwaltungsakt gem. § 35 VwVfG Bund bzw. entsprechend dem Landesrecht entspricht. Die erstmalige Ernennung zum Beamten, Richter und Soldaten erfolgt unter Berufung in ein Dienstverhältnis als Bea, Sdt, Ri.. Da schließt man keinen Vertrag, sondern nimmt eine Ernennungsurkunde entgegen und bestätigt deren Empfang.
Diese Vermischung zeigt echte Ahnungslosigkeit oder Desinteresse.
... @christoph1972, eine kurze Frage aus Neugier und zum Verständnis:
Wie verhält es sich mit Versorgungsempfängern, werden diese besoldet oder versorgt oder einfach alimentiert und folglich in welchem Verhältnis befinden sich diese zum Dienstherrn?
Danke & schönes WE!
Zitat von: Griffin am 22. Juli 2023, 01:33:48
... @christoph1972, eine kurze Frage aus Neugier und zum Verständnis:
Wie verhält es sich mit Versorgungsempfängern, werden diese besoldet oder versorgt oder einfach alimentiert und folglich in welchem Verhältnis befinden sich diese zum Dienstherrn?
Danke & schönes WE!
@Griffin Die Pension wird korrekterweise als Ruhegehalt bezeichnet. Das Ruhegehalt ist ein "Ausfluss" oder anders ausgedrückt, eine zwingende Folge des Alimentationsprinzip. Im Ruhestand erhält auch weiterhin oder als Soldat für sich selbst, Beihilfeleistungen. Ruhegehalt wird auch gelegentlich als Versorgung bezeichnet. Für Soldaten ist das manchmal etwas verwirrend. "Versorgung" bezeichnet eigentlich im engeren Sinne die Witwen- und (Halb-) Waisenversorgung.
Der Beamte/der Soldat im Ruhestand ist von der aktiven Dienstleistung befreit, viele Pflichten aus dem aktiven Dienstverhältnis bestehen jedoch fort, zB Bekenntnis zur FDGO, die Verschwiegenheitsverpflichtung, aktives Eintreten für die FDGO, ggf. auch Gehorsamspflicht, wenn man vorzeitig zur Ruhe gesetzt wird und ggf. wieder auf Dienstfähigkeit untersucht werden soll.
Die Zurruhesetzung erfolgt normalerweise auch mit Urkunde und dann trägt man seine Amtsbezeichnung oder Dienstgrad mit dem Zusatz "a. D.". Bei Soldaten bin ich da gerade etwas wankend, weil es da vor Jahren eine Änderung gab, entweder nur d. R. oder nur a. D..
Zitat... entweder nur d. R. oder nur a. D. ...
Nur ,,a.D."
Was Versorgungsbezüge sind regelt § 19 Abs 2, Satz 2 EStG:
"Versorgungsbezüge sind
1. das Ruhegehalt, Witwen- oder Waisengeld, der Unterhaltsbeitrag oder ein gleichartiger Bezug
a) auf Grund beamtenrechtlicher oder entsprechender gesetzlicher Vorschriften,
b) nach beamtenrechtlichen Grundsätzen von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Verbänden von Körperschaften
oder
2. in anderen Fällen Bezüge und Vorteile aus früheren Dienstleistungen wegen Erreichens einer Altersgrenze, verminderter Erwerbsfähigkeit oder Hinterbliebenenbezüge; Bezüge wegen Erreichens einer Altersgrenze gelten erst dann als Versorgungsbezüge, wenn der Steuerpflichtige das 63. Lebensjahr oder, wenn er schwerbehindert ist, das 60. Lebensjahr vollendet hat."
Zitat von: LwPersFw am 23. Juli 2023, 10:23:28
Was Versorgungsbezüge sind regelt § 19 Abs 2, Satz 2 EStG:
"Versorgungsbezüge sind
1. das Ruhegehalt, Witwen- oder Waisengeld, der Unterhaltsbeitrag oder ein gleichartiger Bezug
a) auf Grund beamtenrechtlicher oder entsprechender gesetzlicher Vorschriften,
b) nach beamtenrechtlichen Grundsätzen von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Verbänden von Körperschaften
oder
2. in anderen Fällen Bezüge und Vorteile aus früheren Dienstleistungen wegen Erreichens einer Altersgrenze, verminderter Erwerbsfähigkeit oder Hinterbliebenenbezüge; Bezüge wegen Erreichens einer Altersgrenze gelten erst dann als Versorgungsbezüge, wenn der Steuerpflichtige das 63. Lebensjahr oder, wenn er schwerbehindert ist, das 60. Lebensjahr vollendet hat."
Da Übergangsgebührnisse ja auch Versorgungsbezüge sind Frage ich mich nun, zu welchem Punkt es dann dazu gehört.
Da die Bezüge und Vorteile aus früheren Dienstleistungen nur bei Erreichen der Altersgrenze etc. genannt sind - ist der Punkt ja scheinbar ausgeschlossen.
1 a) auf Grund beamtenrechtlicher oder entsprechender gesetzlicher Vorschriften klingt hier schon plausibler.
Die Inflationsprämie in Höhe von 1.240,00 € ist zum Zahlmonat Sept. 2023 in der Zahlung. Aber bisher nur für den Monat Juni 2023. Ob die laufende Zahlung auch noch für Sept. 2023 eingepfegt wird, ist leider noch nicht bekannt.
Anbei nochmal gute Nachrichten!
Im Bereich der Bundeswehr werden mit der Septemberzahlung 1.680€ nachgezahlt und 220 für September ausgezahlt, soweit jeweils die Anspruchsvoraussetzungen vorlagen. Die sollen einfach mal auch in den IT 14 schauen.
Zitat von: Maybach am 24. Juli 2023, 11:45:51
Anbei nochmal gute Nachrichten!
Im Bereich der Bundeswehr werden mit der Septemberzahlung 1.680€ nachgezahlt und 220 für September ausgezahlt, soweit jeweils die Anspruchsvoraussetzungen vorlagen. Die sollen einfach mal auch in den IT 14 schauen.
Es wurde aber noch nicht flächendeckend eingespielt. Soll zwar noch kommen, aber ich traue da BAPersBw nicht so ganz.
Zitat von: didi62 am 17. Juli 2023, 15:38:12
Zitat von: FaPa am 17. Juli 2023, 10:03:59
Moin, mein DZE ist am 30.9. Wenn das Tarifergebnis beispielsweise mit dem Gehalt, was am 30.9 kommt, ausgezahlt wird, was ich aber nicht mehr bekomme, bekomme ich die Einmalzahlung trotzdem? Weil es wurde ja beschlossen zu einem Zeitpunkt, wo ich noch aktiv in der Bundeswehr bin.
Danke euch.
Für alle Soldaten bei denen
1. das Dienstverhältnis am 1. Mai 2023 bestanden hat und
2. im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Mai 2023 mindestens an einem Tag
ein Anspruch auf Dienst- oder Anwärterbezüge bestanden hat.
besteht ein Anspruch auf die Einmalzahlung in Höhe von 1.240,00 €
Soldaten erhalten eine monatliche Sonderzahlung in Höhe von jeweils 220 Euro gewährt, wenn
1. das Dienstverhältnis in dem jeweiligen Kalendermonat besteht und
2. in dem jeweiligen Kalendermonat mindestens an einem Tag ein Anspruch auf
Dienst- oder Anwärterbezüge besteht.
Das heisst in Ihrem Fall bekommen Sie die Einmalzahlung in Höhe von 1.240,00 € sowie die Einmalzahlung für die Monate Juli bis September 2023 in Höhe von monatl. 220,00 €
Da es sich hierbei um Anspruchsmonate handelt, steht Ihnen das unabhängig vom Anspruch auf laufende Bezüge zu.
Sollten Sie nach Ausscheiden aus der Bw noch Anspruch auf Übergangsgebührnisse haben, erhalten Sie die Sonderzahlung von 220,00 € jedoch nur in Höhe des prozentualen Anteils der ÜG (z.B. 75% ÜG = 165,00 € Sonderzahlung).
Mein DZE war beteits am 03.04., seitdem erhalte ich Übergangsgebührnisse. Also gehe ich leer aus, da mein Dienstverhältnis am 01.05. nicht mehr bestand, oder habe ich das falsch interpretiert?
Guten Abend und vielen Dank für die zahlreichen Informationen und Updates zu dem Thema.
Ich habe eine Frage zur Begrifflichkeit "Septemberzahlung". Ist in dem Kontext der Nachzahlung von den Septemberbezügen (31.08.) oder der im September fälligen Zahlung (30.09.) die Rede?
Zitat von: Fleara am 24. Juli 2023, 20:35:31
Guten Abend und vielen Dank für die zahlreichen Informationen und Updates zu dem Thema.
Ich habe eine Frage zur Begrifflichkeit "Septemberzahlung". Ist in dem Kontext der Nachzahlung von den Septemberbezügen (31.08.) oder der im September fälligen Zahlung (30.09.) die Rede?
::) Soldaten, Beamte und Richter bekommen Ihre Besoldung im Voraus. Septemberbezüge sind daher zum 31.08.2023 fällig.
Zitat von: Elko am 24. Juli 2023, 16:01:43
Zitat von: didi62 am 17. Juli 2023, 15:38:12
Zitat von: FaPa am 17. Juli 2023, 10:03:59
Moin, mein DZE ist am 30.9. Wenn das Tarifergebnis beispielsweise mit dem Gehalt, was am 30.9 kommt, ausgezahlt wird, was ich aber nicht mehr bekomme, bekomme ich die Einmalzahlung trotzdem? Weil es wurde ja beschlossen zu einem Zeitpunkt, wo ich noch aktiv in der Bundeswehr bin.
Danke euch.
Für alle Soldaten bei denen
1. das Dienstverhältnis am 1. Mai 2023 bestanden hat und
2. im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Mai 2023 mindestens an einem Tag
ein Anspruch auf Dienst- oder Anwärterbezüge bestanden hat.
besteht ein Anspruch auf die Einmalzahlung in Höhe von 1.240,00 €
Soldaten erhalten eine monatliche Sonderzahlung in Höhe von jeweils 220 Euro gewährt, wenn
1. das Dienstverhältnis in dem jeweiligen Kalendermonat besteht und
2. in dem jeweiligen Kalendermonat mindestens an einem Tag ein Anspruch auf
Dienst- oder Anwärterbezüge besteht.
Das heisst in Ihrem Fall bekommen Sie die Einmalzahlung in Höhe von 1.240,00 € sowie die Einmalzahlung für die Monate Juli bis September 2023 in Höhe von monatl. 220,00 €
Da es sich hierbei um Anspruchsmonate handelt, steht Ihnen das unabhängig vom Anspruch auf laufende Bezüge zu.
Sollten Sie nach Ausscheiden aus der Bw noch Anspruch auf Übergangsgebührnisse haben, erhalten Sie die Sonderzahlung von 220,00 € jedoch nur in Höhe des prozentualen Anteils der ÜG (z.B. 75% ÜG = 165,00 € Sonderzahlung).
Gibt es bei Elternzeit ab dem 02.04. einen Anspruch auf die Inflationsprämie? Also zumindest die Einmalzahlung?
ZitatJeder Elternteil hat einen Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit zur Betreuung und Erziehung seines Kindes. Die Elternzeit ist ein Anspruch des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin gegenüber dem Arbeitgeber. Während der Elternzeit müssen die Eltern nicht arbeiten. Falls sie nicht berufstätig sind, erhalten sie auch keinen Lohn.
Quelle: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elternzeit/elternzeit-73832
Es kommt darauf an, wie die Elternzeit ausgestaltet ist - da gibt es VIELE Möglichkeiten.
Kein Lohn / Gehalt / Bezüge - keine Kekse.
Ergänzung:
Für die Sonderzahlung stellt sich dann die Frage, ob ein Dienstverhältnis besteht, wenn es ruht - dies müssten unsere Personalprofis beantworten. Für die monatlichen Zahlungen ist die Frage, ob halt Anspruch auf Bezüge vorhanden ist.
Naja ganz so einfach scheint es nicht.
Gemäß Tarifvereinbarung muss ein Dienstverhältnis bestanden haben. Im Passus ist nichts von einem aktiven Dienstverhältnis zu lesen.
Weiterhin habe ich im Zeitraum vom 01.01.2023 - 01.04.2023 vollen Anspruch auf die Dienstbezüge gehabt.
Deshalb die Ergänzung - je nach Gesetz und Ausgestaltung "besteht" eben ein ruhendes (Dienst-) Verhältnis nicht.
Daher sollen die Personalprofis dazu was sagen - oder Du wartest die Zahlung halt ab.
Vielleicht hilft eine Antwort der GEW in Bezug auf Elterngeld für Tarifbeschäftigte weiter:
Zitat
Frage: Bekomme ich das Inflationsausgleichgeld, wenn ich in Elternzeit bin?
Antwort: Das kommt darauf an. Auch bei der Elternzeit ist der 1. Mai 2023 der Stichtag. An diesem Tag muss ein Arbeitsverhältnis bestehen. Außerdem muss mindestens an einem Tag zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Mai 2023 Anspruch auf Entgelt bestanden haben. Beschäftigte, die im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Mai 2023 in in Elternzeit sind, haben keinen Anspruch. Wer hingegen die Voraussetzungen erfüllt und ab dem 1. Mai 2023 nicht mehr in Elternzeit ist, hat Anspruch auf das Inflationsausgleichsgeld im Juni 2023.Leider waren die Arbeitgeber nicht bereit, auch Eltern in Elternzeit vollständig bei der Inflationsprämie zu berücksichtigen.
Beschäftigte, die während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, werden hinsichtlich des Inflationsausgleichsgeldes und der monatlichen Sonderzahlungen wie Teilzeitbeschäftigte behandelt.
Für die Berechnung der monatlichen Sonderzahlung ist der Beschäftigungsumfang im jeweiligen Monat maßgeblich.
Quelle
@ Thomi:
Eben - in vielen Rechtsgebieten bedeutet ein "ruhendes" Vertragsverhältnis 0 von 100 % - genauso, als ob es nicht bestehen würde.
In einem ruhenden Arbeitsverhältnis kann man beispielsweise arbeitslos sein.
Mein Ratschlag - prüfen, was für eine Elternzeit besteht - Teilzeitmodelle erhalten ja wohl etwas.
Zitat von: Vollzeitpapa91 am 25. Juli 2023, 06:32:38
Gibt es bei Elternzeit ab dem 02.04. einen Anspruch auf die Inflationsprämie? Also zumindest die Einmalzahlung?
Es besteht ein Anspruch auf die einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1.240,00 € sofern
1. das Dienstverhältnis am 1. Mai 2023 bestanden hat und
2. im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Mai 2023 mindestens an einem Tag ein Anspruch auf Dienst- oder Anwärterbezüge bestanden hat.
Für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 wird eine monatliche Sonderzahlung in Höhe von jeweils 220 Euro gewährt, wenn
1. das Dienstverhältnis in dem jeweiligen Kalendermonat besteht und
2. in dem jeweiligen Kalendermonat mindestens an einem Tag ein Anspruch auf Dienst- oder Anwärterbezüge besteht.
In Ihrem Fall wird daher nur die einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1.240,00 € gezahlt.
Mir erschließt sich das Ganze nicht. Wie sieht das denn aus mit Versorgungsempfänger?
Ich bekomme seit 01.05.22 Übergangsgebührnisse bis nächstes Jahr.
Zähle ich dann zu zweitens, dass ich Dienstbezüge erhalten habe oder sind die Übergangsgebühren formal keine Dienstbezüge und wir gehen wieder leer aus?
Danke im Voraus für die Antwort
Zitat von: Hawesko am 30. Juli 2023, 11:45:28
Mir erschließt sich das Ganze nicht. Wie sieht das denn aus mit Versorgungsempfänger?
Ich bekomme seit 01.05.22 Übergangsgebührnisse bis nächstes Jahr.
Zähle ich dann zu zweitens, dass ich Dienstbezüge erhalten habe oder sind die Übergangsgebühren formal keine Dienstbezüge und wir gehen wieder leer aus?
Danke im Voraus für die Antwort
Übergangsgebührnis-Empfänger zählen zu Versorgungsempfängern (wie z.B. Pensionäre). Das Tarifergebnis wurde für Besoldungs- und Versorgungsempfänger (im jeweiligen Anteil) übertragen. Also vorbehaltlich erstmal.
Du bekommst nächstes Jahr eine Erhöhung der Übergangsgebührnisse, da das Grundgehalt steigt. Somit berechnet sich aus dem neuen Grundgehalt in Abhängigkeit deines %-Satzes (wrsl 75%) deine neuen Bezüge.
Die Inflationsprämie müsste auch anteilig dir zugute kommen
Frage zur Inflationsprämie: Diese soll scheinbar nächsten Monat ausgezahlt werden. Soweit die Info unserer Perser.
Der Betrag soll 1240 Euro betragen. Was passiert dann mit den Teilzahlungen Juli, August und September.
Das sollten ja Rückwirkende Zahlungen sein? Laut unseren Persern werden die nicht mit ausgezahlt.
Ich frage, weil ich zum 31.12.23 ausscheide und dann 2 Monate 75 Prozent Übergangsgebührnisse bekomme. Somit werden die Teilzahlungen auch in höhe von 75 Prozent ausgezahlt. Wäre schade, wenn ich aufgrund der späten Auszahlung weitere Abzüge hätte.
Find das schon nen bisschen Schade
Es wird nachgezahlt.
Zitat von: Fragesteller123 am 01. August 2023, 09:24:26
Frage zur Inflationsprämie: Diese soll scheinbar nächsten Monat ausgezahlt werden. Soweit die Info unserer Perser.
Der Betrag soll 1240 Euro betragen. Was passiert dann mit den Teilzahlungen Juli, August und September.
Das sollten ja Rückwirkende Zahlungen sein? Laut unseren Persern werden die nicht mit ausgezahlt.
Inflationsausgleichsgeld steht als Einmalzahlung in "Ergänzende Zahlungen"
Inflationsausgleichsgeld steht als monatliche Zahlung in "Wiederkehrende Be-/Abzüge"
Hi zusammen,
Was für Zahlungen werden nun für aktive Soldaten mit der nächsten Abrechnung ausgezahlt? Die 1240€ und die Nachzahlungen der 3 x 220€ rückwirkend auch ? Oder nur die 1240€ ?
Gruß
Zitat von: Fragesteller123 am 01. August 2023, 09:24:26
Wäre schade, wenn ich aufgrund der späten Auszahlung weitere Abzüge hätte.
Find das schon nen bisschen Schade
Welche Abzüge?
Laut Email BVA von heute erstmal keine Zahlung für Empfänger von Ausgleichsbezügen und Übergangsgebührnissen, da sich der Sachverhalt in Klärung befindet. Hat jemand weitere Informationen?
Zitat von: BaWa am 01. August 2023, 18:55:42
Laut Email BVA von heute erstmal keine Zahlung für Empfänger von Ausgleichsbezügen und Übergangsgebührnissen, da sich der Sachverhalt in Klärung befindet. Hat jemand weitere Informationen?
Welches BVA macht solche Aussagen?
Bei Ausgleichsbezügen gibt es tatsächlich noch Klärungsbedarf. Bei ÜG ist eigentlich alles klar.
Jedoch kann es bei ÜG-Empfängern mit Anspruch auf Bildungszuschuss sowie bei Ruhensreglern und wie gesagt Empfängern von Ausgleichsbezügen zu Verzögerungen kommen, da hier noch manuell Eingabenn notwendig sind.
Dies sollte aber nur, wenn überhaupt, auf einen ganz kleinen Teil Auswirkungen haben.
Ich kann hier jedoch nur Aussagen für den Bereich BVA München treffen.
Ich habe in Stuttgart nachgefragt ob ÜG-Empfänger berechtigt sind die Inflationsausgleichszahlung zu erhalten und bekam als Antwort, dass man dazu keine Aussage treffen kann weil der Sachverhalt in Klärung ist.
@didi62:
Wenn man Übergangsgebührnisse in Höhe von 75 Prozent erhält, werden auch dieses Abschlagstahlungen um 25 Prozent gekürzt
Zitat von: Fragesteller123 am 02. August 2023, 10:34:13
@didi62:
Wenn man Übergangsgebührnisse in Höhe von 75 Prozent erhält, werden auch dieses Abschlagstahlungen um 25 Prozent gekürzt
Grundsätzlich wird der Inflationsausgleich in der gleichen Prozentzahl gezahlt wie die ÜG.
Ich habe heute den Info-Brief 02/23 vom Bundeswehrverband erhalten. In dem steht, dass das Gesetz zur Besoldungsanpassung erst im September im Bundestag beraten wird und die Auszahlungen frühestens ab Oktober beginnen. Ich dachte, das wäre so weit schon beraten
Das ist Unsinn...wie Du schon geschrieben hast...das Ding ist am 13.07.23 ohne Aussprache im BT durchgewinkt worden. Auszahlung beginnt bereits mit dem Sept. Sold.
Zitat von: bravokilo am 04. August 2023, 13:30:48
Das ist Unsinn...wie Du schon geschrieben hast...das Ding ist am 13.07.23 ohne Aussprache im BT durchgewinkt worden. Auszahlung beginnt bereits mit dem Sept. Sold.
Dies ist so nicht richtig.
Das Bundeskabinett hat es beschlossen und somit das parlamentarische Verfahren gestartet. Erste Lesung ist im September geplant.
Zitat von: MaikG am 04. August 2023, 13:24:43
Ich habe heute den Info-Brief 02/23 vom Bundeswehrverband erhalten. In dem steht, dass das Gesetz zur Besoldungsanpassung erst im September im Bundestag beraten wird und die Auszahlungen frühestens ab Oktober beginnen. Ich dachte, das wäre so weit schon beraten
Zitat von: LwPersFw am 01. August 2023, 11:37:00
Zitat von: Fragesteller123 am 01. August 2023, 09:24:26
Frage zur Inflationsprämie: Diese soll scheinbar nächsten Monat ausgezahlt werden. Soweit die Info unserer Perser.
Der Betrag soll 1240 Euro betragen. Was passiert dann mit den Teilzahlungen Juli, August und September.
Das sollten ja Rückwirkende Zahlungen sein? Laut unseren Persern werden die nicht mit ausgezahlt.
Inflationsausgleichsgeld steht als Einmalzahlung in "Ergänzende Zahlungen"
Inflationsausgleichsgeld steht als monatliche Zahlung in "Wiederkehrende Be-/Abzüge"
Zitat von: LwPersFw am 04. August 2023, 16:44:34
Zitat von: MaikG am 04. August 2023, 13:24:43
Ich habe heute den Info-Brief 02/23 vom Bundeswehrverband erhalten. In dem steht, dass das Gesetz zur Besoldungsanpassung erst im September im Bundestag beraten wird und die Auszahlungen frühestens ab Oktober beginnen. Ich dachte, das wäre so weit schon beraten
Zitat von: LwPersFw am 01. August 2023, 11:37:00
Zitat von: Fragesteller123 am 01. August 2023, 09:24:26
Frage zur Inflationsprämie: Diese soll scheinbar nächsten Monat ausgezahlt werden. Soweit die Info unserer Perser.
Der Betrag soll 1240 Euro betragen. Was passiert dann mit den Teilzahlungen Juli, August und September.
Das sollten ja Rückwirkende Zahlungen sein? Laut unseren Persern werden die nicht mit ausgezahlt.
Inflationsausgleichsgeld steht als Einmalzahlung in "Ergänzende Zahlungen"
Inflationsausgleichsgeld steht als monatliche Zahlung in "Wiederkehrende Be-/Abzüge"
Gibt es jetzt schon BELASTBARE Infos inwieweit im September "nur" die 1240 € ausbezahlt werden (Einmalzahlung) oder auch bereits die laufenddn Zahlungen für Juli, August, September in Höhe von jeweils 220 €?
Sprich Auszahlung Anfang Septwmber in Höhe von 1240 € pder 1900 €?
Zitat von: BW Beamter 1 am 05. August 2023, 23:31:03
Zitat von: LwPersFw am 04. August 2023, 16:44:34
Zitat von: MaikG am 04. August 2023, 13:24:43
Ich habe heute den Info-Brief 02/23 vom Bundeswehrverband erhalten. In dem steht, dass das Gesetz zur Besoldungsanpassung erst im September im Bundestag beraten wird und die Auszahlungen frühestens ab Oktober beginnen. Ich dachte, das wäre so weit schon beraten
Zitat von: LwPersFw am 01. August 2023, 11:37:00
Zitat von: Fragesteller123 am 01. August 2023, 09:24:26
Frage zur Inflationsprämie: Diese soll scheinbar nächsten Monat ausgezahlt werden. Soweit die Info unserer Perser.
Der Betrag soll 1240 Euro betragen. Was passiert dann mit den Teilzahlungen Juli, August und September.
Das sollten ja Rückwirkende Zahlungen sein? Laut unseren Persern werden die nicht mit ausgezahlt.
Inflationsausgleichsgeld steht als Einmalzahlung in "Ergänzende Zahlungen"
Inflationsausgleichsgeld steht als monatliche Zahlung in "Wiederkehrende Be-/Abzüge"
Gibt es jetzt schon BELASTBARE Infos inwieweit im September "nur" die 1240 € ausbezahlt werden (Einmalzahlung) oder auch bereits die laufenddn Zahlungen für Juli, August, September in Höhe von jeweils 220 €?
Sprich Auszahlung Anfang Septwmber in Höhe von 1240 € pder 1900 €?
ZitatInflationsausgleichsgeld steht als Einmalzahlung in "Ergänzende Zahlungen"
Inflationsausgleichsgeld steht als monatliche Zahlung in "Wiederkehrende Be-/Abzüge"
Auch wenn du dich noch 10min zitierst, WO es auf der Abrechnung steht, beantwortet dass nicht die Frage WANN es zur Auszahlung kommt
Zitat von: MaikG am 06. August 2023, 11:45:30
Auch wenn du dich noch 10min zitierst, WO es auf der Abrechnung steht, beantwortet dass nicht die Frage WANN es zur Auszahlung kommt
Kamerad... Es ging in den letzten Beiträgen nicht darum was auf der Abrechnung steht...
So wie genannt steht es in PersWiSys... in den Informationstypen, die Zahlungen bedingen, wenn dort Eintragungen vorgenommen wurden... und das wurden sie ...
Also einfach mal den eigenen Pers fragen...
Denn meine Antwort bezog sich auf gemachte Aussagen von anderen PersBearb...
Noch mal zur Klarstellung. Zum Zahlmonat September 2023 wird die Sonderzahlung Inflationsausgleichsprämie (1.240,00 €) sowie die lfd. Zahlung für Juli und August (jeweils 220,00 €) nachgezahlt.
Bei Ruhensreglern, Beziehern von Ausgleichsbezügen sowie in wenigen Ausnahmefällen (z.B. Elternzeit) kann es evtl. zu Verzögerungen kommen.
... ich finde, dieser Thread nervt langsam gewaltig!
Nichts und niemand, der in irgendeiner Art und Weise anspruchsberechtigt ist vom Übertrag des bekannten Tarifergebnisses auf den Bereich der Beamten, Soldaten, Richter und Versorgungsempfänger des Bundes zu partizipieren (egal wie dieser in seiner finaler Fassung ausfallen wird), wird vergessen werden – garantiert nicht!
Und, wann, wo, wie, wieviel, usw., usw. es individuell geben wird, ist einfach mal sekundär und durch keinen der TE beeinfluss- oder änderbar!
Auch ich hätte das Geld lieber gestern als heute erhalten – und am besten noch dreimal mehr ;)
Sorry & schöne Woche allen TE !
Wenn das sooooo dringend ist könnte man ja vielleicht auch seinen Bezügebearbeiter kontaktieren. Die Telefonnummer steht auf jeder Bezügeabrechnung.
Aber das wäre ja zu einfach ...
Zitat von: KlausP am 07. August 2023, 07:49:59
Wenn das sooooo dringend ist könnte man ja vielleicht auch seinen Bezügebearbeiter kontaktieren. Die Telefonnummer steht auf jeder Bezügeabrechnung.
Aber das wäre ja zu einfach ...
Da wird sich ja dann jeder Bearbeiter über die Anrufe und die damit verbundenen (noch mehr) Überstunden freuen.
Die Prämie kommt mit der nächsten Bezügemitteilung für alle aktiven Soldaten. Das ist sicher gem. BVA Hannover.
Damit sollten alle weiteren Diskussionen hinfällig sein.
Moin, gibts bezüglich der Auszahlung im September schon aussagekräftigere Hinweise als "BVA hat gesagt"?
viele Grüße :)
Warte noch bis zum 31.08. dann hast du ne 100% sichere Antwort.
Und wenn es die BVA als Bezüge zahlende Stelle nicht weiß, wer dann?
;D
Diese dämlichen Nachfragen nach dem wann sind vollkommen sinnlos und deshalb mache ich hier dicht.
Sollten neue Threads mit entsprechenden Nachfragen auftauchen, werden diese kommentarlos gelöscht.
Alle die es nicht Abwarten können, vom vielen Nachfragen kommt das Geld auch nicht eher.